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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 96
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Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben
Hallo,
also, ich habe ein kleines Problem.
Unsere Stufe feiert Ende Dezember in ner Disco, die wir angemietet haben, ne Stufenparty.
Soweit so gut, fast alles fertig organisiert.
Nun sind aber leider einige in unserer Stufe noch keine 18.
Diese müssten dann ja theoretisch um 12 Uhr aus der Disse raus.
Die würden ja auch länger bleiben, jedoch gibt es da Türsteher und die ziehen die Pässe ein und dann muss man sich pünktlich um 12 Uhr melden, so dass man dann seinen Pass wieder bekommt und dann ist man draussen.
Nun wollte ich fragen, ob man da irgendwas machen kann, wenn man bspw. nen Zettel, der von den Eltern unterschrieben ist, vorlegt und auf dem steht, dass das kind länger als 12 Uhr dort bleiben darf, so dass der Veranstalter halt aus der Sache draussen ist.
Wie wird das bei anderen Dingen gemacht (konzerte bis nach Mitternacht, Parties, etc.).
Und gibts dazu irgendwas Rechtliches, wo sich der Veranstalter mit absichern könnte, dass dann die Erziehungsberechtigten haften und so...
Wäre wirklich wichtig, vielen Dank euch schonmal !!!!
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04. 12. 2005, 19:32
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#1
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3 2 1 - beschissen.
Registrierungsdatum: Aug 2000
Ort: Milchstrasse
Beiträge: 2.923
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben
Ist zwar Bayer, aber vermutlich übertragbar:
http://www.blja.bayern.de/Aufgaben/J...Startseite.htm
Es ist vermutlich nicht möglich, es kann allerdings sein, dass es bei privaten Veranstaltungen anders ist. Inwiefern man eine private Veranstaltung in einer Gaststätte veranstalten darf, weiss ich allerdings nicht.
Ciao, Silenus.
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04. 12. 2005, 19:42
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#2
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2005
Beiträge: 478
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben
Bei Konzerten, Kinobesuchen, Theatervorstellungen etc. is das soweit ich weiß was anderes, da muss die Vorstellung glaube ich halt nur vor Mitternacht beginnen, darf dann aber auch bis nach mitternacht gehen.
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04. 12. 2005, 19:58
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#3
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Mensch
Registrierungsdatum: Apr 2000
Ort: im Haus
Beiträge: 2.423
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben
Wenn der Veranstalter der Party mitmacht, kannst du die Aufsichtspflicht für dich auf eine andere mindestens 18-jährige Person übertragen lassen. Geht natürlich nur mit Einverständnis deiner Eltern.
Weiteres findest du z.B. hier.
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04. 12. 2005, 20:02
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#4
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No risk No fun
Registrierungsdatum: Apr 2001
Ort: Vor dem Monitor
Beiträge: 3.964
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben
wir haben das öfters so gemacht:
reingegangen, ausweis abgegeben.
dann länger als 12 geblieben, ausweis net abgeholt
paar tage späte rlag er im briefkasten :P
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04. 12. 2005, 20:43
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#5
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Gesperrt
Registrierungsdatum: Apr 2001
Ort: Deutschland
Beiträge: 1.962
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben
wollt ich auch grad sagen.ausweis abgeben und einfach länger drin bleiben.entweder schicken sie dir denn zu oder du gehst zum rathaus und beantragst n neuen,sag einfach hast deinen verloren.
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04. 12. 2005, 21:05
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#6
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No risk No fun
Registrierungsdatum: Apr 2001
Ort: Vor dem Monitor
Beiträge: 3.964
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben
Zitat:
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Zitat von StaatsfeindNr_1
wollt ich auch grad sagen.ausweis abgeben und einfach länger drin bleiben.entweder schicken sie dir denn zu oder du gehst zum rathaus und beantragst n neuen,sag einfach hast deinen verloren.
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nene, glaub das kostet geld bei verloren...
aber die werfen das ding doch net weg, die sind ja net wahnsinnig. glaub darauf steh sogar strafe...
im schlimmsten fall musst du hal die postgebühren zahlen...
(wenn sie ihn in einen beliebigen briefkasten werfen)
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04. 12. 2005, 21:42
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#7
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Mensch
Registrierungsdatum: Apr 2000
Ort: im Haus
Beiträge: 2.423
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben
Bei uns in der Gegend ist es so, dass die Betreiber die Ausweise ans Ordnungsamt oder die Polizei geben. Und von denen bekommt man dann ne Anzeige. Fragt sich also, ob sich das lohnt. Könnte imho ne teurer Spass werden, vorallem im Wiederholungsfall.
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04. 12. 2005, 21:49
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#8
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-=Der lila Igel=-
Registrierungsdatum: Sep 2003
Ort: Utopia
Beiträge: 446
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben
also bei uns gibt es die möglichkeit mit dem in nrw üblichen formular (siehe link von kmk)
länger zu bleiben.
den vorschlag mit dem einfach länger bleiben kann ich net empfehlen, hab in der stufe auch einige die noch nich 18 sind und naja die hatten eher ungemütliche begegnungen mit der security....
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04. 12. 2005, 22:01
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#9
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3 2 1 - beschissen.
Registrierungsdatum: Aug 2000
Ort: Milchstrasse
Beiträge: 2.923
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben
Zitat:
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Zitat von KMK
Bei uns in der Gegend ist es so, dass die Betreiber die Ausweise ans Ordnungsamt oder die Polizei geben. Und von denen bekommt man dann ne Anzeige. Fragt sich also, ob sich das lohnt. Könnte imho ne teurer Spass werden, vorallem im Wiederholungsfall.
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Hallihallo? Das ist doch Schwachsinn. Der Betreiber muss dafür Sorge tragen, dass nach 24 Uhr keine Jugendlichen nicht mehr da sind. Wenn er das nicht schafft, dann läuft er IMHO Gefahr, seine Konzession zu verlieren. Um 12 gegangen und Perso vergessen halte ich für nicht so unwahrscheinlich.
Ciao, Silenus.
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04. 12. 2005, 22:07
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#10
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Moderator
Moderator
Registrierungsdatum: Apr 2001
Beiträge: 7.215
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben
Vielleicht gibt es soviele Leute, denen die "Erwachsenen-Disko" besser gefällt, dass sich dieses Risiko für den Betreiber lohnt.
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04. 12. 2005, 22:30
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#11
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bald™ gesрerrt
Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 2.956
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben
Also die Gunzendorfer Provinzgroßraumdisco hat dafür ein Vollmachtformular im Internet:
Vereinbarung zur Übertragung der Erziehungsberechtigung
Ich __________________________________________
(Vor- und Zuname der Erziehungsberechtigten)
übertrage als Erziehungsberechtigter für meine(n)
Sohn/Tochter ____________ , geboren am _________________
(Vor- und Zuname) (Geburtsdatum)
für den heutigen Abend ___________ die Funktion des Erziehungsberechtigten
(Datum der Veranstaltung)
an folgende volljährige Begleitperson _________________________
(Vor- und Zuname der Begleitperson)
und bin damit einverstanden, dass mein(e) Sohn/Tochter
die Veranstaltung in ____________________________
(Veranstaltung ggf. Ort)
ausnahmsweise so lange besuchen kann bis die Aufsichtsperson unsere(n)
Sohn/Tochter wieder nach Hause bringt.
___________________ _______________________________
(Datum) (Ort und Strasse)
____________________________________ ______________________
(Unterschrift des Erziehungsberechtigten) (Telefon - Nr.)
______________________________________
(Unterschrift der Begleitperson
in Funktion des Erziehungsberechtigten)
Achtung!
In Gunzendorf wird zusätzlich ein Personalausweis oder eine Ausweiskopie eines Elternteils benötigt!!
Ob das rechtlich absolut wasserdicht ist, kann ich nicht verbindlich sagen. Am besten fragt ihr den Discobetreiber vorher, wie man die Sache regeln kann, dann gibt es bei der Feier keine unangenehme Überraschung.
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04. 12. 2005, 22:35
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#12
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Mitglied
Registrierungsdatum: Oct 2002
Beiträge: 950
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben
Etwas OT: Die Türsteher dürfen die Ausweise doch garnicht einziehen oder etwa doch?
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04. 12. 2005, 22:51
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#13
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bald™ gesрerrt
Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 2.956
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben
Zitat:
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Zitat von Anonymus
Etwas OT: Die Türsteher dürfen die Ausweise doch garnicht einziehen oder etwa doch?
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Aber die Gäste dürfen den Ausweis freiwillig abgeben oder als Alternative - wenn sie das nicht möchten - woanders feiern. Man muß den Ausweis nicht abgeben und der Türsteher muß einen nicht reinlassen.
Und eine andere Großraumbauerndisco hat kurz nach zwölf alle vom Plattenaufleger ausrufen lassen, von denen noch Ausweise da waren und wenn die sich nicht ganz schnell verdrückt haben dann gab es Hausverbot.
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04. 12. 2005, 23:21
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#14
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Mitglied
Registrierungsdatum: Apr 2001
Beiträge: 473
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben
Einfach in kleinen Gruppen reingehen, wo halt immer einige die 18+ sind und auch alle einen Ausweis vorzeigen können und einer der unter 18 ist. Der U18 sagt dann, er hat seinen Ausweis vergessen, die anderen bestätigen, dass er über 18 ist, am besten sagt man, man ist in einer klasse oder so ähnlich. Achja und immer schön ein richtiges Geburtsdatum parat halten, fragen die Türsteher dann meistens, muss also wie aus der Kanone geschossen kommen.
Erfolgschance: sehr, sehr hoch, wenn mans nicht vergeigt
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04. 12. 2005, 23:40
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#15
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nix
Registrierungsdatum: Aug 2001
Ort: weit weg... weit weg
Beiträge: 1.087
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben
Wir haben früher halt immer so getan, als ob wir schon um 11 oder so gehen wollten, also perso abgeholt und rausgegangen...
Dann draußen 10-15min gewartet und danach einfach wieder reingelaufen, stempel gezeigt und gut... Die wollen von keinem der schon nen stempel hatte nochmal den ausweis sehn...
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04. 12. 2005, 23:44
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#16
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Schwammkopf
Registrierungsdatum: Mar 2000
Beiträge: 1.793
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben
Wie oben schonmal erwähnt: In kleinen Gruppen gehen. Wenn die ersten 5 über 18 sind, dann kommt der 6te meist auch mit rein. Mit etwas Glück kann sich der Türsteher beim nächsten mal auch wieder an den 6ten erinnern, dass er ü18 sei.
Oder einfach mal den Türsteher mit seinem Vornamen begrüßen. Selbstbewußt auftreten und dann gehts auch...
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05. 12. 2005, 00:31
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#17
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nicht registriert
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 357
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben
also, es hängt afaik eigentlich nur davon ab, ob die disse an dem tag für außenstehende geschlossen ist, also geschlossene gesellschaft und eure "privat"veranstaltung, oder ob ihr mit der disse nur abgemacht habt, die machen nen abend in eurem sinne, und ansonsten normal auf.
in ersterem fall nämlich, ist das keine öffentliche tanzveranstaltung, wo tatsächlich gelten würde, dass u18 um 0h schluss ist. nachdem die veranstaltung aber nicht öffentlich ist, ist das genausogut, wie wenn ihr in eurer garage feiern würdet. da könnte zwar des nachts grüner besuch kommen, aber der dürfte nur die lautstärke mindern, nicht aber die jugendlichen gäste heimschicken...
(vor der einwand kommt:
schwer angetrunkene jugendliche könnten auch da heimgeschickt werden, aber nicht auf dem JuSchG nach)
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05. 12. 2005, 00:45
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#18
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Wicht
Registrierungsdatum: Dec 2005
Beiträge: 33
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben
Wenn man bei seiner Feier aber noch nicht 16-jährige dabei hat ,die sich die Kante geben und die Grünen vorbeikommen, kriegt man dann Probleme wegen Ausschank an minderjährige oder ist das bei einer privaten Feier erlaubt??
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26. 01. 2006, 17:08
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#19
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Registrierungsdatum: Jun 2000
Ort: Aachen
Beiträge: 12.253
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben
Zitat:
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Zitat von cracky
wir haben das öfters so gemacht:
reingegangen, ausweis abgegeben.
dann länger als 12 geblieben, ausweis net abgeholt
paar tage späte rlag er im briefkasten :P
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Ein vernünftiger Betreiber (der es ganz gut findet das nach 0:00 keiner Kinder mehr drinnen sind) sagt 00:30 die Namen der Passbesitzer durch die Lautsprecher ;-).
Wenn die dann immer noch nicht abgeholt werden, wird auch schonmal im Telefonbuch nachgeschaut und entsprechend angerufen  .
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26. 01. 2006, 17:23
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#20
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-=Der lila Igel=-
Registrierungsdatum: Sep 2003
Ort: Utopia
Beiträge: 446
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben
Zitat:
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Zitat von Wee-man
Wenn man bei seiner Feier aber noch nicht 16-jährige dabei hat ,die sich die Kante geben und die Grünen vorbeikommen, kriegt man dann Probleme wegen Ausschank an minderjährige oder ist das bei einer privaten Feier erlaubt??
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Zitat:
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Im Jugendschutzgesetz (JuSchG)ist die Alkoholabgabe an Jugendliche in der Öffentlichkeit, zum Beispiel in Gaststätten, geregelt. Danach ist der Verkauf von Alkohol an Minderjährige grundsätzlich verboten. Ausnahmen bilden Bier, Wein und Sekt, die ab einem Alter von 16 Jahren gekauft und konsumiert werden dürfen. Die Abgabe von Bier, Wein und Sekt ab 14 Jahren ist nur erlaubt, wenn die Jugendlichen sich in Begleitung von Personensorgeberechtigten befinden. Auch der Verkauf an zugänglichen Automaten ist für diese Altersgruppen verboten.
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Ich hoffe das beantwortet deine Frage ; )
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27. 01. 2006, 13:13
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#21
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Wicht
Registrierungsdatum: Dec 2005
Beiträge: 33
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben
 Vielen Dank!
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27. 01. 2006, 14:30
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#22
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2002
Ort: Kaarst
Beiträge: 2.234
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben
Im Gesetz ist die Rede von öffentlichen Veranstaltungen. Oder wie ist das ?
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27. 01. 2006, 18:13
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#23
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The Sickest
Registrierungsdatum: Jul 2005
Beiträge: 906
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben
Muss mich kurz aufregen, scheiss kiddies werdet 18 und dann dürft ihr auch länger wegbleiben, für was gibt es denn ein jugendschutzgesetz, wenn man das so mal eben mit nem wisch von einem "erziehungsberechtigten" oder einer "aufsichtsperson" ausser kraft setzen kann. Bin dafür das alle unter 18 ab 0.00 Uhr daheim sein müssen, gibt nix schlimmeres als wenn die kiddies um 2 immer noch in der disse rumhopsen, so aufrgen zu ende.
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27. 01. 2006, 18:38
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#24
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unregular timeflow°
Registrierungsdatum: Jan 2003
Ort: Dundee
Beiträge: 644
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben
@TheSickdog
mir ist gerade ein ähnlicher Gedanke durch den Kopf gegangen...
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27. 01. 2006, 19:29
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#25
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