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Mr. Playboy
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Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben

Hallo,

also, ich habe ein kleines Problem.
Unsere Stufe feiert Ende Dezember in ner Disco, die wir angemietet haben, ne Stufenparty.
Soweit so gut, fast alles fertig organisiert.
Nun sind aber leider einige in unserer Stufe noch keine 18.
Diese müssten dann ja theoretisch um 12 Uhr aus der Disse raus.
Die würden ja auch länger bleiben, jedoch gibt es da Türsteher und die ziehen die Pässe ein und dann muss man sich pünktlich um 12 Uhr melden, so dass man dann seinen Pass wieder bekommt und dann ist man draussen.

Nun wollte ich fragen, ob man da irgendwas machen kann, wenn man bspw. nen Zettel, der von den Eltern unterschrieben ist, vorlegt und auf dem steht, dass das kind länger als 12 Uhr dort bleiben darf, so dass der Veranstalter halt aus der Sache draussen ist.

Wie wird das bei anderen Dingen gemacht (konzerte bis nach Mitternacht, Parties, etc.).
Und gibts dazu irgendwas Rechtliches, wo sich der Veranstalter mit absichern könnte, dass dann die Erziehungsberechtigten haften und so...

Wäre wirklich wichtig, vielen Dank euch schonmal !!!!
Alt 04. 12. 2005, 19:32 Mr. Playboy is offline Mit Zitat antworten #1
Silenus
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben

Ist zwar Bayer, aber vermutlich übertragbar:
http://www.blja.bayern.de/Aufgaben/J...Startseite.htm

Es ist vermutlich nicht möglich, es kann allerdings sein, dass es bei privaten Veranstaltungen anders ist. Inwiefern man eine private Veranstaltung in einer Gaststätte veranstalten darf, weiss ich allerdings nicht.

Ciao, Silenus.
Alt 04. 12. 2005, 19:42 Silenus is offline Mit Zitat antworten #2
DeinGewissen
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben

Bei Konzerten, Kinobesuchen, Theatervorstellungen etc. is das soweit ich weiß was anderes, da muss die Vorstellung glaube ich halt nur vor Mitternacht beginnen, darf dann aber auch bis nach mitternacht gehen.
Alt 04. 12. 2005, 19:58 DeinGewissen is offline Mit Zitat antworten #3
kmk
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben

Wenn der Veranstalter der Party mitmacht, kannst du die Aufsichtspflicht für dich auf eine andere mindestens 18-jährige Person übertragen lassen. Geht natürlich nur mit Einverständnis deiner Eltern.

Weiteres findest du z.B. hier.
Alt 04. 12. 2005, 20:02 kmk is offline Mit Zitat antworten #4
cracky Spender
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben

wir haben das öfters so gemacht:
reingegangen, ausweis abgegeben.

dann länger als 12 geblieben, ausweis net abgeholt

paar tage späte rlag er im briefkasten :P
Alt 04. 12. 2005, 20:43 cracky is offline Mit Zitat antworten #5
StaatsfeindNr_1
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben

wollt ich auch grad sagen.ausweis abgeben und einfach länger drin bleiben.entweder schicken sie dir denn zu oder du gehst zum rathaus und beantragst n neuen,sag einfach hast deinen verloren.
Alt 04. 12. 2005, 21:05 StaatsfeindNr_1 is offline Mit Zitat antworten #6
cracky Spender
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben

Zitat:
Zitat von StaatsfeindNr_1 
wollt ich auch grad sagen.ausweis abgeben und einfach länger drin bleiben.entweder schicken sie dir denn zu oder du gehst zum rathaus und beantragst n neuen,sag einfach hast deinen verloren.

nene, glaub das kostet geld bei verloren...

aber die werfen das ding doch net weg, die sind ja net wahnsinnig. glaub darauf steh sogar strafe...

im schlimmsten fall musst du hal die postgebühren zahlen...

(wenn sie ihn in einen beliebigen briefkasten werfen)
Alt 04. 12. 2005, 21:42 cracky is offline Mit Zitat antworten #7
kmk
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben

Bei uns in der Gegend ist es so, dass die Betreiber die Ausweise ans Ordnungsamt oder die Polizei geben. Und von denen bekommt man dann ne Anzeige. Fragt sich also, ob sich das lohnt. Könnte imho ne teurer Spass werden, vorallem im Wiederholungsfall.
Alt 04. 12. 2005, 21:49 kmk is offline Mit Zitat antworten #8
Son!c
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben

also bei uns gibt es die möglichkeit mit dem in nrw üblichen formular (siehe link von kmk)
länger zu bleiben.
den vorschlag mit dem einfach länger bleiben kann ich net empfehlen, hab in der stufe auch einige die noch nich 18 sind und naja die hatten eher ungemütliche begegnungen mit der security....
Alt 04. 12. 2005, 22:01 Son!c is offline Mit Zitat antworten #9
Silenus
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben

Zitat:
Zitat von KMK 
Bei uns in der Gegend ist es so, dass die Betreiber die Ausweise ans Ordnungsamt oder die Polizei geben. Und von denen bekommt man dann ne Anzeige. Fragt sich also, ob sich das lohnt. Könnte imho ne teurer Spass werden, vorallem im Wiederholungsfall.
Hallihallo? Das ist doch Schwachsinn. Der Betreiber muss dafür Sorge tragen, dass nach 24 Uhr keine Jugendlichen nicht mehr da sind. Wenn er das nicht schafft, dann läuft er IMHO Gefahr, seine Konzession zu verlieren. Um 12 gegangen und Perso vergessen halte ich für nicht so unwahrscheinlich.

Ciao, Silenus.
Alt 04. 12. 2005, 22:07 Silenus is offline Mit Zitat antworten #10
G-F Spender
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben

Vielleicht gibt es soviele Leute, denen die "Erwachsenen-Disko" besser gefällt, dass sich dieses Risiko für den Betreiber lohnt.
Alt 04. 12. 2005, 22:30 G-F is offline Mit Zitat antworten #11
Black Spy
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben

Also die Gunzendorfer Provinzgroßraumdisco hat dafür ein Vollmachtformular im Internet:

Vereinbarung zur Übertragung der Erziehungsberechtigung



Ich __________________________________________
(Vor- und Zuname der Erziehungsberechtigten)


übertrage als Erziehungsberechtigter für meine(n)


Sohn/Tochter ____________ , geboren am _________________
(Vor- und Zuname) (Geburtsdatum)


für den heutigen Abend ___________ die Funktion des Erziehungsberechtigten
(Datum der Veranstaltung)


an folgende volljährige Begleitperson _________________________
(Vor- und Zuname der Begleitperson)


und bin damit einverstanden, dass mein(e) Sohn/Tochter


die Veranstaltung in ____________________________
(Veranstaltung ggf. Ort)


ausnahmsweise so lange besuchen kann bis die Aufsichtsperson unsere(n)


Sohn/Tochter wieder nach Hause bringt.


___________________ _______________________________
(Datum) (Ort und Strasse)


____________________________________ ______________________
(Unterschrift des Erziehungsberechtigten) (Telefon - Nr.)


______________________________________
(Unterschrift der Begleitperson
in Funktion des Erziehungsberechtigten)

Achtung!
In Gunzendorf wird zusätzlich ein Personalausweis oder eine Ausweiskopie eines Elternteils benötigt!!



Ob das rechtlich absolut wasserdicht ist, kann ich nicht verbindlich sagen. Am besten fragt ihr den Discobetreiber vorher, wie man die Sache regeln kann, dann gibt es bei der Feier keine unangenehme Überraschung.
Alt 04. 12. 2005, 22:35 Black Spy is offline Mit Zitat antworten #12
Anonymus
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben

Etwas OT: Die Türsteher dürfen die Ausweise doch garnicht einziehen oder etwa doch?
Alt 04. 12. 2005, 22:51 Anonymus is offline Mit Zitat antworten #13
Black Spy
bald™ gesрerrt
 
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Beiträge: 2.956
Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben

Zitat:
Zitat von Anonymus 
Etwas OT: Die Türsteher dürfen die Ausweise doch garnicht einziehen oder etwa doch?
Aber die Gäste dürfen den Ausweis freiwillig abgeben oder als Alternative - wenn sie das nicht möchten - woanders feiern. Man muß den Ausweis nicht abgeben und der Türsteher muß einen nicht reinlassen.
Und eine andere Großraumbauerndisco hat kurz nach zwölf alle vom Plattenaufleger ausrufen lassen, von denen noch Ausweise da waren und wenn die sich nicht ganz schnell verdrückt haben dann gab es Hausverbot.
Alt 04. 12. 2005, 23:21 Black Spy is offline Mit Zitat antworten #14
Amphetamin
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Registrierungsdatum: Apr 2001
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben

Einfach in kleinen Gruppen reingehen, wo halt immer einige die 18+ sind und auch alle einen Ausweis vorzeigen können und einer der unter 18 ist. Der U18 sagt dann, er hat seinen Ausweis vergessen, die anderen bestätigen, dass er über 18 ist, am besten sagt man, man ist in einer klasse oder so ähnlich. Achja und immer schön ein richtiges Geburtsdatum parat halten, fragen die Türsteher dann meistens, muss also wie aus der Kanone geschossen kommen.

Erfolgschance: sehr, sehr hoch, wenn mans nicht vergeigt
Alt 04. 12. 2005, 23:40 Amphetamin is offline Mit Zitat antworten #15
FUZZI
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Ort: weit weg... weit weg
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben

Wir haben früher halt immer so getan, als ob wir schon um 11 oder so gehen wollten, also perso abgeholt und rausgegangen...
Dann draußen 10-15min gewartet und danach einfach wieder reingelaufen, stempel gezeigt und gut... Die wollen von keinem der schon nen stempel hatte nochmal den ausweis sehn...
Alt 04. 12. 2005, 23:44 FUZZI is offline Mit Zitat antworten #16
Renator Spender
Schwammkopf
 
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Beiträge: 1.793
Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben

Wie oben schonmal erwähnt: In kleinen Gruppen gehen. Wenn die ersten 5 über 18 sind, dann kommt der 6te meist auch mit rein. Mit etwas Glück kann sich der Türsteher beim nächsten mal auch wieder an den 6ten erinnern, dass er ü18 sei.

Oder einfach mal den Türsteher mit seinem Vornamen begrüßen. Selbstbewußt auftreten und dann gehts auch...
Alt 05. 12. 2005, 00:31 Renator is offline Mit Zitat antworten #17
Nooky
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben

also, es hängt afaik eigentlich nur davon ab, ob die disse an dem tag für außenstehende geschlossen ist, also geschlossene gesellschaft und eure "privat"veranstaltung, oder ob ihr mit der disse nur abgemacht habt, die machen nen abend in eurem sinne, und ansonsten normal auf.

in ersterem fall nämlich, ist das keine öffentliche tanzveranstaltung, wo tatsächlich gelten würde, dass u18 um 0h schluss ist. nachdem die veranstaltung aber nicht öffentlich ist, ist das genausogut, wie wenn ihr in eurer garage feiern würdet. da könnte zwar des nachts grüner besuch kommen, aber der dürfte nur die lautstärke mindern, nicht aber die jugendlichen gäste heimschicken...

(vor der einwand kommt:
schwer angetrunkene jugendliche könnten auch da heimgeschickt werden, aber nicht auf dem JuSchG nach)
Alt 05. 12. 2005, 00:45 Nooky is offline Mit Zitat antworten #18
Wee-man
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben

Wenn man bei seiner Feier aber noch nicht 16-jährige dabei hat ,die sich die Kante geben und die Grünen vorbeikommen, kriegt man dann Probleme wegen Ausschank an minderjährige oder ist das bei einer privaten Feier erlaubt??
Alt 26. 01. 2006, 17:08 Wee-man is offline Mit Zitat antworten #19
nathan west
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben

Zitat:
Zitat von cracky 
wir haben das öfters so gemacht:
reingegangen, ausweis abgegeben.

dann länger als 12 geblieben, ausweis net abgeholt

paar tage späte rlag er im briefkasten :P

Ein vernünftiger Betreiber (der es ganz gut findet das nach 0:00 keiner Kinder mehr drinnen sind) sagt 00:30 die Namen der Passbesitzer durch die Lautsprecher ;-).
Wenn die dann immer noch nicht abgeholt werden, wird auch schonmal im Telefonbuch nachgeschaut und entsprechend angerufen .
Alt 26. 01. 2006, 17:23 nathan west is offline Mit Zitat antworten #20
Son!c
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben

Zitat:
Zitat von Wee-man 
Wenn man bei seiner Feier aber noch nicht 16-jährige dabei hat ,die sich die Kante geben und die Grünen vorbeikommen, kriegt man dann Probleme wegen Ausschank an minderjährige oder ist das bei einer privaten Feier erlaubt??

Zitat:
Im Jugendschutzgesetz (JuSchG)ist die Alkoholabgabe an Jugendliche in der Öffentlichkeit, zum Beispiel in Gaststätten, geregelt. Danach ist der Verkauf von Alkohol an Minderjährige grundsätzlich verboten. Ausnahmen bilden Bier, Wein und Sekt, die ab einem Alter von 16 Jahren gekauft und konsumiert werden dürfen. Die Abgabe von Bier, Wein und Sekt ab 14 Jahren ist nur erlaubt, wenn die Jugendlichen sich in Begleitung von Personensorgeberechtigten befinden. Auch der Verkauf an zugänglichen Automaten ist für diese Altersgruppen verboten.

Ich hoffe das beantwortet deine Frage ; )
Alt 27. 01. 2006, 13:13 Son!c is offline Mit Zitat antworten #21
Wee-man
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben

Vielen Dank!
Alt 27. 01. 2006, 14:30 Wee-man is offline Mit Zitat antworten #22
Huppi50
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben

Im Gesetz ist die Rede von öffentlichen Veranstaltungen. Oder wie ist das ?
Alt 27. 01. 2006, 18:13 Huppi50 is offline Mit Zitat antworten #23
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben

Muss mich kurz aufregen, scheiss kiddies werdet 18 und dann dürft ihr auch länger wegbleiben, für was gibt es denn ein jugendschutzgesetz, wenn man das so mal eben mit nem wisch von einem "erziehungsberechtigten" oder einer "aufsichtsperson" ausser kraft setzen kann. Bin dafür das alle unter 18 ab 0.00 Uhr daheim sein müssen, gibt nix schlimmeres als wenn die kiddies um 2 immer noch in der disse rumhopsen, so aufrgen zu ende.
Alt 27. 01. 2006, 18:38 TheSickdog is offline Mit Zitat antworten #24
DarkWolf
unregular timeflow°
 
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Re: Keine 18 Jahre alt - wie länger bei Veranstaltung bleiben

@TheSickdog
mir ist gerade ein ähnlicher Gedanke durch den Kopf gegangen...
Alt 27. 01. 2006, 19:29 DarkWolf is offline Mit Zitat antworten #25
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