Guten Morgen Molder,
dieses Sonderkündigungsrecht heißt deswegen so, weil alle Verpflichtungen, die Du bei Vertragsabschluss eingegangen bist, mehr oder weniger nichtig werden, worunter auch die Anschlussgebühren fallen. Das heißt, das Du diese nicht zurückzahlen musst - außer die AGB sagen etwas anderes, was mich aber wundern würde.
Ich arbeite bei Arcor im Callcenter und habe mit diesem Thema fast täglich zu tun und dort heißt es sinngemäß, das wenn Du in ein Gebiet ziehst, in dem Arcor nicht verfügbar ist, Du nach einem entsprechenden schriftlichen Umzugsauftrag (nicht ohne entsprechende Formwahrung möglich), nach eingehender Überprüfung fristlos, frühestens zum Umzugstag, aus dem Vertrag entlassen wirst, egal ob die MVL schon erfüllt ist oder nicht, das macht dann keinen Unterschied. In dem Falle hat Arcor / Netcologne halt Pech gehabt. Aber ruf die besser nochmal an, wenn Du ganz sicher gehen willst, oder schau in die
AGB von Netcologne nach, vielleicht verstehen die unter "Sonderkündigungsrecht" ja was anderes

. Viel Spaß beim lesen
Gruß loewenherzl