An dieser Stelle sei auf den Unterschied zwischen Garantie, der freiwilligen Leistung des Herstellers des Gerätes und der Gewährleitung, der gesetzmäßigen Leistung des Händlers hingewiesen.
Die Gewährleistung muss jeder Händler geben, ganz egal, über welchen Vertriebsweg er verkauft. Sie dauert bei Neuware 24 Monate, in den ersten sechs Monaten muss der Händler bei einem Defekt nachweisen, dass du die Ware unsachgemäß behandelt hat. Danach musst du nachweisen, dass der Fehler an der Ware schon bei der Produktion bestand.
Die Garantier ist unterschiedlich, unterscheidet sich aber, da es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers handelt, vermutlich nicht bei einem Kauf über Versandhandel und Vor-Ort-Kauf.
Der wesentliche Unterschied liegt im Rücktrittsrecht. Beim Kauf über den Versandhandel und bei Haustürgeschäften besteht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen. Der Käufer darf dabei keine Abnutzung in Rechnung stellen, wenn das Gerät lediglich zur Prüfung in Betrieb genommen wurde. (Hier gibt es Ausnahmen bei Verbrauchsmaterial etc.) Dieses Recht gibt es beim Kauf in einem Ladengeschäft nicht.
Ciao, Silenus.