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Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 122
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Erwachsen?
hi leute,
habe mir gstern mal einfach die frage durch den kopf gehen lassen,wann ist man erwachsen und wann noch ein kind oder jugendlicher!!wollte mal eure meinung dazu hören ,weil das,wie ich finde, ein sehr interessantes thema darstellen kann.
Also ich bitte um mithilfe zur klärung dieses prob´s.ist mir schon klar,dass dies jeder anders auffässt,aber vielleicht können wir ja einen gemeinsamen nenner finden.
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27. 11. 2005, 15:48
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#1
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Der Fürst der Schubiedus
Registrierungsdatum: Oct 2002
Ort: Nowhere
Beiträge: 1.516
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Re: Erwachsen?
Gesetzlich: ab 18
Und wenn du nicht vom Gesetz ausgehst: Manche Menschen nie. Allerdings ist das auch Ansichtssache. Ich kenne 17jährige, die reifer als 32jährige sind.
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27. 11. 2005, 17:46
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#2
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Registrierungsdatum: Sep 2003
Beiträge: 936
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Re: Erwachsen?
lt. deut. Gesetz:
Du bist dann Volljähriger, wenn du dich erwachsen gibst, jedoch spätestens mit Anfang 22
also wenn du eine Straftat mit 19 begangen hast, muss erstmal mit dem Richter(?) abgeklärt werden, ob du als Jugendlicher oder als Erwachsener behandelt wirst. Hierzu schauen die dir dein Verhalten an. Benimm dich am besten so kindisch wie möglich, bohr in deiner Nase, mach Witze über Schwule, Behinderte und alles was sich eigentlich nicht gehört.
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27. 11. 2005, 17:54
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#3
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Nuklearphysiologischer Dr
Registrierungsdatum: Jun 2005
Ort: TC
Beiträge: 662
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Re: Erwachsen?
Ich glaub da is vor Gericht so ein Sachverständiger, der das klärt.
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27. 11. 2005, 18:11
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#4
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Schwammkopf
Registrierungsdatum: Mar 2000
Beiträge: 1.793
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Re: Erwachsen?
Wobei jeder Straftäter dann ja theoretisch nach Jugendstrafrecht bestraft werden müsste, denn eigentlich ist keine Staftat Zeichen des "erwachsen seins".
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27. 11. 2005, 18:36
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#5
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Psychopath
Registrierungsdatum: Oct 2004
Beiträge: 4.330
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Re: Erwachsen?
Volljährig ist man laut BGB §2 ab 18.
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27. 11. 2005, 18:42
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#6
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Boeses junges Fleisch
Registrierungsdatum: Mar 2000
Ort: BO-FH
Beiträge: 13.411
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Re: Erwachsen?
...kann aber bis zum 21. Lebensjahr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die erforderliche geistige Reife noch nicht vorhanden ist.
IIRC ist man laut SGB bis einschliesslich 27.Lebensjahr "junger Erwachsener", welche Rechte/Moeglichkeiten/Privilegien damit verbunden sind, weiss ich nicht.
Nachtrag: wie meist ist man mit der Wikipedia gut bedient
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendl..._.22Jugend_.22
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27. 11. 2005, 18:52
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#7
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Registrierungsdatum: Sep 2003
Beiträge: 936
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Re: Erwachsen?
Zitat:
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Zitat von Korrupt
...kann aber bis zum 21. Lebensjahr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die erforderliche geistige Reife noch nicht vorhanden ist.
IIRC ist man laut SGB bis einschliesslich 27.Lebensjahr "junger Erwachsener", welche Rechte/Moeglichkeiten/Privilegien damit verbunden sind, weiss ich nicht.
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man bekommt doch bis max. 27 kindergeld.
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27. 11. 2005, 18:55
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#8
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2005
Ort: B-Stadt
Beiträge: 361
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Re: Erwachsen?
Wenn, dann kriegen die Eltern Kindergeld, wofür bei über 18-jährigen allerdings einige Vorraussetzungen bestehen (vor allem die Höhe des Einkommens des Kindes).
Gruß, Duke
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27. 11. 2005, 19:27
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#9
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Registrierungsdatum: Sep 2003
Beiträge: 936
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Re: Erwachsen?
Zitat:
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Zitat von CoolDuke
Wenn, dann kriegen die Eltern Kindergeld, wofür bei über 18-jährigen allerdings einige Vorraussetzungen bestehen (vor allem die Höhe des Einkommens des Kindes).
Gruß, Duke
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das hab ich ja nicht bezweifelt, aber die aller-aller höchste obergrenze liegt bei 27.
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27. 11. 2005, 19:46
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#10
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2005
Ort: B-Stadt
Beiträge: 361
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Re: Erwachsen?
Diese Grenze will die neue Regierung ja auf 25 runtersetzen - steht wohl im Koalitionsvertrag. Ich kenne einige Studenten, die das besonders hart treffen würde, da das immerhin 150€ weniger im Monat bedeutet.
Duke
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27. 11. 2005, 19:55
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#11
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Registrierungsdatum: Sep 2003
Beiträge: 936
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Re: Erwachsen?
Zitat:
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Zitat von CoolDuke
Diese Grenze will die neue Regierung ja auf 25 runtersetzen - steht wohl im Koalitionsvertrag. Ich kenne einige Studenten, die das besonders hart treffen würde, da das immerhin 150€ weniger im Monat bedeutet.
Duke
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wo gibts denn sonst kindergeld auf der welt und erststudium für lau? aber das ist offtopic
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27. 11. 2005, 20:21
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#12
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Hab keine Ahnung von nix!
Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 5.137
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Re: Erwachsen?
naja dafuer sind die Sozialabgaben geringer und dadurch der Verdienst westentlich hoeher.
Oder die Lebensunterhaltungskosten geringer, es ist einfacher Stipendien (groessere Summen oder recht viele) zu bekommen, usw.
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27. 11. 2005, 21:36
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#13
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2005
Ort: B-Stadt
Beiträge: 361
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Re: Erwachsen?
Wenn ein Student einen Job hat, muss er in den meisten Fällen keine Sozialabgaben leisten, da die meisten Studentenjobs davon befreit sind - von den 400€-Jobs mal abgesehen.
Wo ist hier der Vorteil? Zumal, wenn man in seiner Ausbildung soviel verdient, dass man zum zahlenden Sozialversicherungsnehmer wird, kriegt man sowieso kein Kindergeld mehr.
Gruß, Duke
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27. 11. 2005, 22:01
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#14
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jun 2002
Beiträge: 1.866
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Re: Erwachsen?
Strafrechtlich gesehen:
Kind: Person unter 14 Jahren
Jugendlicher: Person ab 14 Jahren (bis einschl. 17 Jahre)
Heranwachsender: Person ab 18 Jahren (bis einschl. 20 Jahre)
Erwachsener: Person ab 21 Jahren
Zivilrechtlich gesehen:
Minderjähriger: Person unter 18 Jahren
Volljähriger: Person ab 18 Jahren
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28. 11. 2005, 18:24
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#15
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