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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2004
Beiträge: 541
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Sozialhilfe/ALG II habe ich anspruch
Moin leute,
bräuchte mal einen Rat von euch.
Mein Arbeitsvertrag läuft bald aus und ich werde dann ca.2 Moante Arbeitslos sein bis mein Studium anfängt. Und da ich leider keine 12 Monate lang "gearbeitet" habe habeich auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld somit bleibt mir wenn nur ALG II und dazu hätt ich ein paar Fragen. Hier mal mein Lebenslauf:
Nach der Realschule hab für ein Jahr eine Berufsfachschule für Informatik besucht. Danach Habe ich eine schulische Ausbildung zum Technischen Assistenten für Informatik gemacht + schulischen Teil der fhr das ganze hat 2 Jahre gedauert. danach 2 Monate Arbeitslos dann Zivildienst abgeleistet.
Nach dem Zivildienst bin ich nach Frankfurt gezogen um dort ein 6 Monatiges Parkatikum zu machen, welches ich brauche um den praktischen Teil der Fachhochschulreife zu erlangen. Ich habe für das Praktikum 400€ im Monat bekommen. Meine Arbeit hat den Leuten wohl ganz gut gefallen so das ich nach dem Praktium einen Zeitarbeitsvertrag bekommen habe welcher am 31.7 ausläuft. Hab da dann so ca. 1700€ brutto im Monat bekommen.
So ab August wohne ich wieder bei meinen Eltern bis das Studium losgeht. Jetzt meine Frage habe ich ansprüche auf Leistungen vom Staat oder müssen meine Eltern für mich aufkommen? Vielleit noch mein alter ich werde 23.
Ist ja nicht so das ich mich nicht Informiert habe die von Aamt meinten das ich von denen nix bekommen werde weil ich halt kein ganzes Jahr gearbeitet hätte. Und der Zivildienst wird mir nicht angerechnet weil ich davor 4 Monate hätte arbeitslos sein müssen ( das hat mann davon wenn man sich um alles kümmert damit man schnell weiter kommt im leben )
So ich hoffe Ihr habt genug Infos um mir einen rat geben zukönnen.
mfg
Head
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04. 07. 2005, 09:35
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#1
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nervzwerg
Registrierungsdatum: Apr 2002
Ort: arsch der heide
Beiträge: 513
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hi,
das arbeitsamt hat mit arbeitslosengeld II aber nix zu tun, das weist du schon, oder? dafür musst du zur "arbeitsgemeinschaft" welche dafür zuständig ist findest du hier bei der dienststelle, die da rauskommt nach der zuständigen arbeitsgemeinschaft fragen (telefonisch reicht) und dann hindackeln und in dem zimmer für die "erstanmeldung" dein problem schildern. denn ob und wieviel du bekommst hängt unter anderem auch davon ab, wieviel deine angehörigen verdienen und das geht uns hier ja nun wirklich nix an.
generell: http://arbeitslosengeld2.arbeitsagen...ld2.php?valid=[ss3]
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04. 07. 2005, 11:20
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#2
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Jan 2004
Beiträge: 541
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Okay danke für die Info
aber sind denn meine Eltern immernoch unterhaltspfichtig für mich? Hab ja schon eine Berufsausbildung etc.
Also werden bei solchen Anträgen auch immer die Vermögensverhältnisse der Angehörigen mit angegeben?
Und angenommen meine Eltern "verdienen" zu gut dann bekomm ich nix?
danke für die Infos
mfg
head
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04. 07. 2005, 11:59
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#3
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nervzwerg
Registrierungsdatum: Apr 2002
Ort: arsch der heide
Beiträge: 513
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ich glaub ich digitalisiere den antrag mal ... scheint ja echt von interesse zu sein derzeit
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04. 07. 2005, 16:12
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#4
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2000
Beiträge: 1.895
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Hier (Arbeitsagentur) gibts sämtliche Vordrucke zum ALG II. Den Antrag aber auf jeden Fall persönlich abgeben, weil man dann ev. noch weitere Vordrucke *g* bekommt.
Bei der Berechnung zählen hauptsächlich sogenannte Bedarfsgemeinschaften. Inwiefern die Eltern da noch unterhaltspflichtig sind bin ich aber auch überfragt.
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04. 07. 2005, 16:29
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#5
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2005
Beiträge: 8
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Will mich mal kurz einmischen
Ja du musst von deinen Eltern das gehalt mit angeben allerdings kannst du auch ein schreiben aufsetzen wo drin steht das dir deine Eltern keinen Unterhalt zahlen und du auf dich alleine gestellt bist und auch alleine für dich sorgen musst.
Und dann brauchst du noch gaaaaanz viele Unterlagen wie Mietvertrag,Versicherungen u.s.w.
Kommt also ne menge arbeit auf dich zu wenn du ALG2 beantragen willst
Lieben gruß
Keksi
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04. 07. 2005, 16:34
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#6
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2000
Beiträge: 1.895
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Nicht zu vergessen die Kontoauszüge mindestens der letzten drei Monate (lückenlos) und sämtliche Sparverträge usw.
Dazu kommt noch, dass dir das Gehalt vom Juli zu 99% für den August angerechnet wird, und du dann sowieso erst ab September ALG II bewilligt bekommst. Dagegen kannst du dann Widerspruch einlegen.. ob der dann zu was führt ist nicht gesagt.
Die Bearbeitung der Anträge dauert zwischen 4 bis 8 Wochen, also am besten schon sofort beantragen. Oder - falls du auf das Geld nicht angewiesen bist und deine Eltern einspringen würden und könnten - sich den ganzen Stress nicht machen. Würde ich mir an deiner Stelle für diese höchstens zwei Monate wirklich überlegen.
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04. 07. 2005, 17:57
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#7
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nervzwerg
Registrierungsdatum: Apr 2002
Ort: arsch der heide
Beiträge: 513
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2 stunden aufwand.. mehr isses doch nit.
und die leuts scheinen mir recht erfreut, wenn man bitte alle unterlagen gut gordnet beim termin dabei hat...is scheinbar recht unüblich, was ich da so mitbekommen hab
und wieso sollten die das gehalt für den nächsten monat mit anrechnen? er hat doch nen zeitarbeitsvertrag aus dem klar hervorgehen sollte, bis wann er arbeitet und wann er demzufolge sein letztes gehalt bekommt.
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04. 07. 2005, 18:51
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#8
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Jan 2004
Beiträge: 541
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wow erst mal danke für die super Antworten
Also meine Eltern werden bestimmt zu viel verdienen ( soll jetzt nicht angeberisch klingen )Da ich auch kein bafög bekommen werde. Mich stört es nur das meine Eltern schon wieder für mich blechen müssen. Naja ich werd mir mal die Unterlagen besorgen und ALG II beantragen ein Versuch kann ja nicht schaden.
danke noch mal
mfg
head
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04. 07. 2005, 19:06
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#9
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2000
Beiträge: 1.895
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Zitat:
Original geschrieben von knuddelwusi
und wieso sollten die das gehalt für den nächsten monat mit anrechnen? er hat doch nen zeitarbeitsvertrag aus dem klar hervorgehen sollte, bis wann er arbeitet und wann er demzufolge sein letztes gehalt bekommt.
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Da hatte ich vergessen hinzuzufügen wenn er das Gehalt für Juli erst Ende Juli ausbezahlt bekommt (was ja eigentlich üblich ist). Dann geht die ARGE davon aus, dass man das für den Lebensunterhalt des folgenden Monats verbraucht, schimpft sich Zuflusstheorie.
Aber wie gesagt, dagegen kann man Widerspruch einlegen, weil Einkommen in dem Kalendermonat angerechnet werden muss, in dem es auf das Konto eingegangen ist, und es dann in das schützenswerte Vermögen eingeht (falls der Freibetrag nicht schon mit anderem Vermögen ausgeschöpft ist).
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04. 07. 2005, 19:36
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#10
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Schenk Dir das.
Zu einem, ist die Sozialhilfe nicht für Deine finanzielle Situation gedacht, zum anderen, hast Du schlechte Karten, wenn Du zuhause bei wohl nicht armen Eltern lebst. Da du wohl bisher in einer Wirtschaftgemeinschaft gelebt hast und auch während Deines Studiums von Deinen Eltern finanziell unterstützt werden wirst, wird sich Dein SoziSatz radikal reduzieren.
Minus Kindergeld (Was natürlich abgerechnet wird) kommt bei Dir wohl eher ein Nullsummenspiel raus. Dafür hast dann aber einen echten Aufwand betrieben und dem Amt einige Einblicke in Deine Privatsphäre geben müssen (Zum Beispiel Kontendurchsicht).
Falls Du das doch machst, so hoffe ich doch, daß das Amt ein Einsehen für den Arbeitssuchenden hat, und noch schnell eine tolle Arbeit findet :-)
Gruß
Canophes
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04. 07. 2005, 20:00
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#11
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Mitglied
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Jan 2004
Beiträge: 541
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okay dann werd ich mir das aus dem Kopf schlagen.
danke für euren Rat
mfg
head
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04. 07. 2005, 20:18
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#12
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2003
Beiträge: 1.283
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Bin mir da nicht so sicher, das Du kein Arbeitslosengeld bekommst, Zivildienst zählt, soweit ich weiss, auch als anrechenbare Zeit auf ALG und die gilt für die letzten zwei Jahre!
Versuch es, lass Dich beraten, ich hatte beim Arbeitsamt immer sehr gute und nette Berater! Zu verlieren hast Du doch nichts!
Wenn Du kein BaföG bekommst, wird es während des Studiums schon eng genug mit dem Geld!
Gruss
Lindener
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05. 07. 2005, 12:11
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#13
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2004
Beiträge: 178
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habe grade im tv gesehen das die das gesetzt ändern wollen das eltern für ihre kinder aufkommen auch wenn sie da nicht mehr wohnen da lesen
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06. 07. 2005, 07:33
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#14
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Autodidakt@work
Registrierungsdatum: Aug 2000
Beiträge: 1.678
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Zitat:
Original geschrieben von Trinadat
habe grade im tv gesehen das die das gesetzt ändern wollen das eltern für ihre kinder aufkommen auch wenn sie da nicht mehr wohnen da lesen
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....nur eine weiterer Stich ins Fleisch der Unterschicht. Aber da ja die Mehrheit der Deutschen unbedingt CDU/CSU wählen möchte/wird darf man sich nicht drüber beschweren. Bis jetzt ist das "nur" angedacht, aber die Erfahrung hat gezeigt das die Union die Ärmsten der Armen immer schon perfekt gegängelt hat. Nur leider nützt diese Einsicht nix, wenn es soviele Blinde gibt.
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06. 07. 2005, 08:16
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#15
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nervzwerg
Registrierungsdatum: Apr 2002
Ort: arsch der heide
Beiträge: 513
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bis das kind seine erste ausbildung (inklusive eventuell darauf aufbauendes studium) abgeschlossen hat ODER 27 ist, waren eltern schon immer unterhaltspflichtig. da hat das kind dann jedoch auch nur dann anspruch auf unterhalt außerhalb der elterlichen 4 wände, wenn das wohnen zu hause nicht zumutbare ist (große entfernung zur ausbildungsstätte...extreme familiäre verhältnisse).
hab das meinen eltern gegenüber öfter gebracht "dann zieh ich eben aus und ihr müsst zahlen!" .... bis ich dann so halb rausgeworfen wurde mit grade 19 weil mein vater mich nimmer am kopf haben konnte.. aber er musste (hat aber eh freiwillig) auch unterhalt zahlen.
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06. 07. 2005, 13:03
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#16
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2004
Beiträge: 178
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die wollen aber das die eltern immer zahlen sollen egal wie alt du bist wer weiss was noch kommt
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06. 07. 2005, 16:47
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#17
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Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 19:43 Uhr.
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