gulli:board Logo

Anzeige


  Antwort
Tralala!
Mitglied
 
Benutzerbild von Tralala!
 
Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 122
Erwachsen?

hi leute,

habe mir gstern mal einfach die frage durch den kopf gehen lassen,wann ist man erwachsen und wann noch ein kind oder jugendlicher!!wollte mal eure meinung dazu hören ,weil das,wie ich finde, ein sehr interessantes thema darstellen kann.

Also ich bitte um mithilfe zur klärung dieses prob´s.ist mir schon klar,dass dies jeder anders auffässt,aber vielleicht können wir ja einen gemeinsamen nenner finden.
Alt 27. 11. 2005, 15:48 Tralala! is offline Mit Zitat antworten #1
Schubie
Der Fürst der Schubiedus
 
Registrierungsdatum: Oct 2002
Ort: Nowhere
Beiträge: 1.516
Re: Erwachsen?

Gesetzlich: ab 18

Und wenn du nicht vom Gesetz ausgehst: Manche Menschen nie. Allerdings ist das auch Ansichtssache. Ich kenne 17jährige, die reifer als 32jährige sind.
Alt 27. 11. 2005, 17:46 Schubie is offline Mit Zitat antworten #2
pEaCeMaKeR
-
 
Registrierungsdatum: Sep 2003
Beiträge: 936
Re: Erwachsen?

lt. deut. Gesetz:

Du bist dann Volljähriger, wenn du dich erwachsen gibst, jedoch spätestens mit Anfang 22

also wenn du eine Straftat mit 19 begangen hast, muss erstmal mit dem Richter(?) abgeklärt werden, ob du als Jugendlicher oder als Erwachsener behandelt wirst. Hierzu schauen die dir dein Verhalten an. Benimm dich am besten so kindisch wie möglich, bohr in deiner Nase, mach Witze über Schwule, Behinderte und alles was sich eigentlich nicht gehört.
Alt 27. 11. 2005, 17:54 pEaCeMaKeR is offline Mit Zitat antworten #3
Karpfen
Nuklearphysiologischer Dr
 
Benutzerbild von Karpfen
 
Registrierungsdatum: Jun 2005
Ort: TC
Beiträge: 662
Re: Erwachsen?

Ich glaub da is vor Gericht so ein Sachverständiger, der das klärt.
Alt 27. 11. 2005, 18:11 Karpfen is offline Mit Zitat antworten #4
Renator Spender
Schwammkopf
 
Benutzerbild von Renator
 
Registrierungsdatum: Mar 2000
Beiträge: 1.793
Re: Erwachsen?

Wobei jeder Straftäter dann ja theoretisch nach Jugendstrafrecht bestraft werden müsste, denn eigentlich ist keine Staftat Zeichen des "erwachsen seins".
Alt 27. 11. 2005, 18:36 Renator is offline Mit Zitat antworten #5
Genmutant Spender
Psychopath
 
Benutzerbild von Genmutant
 
Registrierungsdatum: Oct 2004
Beiträge: 4.330
Re: Erwachsen?

Volljährig ist man laut BGB §2 ab 18.
Alt 27. 11. 2005, 18:42 Genmutant is offline Mit Zitat antworten #6
Korrupt
Boeses junges Fleisch
 
Benutzerbild von Korrupt
 
Registrierungsdatum: Mar 2000
Ort: BO-FH
Beiträge: 13.411
Re: Erwachsen?

...kann aber bis zum 21. Lebensjahr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die erforderliche geistige Reife noch nicht vorhanden ist.

IIRC ist man laut SGB bis einschliesslich 27.Lebensjahr "junger Erwachsener", welche Rechte/Moeglichkeiten/Privilegien damit verbunden sind, weiss ich nicht.

Nachtrag: wie meist ist man mit der Wikipedia gut bedient
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendl..._.22Jugend_.22
Alt 27. 11. 2005, 18:52 Korrupt is offline Mit Zitat antworten #7
pEaCeMaKeR
-
 
Registrierungsdatum: Sep 2003
Beiträge: 936
Re: Erwachsen?

Zitat:
Zitat von Korrupt 
...kann aber bis zum 21. Lebensjahr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die erforderliche geistige Reife noch nicht vorhanden ist.

IIRC ist man laut SGB bis einschliesslich 27.Lebensjahr "junger Erwachsener", welche Rechte/Moeglichkeiten/Privilegien damit verbunden sind, weiss ich nicht.

man bekommt doch bis max. 27 kindergeld.
Alt 27. 11. 2005, 18:55 pEaCeMaKeR is offline Mit Zitat antworten #8
CoolDuke
Mitglied
 
Registrierungsdatum: May 2005
Ort: B-Stadt
Beiträge: 361
Re: Erwachsen?

Wenn, dann kriegen die Eltern Kindergeld, wofür bei über 18-jährigen allerdings einige Vorraussetzungen bestehen (vor allem die Höhe des Einkommens des Kindes).


Gruß, Duke
Alt 27. 11. 2005, 19:27 CoolDuke is offline Mit Zitat antworten #9
pEaCeMaKeR
-
 
Registrierungsdatum: Sep 2003
Beiträge: 936
Re: Erwachsen?

Zitat:
Zitat von CoolDuke 
Wenn, dann kriegen die Eltern Kindergeld, wofür bei über 18-jährigen allerdings einige Vorraussetzungen bestehen (vor allem die Höhe des Einkommens des Kindes).


Gruß, Duke

das hab ich ja nicht bezweifelt, aber die aller-aller höchste obergrenze liegt bei 27.
Alt 27. 11. 2005, 19:46 pEaCeMaKeR is offline Mit Zitat antworten #10
CoolDuke
Mitglied
 
Registrierungsdatum: May 2005
Ort: B-Stadt
Beiträge: 361
Re: Erwachsen?

Diese Grenze will die neue Regierung ja auf 25 runtersetzen - steht wohl im Koalitionsvertrag. Ich kenne einige Studenten, die das besonders hart treffen würde, da das immerhin 150€ weniger im Monat bedeutet.

Duke
Alt 27. 11. 2005, 19:55 CoolDuke is offline Mit Zitat antworten #11
pEaCeMaKeR
-
 
Registrierungsdatum: Sep 2003
Beiträge: 936
Re: Erwachsen?

Zitat:
Zitat von CoolDuke 
Diese Grenze will die neue Regierung ja auf 25 runtersetzen - steht wohl im Koalitionsvertrag. Ich kenne einige Studenten, die das besonders hart treffen würde, da das immerhin 150€ weniger im Monat bedeutet.

Duke

wo gibts denn sonst kindergeld auf der welt und erststudium für lau? aber das ist offtopic
Alt 27. 11. 2005, 20:21 pEaCeMaKeR is offline Mit Zitat antworten #12
LordOfTheFlame
Hab keine Ahnung von nix!
 
Benutzerbild von LordOfTheFlame
 
Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 5.137
Re: Erwachsen?

naja dafuer sind die Sozialabgaben geringer und dadurch der Verdienst westentlich hoeher.
Oder die Lebensunterhaltungskosten geringer, es ist einfacher Stipendien (groessere Summen oder recht viele) zu bekommen, usw.
Alt 27. 11. 2005, 21:36 LordOfTheFlame is offline Mit Zitat antworten #13
CoolDuke
Mitglied
 
Registrierungsdatum: May 2005
Ort: B-Stadt
Beiträge: 361
Re: Erwachsen?

Wenn ein Student einen Job hat, muss er in den meisten Fällen keine Sozialabgaben leisten, da die meisten Studentenjobs davon befreit sind - von den 400€-Jobs mal abgesehen.
Wo ist hier der Vorteil? Zumal, wenn man in seiner Ausbildung soviel verdient, dass man zum zahlenden Sozialversicherungsnehmer wird, kriegt man sowieso kein Kindergeld mehr.

Gruß, Duke
Alt 27. 11. 2005, 22:01 CoolDuke is offline Mit Zitat antworten #14
Mace
Mitglied
 
Benutzerbild von Mace
 
Registrierungsdatum: Jun 2002
Beiträge: 1.866
Re: Erwachsen?

Strafrechtlich gesehen:

Kind: Person unter 14 Jahren
Jugendlicher: Person ab 14 Jahren (bis einschl. 17 Jahre)
Heranwachsender: Person ab 18 Jahren (bis einschl. 20 Jahre)
Erwachsener: Person ab 21 Jahren

Zivilrechtlich gesehen:
Minderjähriger: Person unter 18 Jahren
Volljähriger: Person ab 18 Jahren
Alt 28. 11. 2005, 18:24 Mace is offline Mit Zitat antworten #15
Themen-Optionen Antwort


Themen-Optionen

Gehe zu



Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 07:32 Uhr.
Angetrieben von vBulletin
Copyright ©2000 - 2006, Jelsoft Enterprises Ltd.
neurosis.gullisys.net

Anmelden

Benutzername
Kennwort
© Copyright 1998-2008 gulli.com home | regeln | sitemap | kontakt | impressum | partner | downloads | disclaimer |
Message Boards and Forums Directory