Kaum ist die große Koalition im Amt, werden weitere Aufweichungen des Datenschutzes und die Ausweitung der Überwachung geplant: der neu eingesetzte Bundesinnenminister Schäuble äußerte nun Gedanken, die Autobahnmaut zur Fahndung und Überwachung zu nutzen. Der Chaos Computer Club hat scharfe Kritik an den Überwachungsplänen geäußert. Bereits beim durch viele Pannen gekennzeichneten Start der LKW - Überwachung auf den deutschen Straßen wurde befürchtet, die Mautsysteme würden über kurz oder lang auch zur Mauterfassung bzw. Überwachung von PKWs eingesetzt. Lange hat es nicht gedauert, bis die ersten Begehrlichkeiten nun geäußert wurden.
Die bisherigen gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz bei Mautkontrollen sollen gelockert werden, fordert Schäuble, was dazu führen könnte, dass Bewegungsprofile aller Autobahnbenutzer erstellt werden können. Angesichts dieser Möglichkeiten zur Dauerbeschattung des Autobahnverkehrs fordert der CCC die neue Bundesregierung auf, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Mautgesetzes nicht anzutasten und den nicht finanzierbaren Datensammelphantasien Schäubles eine Absage zu erteilen. Die nach wie vor bestehenden Mißbrauchsmöglichenkeiten des Mautkontrollsystems sollte die Bundesregierung nach Meinung des CCC eher zum Anlass nehmen, über ein Konzept zur Demontage der Mautbrücken nachzudenken. Der CCC hierzu: "Nach Meinung des CCC rechtfertigt der Wunsch nach Fahndungserfolgen keine Abschaffung des Datenschutzes und den Angriff auf Grundrechte. Eine Dauerbeschattung aller Verkehrsteilnehmer hätte nach Einschätzung von Datenschützern langanhaltend schädliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben. Unter dem Eindruck ständiger Überwachung würde sich das Verhalten der Menschen ändern, um der ständigen Beobachtung durch den Staat zu entgehen. Am Ende würde an die Stelle von demokratisch wachen Staatsbürgern der undemokratische Überwachungsstaat treten."
Bislang erfassen die Mautbrücken Frontalbilder aller durchfahrenden Fahrzeuge. Handelt es sich bei dem erfaßten Fahrzeug um einen LKW, wird das Bild gespeichert, anderenfalls werden die Aufnahmen gelöscht. Technisch möglich, wenngleich nach geltendem Recht nicht legal ist es jedoch, auch von den PKWs die Nummernschilder zu erfassen und per OCR auszulesen
Bundesdatenschutz- und AutobahnmautGesetz auf den Prüfstand!
Tach zusammen, schaut euch mal genau das BundesdatenschutzGesetz an, auf das sich das AutobahnmautGesetz bezieht: dort ist lediglich von einer LÖSCHUNG der Daten die Rede, nicht jedoch ihrer unwiederbringlichen Vernichtung. Folglich beinhaltet § 9 AutobahnmautGesetz auch nur die LÖSCHUNG der gespeicherten Daten. Freunde und CCC - ich frage euch in aller Deutlichkeit: wer hat hier die Narrenkappe auf oder wem wird sie aufgesetzt? Ein Rückruf beim Bundesdatenschutzbeauftragten ergab, dass mit der Datenlöschung natürlich deren Vernichtung gemeint sei. Hm, warum steht das dann so nicht drin?
1. Wonach urteilt ein Richter, wenn man einem vermeintlichen Täter Datenspionage vorwirft und dieser sich gelöschter Daten bediente?
2. Wie soll denn ein Drittstaatenangehöriger von wem rechtskräftig verurteilt werden können, der im Besitz gelöschter Daten ist? Stichwort: TollCollect und Überwachungsbrücken. Sie speichern und löschen Datensammlungen, dürfen Auswertungen wirtschaftlicher Art nutzen (§ 9 Abs. 6 ABMG - welch ein monopolistischer Wettbewerbsvorteil eines privatwirtschaftlichen Unternehmens!) Wer ist TollCollect überhaupt? Was wissen wir von und über TollCollect? Sind die Aktionäre (AG) und Gesellschafter (GmbH) nebst ihrer Nationalität bekannt? Welches Recht ist auf sie wann anwendbar? Wo stehen die Rechner? Wer und welche Nation hat auf die (Datenlöschungs)Rechner Zugriff? Und ganz nebenbei: der 17000seitige Mautvertrag wurde ausserhalb der Europäischen Union und damit ausserhalb auch des EU-Rechts im Nichtmitgliedstaat Schweiz geschlossen. Welches Recht liegt diesem Mautvertrag und seinen Anlagen zugrunde?
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