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gullinews
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Webseiten kicken lassen leichtgemacht

Fragwürdige Takedown - Praxis bei Onlinediensten

Der Hintergrund: um einerseits Gerichtsverfahren nach Möglichkeit überflüssig zu machen und andererseits Internetprovidern einigermaßen Rechtsschutz zu gewährleisten, enthält der Digital Millennium Copyright Act einige Richtlinien, wie sich verschiedene Provider verhalten können, wenn Klagen wegen Inhalten Dritter erfolgen, die sie hosten, verlinken oder transportieren. Ziel: Der Provider kann selbständig entscheiden, ob er der Beschwerde nachkommt oder nicht. Praktische Umsetzung: macht ein ISP problematisches Material verfügbar, besteht auch ohne Anzeige und Gerichtsverfahren die Möglichkeit, ihn zu kontaktieren, der ISP kann dann selbständig entscheiden, ob er das beanstandete Material löscht bzw. sperrt oder es auf eine Klage ankommen läßt. Dies führt dazu, dass Inhalte häufig mit mehr als fragwürdigen Begründungen aus dem Netz fliegen. Eine Studie analysierte nun eine große Anzahl der sogenannten "Cease-and-Desist" - Aufforderungen, die regelmäßig unter chillingeffects.org gesammelt wurden. Ergebnis: die Provider, Hoster und Suchmschinenbetreiber kicken weit mehr als notwendig.
Ein knappes Drittel der Beschwerden erfüllen der Studie nach nicht die Bedingungen, um tatsächlich gerichtlich Bestand zu haben - wohlgemerkt jener Beschwerden, denen nachgekommen wurde und entsprechend Inhalte entfernt oder unauffindbar gemacht wurden. Unauffindbar: denn überraschenderweise ist Google der Adressat Nummer Eins entsprechender Beschwerden, obgleich die Suchmaschine in den seltensten Fällen (beispielsweise im Fall des Blogdienstes Blogger.com) Material tatsächlich selber hostet.
Ebenso verwundern die Anlässe: Der größte Teil der Takedown-Forderungen kommen von Unternehmen, die Links ihrer Konkurrenz entfernt wissen wollen. Erst dann folgt die Spieleindustrie, welche meist

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Alt 23. 11. 2005, 15:41 gullinews is offline Mit Zitat antworten #1
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