Ab heute müßte gefiltert werden
Zwei Monate Galgenfrist setzte ein australisches Gericht den KaZaA - Herstellern Sharman Networks: im Urteil vom 5. September wurde angeordnet, eine kommende Version des FastTrack - Clients müsse in der Lage sein, copyright - geschützte Dateien der User zu filtern. Die Frist ist mittlerweile vergangen, auf der KaZaA - Homepage steht nach wie vor die 3.0 - Version des Clients zur Verfügung, von Filtern keine Spur.
KaZaA ist in der Vergangenheit von der Top - Tauschbörse schlechthin zwar in die zweite Liga abgerutscht, aber kann immer noch imposante Nutzerzahlen vorweisen. Über zwei Millionen User umfasst das FastTrack - Netz in der Regel, nachdem es 2003 mit viereinhalb Millionen gleichzeitig tauschender User seine Glanzzeit hatte. Fakes, Würmer und fehlende Möglichkeit zu ihrer zuverlässigen Erkennung ließen das Netzwerk unbeliebt werden, die Adware, die Sharman Networks in die Clients einband, taten ein übriges. So klein, dass es in der Bedeutungslosigkeit versinkt, ist KaZaA jedoch keinesfalls - und auch die klagenden australischen Labels dürften sich kaum mit einem Gerichtsurteil, aber keinen folgenden Veränderungen zufriedengeben.
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