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sind Engel auch Geflügel?
Registrierungsdatum: Jun 2005
Ort: Hope Road 56
Beiträge: 1.122
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Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?
Ja, was kennt ihr so?
Kennt ihr auch die Leute, die fest davon überzeugt sind, das es ihr recht ist, und sie es durchsetzen wollen?`
Mir würd da einfallen:
-jeder Mensch hat das Recht irgendwo anzuschellen und nach nem Glas Wasser und nem Toilettenbesuch zu verlangen
-Jeder darf im Jahr(Quartal/Monat/Woche) 1 (2/3/4) mal so laut und lange Party machen wie er will
-Jeder ab 16 muss seinen Personalausweis immer und ständig dabeitragen
-Jeder (mit Wahlrecht) muss zur Bundestagswahl gehen...
und jetzt seid ihr dran
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05. 12. 2005, 22:21
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#1
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NeoPunk
Registrierungsdatum: Apr 2001
Ort: .eu
Beiträge: 2.591
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?
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05. 12. 2005, 22:23
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#2
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rebuilding
Registrierungsdatum: Dec 2004
Ort: BW
Beiträge: 3.350
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?
Zitat:
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Zitat von Engel_Gabriel
-jeder Mensch hat das Recht irgendwo anzuschellen und nach nem Glas Wasser und nem Toilettenbesuch zu verlangen
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Pfff,...
jetzt geht es ja wohl los oder was?
Ich lass doch nicht jeden auf mein Grundstück oder gar in mein Haus,...
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05. 12. 2005, 22:27
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#3
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sind Engel auch Geflügel?
(Threadstarter)
Registrierungsdatum: Jun 2005
Ort: Hope Road 56
Beiträge: 1.122
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?
und wo da? da steht nur, dass man einen gültigen ausweis haben muss, allerdings nicht, das man in bei sich zu führen hat
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05. 12. 2005, 22:31
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#4
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Feuerwehr-Hase
Registrierungsdatum: Aug 2001
Ort: Hasenstall
Beiträge: 1.968
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?
Hier stehen ein paar. Eigentlich recht amüsant muss ich sagen!
Bis denne,
eure Klopfer
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05. 12. 2005, 22:36
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#5
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I am a smoker
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 562
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?
Zitat:
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Wohl jeder hat schon einmal von der "Beamtenbeleidigung" gehört. So wurde angeblich Stefan Effenberg im Jahr 2003 wegen eben dieses Delikts zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt. Schade nur, dass es den Straftatbestand der "Beamtenbeleidigung" im deutschen Rechtswesen gar nicht gibt.
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ich sag nur noch *lol*
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05. 12. 2005, 22:45
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#6
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schubdubbiduba barambambu
Registrierungsdatum: Oct 2004
Ort: inner großen stadt
Beiträge: 3.064
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?
ich kenne leute, die fest davon überzeugt sind, daß sie rechtlichen anspruch auf drei tage lohnfortzahlung pro monat hätten. in folge dessen sind sie seit längerem arbeitslos.
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05. 12. 2005, 23:17
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#7
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Mitglied
Registrierungsdatum: Feb 2000
Beiträge: 6.900
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?
Oftmals steckt da ein wahrer Kern mit in den Aussagen oder man kann zunächst zumindest erkennen, wo die Auffassung herkommt.
Ein paar Highlights, die mir im Moment einfallen:
- Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Ist jedenfalls in der Pauschalität falsch
- Das "neue" EU-Recht schreibt eine einjährige Garantie für Gebrauchtwaren vor.
Liest man bei eBay so oder so ähnlich nahezu unter jeder Auktion und ist so was von daneben, dass ich darüber nur noch lachen kann.
- Polizisten dürfen einem "nichts sagen", wenn sie ihre Mütze nicht aufhaben
Naja...
usw. usf....
grtz
BuggerT
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06. 12. 2005, 01:19
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#8
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Registrierungsdatum: Aug 2003
Beiträge: 2.018
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?
Zitat:
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Zitat von SerialKiller
Also hier steht, dass man den Personalausweis tatsächlich immer bei sich tragen muss...l
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Man muss einen Personalausweis besitzen, wissen wo er sich befindet und ihn in annehmbarer Zeit vorlegen können.
Bücher zum Thread: klick und klack
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06. 12. 2005, 01:22
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#9
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********
Registrierungsdatum: Jun 2000
Ort: Aachen
Beiträge: 12.253
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?
Eltern haften für ihre Kinder.
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06. 12. 2005, 08:22
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#10
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********
Registrierungsdatum: Mar 2000
Beiträge: 3.882
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?
Stimmt das mit den Kindern wirklich? Wäre ja so gesehen ne tolle Freiheit für die Kinder alles kurz und klein zu schlagen.
Mal was anderes, wo ich aber nicht weiß ob es stimmt oder nicht: Wenn ich mein Fahrzeug auf offener Straße oder auch auf meinem Grundstück parke und ein Kind (glaub unter 14 Jahren) rennt oder fährt mit dem Fahrrad in das Auto rein, dann bin ich als Fahrzeughalter zu 100% schuld. Ich würde also auf dem Schaden sitzen bleiben und müsste auch noch Schmerzensgeld etc. an das Kind zahlen. BuggerT? Was sagt der Fachmann dazu?
Greetz
ASCII
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06. 12. 2005, 09:28
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#11
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Cult of vi :)
Registrierungsdatum: Aug 2001
Ort: Kaosthrone
Beiträge: 3.932
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
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06. 12. 2005, 09:32
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#12
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 723
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?
Nun ja - die Eltern wissen vielleicht nicht, dass es ein Rechtsirrtum ist - und wenn man Freunde von der Russenmafia hat, zahlen die Eltern auch
Scherz beiseite - noch einige tolle Rechtsirrtümer:
1. Raubkopierer sind Verbrecher
2. Auf Supermarktparkplätzen gilt die StVo und Rechts vor links
3. Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen
4. Man muss sich in einem Geschäft in die Einkaufstaschen schauen lassen
5. Gefängnisausbrüche sind strafbar
6. GEZ ruft die Polizei für Hausdurchsuchungen und die Haben Peilwagen und Sonderrechte
Alle die o.g. Sachen sind nicht richtig!
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06. 12. 2005, 09:47
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#13
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Dichter als Goethe
Registrierungsdatum: Jul 2004
Beiträge: 355
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?
Zitat:
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Zitat von Shinzon
Scherz beiseite - noch einige tolle Rechtsirrtümer:
1. Raubkopierer sind Verbrecher
2. Auf Supermarktparkplätzen gilt die StVo und Rechts vor links
3. Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen
4. Man muss sich in einem Geschäft in die Einkaufstaschen schauen lassen
5. Gefängnisausbrüche sind strafbar
6. GEZ ruft die Polizei für Hausdurchsuchungen und die Haben Peilwagen und Sonderrechte
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also biste dir da bei allen wirklich so sicher?
zu 1.: klar ist raubkopieren strafbar. weiß auch jeder. aber is jedem egal.
zu 2.: weiß ich jetzt nicht genau, aber was gilt denn sonst dort? und wenn da nen schild hängt, dass dort die die stvo zu gelten hat, dann gilt die dort auch. ist ja immerhin das hausrecht des supermarkteigentümers zu bestimmen, nach welchen regeln die leute dort rumfahren dürfen.
Dem Rest schließ ich mich an
robs
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06. 12. 2005, 10:00
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#14
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?
Reduzierte Ware kann durchaus vom Umtausch ausgeschlossen werden. Generell ist Umtausch reine Kulanz des Händlers.
Anders sieht das natürlich im Gewährleistungsfall aus. Wenn die Reduzierte Ware einen Mangel aufweist und dieser Mangel nicht Grund für die Preisreduktion ist, gilt natürlich die Gewährleistung voll.
-s-
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06. 12. 2005, 10:09
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#15
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schon ewig hier
Registrierungsdatum: Jan 2000
Beiträge: 3.072
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?
Zitat:
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Zitat von derRobs
also biste dir da bei allen wirklich so sicher?
zu 2.: weiß ich jetzt nicht genau, aber was gilt denn sonst dort? und wenn da nen schild hängt, dass dort die die stvo zu gelten hat, dann gilt die dort auch. ist ja immerhin das hausrecht des supermarkteigentümers zu bestimmen, nach welchen regeln die leute dort rumfahren dürfen.
Dem Rest schließ ich mich an
robs
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Falsch, vor nem jahr von meinem Fahrschullehrer gelernt. Beispiel bei uns: Wal-Mart Parkplatz mit STVO Schild. Dort passierte ein "hier ist doch rechts vor links unfall". In wirklichkeit gilt auf Parkplätzen/priv straßen "gegenseitige rücksicht" das heißt wird auf einem Parkplatz ein Unfall gebaut is jeder der beiden Parteien gleich Schuld.
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06. 12. 2005, 10:42
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#16
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Dichter als Goethe
Registrierungsdatum: Jul 2004
Beiträge: 355
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?
ok, danke für die erklärung, naja mit dem thema verkehr sollt ich mich eh zurückhalten, nachdem ich 5 anläufe für meine praktische prüfung gebraucht hab
robs
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06. 12. 2005, 11:07
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#17
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Cloogshicer®
Registrierungsdatum: May 2000
Ort: fuck'nmiddlofnowhere
Beiträge: 13.188
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?
Zitat:
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Zitat von derRobs
zu 1.: klar ist raubkopieren strafbar. weiß auch jeder. aber is jedem egal.
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Quatsch.
Siehe auch http://www.fabiankeil.de/raubkopie-vs-privatkopie.html
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06. 12. 2005, 11:38
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#18
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Dichter als Goethe
Registrierungsdatum: Jul 2004
Beiträge: 355
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?
ja ok, is dann halt ne frage der begriffsdefinition, aber die tätigkeit ist strafbar, wie man das nun auch nennen mag.
robs
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06. 12. 2005, 11:50
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#19
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Registrierungsdatum: Mar 2000
Beiträge: 3.882
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?
Zitat:
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Zitat von derRobs
ja ok, is dann halt ne frage der begriffsdefinition, aber die tätigkeit ist strafbar, wie man das nun auch nennen mag.
robs
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Strafbar ja (strafbar ist es auch wenn du deinen Hund in ne Parkanlage scheissen lässt) aber noch lang kein Verbrechen.
Greetz
ASCII
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06. 12. 2005, 12:18
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#20
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Lars von Chill
Registrierungsdatum: Aug 2000
Ort: Tirol
Beiträge: 819
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?
Wenn man 3 oder 4 mal nach dem Kellner ruft und er kommt nicht, kann man ganz einfach ohne zu bezahlen das Lokal verlassen.
Gruß,
natty
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06. 12. 2005, 14:36
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#21
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schon ewig hier
Registrierungsdatum: Jan 2000
Beiträge: 3.072
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?
"Bei körperlichen auseinander setzungen muß mal erst warten bis man geschlagen wird (damit "notwehr" vorliegt ) bevor man selber zuschlägt oder Pfefferspray benutzt o.ä."
Stimmt auch nicht.
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06. 12. 2005, 14:47
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#22
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Registrierungsdatum: Mar 2000
Beiträge: 3.882
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?
Zitat:
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Zitat von Mr.x
"Bei körperlichen auseinander setzungen muß mal erst warten bis man geschlagen wird (damit "notwehr" vorliegt ) bevor man selber zuschlägt oder Pfefferspray benutzt o.ä."
Stimmt auch nicht.
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Ist ne Halbwahrheit. Versuch doch mal ohne nen Kratzer abbekommen zu haben und ggf. ohne Zeugen zu beweisen, dass der andere dich massiv bedroht hat. Notwehr liegt natürlich vor, das zu beweisen wird allerdings schwer. Problematisch, da bei nem richtigen Kampf meist der erste Schlag entscheidend ist.
Greetz
ASCII
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06. 12. 2005, 14:51
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#23
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Dichter als Goethe
Registrierungsdatum: Jul 2004
Beiträge: 355
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?
Zitat:
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Zitat von ASCII-Terror
Strafbar ja (strafbar ist es auch wenn du deinen Hund in ne Parkanlage scheissen lässt) aber noch lang kein Verbrechen.
Greetz
ASCII
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Verbrechen = Straftat
Wenn dein Hund in den Wald scheißt ist das kein Verbrechen, also keine Straftat, also auch nicht strafbar nach StGB, sondern das ist ne Ordnungswidrigkeit.
robs
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06. 12. 2005, 15:36
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#24
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Registrierungsdatum: Mar 2000
Beiträge: 3.882
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?
War das nicht mit den Privatkopien auch so? Oder ist das ne Urban Legend?
Greetz
ASCII
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06. 12. 2005, 15:39
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#25
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