Guten Tag,
wer soll bloß all die überflüssigen Juristen ernähren?
Diese Schwemme unnützen Volks führt dazu, dass sich viele dieser Herrschaften inzwischen anscheinend darauf spezialisiert haben, da aktiv "Fälle" zu schaffen, wo es eigentlich gar keine gibt. Und die Politik schaut natürlich weg, wenn dieses Gesindel mit nur dem Namen nach legalen Mitteln Bürger ausplündert.
Ich bin jetzt auch ein Opfer solcher Unnützen geworden.
Ich habe eine Abmahnung von der "Rechtsanwaltskanzlei" SCHMITT & PARTNER aus Berlin wegen Darstellung eines Kartenausschnitts (stadtplandienst.de) auf meiner privaten Website erhalten (Siehe unten: Mitteilung der "Rechtsanwaltskanzlei" Schmitt & Partner vom 10.11.2005 und vom 20.11.2005).
Ich werde kein Geld überweisen
Ich veröffentliche das Schreiben, da solches Volk, das sich gerne den Anstrich des Seriösen gibt ("Weberbank Privatbankiers KGAs" hört sich solide an, nicht wahr?) erfahrungsgemäß gerne im Dunkeln operiert. Darum heraus mit ihnen ans grelle Licht, damit das Volk sieht, wie Leute, die auf solche Art ihr Geld verdienen müssen, ausschauen.
Dass es ein solches Abmahnunwesen sonst in keinem anderen europäischen Land außer in Deutschland gibt, ist schon bezeichnend. Als einziges EU-Mitglied hat Deutschland entsprechende Richtlinien der EU, die eine erste "Abmahnung" kostenfrei stellen, nicht in nationales Recht umgesetzt.
Danke für Ihre Unterstützung
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Anschreiben vom 10.11.2005 Seite 1
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SCHMITT & PARTNER
Rechtsanwälte
Berlin, 10.11.2005
(bitte stets angeben)
Sehr geehrter Herr *******,
hierdurch zeigen wir Ihnen an, dass wir die Vertretung der Euro-Cities AG, Bismarckallee 41, 14193 Berlin, übernommen haben. Vollmacht anbei. Unsere Mandantin veröffentlicht im Internet unter
www.stadtplandienst.de die Kartographie diverser Städte, an der sie das ausschließliche Nutzungsrecht hat. Nach allgemeiner Ansicht gilt für diese Karten unserer Mandantin der volle Schutz des Urheberrechtsgesetzes.
Sie verwenden für Ihr Internetangebot unzulässigerweise Kartenmaterial Ihrerseits unter
http://www..., entdeckt am 12. September 2005.
Damit verletzen Sie die Rechte unserer Mandantin. Wir haben Sie deshalb aufzufordern, die Karte unserer Mandantin unverzüglich aus Ihrer Webseite zu entfernen. Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr fordern wir Sie auf, die beigefügte Unterlassungserklärung bis zum
25. November 2005, 12.00 Uhr hier eingehend
abzugeben.
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Anschreiben vom 10.11.2005 Seite 2
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Sollte diese Erklärung nicht fristgemäß eingehen, werden wir gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Aufgrund Ihres Rechtsverstoßes sind Sie weiterhin verpflichtet, die Kosten unserer Inanspruchnahme gemäß beigefügter Kostennote zu tragen. Ferner steht unserer Mandantin eine entgangene Lizenzgebühr als Schadensersatz mindestens in der Höhe zu, die Sie auch bei einer vertragsgemäßen Nutzung hätten zahlen müssen. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits bietet unsere Mandantin Ihnen an, dass Sie für die bisherige Nutzung einen Betrag in Höhe von
EUR 300,00
(gemäß Preisliste der Euro-Cities AG) zahlen. Die Höhe dieses Schadensersatzes entspricht der veröffentlichten Preisliste im Internet. Sie erhalten in der Anlage eine entsprechende Verpflichtungserklärung mit der Aufforderung, diese ebenfalls bis zum
25. November 2005, 12.00 Uhr hier eingehend
abzugeben und den Schadensersatz innerhalb von zehn Tagen auf unser Konto zu überweisen. Sollte der Betrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dieser Aufforderung eingehen, tritt Verzug unter anderem mit der Folge der Verzinsung der Forderung ein. Sollten Sie weiterhin an der Nutzung der Kartographie unserer Mandantin interessiert sein, bietet diese hiermit den Abschluss eines Lizenzvertrages an. Die Höhe der Lizenzgebühr für eine auf drei Jahre befristete Nutzung entspricht der Höhe des oben bezifferten Schadensersatzes zzgl. Mehrwertsteuer. Sollten Sie sich zum Abschluss eines Lizenzvertrages zzgl. Mehrwertsteuer entschließen und uns den Vertragsschluss rechtzeitig schriftlich anzeigen, würde unsere Mandantin davon absehen, den oben bezifferten Schadensersatzanspruch für Ihre rechtswidrige Nutzung geltend zu machen und auf Unterlassung zu bestehen. Unabhängig davon weisen wir darauf hin, dass Sie auch bei Abschluss eines Lizenzvertrages verpflichtet sind, die Anwaltskosten wie in der Anlage spezifiziert, zu tragen. Beide Verpflichtungen resultieren aus Ihrer bisherigen rechtswidrigen Nutzung.
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Anschreiben vom 10.11.2005 Seite 3
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Weitere Einzelheiten zum Erwerb einer Lizenz und zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Mandantin können Sie der Webseite
http://www.euro-citiesag.de/lizenzen/agb_karte.html entnehmen. Die Rechtekette, das heißt, der lückenlose Nachweis der Rechtsinhaberschaft unserer Mandantin, ist abrufbar unter
http://www.eka-online.de/fap.html. Sie können sich einloggen unter Benutzer: User-RK, Paßwort: 7pUq3l. Sollten Sie einen Lizenzvertrag abschließen wollen, nehmen Sie dies unter
http://www.geka-online.de/lizenzen_ec. html (private/nicht-kommerzielle Nutzung) bitte selbst vor. Hierzu können Sie sich einloggen unter Benutzer: usr-ec2, Paßwort: ecverbra. Den Nachweis eines Vertragsabschlusses erwarten wir ebenfalls bis zum
25. November 2005, 12.00 Uhr.
Etwa erforderliche Korrespondenz bitten wir ausschließlich über uns zu führen.
Mit freundlichen Grüßen
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Unterlassungserklärung Seite 1
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I.
Hiermit verpflichtet sich Herr********, es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe, deren Höhe in jedem Fall von der Euro-Cities AG festzusetzen und ggf. vom Landgericht Berlin zu überprüfen ist, zu unterlassen, den nachfolgend dargestellten Kartenausschnitt:
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Unterlassungserklärung Seite 2
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künftig ohne einen mit der Euro-Cities AG geschlossenen Lizenzvertrag weder in digitalisierter noch in gedruckter Form zum Zwecke der Eigennutzung oder Nutzung durch Dritte aus dem Internet herunterzuladen/herunterladen zu lassen und entgeltlich und/oder unentgeltlich zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen.
II.
Herr ********verpflichtet sich außerdem, der Euro-Cities AG die Kosten der Inanspruchnahme ihres anwaltlichen Vertreters in Höhe einer 0,5-Gebühr gemäß W 2400 zzgl. Postgebührenpauschale gemäß W 7002 in Höhe von EUR 170,50 auf der Basis eines Gegenstandswertes von EUR 5.000,00 gemäß beigefügter Gebührennote zu erstatten.
Korntal-Münchingen,_____________________________
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Verpflichtungserklärung:
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Hiermit verpflichtet sich Herr *********, gegenüber der Euro-Cities AG für die Verletzung der Urheberrechte unter der URL
http://www...
Schadensersatz in Höhe von EUR 300,00 als entgangene Lizenzgebühr (lt. Preisliste der Euro-Cities AG) zu zahlen.
Der Betrag von EUR 300,00 ist bis zum
25. November 2005, 1200 Uhr
auf das Konto der Frau Rechtsanwältin ************.
Korntal-Münchingen,_____________________________
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"Kostennote" vom 10.11.2005
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(bitte stets angeben)
Sehr geehrter Herr *****,
wir erlauben uns, Ihnen nachstehende Kostennote zu übermitteln:
Rechtsanwaltsgebühren AZ: 920/05
berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
und dem RVG - Vergütungsverzeichnis (W)
Geenstandswert: 5.000.00 €
0,5 Geschäftsgebühr gem. § 13 RVG (W 2400) 150,50 €
Post- und Telekommunikationsentgelte gern. § 2 RVG (W 7002) 20,00 €
Summe Rechtsanwaltsgebühren 170,50 €
Wir bitten um Überweisung des oben ausgewiesenen Betrages auf das unten genannte Konto unter Hinweis auf obiges Aktenzeichen.
Mit freundlichen Grüßen
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VOLLMACHT
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Hiermit wird der o. g. Rechtsanwaltskanzlei/Sozietät in Sachen
Euro-Cities AG ./.
wegen Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz
Vollmacht erteilt
1. zur Prozessführung (u. a. nach § § 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen;
2. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen ( 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur
Vertretung nach § 41111 StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach § § 233 1, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145 a II StPO zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren;
3. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen) in Zusammenhang mit der oben unter “wegen ...“ genannten Angelegenheit.
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfligung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenzverfahren). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervolimacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.
Diese Vollmacht erstreckt sich auf sämtliche zur Kanzlei/Anwaltssozietät gehörenden Rechtsanwälte, unabhängig davon, ob sie im Briefkopf genannt sind.
Der Bevollmächtigte ist auch Vertreter gemäß § 141 Abs. III ZPO, d. h. zur Aufklärung des Tatbestandes in der Lage und zur Abgabe der gebotenen Erklärungen, insbesondere Vergleichsabschluß ermächtigt.
Berlin, 12.09.2005
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Schreiben vom 22.11.2005 Seite 1
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bitte stets angeben)
Sehr geehrter Herr *****,
bedauerlicherweise ist unser Schreiben vorn 10. November 2005 unbeantwortet geblieben. Bisher haben Sie weder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungs- sowie Verpflichtungserklärung abgegeben, noch sich sonst in irgendeiner Weise geäußert. Wir fordern Sie daher nochmals und nunmehr ausdrücklich letztmalig auf, die obengenannten Erklärungen unterzeichnet im Original spätestens bis zum
02. Dezember 2005
- hier eingehend -
an uns zurückzusenden. Ferner setzen wir Ihnen eine letztmalige Frist, den geforderten Schadenersatz in Höhe von
300,00 EUR
zu begleichen sowie den Ausgleich der Kosten unserer Inanspruchnahme gemäß der unserem Schreiben vom 10. November 2005 beigefügten Kostennote in Höhe von
170,50 EUR
bis ebenfalls spätestens zum
02. Dezember 2005
vorzunehmen.
Weitere vorgerichtliche Korrespondenz in dieser Angelegenheit wird es nicht geben. Sollten Sie daher wider Erwarten auch diese Ihnen gesetzte letzte Frist fruchtlos verstreichen lassen, sind wir seitens unserer Mandantin bereits jetzt damit beauftragt, unverzüglich im Klagewege gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auf die Ihnen dadurch entstehenden Mehrkosten weisen wir Sie bereits jetzt vorsorglich sowie ausdrücklich hin.
Mit freundlichen Grüßen
SCHMITT & PARTNER
EDIT by Oggy
Realdaten rausgenommen.