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Rattle
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Gültigskeitsdauer von Sparbüchern?

hi, all

was passiert eigendlich mit sparbüchern die nach 19jahren in einem nachlass gefunden worden sind?

so geschehen bei mir, in einer aktentasche voller papiere, die meiner verstorbenen mutter gehört hat. hatte die tasche zwar mal durchgesehen aber damals die bücher übersehen, obwohl sie rot sind

ein testament ist nicht vorhanden!
kann ich jetzt einfach zur bank und das geld abheben (etwas über15.000€)?

müssen dafür jetzt irgendwelche steuern bezahlt werden? oder bekommt es etwa der staat?

meine mutter hatte keine schulden hinterlassen und auch die beerdigung ist durch eine lebensversicherung abgedeckt gewesen. also dritte hätten keine ansprüche. denke ich.

mit dem rest der auseinander geratenen familie habe ich kein kontact und wird auch von keine seite gewünscht.

wäre ja schade wenn das geld verfällt...............
vielleicht haben hier member etwas ahnung von dieser materie?

mfg
Alt 13. 06. 2005, 17:05 Rattle is offline Mit Zitat antworten #1
echter-elch
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Da kein Testament vorhanden war, haben alle gesetzlichen Erben ANspruch auf ihren Anteil. Sollte Deine Mutter zum Zeitpunkt des Todes verheiratet gewesen sein, hat der Witwer einen Anspruch und wenn weitere Kinder (Geschwister von Dir) vorhanden sind, haben auch diese einen Anspruch.
Alt 13. 06. 2005, 17:15 echter-elch is offline Mit Zitat antworten #2
Rebell
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Frag deinen Bankmenschen.

Es wäre möglich, dass man im Rahmen der Kontenauflösung das Konto bereits aufgelöst hat und das Geld transferriert wurde (wenn z.B. ein Girokonto vorhanden war), aber ein Sparbuch hat kein Verfallsdatum. Es könnte auch sein, das du einen Nachweis erbringen müsstest, dass du berechtigt bist, das Geld zu erhalten!

Wie gesagt, frag deine Bank und wenn es noch weitere Erben gibt, dann klär das ab.

Aber: Da die Tasche aber in deinem Besitz war, wäre es auch möglich das dir das nun gehört. Hmmm, da solltest du echt einen Experten befragen (Wegen der Erbfolge).
Alt 13. 06. 2005, 17:18 Rebell is offline Mit Zitat antworten #3
Rattle
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hi, Rebell

Zitat:
Es wäre möglich, dass man im Rahmen der Kontenauflösung das Konto bereits aufgelöst hat und das Geld transferriert wurde

sind insgesamt zwei sparbücher. kein girokonto.

Zitat:
Aber: Da die Tasche aber in deinem Besitz war, wäre es auch möglich das dir das nun gehört. Hmmm, da solltest du echt einen Experten befragen (Wegen der Erbfolge).

habe den nachlass aufgelöst und die papiere behalten.

weiss noch jemand etwas?
p.s. verheiratet war meine mutter nicht.
mfg
Alt 13. 06. 2005, 17:55 Rattle is offline Mit Zitat antworten #4
Katsche Spender
- kein Sprachfehler -
 
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Aus einem ähnlichen Fall weiß ich, dass die Sparkasse bei der Vorlage der Sparbücher des Verblichenen einen "Erbschein" verlangte. Diesen kann - glaube ich - das Gericht, das Nachlassgericht ausstellen.
Der Erbschein muss den Überbringer des Sparbuches als rechtmäßigen Erben ausweisen.

Gruß Katsche!
Alt 13. 06. 2005, 21:44 Katsche is offline Mit Zitat antworten #5
GameCat
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Hmm,
also die Bank wusste schon über die Bücher bescheid.

Für mich gäbe es zwei Möglichkeiten.

1. Die Bücher wurden durch die Sparkasse (denk ich mir mal bei roten Büchern) aufgelöst und zwar weil auf denen zu lange nichts passiert ist. Keine Angst, das Geld ist nicht weg, sondern nur auf ein Sammelkonto umgebucht. Sparbücher haben kein Verfallsdatum Wenn da wirklich noch Geld ist, müsstest du das klären, gerade auch, wer Erbe ist usw. Das wäre ja unentdecktes Geld aus der Erbmasse.

2. Halte ich es für warscheinlicher, dass die Bücher damals als "verloren" galten, aber beim Tod deiner Mutter und des Erblaufes ganz einfach mit aufgelöst und vererbt worden sind.

Irgendwas ist doch vererbt worden, oder?

Ich würde erstmal auf nichtsahnend tun und zur Bank gehen, sagen das du die Zuhause gefunden hast, und dass du sie gerne nachgetragen haben möchtest. Wenn das noch geht, ist da noch Geld. Wenn das nicht geht, wird man dir schon sagen, was mit dem Geld passiert ist.

Berichte hier, das würd mich interessieren!

Cu MCInky
Alt 13. 06. 2005, 21:46 GameCat is offline Mit Zitat antworten #6
Rebell
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Ich würde den offiziellen Weg gehen und nicht auf ahnungslos tun!

Kann einem nur Schaden!
Alt 13. 06. 2005, 22:00 Rebell is offline Mit Zitat antworten #7
GameCat
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Nein das schadet bestimmt niemandem.

Entweder die Sparbücher gibts noch, dann können die nachgetragen oder umgebucht werden, oder sie wurden mit vererbt, dann ist die Kohle eh weg.

Cu MCInky
Alt 13. 06. 2005, 22:13 GameCat is offline Mit Zitat antworten #8
Rattle
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hi, all

erstmal danke für die tipps
wie beantrage ich den so ein erbschein und was für eine vorgehensweise erfolgt beim gericht?

Zitat:
Entweder die Sparbücher gibts noch, dann können die nachgetragen oder umgebucht werden, oder sie wurden mit vererbt, dann ist die Kohle eh weg.

ich selber habe ja die sparbücher, die gibt es auch nicht doppelt und die sehen auch gültig aus, also kein stempel mit ungültig oder anderweitig irgendwie ungültig gemacht.

vererbt in dem sinne sind sie nicht, keine ahunung ob ich der rechtmäßige besitzer dieser bücher bin? hab ja den nachlass aufgelöst (rechtmäßig, denke ich), war ja auch kein anderer da!

oder meinste es gibt ein testament, was ich nicht kenne und die bücher sind deshalb nicht mehr gültig?
aber hätten dann die bücher nicht auch vorgelegt werden müssen, ist doch ein dokument oder?

mich hat auch niemand nach solchen büchern gefragt, in den ganzen jahren.

mfg
Alt 13. 06. 2005, 23:30 Rattle is offline Mit Zitat antworten #9
echter-elch
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Ein Erbschein kostet Geld. Versuche es ersteinmal ohne diesen an das Geld zu kommen. Solltest Du Geschwister haben, nehme eine Vollmacht mit.
Alt 14. 06. 2005, 06:33 echter-elch is offline Mit Zitat antworten #10
GameCat
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Zitat:
Original geschrieben von Rattle

ich selber habe ja die sparbücher, die gibt es auch nicht doppelt und die sehen auch gültig aus, also kein stempel mit ungültig oder anderweitig irgendwie ungültig gemacht.

In den Büchern muss auch garnichts stehen. Das Geld ist ja nicht auf dem Buch, sondern bei der Bank auf Sparkonten. Das Buch ist nur der Nachweis für dich, wieviel da mal drauf war oder ist.

Es kann also sein, dass die Bücher beim Erbverlauf aufgelöst worden sind. Die löst man dann "ohne Buch" auf. Die Bücher sind danach ungültig. Denn die Bank weiß anhand der Computerdaten, wieviel Geld da mal vorhanden war und ist.

Das muss auch beim Finanzamt gemeldet werden, bei Todesfall. Die Chance, dass sie vererbt sind, ist hoch. Also geh erstmal zur Bank und lass die nachtragen. Dir wird niemand die Bücher wegnehmen. Aber dann weißt du wenigstens bescheid, ob es die überhaupt noch gibt und ob sich das mit dem Erbschein überhaupt lohnt.

Cu MCInky
Alt 14. 06. 2005, 14:03 GameCat is offline Mit Zitat antworten #11
vmk Spender
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Zitat:
Original geschrieben von MCInky
In den Büchern muss auch garnichts stehen. Das Geld ist ja nicht auf dem Buch, sondern bei der Bank auf Sparkonten. Das Buch ist nur der Nachweis für dich, wieviel da mal drauf war oder ist.

Wenn du eine Vollmacht für das Konto hast und du dich ausweisen kannst, dann kannst du über das Konto verfügen.

Die Bank könnte dir deinen Kontostand genauso auf Klopapier ausgeben, das ist nur eine Merkhilfe für dich.
Alt 14. 06. 2005, 14:19 vmk is offline Mit Zitat antworten #12
Rumpelstilz
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Zitat:
Original geschrieben von vmk
Wenn du eine Vollmacht für das Konto hast und du dich ausweisen kannst, dann kannst du über das Konto verfügen.


genau, und in diesem fall ist das der erbschein
der vom nachlassgericht ausgestellt wird. ohne
erbschein gibts von den konten keine knete.

das nachlassgericht stellt jetzt nämlich erst
einmal fest ob noch andere erben vorhanden
sind und ob du erbberechtigt bist.
Alt 14. 06. 2005, 14:47 Rumpelstilz is offline Mit Zitat antworten #13
GameCat
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Zitat:
Original geschrieben von vmk
Wenn du eine Vollmacht für das Konto hast und du dich ausweisen kannst, dann kannst du über das Konto verfügen.

Die Bank könnte dir deinen Kontostand genauso auf Klopapier ausgeben, das ist nur eine Merkhilfe für dich.

Verfügungen ohne Buch werden (eigentlich) nicht erlaubt.

Sowas wird nur in wenigen Ausnahmefällen gemacht, wenn man sich darauf verlassen kann, dass der Kunde im Besitz des Buches ist und am nächsten Tag sofort zum nachtragen kommt. Ansonsten gibt das Stress mit der Innenrevision. Glaubs mir.

Cu MCInky
Alt 14. 06. 2005, 14:47 GameCat is offline Mit Zitat antworten #14
TastaturCowboy
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Das einzige was ich dazu beisteuern kann ist ,das nach 30 Jahren ohne Kontobewgung auf dem Sparbuch keine Zinsen mehr gezahlt werden.(Eschbach-Eine Billion Dollar)
Alt 14. 06. 2005, 15:26 TastaturCowboy is offline Mit Zitat antworten #15
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Nach 30 Jahren ohne Kontobewegung kann die Bank das Geld auch einbehalten, weil man davon ausgeht, dass eh keiner mehr weiß, dass es das Konto gibt oder der Inhaber verstorben ist.

Cu MCInky
Alt 14. 06. 2005, 16:20 GameCat is offline Mit Zitat antworten #16
Kangaroo
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Ehrm? Dass Kapitalforderungen nach 30 Jahren verjähren ist mir durchaus bewusst aber dass die Bank nach 30 Jahren ohne Kontobewegung das Geld für sich einstreicht ist mir neu. Imo ist es absolut kein Problem an das Geld der Sparbücher zu kommen wenn du den Tod des Besitzers nachweist (z.B. Erbschein) und du/ihr die rechtlichen Erben seid.
Alt 15. 06. 2005, 08:39 Kangaroo is offline Mit Zitat antworten #17
GameCat
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Beiträge: 1.058
Natürlich geht das mit dem Erbschein. Trotzdem sollte
erstmal festgestellt werden, ob die Bücher überhaupt noch existent sind. Sonst lohnt sich der Aufwand mit dem Erbschein nicht.

Cu MCInky
Alt 15. 06. 2005, 14:51 GameCat is offline Mit Zitat antworten #18
Rattle
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hi, all

hier mal den aktuellen stand der dinge:

war also zur bank und nachgefragt was sache ist.
das geld ist noch vorhanden und sie wußten nicht wenn sie denn anschreiben sollten.......
und die wollen einen erbschein! da aber der rest der famielie zerstritten ist und sonstwo wohnt, weiß ich auch nicht wer erbberechtigt ist.

werde also die sache auf sich beruhen lassen, da ich kein bock habe mich um die kohle zu streiten.

trotzdem danke für eure tipps

mfg
Alt 15. 06. 2005, 15:54 Rattle is offline Mit Zitat antworten #19
Lüdegast Spender
Aut omnia aut nihil
 
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Rattle,
hast Du noch Geschwister?
Wenn nein - bist Du alleine erbberechtigt.
Wenn ja - sind alle Geschwister zu gleichen Teilen erbberechtigt.

In beide Fällen ist der einzige vernünftige Weg folgender:
Gehe mit den Büchern zur Bank und stelle fest ob sie nicht irgend wann einmal aufgelöst worden sind.
Wenn ja - Pech gehabt.
Wenn nein - zwei Möglichkeiten:

Wenn Du keine Geschwister hast - mußt Du zum Nachlaßgericht gehen und einen Erbschein für Dich beantragen.
Unterlagen die Du vorlegen mußt:
- Sterbeurkunde Deiner Mutter,
- Deinen Geburtsschein.
Du gibst dann eine Erklärung an Eides statt ab das Du der einzige Erbberechtigte bist.
Kosten ca. 10.-€
Du erhältst dann einen Erbschein, mit dem Du zur Bank gehen kannst, um die Sparbücher auf Dich umzuschreiben, oder Dir das Geld auszahlen lassen kannst.

Herzlichen Glückwunsch!

Kosten für den Erbschein richten sich nach der Höhe des Nachlasses.

Wenn Du Geschwister hast - Vollmacht geben lassen, damit Du einen Erbschein beantragen und anschließend die Sparbücher auflösen kannst.
Sonst analoges Verfahren wie oben.

Bei einer, von Dir angesprochenen, Summe von ca 15 000.-€ brauchts Du keine Erbschaftssteuer ans Finanzamt abführen.

Nosferatu

Da war ich wohl ein bißchen spät dran!
Alt 15. 06. 2005, 16:11 Lüdegast is offline Mit Zitat antworten #20
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