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Baddezzed
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Mikrozensus 2005, 2006, 2007 - Auskunft verweigern - wie?

define:mikrozensus

http://de.wikipedia.org/wiki/Mikrozensus

Nun steht die Interview-Person am Start und will dieses Interview durchführen.
Da habe ich aber überhaupt kein Interesse dran.
Nun droht das SBA mit 150,00€ Zwangs"strafe".


Wie kann ich die Auskunft trotzdem verweigern, ohne wirtschaftlichen Schaden zu nehmen ?

(Fehlt mir eigentlich nur noch die Beugehaft ...)

Geändert von Baddezzed (18. 12. 2007 um 17:36 Uhr).
Alt 02. 11. 2005, 23:33 Baddezzed is offline Mit Zitat antworten #1
BuggerT
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Re: Mikrozensus 2005 - Auskunft verweigern - wie?

--> Der gute Rat

*moved*


grtz
BuggerT
Alt 03. 11. 2005, 00:12 BuggerT is offline Mit Zitat antworten #2
Dark Rebel
Wahnsinniger
 
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Re: Mikrozensus 2005 - Auskunft verweigern - wie?

Versteh ich das richtig ?
Da kommt jemand quasi vom Staat un will Sachen wissen (welche eigentlich ?) und wenn ich nicht mit denen reden will muss ich Strafe zahlen ?

Hallo ?! *lol* ... Wasn das fürn Sauhaufen ?
Alt 03. 11. 2005, 00:16 Dark Rebel is offline Mit Zitat antworten #3
Leticron
1. Hetran d. Milchstrasse
 
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Re: Mikrozensus 2005 - Auskunft verweigern - wie?

Als die mich (vor Jahren) mal befragen wollten, war ich jedesmal nicht zu Hause
Waere ja noch schoener, wenn ich jedem Deppen, der da klingelt die Tuere aufmache
Alt 03. 11. 2005, 00:42 Leticron is offline Mit Zitat antworten #4
Sotho Tyg Ian
Stygian
 
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Re: Mikrozensus 2005 - Auskunft verweigern - wie?

Da laut §7 Mikrozensusgesetz 2005 jeder Volljährige und jeder Minderjährige der in einer eigenen Wohnung wirtschaftet auskunftpflichtig ist, wirst du da wohl oder übel die Befragung über dich ergehen lassen müssen oder eben die Strafe zahlen.


Stygian
Alt 03. 11. 2005, 06:55 Sotho Tyg Ian is offline Mit Zitat antworten #5
Baddezzed
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Re: Mikrozensus 2005 - Auskunft verweigern - wie?

Hab gestern mal noch n bissel rumgegooglet und gesurft, so ca. 2 std ...

als ergebnis kam raus, dass ich mich ständig periodisch ummelden müsste (in strasse, die nicht dem mikrozensus unterliegt) und somit raus wäre.

diese lustigen zwangsgelder gehen 150, 200, 250, 300€ nach oben. hammer gut, ne ? bei nichtkooperation so um die 5000€ am schluss bzw. 6 monate beugehaft, die aber wegen unverhältnismäßigkeit nicht zum einsatz kommen.

das schöne ist ja, dass diese person schon so ungepflegt aussieht, dass ich sie selbst mit doppelhandschuhen nicht anfassen würde. ich frag mich, wie die ausgewählt wurde. wahrscheinlich vitamin b ... und die steht die nächsten 3 jahre jedes mal wieder vor der tür.

kann ich die polizei rufen, wenn die das grundstück betritt und nen platzverweis aussprechen und dokumentieren lassen ?
wenn die dann wiederkommt, kann ich ne anzeige wegen hausfriedensbruch erstatten ?

nicht nur diese fragen auszufüllen ist das problem, sondern auch die fragen an sich. das geht mir echt zu weit.

Geändert von Baddezzed (03. 11. 2005 um 10:36 Uhr).
Alt 03. 11. 2005, 09:18 Baddezzed is offline Mit Zitat antworten #6
dilapan
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Re: Mikrozensus 2005 - Auskunft verweigern - wie?

was wären denn das für fragen
Alt 05. 11. 2005, 02:28 dilapan is offline Mit Zitat antworten #7
kawabonga
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Re: Mikrozensus 2005 - Auskunft verweigern - wie?

Threadstarter: Stell dich einfach mit deinem Künstlernamen ... el grande houdini vor und gib ein paar seltsame Antworten. Dann dürfte sich der Interviewer wieder trollen.

Aber was hast du damit für ein Problem; ist das nicht anonym?
Alt 05. 11. 2005, 08:35 kawabonga is offline Mit Zitat antworten #8
Svolli
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Re: Mikrozensus 2005 - Auskunft verweigern - wie?

1. würde ich ihr hausverbot erteilen (Unverletzbarkeit der Wohnung)
2. kann es doch sein, dass du an dem tag absolut nicht fit bist und dich irgendwie bei allen Fragen irrst, was die Richtigkeit der Antworten angeht.

-s-
Alt 05. 11. 2005, 08:38 Mit Zitat antworten #9
Baddezzed
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Re: Mikrozensus 2005 - Auskunft verweigern - wie?

Zitat:
was wären denn das für fragen
Fragen zum Haushalt und den Personen im Haushalt,
Haupt- und Nebenwohnung,
Arbeitsmarktbeteiligung jetzt und 12 Monate vor Befragung,
Staatsangehörigkeit der Familie,
Bildungsabschlüsse,
Schichtarbeitssystem oder faulenzen,
Fragen zur Gesundheit usw.

Wäre es anonym, wäre es mir weniger suspekt.

Ist es aber nicht, alle Daten sind den betreffenden Personen Personen zuzuordnen (so soll's ausgefüllt werden), bei 4 Personen im Haushalt ist halt die Chance 1:4, beim ersten Mal ziehen die Daten der richtigen Person in der Hand zu halten.

Alle Personen im Haushalt müssen den Fragenkatalog (stolze 43 Seiten) ein *einem* "Heft* ausfüllen, deswegen werde ich jetzt erst einmal für jede Person im Haushalt einen eigenen Katalog anfordern. Überlege noch, ob zum "Zeitpunkt der Befragung" 200.000 oder doch nur 150 Personen im Haushalt leben.
Kann doch nicht sein, dass die alle sehen können, ob ich rauche oder nicht.

---
"am xx.xx.2005 haben Sie einer bzw. einem Beauftragten des Statistischen Amtes mitgeteilt, dass Sie nicht bereit sind, die erforderlichen Angaben zur Mikrozensus-Befragung 2005 zu machen. Zu diesen Erhebungen wird von vielen tausend Haushalten entgegenkommend Auskunft gegeben. Ich möchte Sie daher nochmals auf Ihre gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung hinweisen.

Die Mikrozensus-Erhebung ist als Bundesstatistik angeordnet. Auf Grund der rechtlichen Bestimmungen (siehe Rückseite) werden ausgewählte Haushalte in bis zu vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt. Alle volljährigen Haushaltsmitglieder sind zur Auskunftserteilung verpflichtet.

Ich bitte Sie dringend, Ihre Bedenken zurückzustellen und den beigefügten Mikrozensus-Fragebogen sorgfältig und vollständig auszufüllen und bis zum [10-Tages-Frist] zurückzusenden.

Wenn Sie Hilfestellung beim Ausfüllen benötigen oder doch den Besuch einer/s Erhebungsbeauftragten wünschen, rufen Sie uns unter einer der oben angeführten Telefonnummern bis zum zuvor genannten Termin an.

Für den Fall, dass Sie den genannten Termin nicht einhalten, wir hiermit nach [...] ein Zwangsgeld in Höhe von 150,00 € gegen Sie festgesetzt. Wir weisen darauf hin, dass weitere Zwangsgelder gegen Sie festgesetzt werden können, solange Sie die verlangten Auskünfte nicht erteilen. Die Auskünfte sind wahrheitsgemäß, vollständig und innerhalb der gesetzten Frist kosten- und portofrei zu erteilen; sie sind erst dann erteilt, wenn die ordnungsgemäß ausgefüllten Erhebungsbogen dem Statitischen Amt für [...] zugegangen sind (§[...])."
---
(Die fettgedruckten Sachen habe ich dick gemacht)


Auch bei Einspruch bleibt die Frist bestehen.

Herrlich, oder ?

das mit dem künstlernamen ist so ne sache, dafür gibbet glaub ich ein Register, und ich glaube kaum, dass ich mich da als Goerge 2xV Bush eintragen kann, ohne damit hinreichend bekannt zu sein.
Alt 05. 11. 2005, 18:31 Baddezzed is offline Mit Zitat antworten #10
dilapan
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Re: Mikrozensus 2005 - Auskunft verweigern - wie?

eckelhaft...wenn man darüber nachdenkt wozu solche daten gut sein sollen :-s das ist sinnlosigkeit und erniedrigung in perfektion
Alt 05. 11. 2005, 23:20 dilapan is offline Mit Zitat antworten #11
Traeger
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Re: Mikrozensus 2005 - Auskunft verweigern - wie?

Ich werde auch schon das ganze Jahr von diesen Typen belästigt.
Bei uns in Ö läuft das so:
Zuerst wirst du schriftlich informiert das ein Interviewer kommt.
Die Strafandrohung bei Verweigerung liegt auch schon bei.
Dann kommt so eine Tusssi und quetscht dich aus.
Dann wirst du noch 4 x angerufen (Ja die Telefonnummer muss man den Typen auch noch geben - ausser du bemühst dich in die Telefonzelle - kosten werden übernommen)

Ich hab mich beim Anwalt und Konsumentenschutz etc. schlaugemacht - keine Chance da rauszukommen.

Da hab ich die Typen halt nach Strich und Faden angelogen.
Ein bisschen eine Genugtuung brauch ich ja auch :-))
Alt 06. 11. 2005, 00:00 Traeger is offline Mit Zitat antworten #12
nathan west
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Re: Mikrozensus 2005 - Auskunft verweigern - wie?

Einfach lügen, fertig. Ist wie die Geschichte mit der GEZ.
Alt 06. 11. 2005, 01:25 nathan west is offline Mit Zitat antworten #13
bialkowski
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Re: Mikrozensus 2005 - Auskunft verweigern - wie?

Bei Angaben zu Wohnort, Geburtsdatum und Einkommen hätte ich ja auch nix dagegen wahrheitdgemäß zu antworten.Bei allen anderen Fragen, die weiter in meine Privatsphäre eindringen können und werden die ja auch nicht wirklich eine ehrliche Antwort erhalten/erwarten.
Alt 06. 11. 2005, 09:04 bialkowski is offline Mit Zitat antworten #14
Shinzon
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Re: Mikrozensus 2005 - Auskunft verweigern - wie?

Ähm, in meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich gefeuert werde, wenn ich irgend jemanden sage, was ich verdiene!

Was geht aslo vor - diese dämliche Befragung - oder mein Job?

Und kann ich einen "Betreuer zum Ausfüllen" bestellen, ihn anlügen und dann bei der Unterschrift sage ich - neee - ich habe ihn nicht ausgefüllt - das unterschreibe ich nicht!
Alt 06. 11. 2005, 09:51 Shinzon is offline Mit Zitat antworten #15
kawabonga
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Re: Mikrozensus 2005 - Auskunft verweigern - wie?

Ich glaube da kann man sehr viel Spaß haben.

Bestell dir so einen Ausfüllhelfer und dann zieh ne lustige Show ab:

Gehe bei jeder zweiten Frage deine Unterlagen durchsehen.

Bei jeder fünften rufste den Datenschutzbeauftragten an.

Servier dem Ausfüllhelfer irgendwelche ungeniessbaren Getränke.

Frage ab und an völlig desorientiert, wo du bist und wer er ist.

Gehe mal zwischendurch für ne halbe Stunde aufs Klo und mache lustige Geräusche.

Erzähl ihm von den Stimmen in deinem Kopf und frage ihn, ob er sie auch hört.

Erzähl ihm von deinen multiplen Persönlichkeiten.

Fang an zu schreien und danach zu lachen.

Fass dir alle 5 Minuten ans Ohrläppchen und zucke mit den Augenbrauen.

Bereite ein Festmahl, aber biete ihm nichts an.

...
Alt 06. 11. 2005, 10:02 kawabonga is offline Mit Zitat antworten #16
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Re: Mikrozensus 2005 - Auskunft verweigern - wie?

Zitat:
BStatG 1987 § 23 Bußgeldvorschrift

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 15 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.

(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer entgegen § 11 Abs. 1 die Antworten nicht auf den Erhebungsvordrucken in der vorgegebenen Form erteilt.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

aus diesem Grund sollte man sich nicht weigern.
Alt 06. 11. 2005, 10:53 frogger9 is online now Mit Zitat antworten #17
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Re: Mikrozensus 2005 - Auskunft verweigern - wie?

... Außerdem halte ich den Mikrozensus für eine recht sinnvolle Sache. Ich weiß nur nicht, warum man das mit einem Interviewer machen muss?
Alt 06. 11. 2005, 13:58 weather is offline Mit Zitat antworten #18
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Re: Mikrozensus 2005 - Auskunft verweigern - wie?

Tach Jungz & Mädelz,

ich find's 'ne Frechheit was hier seitens des Staates abgezogen wird. Für mich ist das eine Verletzung der individuellen Freiheiten des Einzelnen. Es kann nicht sein, dass eine Nichtteilnahme hier mit Bußgeldern belegt wird. Sollen die sich ihre Informationen selber zusammensuchen und gut... ...sind ja fast Stasi-Methoden.

Grunddaten sind okay. Alles was darüber hinausgeht - da würde ich denen die Balken von der Decke lügen.
Alt 06. 11. 2005, 14:55 Volksverdummer is offline Mit Zitat antworten #19
Svolli
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Re: Mikrozensus 2005 - Auskunft verweigern - wie?

Was ist daran sinnvoll? Ich würde auch lügen, dass sich die Balken biegen.

-s-
Alt 06. 11. 2005, 14:57 Mit Zitat antworten #20
Baddezzed
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Re: Mikrozensus 2005 - Auskunft verweigern - wie?

Hören die denn nach 5000,00 € auf ? Und muss das dann jedes Mitglied des Haushaltes bezahlen ? Oder geht das immer weiter ? Erst 5000,00 € und dann Beugehaft ?

Personalien gibt's beim Einwohnermeldeamt, Infos zur Zweitwohnung auch, das Finanzamt ist nicht in Panama (naja, wer weiß ) und auch nicht nur per Post zu erreichen.

Wenn diese Behörden aus Datenschutzgründen nichts rausgeben dürfen, wieso sollte ich dann was loswerden ?

Gilt in diesem Fall eigentlich "Unwissenheit schützt vor Strafe", wenn ich den anderen Mitgliedern des Haushaltes nicht erzähle, dass sie da mitmachen müssen ?
Alt 06. 11. 2005, 15:31 Baddezzed is offline Mit Zitat antworten #21
Riesenzwerg
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Re: Mikrozensus 2005 - Auskunft verweigern - wie?

Was ne Verarsche ^^ Naja ich würd dem auch was lustiges erzählen. Obwohl das bestimmt auich gut nach hinten losgehen kann!
Alt 06. 11. 2005, 16:00 Riesenzwerg is offline Mit Zitat antworten #22
Surgent
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Re: Mikrozensus 2005 - Auskunft verweigern - wie?

Tut mir leid, dass ich hier ein wenig gegen euren und mit dem Strom des Staates schwimmen muss, aber der Zensus (ob nun die Vollerhebung oder der Mikrozensus) hat schon seine Daseinsberechtigung.

Ich will dies hier nicht genau darstellen aber es geht unter anderem um die gerechte Allokation von Ressourcen und Förderungen seitens des Staates. Sei dies nun im Bereich des Wohnungsbaus oder der finanziellen Förderungen für die einzelnden Bundesländer. Die Konsequenzen einer Manipulierung würden sich bis zu den Einteilungen der Wahlkreise für die Bundestags- oder Landtagswahlen auswirken.

Es gab 1983 mal eine böse Debatte, welche bis vors Verfassungsgericht ging und bei welcher mit entsprechenden Gesetzen (für Leute, dies mal nachschlagen wollen Stichwort "informationelles Selbstbestimmungsrecht) für eine ordnungsgemässe Anonymisierung gesorgt wurde. Die Deanonymisierung ist fast ausgeschlossen. Die Daten die dort gesammelt werden befinden sich in einer Einbahnstrasse - eine Rückführung der Daten in deanonymisierter Form an öffentliche Behörden ist gesetzlich verboten. Ich hab durch die Mitarbeit eines hohen Beamten des Statistischen Landesamtes meines Bundeslandes dort nen guten Eindruck gewinnen können und bin eigentlich der Meinung, dass dort nicht viel passieren kann.

Es gibt diverse Bedingungen die eingehalten werden müssen (auf die man auch achten sollte) z.B. dass der Zähler einem unbekannt ist, dass er nicht (diese Frage muss er wahrheitsgemäss beantworten) bei einem öffentlichen Institut wie der Polizei, dem Finanzamt etc. wohnt. Den Ausweis muss er eh zeigen und den Bogen muss man ja auch nicht gleich ausfüllen. ..

Letztendlich kann ja jeder machen, was er für richtig hält, aber ich würde das Ding ausfüllen und gut. Die Frage nach dem gläsernen Bürger ist seit Jahrzehnten in aller Munde aber ich bin mir sicher, dass genügend Daten zu jedem von uns existieren...und das in nicht anonymer Form.

Gut gut, habe fertig. Schönen Abend noch

Geändert von Surgent (06. 11. 2005 um 18:37 Uhr).
Alt 06. 11. 2005, 16:40 Surgent is offline Mit Zitat antworten #23
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Re: Mikrozensus 2005 - Auskunft verweigern - wie?

@Surgent:
Kannst du erklären, warum ein Interviewer sein muss? Lügen kann man so oder so, aber in einem Fragebogen wäre ich ehrlicher, als wenn eine unbekannte Person die Daten aufnimmt.
Ich erinnere mich an einen ZEIT-Artikel (Mitte Oktober), aus dem hervorging, dass im Zensus nicht nach der zahl der Kinder gefragt werden darf/soll, da eine Frau eventuell uneheliche Kinder zugeben müsste. Dass wäre in einem anonymen Fragebogen kein großes Problem.

weather
Alt 06. 11. 2005, 20:34 weather is offline Mit Zitat antworten #24
bialkowski
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Re: Mikrozensus 2005 - Auskunft verweigern - wie?

Zitat:
Zitat von weather 
@Surgent:
Kannst du erklären, warum ein Interviewer sein muss?
weather
Vorallem stelle ich mir das ganz lustig vor, wenn jemand an der Türe klingelt, ich die Person aber nicht hereinlasse.Bleibt die dann im strömenden Regen stehen und füllt dann dort nach meinen Angaben aus?Und vorallem bleibt die auch da draussen stehen, wenn ich was in meinen Unterlagen nachschaue ,dabei die Haustür natürlich schliesse und dann nach ca 10 Minuten mit der gewünschten Angabe zurückkomme?
Also ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas so richtig funktioniert.
Alt 06. 11. 2005, 20:52 bialkowski is offline Mit Zitat antworten #25
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