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ruler
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?

Der entscheidende Punkt ist, daß es sich nicht um ein Verbrechen, sondern nur um ein Vergehen handelt.
Alt 06. 12. 2005, 16:56 ruler is offline Mit Zitat antworten #26
Dexter
Cloogshicer®
 
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?

Zitat:
Zitat von derRobs 
Verbrechen = Straftat
Straftat ≠ Verbrechen
Zitat:
Wenn dein Hund in den Wald scheißt ist das kein Verbrechen, also keine Straftat, also auch nicht strafbar nach StGB, sondern das ist ne Ordnungswidrigkeit.
Wirre Logik, nur weil etwas kein Verbrechen ist, muss es natürlich nicht heissen, dass es keine Straftat ist.
Alt 06. 12. 2005, 17:44 Dexter is offline Mit Zitat antworten #27
maxfli55
hirnlos?
 
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?

"Mit Abschluss des Kaufvertrages wird man Eigentümer der Kaufsache."

"Nur die Polizei darf jemanden festnehmen."
Alt 06. 12. 2005, 20:01 maxfli55 is offline Mit Zitat antworten #28
Teddy
Bear on Board
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?

Ich hab vor kurzem auch gehört, dieser bei Preisausschreiben immer zu findende Satz "Der Rechtsweg ist ausgeaschlossen" sei ebenfalls ein populärer Irrtum - ganz einfach deswegen, weil man geltendes deutsches Recht eben auch als Preisausschreibenveranstalter nicht einfach ausschließen bzw. für ungültig erklären kann.

Das mit dem Perso hab' ich auch schon öfter gehört - den muss man wirklich nicht 24/7 am Mann haben.
Alt 06. 12. 2005, 22:17 Teddy is offline Mit Zitat antworten #29
Sevenger
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?

Zitat:
Zitat von Mr.x 
In wirklichkeit gilt auf Parkplätzen/priv straßen "gegenseitige rücksicht" das heißt wird auf einem Parkplatz ein Unfall gebaut is jeder der beiden Parteien gleich Schuld.

Das ist so glaube ich nicht ganz richtig.
Generell meine ich gilt auch dort rechts vor links, aber die Geschwindigkeit zählt maßgeblich hinzu. Wenn man dort schneller als mit Schrittgeschwindigkeit langfährt, hat es sich wohl auch mit rechts vor links.
Ist aber halbwissen.

Zum Perso: Korrekt, den brauch man nicht 24/7 am Mann, aber die Erfahrung lehrt, dass es dir eine menge Streß erspart den immer dabei zu haben. Ich kenne Leute die deswegen n paar Stunden auf der Wache verbracht haben.

Zitat:
Zitat von BuggerT 
- Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Ist jedenfalls in der Pauschalität falsch

Tatsache? Davon ging ich bisher in der Tat immer aus.
Wann gilt das denn nicht?

so long
Sevenger
Alt 06. 12. 2005, 23:22 Sevenger is offline Mit Zitat antworten #30
doctor666 Spender
Moderator
 
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Registrierungsdatum: Aug 2000
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Beiträge: 673
Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?

Zitat:
Zitat von ASCII-Terror 
Mal was anderes, wo ich aber nicht weiß ob es stimmt oder nicht: Wenn ich mein Fahrzeug auf offener Straße oder auch auf meinem Grundstück parke und ein Kind (glaub unter 14 Jahren) rennt oder fährt mit dem Fahrrad in das Auto rein, dann bin ich als Fahrzeughalter zu 100% schuld. Ich würde also auf dem Schaden sitzen bleiben und müsste auch noch Schmerzensgeld etc. an das Kind zahlen.

Zitat:
Zitat von §7 Abs. 1 StVG 
Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Die allgemeine Rechtsprechung geht davon aus, daß auch das Abstellen eines Fahrzeuges zum Betrieb eines selbigen gehört. Kurzum, ja, du kannst dafür haftbar gemacht werden.

Zitat:
Zitat von Shinzon 
2. Auf Supermarktparkplätzen gilt die StVo und Rechts vor links
Parkplätze gehören, solange sie nicht durch Schranken oder ähnlichen Absperrungen vom übrigen Verkehrsraum getrennt sind, zum öffentlichen Verkehrsraum. Hierbei ist unerheblich wer der Eigentümer ist. Im öffentlichen Verkehrsraum gilt ohne wenn und aber die StVO. Somit gilt ebenfalls "Rechts vor Links", da auf Parkplätzen im Allgemeinen keine Vorfahrt regelnden Schilder oder Ampeln stehen.
Alt 07. 12. 2005, 00:05 doctor666 is offline Mit Zitat antworten #31
fall-out
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?

Zitat:
Zitat von Sevenger 
Tatsache? Davon ging ich bisher in der Tat immer aus.
Wann gilt das denn nicht?

so long
Sevenger
Imho macht es vor Gericht auf jeden Fall einen Unterschied aus, ob man sich einer Straftat bewusst war oder nicht. Wenn ich mich besaufe, um dann jemand in der Kneipe totzuschlagen oder ob ich mich besoffen habe und das dann aus einer spontanen Aggression heraus passiert ist, stellt ja auch einen Unterschied dar. Im einen Fall wurde der Alkohol zu dem Zweck missbraucht, in der anderen Ansicht war dieser der Auslöser. Nur ein Beispiel, der Grund für eine Tat ist aber vor Gericht bedeutend, und nicht nur, dass die Tat begangen wurde.

Allerdings würde mich die Meinung von BuggerT doch interessieren.
Alt 07. 12. 2005, 00:15 Mit Zitat antworten #32
BuggerT
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?

@ASCII-Terror
doctor666 hat ja oben schon angesprochen, warum du zunächst mal haftest. Richtig problematisch wird dann die Frage nach dem Mitverschulden des Kindes, wenn es zwischen 7 und 10 Jahre alt ist. An sich bestimmt hier § 828 Abs.2 BGB, dass ein Kind dann für einen Schaden bei einem Unfall mit einem KFZ nicht verantwortlich, ihm also auch kein Mitverschulden anzulasten wäre. Allerdings stellt sich die Frage, ob es wirklich sachgerecht ist, diese Vorschrift auch im ruhenden Verkehr (parkendes Auto) so anzuwenden. Nach richtiger Ansicht wird man wohl die Anwendbarkeit der o.g. Vorschrift im Hinblick auf den Sinn und Zweck der Vorschrift einschränken müssen ("teleologisch reduzieren"), so dass im ruhenden Verkehr auch ein (Mit-)Verschulden des Kindes in Betracht kommt, sofern es die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte.

Dazu gibt es auch jüngere Rechtsprechung, wo man sich meiner Meinung anschließt (oder war es andersrum )...


@Sevenger
Primär dachte ich an den sog. unvermeidbaren Verbotsirrtum, § 17 StGB. Allerdings muss ich zugeben, dass die Anforderungen an die Unvermeidbarkeit sehr sehr hoch sind, so dass zumindest im Kernstrafrecht ein unvermeidbarer Verbotsirrtum kaum vorkommen dürfte. Mir sind nur ganz wenige Fälle bekannt.
Anders sieht es aber im Nebenstrafrecht aus, ich denke zB an das Steuerstrafrecht. Von daher ist die Aussage so nicht richtig.


grtz
BuggerT
Alt 07. 12. 2005, 00:52 BuggerT is offline Mit Zitat antworten #33
:erloeser:
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?

Zitat:
Zitat von BuggerT 
@ASCII-Terror
doctor666 hat ja oben schon angesprochen, warum du zunächst mal haftest. Richtig problematisch wird dann die Frage nach dem Mitverschulden des Kindes, wenn es zwischen 7 und 10 Jahre alt ist. An sich bestimmt hier § 828 Abs.2 BGB, dass ein Kind dann für einen Schaden bei einem Unfall mit einem KFZ nicht verantwortlich, ihm also auch kein Mitverschulden anzulasten wäre. Allerdings stellt sich die Frage, ob es wirklich sachgerecht ist, diese Vorschrift auch im ruhenden Verkehr (parkendes Auto) so anzuwenden. Nach richtiger Ansicht wird man wohl die Anwendbarkeit der o.g. Vorschrift im Hinblick auf den Sinn und Zweck der Vorschrift einschränken müssen ("teleologisch reduzieren"), so dass im ruhenden Verkehr auch ein (Mit-)Verschulden des Kindes in Betracht kommt, sofern es die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte.

Dazu gibt es auch jüngere Rechtsprechung, wo man sich meiner Meinung anschließt (oder war es andersrum )...

Danke für die Ausführung. Ist schon ganz schön heftig, wenn ich allein dafür, dass ich ein Fahrzeug besitze Probleme bekommen kann. Auf nem eigenen Grundstück bzw. Stellplatz dürfte das ja dann aber nicht greifen, hat das Kind ja schließlich nix drauf verloren. Manchmal wunder ich mich ernsthaft über die Rechtslage hier in DE... ist zum Glück vor Gericht ja nicht immer ganz so wie es im Gesetz steht, aber komisch ist das schon.

Greetz

ASCII
Alt 07. 12. 2005, 08:58 :erloeser: is offline Mit Zitat antworten #34
Caleb
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?

Hm, ich werd auf Autobahnauffahrten (?) manchmal angehupt, weil die leute glauben hier gibt es kein Rechts-vor-Links und der Linksabbieger hätte automatisch Vorfahrt..


caleb
Alt 07. 12. 2005, 09:15 Caleb is offline Mit Zitat antworten #35
foxi Spender
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?

haschisch rauchen ist strafbar...
Alt 07. 12. 2005, 13:02 foxi is offline Mit Zitat antworten #36
Mampfer
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?

Zitat:
Zitat von Caleb 
Hm, ich werd auf Autobahnauffahrten (?) manchmal angehupt, weil die leute glauben hier gibt es kein Rechts-vor-Links und der Linksabbieger hätte automatisch Vorfahrt..


caleb

fahr nicht so oft auf die autobahn, aber wenn ich mich nich irre sind die so gut wie immer mit dem vorfahrtachten schild geregelt und dann gilt kein rechts vor links

ps kann nochmal einer erklaeren wann mer etz waren umtauschen darf wann mer geld zuruckbekommt usw?!
Alt 07. 12. 2005, 14:51 Mampfer is offline Mit Zitat antworten #37
Obergammler Spender
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?

Zitat:
Zitat von Mampfer 

ps kann nochmal einer erklaeren wann mer etz waren umtauschen darf wann mer geld zuruckbekommt usw?!

Wenn du was im Laden kaufst hängt es von der Kulanz des Händlers ab.
Kaufst du im Internet bei einer Privatperson kannst du auch nicht umtauschen ( ausser der Artikel entspricht nicht der Beschreibung oder der Verkäufer ist nett)
Bei Gewerblichen Verkäufer kannst du innerhalb von 14-Tagen zurückschicken.
Wenn du die Ware allerdings vorher besichtigt hast, gilt das glaub ich auch nicht mehr.

So oder so ähnlich sollte das laufen.
Alt 07. 12. 2005, 15:15 Obergammler is offline Mit Zitat antworten #38
Shinzon
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Beiträge: 723
Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?

Hypothetisch: Wie siehts aus, wenn ich mein Auto auf nem Parkplatz abstelle und der Sohnemann des Beifahrers knallt die Türe auf, als er aus dem Auto aussteigen will und beschädigt mein Auto?

Fahrlässigkeit des Vaters - weil er die Kindersicherung nicht eingeschaltet hat oder Pech für mich - wenn der Knirps unter 14 wäre?

Eigendlich ist ja der Vater für das Auto verantwortlich, da er es ja bewegt hat!

Und was besagt eigendlich die Aufsichtspflicht? Wenn ein Kind gegen mein Auto rennt oder mit dem Rad dagegen fährt - bin ich dann Schuld, obwohl der Wagen ordentlich geparkt ist?
Alt 07. 12. 2005, 15:29 Shinzon is offline Mit Zitat antworten #39
Renator Spender
Schwammkopf
 
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?

Zitat:
Zitat von natty 
Wenn man 3 oder 4 mal nach dem Kellner ruft und er kommt nicht, kann man ganz einfach ohne zu bezahlen das Lokal verlassen.

Gruß,

natty

Das nicht, aber du darfst nach einer angemessenen Zeit deine Adresse hinterlassen und dir die Rechnung zustellen lassen...
Alt 07. 12. 2005, 15:49 Renator is offline Mit Zitat antworten #40
Caleb
Optimistische Melancholie
 
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?

Zitat:
Zitat von Mampfer 
fahr nicht so oft auf die autobahn, aber wenn ich mich nich irre sind die so gut wie immer mit dem vorfahrtachten schild geregelt und dann gilt kein rechts vor links

Ja, ist klar. Aber bei unserer Auffahrt (übelstes Bayernland) ist da nix geregelt. Ich komme halt von der rechts-abbieger-seite und hab mir schon angewöhnt ein sehr wachsames Auge auf die linksabbieger zu haben...
Alt 07. 12. 2005, 17:37 Caleb is offline Mit Zitat antworten #41
Pooky
(c:
 
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?

Nochmal zu rechts vor links auf dem Parkplatz ... es gilt nicht:
http://www.fahrtipps.de/frage/parkplatz-vorfahrt.php
Alt 08. 12. 2005, 00:35 Pooky is offline Mit Zitat antworten #42
andreasstudent
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Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?

Die Straßenverkehrsordnung (also rechts vor links) gilt natürlich nur auf öffentlichen Straßen. Parkplätze sind dies in der Regel nicht. Richtig müßte es nämlch heißen "hier gilt die StVO ENTSPRECHEND". Will sagen, dass es den Verkehrsteilnehmern des Parkplatzes nahegelegt wird, sich so zu verhalten als seien sie im öffentlichen Verkehrsraum. Es gilt damit zwar grundsätzlcih das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, aber ein Richter wird wohl dem, der von rechts kommt -in Anlehnung an die "normalen" Regeln- im Fall eines Unfalls eine geringere Schuld einräumen als seinem Unfallgegner.

Ein Gefängnisausbruch ist übrigens nicht strafbar, weil es laut höchtsrichterlicher Rechtssprechung "dem allgemeinen Willen des Menschen entspricht nach Freiheit zu streben..."

Reduzierte Ware ist tatsächlich vom Umtausch ausgeschlossen wenn dies zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses klar war.

Gruß
andreasstudent
Alt 08. 12. 2005, 07:05 andreasstudent is offline Mit Zitat antworten #43
:erloeser:
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Beiträge: 3.882
Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?

Das mit dem Parkplatz wundert mich jetzt... ist doch Privatgrund und da darf jeder Besitzer doch erlassen was er will, oder nicht? Wie ist das z.B. in Bahnhöfen mit dem Rauchverbot und der Strafe? Muss ich die dann auch nicht zahlen oder wie? Gehört ja auch nur zur Hausordnung und bestrafen darf ja nur der Staat?!

Greetzs

ASCII
Alt 08. 12. 2005, 08:53 :erloeser: is offline Mit Zitat antworten #44
andreasstudent
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Beiträge: 501
Re: Was für populäre Rechtsirrtümer kennt ihr?

Der Unterschied ist der, dass ein Parkplatz im Normalfall Privatgrund ist und dort halt keine Straßenverkehrsordnung gilt, weil die gilt nur für öffentlichen Verkehrsraum.
Bei der Bahn ist das etwas anders, das ist nämlich nicht wirklich Privatgrund, auch wenn die Bahn eine AG ist. In Bahnhöfen und auf Bahnanlagen im weiteren Sinne gilt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
(EBO).
Wenn auf dem Parkplatz vom Real also steht "hier gilt die StVO", dann will uns REAL damit sagen: "bitte fahrt so, als wäre hier eine öffentliche Straße" - jedoch ohne Rechtsfolgen.

Gruß
andreasstudent
Alt 08. 12. 2005, 13:03 andreasstudent is offline Mit Zitat antworten #45
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