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Oetker Spender
Arschnase
 
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Registrierungsdatum: Mar 2001
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.172
Welche Möglichkeiten hat man?

Folgende Situation bei einem Freund:

Er (21) wohnt bei Verwanten, hat dort ein Zimmer und zahlt auch dafür. Einen Mietvertrag gibt es nicht, bzw. das ganze wurde Mündlich vereinbart. Seine Eltern wohnen in einer anderen Stadt.
Jetzt kommt es zu einem Streit und der Vater will vorbeikommen und die Sachen seines Sohnes mitnehmen, da er für die gezahlt hat (z.B. Bett, Schrank, etc...).

Meine Fragen:

1. Wie sieht es in dieser Situation mit dem Hausrecht aus?
2. Ist es Rechtens, das der Vater die Sachen mitnimmt?
3. Welche Möglichkeiten gibt es?

Wenn Möglich bitte mit Angaben von Paragraphen etc. Danke

Ich hab mir das eigentlich so vorgestellt, dass im Notfall die Polizei gerufen wird, wegen Diebstahl. Es handelt sich bei den Gegenständen ja eigentlich um „Geschenke“.

Wenn die Hintergründe für den Streit wichtig sind, kann ich das gerne auch noch posten.

Danke für eure Antworten.
Alt 06. 12. 2005, 14:30 Oetker is offline Mit Zitat antworten #1
Renator Spender
Schwammkopf
 
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Registrierungsdatum: Mar 2000
Beiträge: 1.793
Re: Welche Möglichkeiten hat man?

Werden wohl Geschenke sein. Ich würde den Vater einfach nicht reinlassen. Den Rest über einen Anwalt klären.
Alt 06. 12. 2005, 14:40 Renator is offline Mit Zitat antworten #2
Mace
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Registrierungsdatum: Jun 2002
Beiträge: 1.866
Re: Welche Möglichkeiten hat man?

Zitat:
Zitat von Dr.Oetker 
Er (21) wohnt bei Verwanten, hat dort ein Zimmer und zahlt auch dafür. Einen Mietvertrag gibt es nicht, bzw. das ganze wurde Mündlich vereinbart.
Na also.. Da haben wir doch schon den Mietvertrag!

Wenn die Sachen tatsächlich (ausdrücklich) geschenkt wurden, hat der Vater keinen Anspruch mehr auf sie, da sie übereignet wurden und zwar an den jetzigen Besitzer.

Ins Haus muss der Vater nicht gelassen werden, denn der Eigentümer (Besitzer) übt ein Hausrecht aus und kann dieses auch nötigenfalls mit Gewalt durchsetzen (lassen).

Mit strafrechtlichen Vorwürfen würde ich ganz vorsichtig sein. Um den Vater vom Haus fernzuhalten, reicht es schon, sich auf das Hausrecht zu berufen!
Alt 06. 12. 2005, 18:24 Mace is offline Mit Zitat antworten #3
Oetker Spender
Arschnase
(Threadstarter)
 
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Registrierungsdatum: Mar 2001
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.172
Re: Welche Möglichkeiten hat man?

Naja, die Gegenstände wurden nicht mit den Worten "hier das schenk ich dir" übergeben, sondern eher gekauft, weil sie nötig waren. Genauso wie ein Vater für sein 4 Jähriges Kind ein Bett kaufen würde.

Das Hausrecht liegt doch bei den Verwannten und die lassen den Vater warscheinlich rein.

Trotzdem danke schonmal für die Antworten
Alt 06. 12. 2005, 23:33 Oetker is offline Mit Zitat antworten #4
Mace
Mitglied
 
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Registrierungsdatum: Jun 2002
Beiträge: 1.866
Re: Welche Möglichkeiten hat man?

Es käme hier eine Schenkung in Betracht.

Dazu bräuchte man allerdings ein beidseitiges Einverständnis hinsichtlich der Unentgeltlichkeit.
Das heißt, dein Vater und du müssen sich über die Schenkung einig sein.

Die Schenkung ist zustande gekommen, wenn dein Vater dir die Gegenstände übergeben und ausdrücklich geschenkt hat. Ein bloßes Überlassen ohne zu schenken stellt keine Veränderung des Eigentums, sondern nur des Besitzes dar.

Das Hausrecht kann auch der Mieter ausüben.
Fraglich ist, ob hier ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen ist.
Dazu müsste man allerdings z.B. über den Mietpreis, die Mietdauer etc. Einigungen getroffen haben. Evtl. kannst du hier noch nähere Informationen geben..

Interessanter dürfte allerdings (wie schon gesagt) die Frage sein, ob die Gegenstände geschenkt wurden, denn dann ist das Hausrecht nebensächlich, da du Sachen, die in deinem Eigentum stehen, nicht herausgeben musst!
Alt 07. 12. 2005, 12:38 Mace is offline Mit Zitat antworten #5
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