Zitat:
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Dann könnte man einige Spekulationen beenden.
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Uhm ... welche Spekulationen :-) ?
Dass die Haftung für Links auf illegale Inhalte oder Seiten bei dem verantwortlichen Linkenden liegt, ist schon lange bekannt. In diesem Fall wurde das Ganze lediglich nochmals speziell für den Fall "edonkey-Seite" bestätigt.
Torrent- oder Edonkey-Seiten öffnen gezielt und wissentlich ein "Portal" in den illegalen Raum hinein, durch das der User sofort zu den gesuchten Files via Tauschbörse gelangt. Dass so eine "Erleichterung" des Dateien-Findends (theoretisch ginge es auch ohne die Edonkey-Seiten) rechtswidrig ist, ist seit einem ähnlichen Fall bekannt, in dem das OLG München Heise verboten hat, einen Link als "Erleichterung" auf eine illegale Seite zu setzen, AUCH wenn theoretisch jeder per Suchmaschine diese Seite erreichen könnte.
Bei BitTorrent-Seiten dürfte ein Urteil sogar noch viel eindeutiger als "rechtswidrig" ausfallen, da die sog Torrent-Dateien keine Suche erleichtern, sondern der Download im BitTorrent-Netzwerk nur mit derlei Dateien überhaupt möglich ist.
Wer es also bisher nicht als erwiesen gesehen oder begriffen hat, aufwachen:
Warez- , Edonkey- oder Torrent-Seiten SIND illegal.
Die Illusion, es könnte eine Lücke im Gesetz geben, war dahingehend schon immer nicht vorhanden.
Best regards,
Cruel