Wieso Tatort? Wieso Verfolgung?
Solange es in D keine zwangsweise professionelle Leichenschau gibt bleiben nach Schätzung der Pathologenverbände und der Forensiker 2/3 der Morde unerkannt. Erwischt werden doch nur die Dummen und das ist gutes darwinistisches Prinzip.
Andererseits ist schon seit 2002 im Personalausweisgesetz folgendes geregelt:
Absatz 4: Der Personalausweis darf neben dem Lichtbild und der Unterschrift auch weitere biometrische Merkmale von Fingern oder Händen oder Gesicht des
Personalausweisinhabers enthalten. Das Lichtbild, die Unterschrift und die weiteren biometrischen Merkmale dürfen auch in mit Sicherheitsverfahren verschlüsselter Form in den Personalausweis eingebracht werden.
Ausserdem darf im RFID auch der komplette Personendatensatz abgespeichert werden.
Aber Achtung: "mit Sicherheitsverfahren verschlüsselt" heisst wenn es unsicher und auslesbar für unbefugte Dritte ist, dann verstößt die Technik gegen das Personalausweisgesetz und der Ausweis ist illegal.
Dies kann man dann, wenn man feststellt, dass man die Daten selbst auslesen kann, durch ein kostenloses Normenkontrollverfahren feststellen lassen. Danach müssen nach gegenwärtiger Rechtslage alle Ausweise mit "unsicherer" Technik eingezogen werden. Es ist abzuwarten ob der Verschlüsselungsstandard dem Anspruch des Gesetzes entspricht. Ich kenne inzwischen genug Richter, die mit Freuden den Behörden und Politikern den schlampigen Umgang mit den eigenen Gesetzen um die Ohren hauen.
Wer sich einen Überblick machen will welche Möglichkeiten die Behörden schon jetzt haben Datamining und -hamstering zu betreibensollte folgenden Link mal anschauen:
http://www.esv.info/download/inhvzch/3503008039.pdf
eine hübsche Übersicht über die bestehenden Rechtsvorschriften.