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Tetrisruler
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Registrierungsdatum: Nov 2003
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Beiträge: 904
Theoretische Frage bei folgendem Unfallhergang

Hallo,

1. Ich hatte keinen Unfall
2. Es war nur knapp dran vorbei :-)

Also ich bin vorhin innerhalb geschlossener Ortschaften gefahren. Ich fahr so auf die Ampel zu und die Ampel ist grün... alles klar. Ich fahr also!
ca. 7-8 Meter vor der Ampel sehe ich, dass die Ampel ausgeht. "Hmm lustig, jetzt schalten die die Ampeln für mich schon ab" dacht ich mir so aus scheiss.

Ich fahr also weiter und rechts aus der Strasse kommt ein Auto (das hatte wohl gerade grün bzw. orange bekommen als die Ampel ausging.

Das Auto fuhr langsam los und fuhr langsam auf die Strasse, hat mich wohl auch nicht gesehen weil er dachte "Kommt eh keiner ich hab ja grün". Ich nehme mal an, dass derjenige gerade grün hatte, losgefahren ist und dann nicht gesehen hat das die komplette Ampelanlage ausgegangen ist.

Ich frage mich jetzt nur was wäre wenn jetzt ein Unfall passiert wäre? Ich musste auf die Gegenfahrbahn ausweichen damit der mir nich inne Karre gefahren ist.

Komische verwirrende Situation irgendwie oder? :-)
Alt 03. 11. 2005, 23:02 Tetrisruler is offline Mit Zitat antworten #1
Cumpadre
Ex-Moderator
 
Registrierungsdatum: Mar 2000
Ort: Scuderia
Beiträge: 3.731
Re: Theoretische Frage bei folgendem Unfallhergang

Im Allgemeinen gilt ja:

Sollte die Lichtzeichenanlage außer Betrieb sein so gelten die dort angebrachten Verkehrsschilder.
Das prekäre an der Sache ist nun das dies ja bei dir sehr abrupt war. Solltest du dich auf einer Vorfahrtstraße befunden haben so hätte die andere Partei Schuld gehabt. Wenn nicht dann wäre der Unfall auf deine Kappe gegangen.

C ya
Alt 03. 11. 2005, 23:17 Cumpadre is offline Mit Zitat antworten #2
Tetrisruler
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Registrierungsdatum: Nov 2003
Ort: NRW
Beiträge: 904
Re: Theoretische Frage bei folgendem Unfallhergang

Ja ich war auf einer Vorfahrtstrasse. Aber hat der andere 100% rechtliche Schuld wenn er sagt "bei mir war die Ampel grün, sie muss ausgegangen sein als ich bereits hinter der Ampel war?"
Alt 03. 11. 2005, 23:26 Tetrisruler is offline Mit Zitat antworten #3
PhocuZ
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jan 2002
Beiträge: 720
Re: Theoretische Frage bei folgendem Unfallhergang

Zitat:
Zitat von Tetrisruler 
Ja ich war auf einer Vorfahrtstrasse. Aber hat der andere 100% rechtliche Schuld wenn er sagt "bei mir war die Ampel grün, sie muss ausgegangen sein als ich bereits hinter der Ampel war?"

Naja, der andere kann ja unmöglich Grün gehabt haben, wenn die Ampel bei dir ausgegangen ist als sie grün war. Ich denke mal kaum, dass die Ampeln nur in einer Richtung und die andere Richtung erst ein paar Sekunden später abgeschaltet wird. Die sind ja eine Einheit.
Da stehts dann Aussage gegen Aussage schätze ich (wenns zum Unfall kommt).
Alt 03. 11. 2005, 23:48 PhocuZ is offline Mit Zitat antworten #4
BuggerT
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Registrierungsdatum: Feb 2000
Beiträge: 6.902
Re: Theoretische Frage bei folgendem Unfallhergang

Nur mal grundsätzlich. Der Halter haftet für Unfälle, die beim Betrieb seines Fahrzeugs entstanden sind, auch ohne Verschulden.

Da nun zwei KFZ beteiligt sind, stellt sich die Frage nach der Haftungsverteilung. Diese Frage beantwortet § 17 II iVm I StVG:
Zitat:
(1) Wird ein Schaden durch mehrere Kraftfahrzeuge verursacht und sind die beteiligten Fahrzeughalter einem Dritten kraft Gesetzes zum Ersatz des Schadens verpflichtet, so hängt im Verhältnis der Fahrzeughalter zueinander die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.

Ach ja, auch Abs. 3 sollte man noch berücksichtigen:

Zitat:
(3) Die Verpflichtung zum Ersatz nach den Absätzen 1 und 2 ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wird, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs noch auf einem Versagen seiner Vorrichtungen beruht. Als unabwendbar gilt ein Ereignis nur dann, wenn sowohl der Halter als auch der Führer des Fahrzeugs jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beobachtet hat. Der Ausschluss gilt auch für die Ersatzpflicht gegenüber dem Eigentümer eines Kraftfahrzeugs, der nicht Halter ist.


Arg viel mehr kann ich dazu auch nicht sagen. Da müsste man mal sehen, was es so an Rechtsprechung gibt und vor allem auch, inwieweit gegen die StVO verstoßen wurde etc.
Im Ernstfall macht das aber auch alles der Anwalt .


grtz
BuggerT
Alt 03. 11. 2005, 23:55 BuggerT is offline Mit Zitat antworten #5
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