Dein Vermieter kann hier wirklich nicht mehr machen, er weiß ja nicht, welche Telefonanschlußart sein Mieter zu zahlen gewillt ist.
Die Telefonanlage muss daher der Mieter mitbringen nebst der Entscheidung, ob ISDN oder analog.
Auch wenn Du einen ISDN Telefonanschluß der T-Kom hast (warum eigentlich?) gilt folgende Zeichnung.
WAS genau hinter dem Postanschluss hängt, geht die TKom nix mehr an. Normalerweise gilt >ab der ersten Dose<, was bei Dir unsinnig ist, da aufgrund der Verkabelung der zentrale Schaltpunkt bei Dir im KG ist und nicht in einem der Zimmer.
War halt blöd geplant und ohne nachzudenken installiert. (Korrekt wäre es gewesen, im KG, also dort wo die Leitungen zusammenkommen, eine Art "Übergabedose" zu installieren, von der aus Du schalten und walten kannst. Die "erste Dose" gehört also eigentlich in den Keller.)
Du musst also die zwei mit ISDN beschalteten Adern auf die andere Leitung bekommen.
Du kannst da auch keinen Stromschlag oder so bekommen - ich würd den T-Kom-Kasten öffnen und die eine Leitung lösen und dafür die andere anschließen. Ob Du die 2 Adern der anderen Leitung dabei vertauscht ist egal (also 1+2 oder 2+1 - wurscht). Nur muss halt eben die andere Leitung an die 2 versorgten T-Kom Drähtchen. Bau dabei aber keinen Kurzschluss, weil sonst dein Anschluß für ne Weile ausgeshalten wird.. das sieht dann so aus, als ob Du was verkehrt angeklemmt hättest (weil ja nix geht), aber der Anschluß wird eine Zeit später wieder zugeschalten.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt