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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2003
Ort: Koblenz
Beiträge: 727
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Schadensersatz - Chancen?
Hallo,
Ich weiß, dass das ohne konkrete Angaben schwer zu sagen ist,
mich würde trotzdem eure Meinung interessieren.
Ich würde gerne ungefähr wissen, wie hoch die Chancen allgemein sind eine Schadensersatzklage erfolgreich durchzusetzen:
(Es handelt sich um eine beliebige Dienstleistung)
Gegeben ist die folgende Sachlage (zwischen Firma und Privatperson (Dienstleistungsanbieter) ):
- 3 Zahlungen wurden vereinbart (Vorraus, Dienstleistung halb erbracht, DL erfüllt)
- Kein schriftlicher Vertrag, nur mündliche Einigung, dass die Dienstleistung komplett erbracht wird
- Nur die Zahlung im Vorraus ist erfolgt
- Hälfte der Dienstleistung ist angeblich erbracht worden, allerdings ist das nicht bewiesen
- Dienstleistungserbringer will das Projekt abbrechen, jedoch nicht das bisher erhaltene Geld zurückzahlen
- Durch den Abbruch des Projekts würden weitere Kosten entstehen (allerdings keine erheblichen)
- Als Beweismittel nur Emails und eine Quittung der Vorrauszahlung vorhanden
Danke im Vorraus
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07. 05. 2005, 17:53
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#1
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2005
Ort: SYS 64738
Beiträge: 49
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Naja, aus meiner juristischen Erfahrung kann ich nur sagen: Alles ziemlich vage.
Ob die Beweisführung Erfolg hat, hängt vor allem davon ab, was in den Emails besprochen, bzw, von der Gegenseite bestätigt wurde.
Aber auch dann gelten Mittlungen nur als zugestellt, wenn sie persönlich oder durch einen Beauftragten in den „Hoheitsbereich des Empfängers“ gebracht worden sind.
Falls die GGS zugeben sollte, dass og Mails von ihm stammen sollten, sieh die Lage schon etwas besser aus.
Aber auch dann steht noch aus, ob es sich um einen gewerblichen oder privaten Vertrag gehandelt hat.
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08. 05. 2005, 04:11
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#2
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Mitglied
Registrierungsdatum: Feb 2000
Beiträge: 6.902
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Ich befürchte, dass du eine realistische Einschätzung über den Erfolg einer Klage - wenn überhaupt - von einem fachkundigen Anwalt bekommen kannst.
Sorry.
grtz
BuggerT
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08. 05. 2005, 12:46
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#3
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2005
Ort: 127.0.0.1
Beiträge: 438
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Wie sieht dein Geldbeutel aus?
Formaljuristisch gesehen hast du, so wie du die Sachlage schilderst, einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages und somit bei Nichterfüllung und nachgewiesener finanzieller Schädigung bzw. Benachteiligung einen Anspruch auf Schadenersatz. Sollte dir der Nachweis einer Schädigung oder Benachteiligung wegen Nichterfüllung nicht einwandfrei möglich sein, kannst du lediglich auf Erfüllung des Vertrages klagen.
Grundsätzlich gilt im Deutschen Recht, dass auch mündliche Verträge (egal ob Privat oder Geschäftlich) vollständige rechtliche Gültigkeit besitzen. Hierbei obliegt es natürlich dem Kläger, seinen Beweis in der Form zu führen, dass er auch vor einem Gericht stand hält. Die positive Begründung von Richtern bei der Begutachtung vorgetragener Zusammenhänge und der damit ggf. einhergehenden Annerkennung eines mündlichen Vertrages lauten meist wie folgt:
"... Es ist nach Meinung des Gerichts anzunehmen, dass der Vortrag der Klägerseite unter Einbezug der Aussagen benannter Zeugen tatsächlich einen mündlichen Vertrag im Sinne des BGB mit der "Gegenseite" impliziert ....... abwägige Erklärungen des Beklagten gereichen nicht der Aberkennung des Antrages ......" etc.
In deinem Fall scheint nach meiner Meinung die Rechtslage jedoch direkter zu deinen Gunsten zu liegen.
Du hast deinen Angaben nach eine unterschriebene Quittung der Gegenseite. Aus dieser geht im optimalen Falle hervor, dass es sich nicht nur um eine Vorschusszahlung handelt (diese impliziert an sich bereits die Annahme eines Vertrages), sondern besitzt auch noch einen Vermerk in Bezug auf den Vertragsgegenstand.
Die Unterschrift auf dieser Quittung ist also als schriftlich bestätigte Annahme des Vertrages durch die Gegenseite zu betrachten.
Sollten von der Gegenseite keine Gründe vorgebracht werden können, die den Abbruch der Leistungserbringung rechtfertigen (w.z.B. Pflichtverletzung durch den Auftraggeber) und somit auch den Einbehalt bereits erhaltener Zahlungen zum Zwecke der Abdeckung bereits enstandener Kosten durch bereits erbrachte Leistungen begründen, hast du gute Chancen, vor Gericht recht zu bekommen.
Hört sich doch gut an, oder?
Nun aber der Haken:
Meist handelt es sich in einem solchen Fall um privatrechtliche Angelegenheiten die vor dem entsprechenden Zivilgericht verhandelt werden. Verhandlungstermine werden meist mit einer Wartezeit von 2 bis 8 Monaten vergeben. Dieser Vorgang kann sich noch verlängern, wenn die Gegenseite so clever ist, Auskünfte die im Vorfeld vom Gericht erhoben werden, taktisch zu verschleppen oder wenn sie zeitlich günstig die Meldeadresse ändern etc.
Du benötigst in jedem Fall einen Anwalt. Dieser veranschlagt bereits Kosten im Vorfeld und solltest du keinen Anspruch auf Prozeßkostenbeihilfe haben, musst du bereits zum Zeitpunkt der Beauftragung einen Vorschuss an ihn zahlen.
Jenachdem wie ein Urteil ausfällt kannst du dann sogar auf diesen Kosten sitzen bleiben, denn die deutschen Gerichte versuchen meist eine Einigung herbeizuführen. In diesem Fall wird nur der vorgetragene Sachverhalt begutachtet und geprüft. Die Kosten des Rechtsstreites (Prozeßkosten + Anwaltskosten) trägt dann jede Partei für sich selbst.
Nur im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung hast du auch einen Anspruch auf Begleichung deiner Beistandskosten.
Du solltest dir also folgendes überlegen:
1.Wie hoch ist der tatsächliche Streitwert und in welchem Verhältnis steht er zu den zu erwartenen Kosten im Zuge der Durchführung eines vorgerichtlichen und gerichtlichen Verfahrens?
2. Ist zu erwarten, dass die Gegenseite im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung (Wiederspruchsfrist wurde nicht genutzt!) auch im vollen Umfang zahlungsfähig und willig ist, oder musst du im Anschluss noch Kosten für die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers zur langfristigen Sicherung deines Anspruches berappen?
3 Hast du genügend Zeit und Nerven?
... Ich hoffe dir ein wenig geholfen ggf. Klarheit verschafft zu haben.
Gruß,
Ashihara76
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08. 05. 2005, 21:23
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#4
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