Auch ohne Nachweis einer Straftat
Die üblichen Verdächtigen hatten Grund zu feiern: die in der Regel durchaus auf die Privatsphäre und den Datenschutz bedachten niederländischen Gerichte brachen mit ihrem Kurs, dass ISPs Userdaten nicht ohne konkreten Nachweis einer Straftat herauszugeben hätten. Der Supreme Court der Niederlande entschied, dass der Provider Lycos die Daten eines seiner Kunden herauszugeben hätte: der User äußerte sich mehrfach mit massiven Beschuldigungen gegenüber einem Online- Briefmarkenhändler, dem er kriminelle Geschäftsmethoden vorwarf.
Lycos' Weigerung, die Userdaten offenzulegen, sei nicht zulässig, so das oberste Gericht. Die Behauptungen des Händlers, durch die Äußerungen des Users Geschäftseinbußen erlitten zu haben, seien hinreichender Grund für die Offenlegung der Identität des Beschuldigten. Lycos berief sich auf die Argumentation, Userdaten müßten nur herausgegeben werden, wenn konkrete Verdachtsmomente für ein Verbrechen vorlägen und die Userdaten durch die Polizei angefordert würden.
Das Gericht folgte dieser Ansicht nicht. Es sei "wahrscheinlich, dass die Informationen, die auf der Webseite geposted wurden, illegal seien und den Händler schädigen
weiterlesen