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Alter Mann
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Dec 2003
Beiträge: 181
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So, waren gestern im Kino. Fazit : So schlimm iss der Streifen nicht. Also ein Neunjähriger ist schon OK. Schlimm : Es waren auch viele 5 Jährige im Kino, die natürlich nach 30 Minuten nicht mehr stille sitzen konnten, nach nen halben Liter Cola mussten die ständig auf´s Klo etc.
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23. 05. 2005, 08:19
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#26
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Ex-Moderator
Registrierungsdatum: Apr 2002
Ort: im plastinarium
Beiträge: 6.750
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Zitat:
Original geschrieben von XP User
Schlimm : Es waren auch viele 5 Jährige im Kino, die natürlich nach 30 Minuten nicht mehr stille sitzen konnten, nach nen halben Liter Cola mussten die ständig auf´s Klo etc.
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bei mir waren zwei familien mit kleinen kindern in der premierenvorstellung.
die kinder sind selbstverständlich eingeschlafen. da habe ich mich aber schon gefragt was denn die freigabe ab 12 bringen soll....
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23. 05. 2005, 12:15
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#27
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Gulli Member mit Herz
Registrierungsdatum: Aug 2000
Ort: Bayerm
Beiträge: 356
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Was war das denn für ein Film?
Ich war am WE drinnen und fand Star Wars 3 nicht so doll.
2-3 Stellen waren zwar etwas heftiger, aber nicht so schlimm, dass man ihe nicht mit 8-12 jährigen Kindern sehen könnte.
Die meiste Zeit war das eher ein Bang Bum zisch Bunti Film.
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23. 05. 2005, 12:39
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#28
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mag den BVB!!!
Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 4.326
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Ich würde auch nichts dagegen sagen, denn der Film ist wirklich nicht brutal!
Ein 9 jähriger kann den locker verkraften. Ausserdem gibt es dieses Gesetz ja nicht umsonst, dass man mit den Eltern in die Filme darf!
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23. 05. 2005, 13:55
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#29
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BSD dude
Registrierungsdatum: Apr 2001
Beiträge: 7.226
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Zitat:
Original geschrieben von linkinpark2020
Ich würde auch nichts dagegen sagen, denn der Film ist wirklich nicht brutal!
Ein 9 jähriger kann den locker verkraften. Ausserdem gibt es dieses Gesetz ja nicht umsonst, dass man mit den Eltern in die Filme darf!
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Es gibt eine Regelung für Kinder ab 6 Jahren, das diese z.B. in Filme ab 12 dürfen in Begleitung der Eltern. Das gilt jedoch nicht generell und ist auch erst seit etwa einem Jahr gültig.
http://bundesrecht.juris.de/bundesre...chg/index.html
Zitat:
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur Vorführung vor ihnen freigegeben worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrfilme handelt, die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet sind.
(3) Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden
1. Kindern unter sechs Jahren,
2. Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist,
3. Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist,
4. Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.
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23. 05. 2005, 14:47
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#30
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Gulli Member mit Herz
Registrierungsdatum: Aug 2000
Ort: Bayerm
Beiträge: 356
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Habe mal was Englsiches zu dem Thema Kinder und Star Wars EP3 gefunden.
Hier mal der Link dahin.
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24. 05. 2005, 14:14
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#31
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