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Shinzon
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 723
Verkauf von Bundesvermögen - Rechtslage?

Hi,

ich wüsste gerne mal, auf welcher Rechtsgrundlage unserer Bedienstete das Bundesvermögen verscherbeln.

Um die Zahlen zu schönen, ist man schon seit Jahren dazu übergegangen, Bürogebäude, die dem Staat gehören zu veräussern und dann wiederum zu mieten / pachten.

Jetzt dürfte es natürlich jedem klar sein, dass man dies nicht ewig so weiterführen kann, aber mich interessiert es wirklich - wer gibt den Verantwortlichen die Rechte, alles zu verhökern?

Kurzfristig mag es vielleicht sinnvoll sein (z.B. einmalig 2 Million Einnahmen - jährlich 100.000 Euro Mietausgaben) - langfristig ist das aber ne Katastrophe und kostet wesentlich mehr.

Also, weiss einer auf welcher Grundlage das Ganze passiert und warum "unser" Gemein-Vermögen veräussert wird (abgesehen von dem Haushaltsloch)?
Alt 09. 11. 2005, 00:27 Shinzon is offline Mit Zitat antworten #1
Yagharek
Mitglied
 
Benutzerbild von Yagharek
 
Registrierungsdatum: Sep 2003
Beiträge: 1.791
Re: Verkauf von Bundesvermögen - Rechtslage?

Zitat:
Zitat von Shinzon 
Also, weiss einer auf welcher Grundlage das Ganze passiert und warum "unser" Gemein-Vermögen veräussert wird (abgesehen von dem Haushaltsloch)?

doch, genau darum gehts.

und das recht haben sie von uns durch die wahl erhalten.
Alt 09. 11. 2005, 00:59 Yagharek is offline Mit Zitat antworten #2
Aldikunde
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Sep 2005
Beiträge: 295
Re: Verkauf von Bundesvermögen - Rechtslage?

Zitat:
Zitat von Shinzon 
Um die Zahlen zu schönen, ist man schon seit Jahren dazu übergegangen, Bürogebäude, die dem Staat gehören zu veräussern und dann wiederum zu mieten / pachten.

Das stimmt so nicht ganz.

Bei uns wurde z.B. das Oberlandesgerichtsgebäude verkauft und wieder angemietet, weil die Eigenunterhaltung nicht auf wirtschaftlichen Säulen basierte.

Jetzt, wo das Gebäude auch wirtschaftlich geführt werden muss, machen sich Handwerksbetriebe mal die Mühe ein dem Markt entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Vorher waren Wartungs - und Reparaturarbeiten dank sehr merkwürdiger Ausschreibungspraktiken Selbstbedienungstätigkeiten mit bis zu 200 % überteuerten Angeboten, Preisabsprachen sei Dank.

Es macht also auch manchmal Sinn.
Alt 09. 11. 2005, 03:00 Aldikunde is offline Mit Zitat antworten #3
Shinzon
Mitglied
(Threadstarter)
 
Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 723
Re: Verkauf von Bundesvermögen - Rechtslage?

Nun ja, dann hätte man halt externe Firmen für die Wartung beauftragen sollen und die Vergabepraxis überarbeiten sollen. Ich wage gar nicht, mir auch nur im entfertesten vorzustellen, wie die Vergabepraxis bei der Veräusserung ausgesehen haben wird.

Auf die Jahre gesehen ist das aber ein Totalverlust für uns, weil mit dem Geld nur mal schnell ein Haushaltsloch unwesentlich beschönigt wurde und man ab sofort Geld für die Miete bezahlen muss.
Alt 09. 11. 2005, 08:01 Shinzon is offline Mit Zitat antworten #4
Hendi
-
 
Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 259
Re: Verkauf von Bundesvermögen - Rechtslage?

Nein es ist für die Stadt kein Minus geschäft.

Die Gebäude werden auch nicht verkauft sondern verpachtet und wieder gemietet. Der pachtvertrag läuft z.B. über 30 Jahre.
So war das zumindest bei unserer Schule früher. Und dem Kanalsystem...

Für Instandsetzung und Reperaturarbeiten ist weiterhin die Stadt verantwortlich. Die Unternehmen nutzen nur ein Steuerloch in den USA.
Es gibt Risiken aber die liegen nicht in der Miete.

Oder ihr meint was ganz anderes
Alt 09. 11. 2005, 12:18 Hendi is offline Mit Zitat antworten #5
ruler
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 2.307
Re: Verkauf von Bundesvermögen - Rechtslage?

Zitat:
Zitat von Hendi 
Die Unternehmen nutzen nur ein Steuerloch in den USA.

Kleine Anmerkung: Dieses Steuerschluploch im Rahmen der sale and lease back-Finanzierung wurde vor einiger Zeit gestopft.
Alt 09. 11. 2005, 16:31 ruler is offline Mit Zitat antworten #6
Sevenger
Kritiker
 
Benutzerbild von Sevenger
 
Registrierungsdatum: Jun 2000
Ort: Hamburg
Beiträge: 4.706
Re: Verkauf von Bundesvermögen - Rechtslage?

Es macht aber durchaus häufig Sinn.
Viele Firmen sind ja auch seit langem dazu übergegangen, das so zu handhaben. Das hilft, wie bereits angesprochen, vor allem in der Verwaltung.
Man muss nicht extra jemanden beschäftigen, der sich um den Fahrstuhl kümmert oder einen teuren Notdienst anrufen. Die Firma, der das jetzt gehört hat jemanden der das macht und das lohnt sich, da er sich um 50 Gebäude kümmert und nicht nur um eins.
Das geht manchmal durchaus nach hinten los, keine Frage, aber es ist ein sinnvolles Ziel, wenn sich der Staat weniger mit seinen Immobilien beschäftigt, als mehr mit den Sachen, für den wir ihn haben. Selbstverwaltung ist meistens nur kostspieliger overhead.

so long
Sevenger
Alt 10. 11. 2005, 18:19 Sevenger is offline Mit Zitat antworten #7
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