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Black Spy
bald™ gesрerrt
 
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Abmahnungen - Gästebuch von Keimzeit shreddern

So ein Musikverlag hat wieder mal eine Abmahnwelle gestartet. Diesmal geht es gegen Leute, die Songtexte auf ihrer HP hatten. Details gibt es bei der HAZ oder bei Heise. Es geht um Titel von Keimzeit, Sarah Connor und Blondie. Einige der Abgemahnten melden sich hier zu Wort: http://www.kampfumsongtexte.de/
Da das unerlaubte Verbreiten von Songtexten so ein gewaltiges Verbechen ist, könnt ihr euere Sympathie für diese Abmahnaktion im Gästebuch von
Keimzeit bekunden. Ist echt interessant, was da gerade abgeht.
Alt 17. 04. 2005, 22:08 Black Spy is offline #1
Labyrinth
Jolie rouge of Edward Low
 
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Beiträge: 497
Warum lassen sich auch Keimzeit ihre Titel schützen? Recht schizophren, oder?
Alt 18. 04. 2005, 04:10 Labyrinth is offline #2
cisk
Kamelhoden
 
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Beiträge: 1.470
WTF is keinkeit?

by the way:

Zitat:
Liebe Besucher des Keimzeit-Gästebuches.

Wir haben uns in den vergangenen Jahren sehr über die eingegangenen Meinungen, Kritiken, Vorschläge und Wünsche in diesem Gästebuch gefreut, stellt es doch eine unmittelbare Verbindung zu unserer Band und den Musikern her. Nun diente diese Möglicheit der Kommunikation in den letzten Wochen als Forum zu einem Thema, bei dem wir hier nun Stellung beziehen werden. Als die ersten Meinungen über das Thema der Abmahnungen in diesem Gästebuch standen, war es möglich den betreffenden Schreibern zu antworten weil diese auch ihre richtigen E-Mail Adressen hinterlassen hatten. Bei der Vielzahl der Einträge in den letzten Tagen, ist das aber leider nicht mehr der Fall. Darum können wir nicht persönlich antworten, darum also dieses Statement.

Keimzeit hat niemanden abgemahnt oder derartiges veranlaßt. Weder die Band, noch einzelne Musiker, nicht das Büro oder Managament.

Seit dem ersten Keimzeit-Album "Irrenhaus" werden Kompositionen und Texte von verschiedenen Verlagen betreut. Wenn ein Verlag zu einem Rechtsmittel greift, um seine Interessen zu schützen, dann ist das ein Vorgang, auf den wir keinerlei Einfluß haben. Wir haben weder veranlaßt abzumahnen, noch sind wir in der Lage Abmahnungen von Verlagen gegenüber Betreibern von Internetseiten zurückzuziehen.

Mehr ist zu diesem Thema von unserer Seite aus nicht zu sagen. Wir werden dieses Gästebuch für eine gewisse Zeit auf Eis legen und überlegen, ob wir es in dieser Form wieder online stellen oder in abgewandelter.

Viele Grüße, Eure Band Keimzeit.
Alt 18. 04. 2005, 05:05 cisk is offline #3
Black Spy
bald™ gesрerrt
(Threadstarter)
 
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Zitat:
Original geschrieben von Labyrinth
Warum lassen sich auch Keimzeit ihre Titel schützen? Recht schizophren, oder?
Was ist daran schizo? Und es geht auch nicht um die Frage, ob die Texte unrechtmäßig verwendet wurden. Diese Frage ist ganz klar, die Verwendung der Texte auf privaten Fanpages war illegal. Es geht hier vielmehr um die Wahl der Mittel, um diese Verwendung abzustellen. Daher ist es vom Musikverlag einfach asozial, Schülern eine Horde Anwälte auf den Hals zu hetzen, wo in den allermeisten Fällen eine E-Mail genügt hätte. Die Texte gibt es auch bei www.keimzeit.de für lau, es läßt sich also nicht mal ein wirtschaftlicher Schaden erkennen, wenn die Texte an anderen Stellen ebenfalls angeboten werden. Schaut man sich das Portfolio dieses Musikverlages an, dann drängt sich der Eindruck auf, daß hier eine Möglichkeit genutzt wurde, um schnell einige Euro zu machen.
Das Statement der Band ist auch für'n A****, sie machen keine Aussage darüber, ob sie vorher von der Aktion wußten und ob sie das gebilligt haben. Kein Wort des Bedauerns, keine Distanzierung. Schuld sind nur die anderen. Hoffentlich bekommen sie eine ordentliche Retourkutsche.
Mir war diese komische Combo bis gestern auch völlig unbekannt. Dabei wird es auch grundsätzlich bleiben, nur der Name ist negativ verknüpft.
Alt 18. 04. 2005, 09:23 Black Spy is offline #4
nathan west
********
 
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Kinderkacke...

Ausserdem wird google-> "$song $band lyrics" auch in zig Jahren noch prächtig funktionieren... so, who cares?
Alt 18. 04. 2005, 10:32 nathan west is offline #5
Korrupt
Boeses junges Fleisch
 
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Beiträge: 13.379
Zitat:
Original geschrieben von Black Spy

Das Statement der Band ist auch für'n A****, sie machen keine Aussage darüber, ob sie vorher von der Aktion wußten und ob sie das gebilligt haben. Kein Wort des Bedauerns, keine Distanzierung. Schuld sind nur die anderen.

Glaubst du wirklich, wenn du erst mal nen Plattenvertrag hast, dass du noch mitreden darfst darueber, wie deine an die Verlage und Labels abgegebenen Verwertungsrechte wahrgenommen werden? Glaubst du, ohne entsprechende Knebelklauseln kriegt auch nur eine kleinere Band noch nen Vertrag?

Du basht hier wirklich die voellig falschen.
Alt 18. 04. 2005, 10:43 Korrupt is online now #6
Hendi
-
 
Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 252
Zitat:
Original geschrieben von Korrupt
Glaubst du, ohne entsprechende Knebelklauseln kriegt auch nur eine kleinere Band noch nen Vertrag?

Ich weiß nicht wie es mit der angesprochenen Band ist. Ich kenn die nicht wirklich.

Aber Sarah Conner ist eigentlich recht groß geworden in Deutschland. Sie hat durchaus die Möglichkeit mit den großen Plattenbossen zu reden und was zu bewirken.
Ich glaube kaum dass sie Probleme hätte einen neuen Vertrag zu bekommen, den sie auch beeinflussen kann.
Grade die Texte sind eigentlich nur für richtige fans interessant, die zum größten Teil eh die Musik auch kaufen und nicht brennen. Denen ans Bein zu pinkeln halt ich nicht grade für klug.
Alt 18. 04. 2005, 11:00 Hendi is offline #7
Anastasius
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 1
Re: Abmahnungen - Gästebuch von Keimzeit shreddern

Guten Tag,

wer soll bloß all die überflüssigen Juristen ernähren?

Diese Schwemme unnützen Volks führt dazu, dass sich viele dieser Herrschaften inzwischen anscheinend darauf spezialisiert haben, da aktiv "Fälle" zu schaffen, wo es eigentlich gar keine gibt. Und die Politik schaut natürlich weg, wenn dieses Gesindel mit nur dem Namen nach legalen Mitteln Bürger ausplündert.

Ich bin jetzt auch ein Opfer solcher Unnützen geworden.

Ich habe eine Abmahnung von der "Rechtsanwaltskanzlei" SCHMITT & PARTNER aus Berlin wegen Darstellung eines Kartenausschnitts (stadtplandienst.de) auf meiner privaten Website erhalten (Siehe unten: Mitteilung der "Rechtsanwaltskanzlei" Schmitt & Partner vom 10.11.2005 und vom 20.11.2005).

Ich werde kein Geld überweisen

Ich veröffentliche das Schreiben, da solches Volk, das sich gerne den Anstrich des Seriösen gibt ("Weberbank Privatbankiers KGAs" hört sich solide an, nicht wahr?) erfahrungsgemäß gerne im Dunkeln operiert. Darum heraus mit ihnen ans grelle Licht, damit das Volk sieht, wie Leute, die auf solche Art ihr Geld verdienen müssen, ausschauen.

Dass es ein solches Abmahnunwesen sonst in keinem anderen europäischen Land außer in Deutschland gibt, ist schon bezeichnend. Als einziges EU-Mitglied hat Deutschland entsprechende Richtlinien der EU, die eine erste "Abmahnung" kostenfrei stellen, nicht in nationales Recht umgesetzt.

Danke für Ihre Unterstützung



**************************************************
Anschreiben vom 10.11.2005 Seite 1
**************************************************
SCHMITT & PARTNER
Rechtsanwälte



Berlin, 10.11.2005

(bitte stets angeben)

Sehr geehrter Herr *******,
hierdurch zeigen wir Ihnen an, dass wir die Vertretung der Euro-Cities AG, Bismarckallee 41, 14193 Berlin, übernommen haben. Vollmacht anbei. Unsere Mandantin veröffentlicht im Internet unter www.stadtplandienst.de die Kartographie diverser Städte, an der sie das ausschließliche Nutzungsrecht hat. Nach allgemeiner Ansicht gilt für diese Karten unserer Mandantin der volle Schutz des Urheberrechtsgesetzes.

Sie verwenden für Ihr Internetangebot unzulässigerweise Kartenmaterial Ihrerseits unter http://www..., entdeckt am 12. September 2005.

Damit verletzen Sie die Rechte unserer Mandantin. Wir haben Sie deshalb aufzufordern, die Karte unserer Mandantin unverzüglich aus Ihrer Webseite zu entfernen. Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr fordern wir Sie auf, die beigefügte Unterlassungserklärung bis zum

25. November 2005, 12.00 Uhr hier eingehend

abzugeben.

**************************************************
Anschreiben vom 10.11.2005 Seite 2
**************************************************
Sollte diese Erklärung nicht fristgemäß eingehen, werden wir gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Aufgrund Ihres Rechtsverstoßes sind Sie weiterhin verpflichtet, die Kosten unserer Inanspruchnahme gemäß beigefügter Kostennote zu tragen. Ferner steht unserer Mandantin eine entgangene Lizenzgebühr als Schadensersatz mindestens in der Höhe zu, die Sie auch bei einer vertragsgemäßen Nutzung hätten zahlen müssen. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits bietet unsere Mandantin Ihnen an, dass Sie für die bisherige Nutzung einen Betrag in Höhe von

EUR 300,00

(gemäß Preisliste der Euro-Cities AG) zahlen. Die Höhe dieses Schadensersatzes entspricht der veröffentlichten Preisliste im Internet. Sie erhalten in der Anlage eine entsprechende Verpflichtungserklärung mit der Aufforderung, diese ebenfalls bis zum

25. November 2005, 12.00 Uhr hier eingehend

abzugeben und den Schadensersatz innerhalb von zehn Tagen auf unser Konto zu überweisen. Sollte der Betrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt dieser Aufforderung eingehen, tritt Verzug unter anderem mit der Folge der Verzinsung der Forderung ein. Sollten Sie weiterhin an der Nutzung der Kartographie unserer Mandantin interessiert sein, bietet diese hiermit den Abschluss eines Lizenzvertrages an. Die Höhe der Lizenzgebühr für eine auf drei Jahre befristete Nutzung entspricht der Höhe des oben bezifferten Schadensersatzes zzgl. Mehrwertsteuer. Sollten Sie sich zum Abschluss eines Lizenzvertrages zzgl. Mehrwertsteuer entschließen und uns den Vertragsschluss rechtzeitig schriftlich anzeigen, würde unsere Mandantin davon absehen, den oben bezifferten Schadensersatzanspruch für Ihre rechtswidrige Nutzung geltend zu machen und auf Unterlassung zu bestehen. Unabhängig davon weisen wir darauf hin, dass Sie auch bei Abschluss eines Lizenzvertrages verpflichtet sind, die Anwaltskosten wie in der Anlage spezifiziert, zu tragen. Beide Verpflichtungen resultieren aus Ihrer bisherigen rechtswidrigen Nutzung.

**************************************************
Anschreiben vom 10.11.2005 Seite 3
**************************************************
Weitere Einzelheiten zum Erwerb einer Lizenz und zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Mandantin können Sie der Webseite http://www.euro-citiesag.de/lizenzen/agb_karte.html entnehmen. Die Rechtekette, das heißt, der lückenlose Nachweis der Rechtsinhaberschaft unserer Mandantin, ist abrufbar unter http://www.eka-online.de/fap.html. Sie können sich einloggen unter Benutzer: User-RK, Paßwort: 7pUq3l. Sollten Sie einen Lizenzvertrag abschließen wollen, nehmen Sie dies unter http://www.geka-online.de/lizenzen_ec. html (private/nicht-kommerzielle Nutzung) bitte selbst vor. Hierzu können Sie sich einloggen unter Benutzer: usr-ec2, Paßwort: ecverbra. Den Nachweis eines Vertragsabschlusses erwarten wir ebenfalls bis zum

25. November 2005, 12.00 Uhr.

Etwa erforderliche Korrespondenz bitten wir ausschließlich über uns zu führen.

Mit freundlichen Grüßen



**************************************************
Unterlassungserklärung Seite 1
**************************************************

I.
Hiermit verpflichtet sich Herr********, es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe, deren Höhe in jedem Fall von der Euro-Cities AG festzusetzen und ggf. vom Landgericht Berlin zu überprüfen ist, zu unterlassen, den nachfolgend dargestellten Kartenausschnitt:


**************************************************
Unterlassungserklärung Seite 2
**************************************************
künftig ohne einen mit der Euro-Cities AG geschlossenen Lizenzvertrag weder in digitalisierter noch in gedruckter Form zum Zwecke der Eigennutzung oder Nutzung durch Dritte aus dem Internet herunterzuladen/herunterladen zu lassen und entgeltlich und/oder unentgeltlich zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen.

II.
Herr ********verpflichtet sich außerdem, der Euro-Cities AG die Kosten der Inanspruchnahme ihres anwaltlichen Vertreters in Höhe einer 0,5-Gebühr gemäß W 2400 zzgl. Postgebührenpauschale gemäß W 7002 in Höhe von EUR 170,50 auf der Basis eines Gegenstandswertes von EUR 5.000,00 gemäß beigefügter Gebührennote zu erstatten.


Korntal-Münchingen,_____________________________


**************************************************
Verpflichtungserklärung:
**************************************************

Hiermit verpflichtet sich Herr *********, gegenüber der Euro-Cities AG für die Verletzung der Urheberrechte unter der URL
http://www...

Schadensersatz in Höhe von EUR 300,00 als entgangene Lizenzgebühr (lt. Preisliste der Euro-Cities AG) zu zahlen.

Der Betrag von EUR 300,00 ist bis zum

25. November 2005, 1200 Uhr

auf das Konto der Frau Rechtsanwältin ************.


Korntal-Münchingen,_____________________________



**************************************************
"Kostennote" vom 10.11.2005
**************************************************

(bitte stets angeben)

Sehr geehrter Herr *****,
wir erlauben uns, Ihnen nachstehende Kostennote zu übermitteln:
Rechtsanwaltsgebühren AZ: 920/05
berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
und dem RVG - Vergütungsverzeichnis (W)

Geenstandswert: 5.000.00 €
0,5 Geschäftsgebühr gem. § 13 RVG (W 2400) 150,50 €
Post- und Telekommunikationsentgelte gern. § 2 RVG (W 7002) 20,00 €
Summe Rechtsanwaltsgebühren 170,50 €

Wir bitten um Überweisung des oben ausgewiesenen Betrages auf das unten genannte Konto unter Hinweis auf obiges Aktenzeichen.

Mit freundlichen Grüßen


**************************************************
VOLLMACHT
**************************************************
Hiermit wird der o. g. Rechtsanwaltskanzlei/Sozietät in Sachen

Euro-Cities AG ./.
wegen Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz

Vollmacht erteilt

1. zur Prozessführung (u. a. nach § § 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen;

2. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen ( 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur
Vertretung nach § 41111 StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach § § 233 1, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145 a II StPO zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren;

3. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen) in Zusammenhang mit der oben unter “wegen ...“ genannten Angelegenheit.

Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfligung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenzverfahren). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervolimacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.

Diese Vollmacht erstreckt sich auf sämtliche zur Kanzlei/Anwaltssozietät gehörenden Rechtsanwälte, unabhängig davon, ob sie im Briefkopf genannt sind.
Der Bevollmächtigte ist auch Vertreter gemäß § 141 Abs. III ZPO, d. h. zur Aufklärung des Tatbestandes in der Lage und zur Abgabe der gebotenen Erklärungen, insbesondere Vergleichsabschluß ermächtigt.
Berlin, 12.09.2005





**************************************************
Schreiben vom 22.11.2005 Seite 1
**************************************************

bitte stets angeben)


Sehr geehrter Herr *****,
bedauerlicherweise ist unser Schreiben vorn 10. November 2005 unbeantwortet geblieben. Bisher haben Sie weder die dem Schreiben beigefügte Unterlassungs- sowie Verpflichtungserklärung abgegeben, noch sich sonst in irgendeiner Weise geäußert. Wir fordern Sie daher nochmals und nunmehr ausdrücklich letztmalig auf, die obengenannten Erklärungen unterzeichnet im Original spätestens bis zum
02. Dezember 2005
- hier eingehend -

an uns zurückzusenden. Ferner setzen wir Ihnen eine letztmalige Frist, den geforderten Schadenersatz in Höhe von

300,00 EUR

zu begleichen sowie den Ausgleich der Kosten unserer Inanspruchnahme gemäß der unserem Schreiben vom 10. November 2005 beigefügten Kostennote in Höhe von

170,50 EUR

bis ebenfalls spätestens zum

02. Dezember 2005

vorzunehmen.

Weitere vorgerichtliche Korrespondenz in dieser Angelegenheit wird es nicht geben. Sollten Sie daher wider Erwarten auch diese Ihnen gesetzte letzte Frist fruchtlos verstreichen lassen, sind wir seitens unserer Mandantin bereits jetzt damit beauftragt, unverzüglich im Klagewege gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auf die Ihnen dadurch entstehenden Mehrkosten weisen wir Sie bereits jetzt vorsorglich sowie ausdrücklich hin.

Mit freundlichen Grüßen
SCHMITT & PARTNER


EDIT by Oggy
Realdaten rausgenommen.

Geändert von Oggy (28. 11. 2005 um 13:33 Uhr).
Alt 27. 11. 2005, 06:23 Anastasius is offline #8
Noop
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Ort: Wuppertal
Beiträge: 900
Re: Abmahnungen - Gästebuch von Keimzeit shreddern

Zitat:
Zitat von Anastasius
Guten Tag,

wer soll bloß all die überflüssigen Juristen ernähren?

Diese Schwemme unnützen Volks führt dazu, dass sich viele dieser Herrschaften inzwischen anscheinend darauf spezialisiert haben, da aktiv "Fälle" zu schaffen, wo es eigentlich gar keine gibt. Und die Politik schaut natürlich weg, wenn dieses Gesindel mit nur dem Namen nach legalen Mitteln Bürger ausplündert.

Ich bin jetzt auch ein Opfer solcher Unnützen geworden.
...
Tja, wenn man schon eine Homepage bastelt mit Angabe seinen richtigen Daten, dann sollte man vorher sich über das geltene Recht erkundigen und es auch 100% genau einhalten.
Weil du wohl auf der Homepage mehr oder weniger freiwillig deine Daten angibst UND auch noch von wo einfach Sachen unerlaubt raussammelst, präsentierst du dich potentiellen Abmahngeier auf einem Silbertablett.
Wenn dir die "seriösität" nicht wichtig ist: Impressum raus, anonyme Subdomaine + Proxy, dann dürfte dir die ganze, die ganze übringens nur in Deutschland praktizierte legale Abzockerei, am A... vorbei gehen.
100% legal krigst du eine Homepage NIE, du könntest aber schon mal jedes noch so kleine Mickeymaus-Icon und noch so ein kleines Fitzelchen fremder Text von der Homepage wegnehmen aber selbst dann bist du nicht sicher:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/20599
http://www.advograf.de/auchdasnoch/magenta.php3
Alt 27. 11. 2005, 11:55 Noop is offline #9
Der Rebell
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Re: Abmahnungen - Gästebuch von Keimzeit shreddern

Klar ist das Wegelagerei.

Aber ich würde zahlen, weil die Wegelagerei auf rechtlichen Füßen steht.

DR

P.S. Das war übrigens vor den Zeiten des Internet nicht anders. Da konnte man auch nicht einfach so einen Ausschnitt aus einem Stadtplan in seine Postwurfsendung einfügen.
Alt 27. 11. 2005, 12:10 Der Rebell is offline #10
frogger9 Spender
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Re: Abmahnungen - Gästebuch von Keimzeit shreddern

hmm, ich würde es nur dann auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, wenn ich sicher sein könnte, diesen auch zu gewinnen.

dazu braucht es eine Menge Zeit und Geld.
Alt 27. 11. 2005, 22:42 frogger9 is offline #11
BigWilly
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Re: Abmahnungen - Gästebuch von Keimzeit shreddern

Also so langsam kotzt mich sowas an, Songtexte dürfen nicht mehr auf die HP, Bilder dürfen nicht mehr drauf, Links zu anderen Seiten am besten auch keine, warum nur machen es uns diese Leute so schwer. Es gibt doch bestimmt einige Fans, die solche Songtexte einfach mal so durchlesen wollen oder sie auf ihre HP packen weil sie große Fans sind ect. Aber dieses "Pack" kann es nicht lassen und muß alles abmahnen, was geht. Warum wird der P betreiber nicht einfach höflich gebeten keine Songtexte mehr bereit zu stellen?
Alt 28. 11. 2005, 06:31 BigWilly is offline #12
Svolli
 
Beiträge: n/a
Re: Abmahnungen - Gästebuch von Keimzeit shreddern

Vielleicht solltest du deine Realdaten rauseditieren.

-s-
Alt 28. 11. 2005, 07:30 #13
BigWilly
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Beiträge: 5.860
Re: Abmahnungen - Gästebuch von Keimzeit shreddern

@Anastasius
Glaubst du nicht, das dein Post etwas zuu lang ist? Strukturier dein Post bitte um (Leerzeilen weg ect), sonst ist das einfach zu unübersichtlich.
Die Real-Daten von Drittgeschädigten sollten hier nicht gepostet werden (kann man evtl. über PN machen).
Alt 19. 02. 2006, 00:01 BigWilly is offline #14
BuggerT
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Beiträge: 6.903
Re: Abmahnungen - Gästebuch von Keimzeit shreddern

Sorry, aber Realdaten haben hier nichts verloren. Diskussionen über Abmahnungen findet man auch in anderen Threads. Etwas außergewöhnliches kann ich nicht erkennen.


grtz
BuggerT
Alt 19. 02. 2006, 16:57 BuggerT is offline #15
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