Wenn Du einen Gewerbeschein hast, wirst Du auf jeden Fall zur Einkommenssteuer veranlagt
Wenn Du keinen Gewinn gemacht hast, zahlst Du auch keine Steuern...trag einfach alle relevanten Daten ein, pack die entsprechenden Unterlagen dazu und ab dafuer.
Im Gegenteil...ich habe mir immer schoen die Vorsteuer zurueckgeholt
Hatten die Dich nicht aufgefordert, quartalsmaessig die USt-Voranmeldung einzureichen?
In der EkSt Erklaerung machst Du dann quasi nur die Zusammenfassung der USt Voranmeldungen incl. aller noch nicht erfassten Vorgaenge.
Wenn Du nicht weiterkommst geh mal auf Dein zustaendiges Finanzamt und lass Dich beraten...dass machen die gut, kompetent und kostenlos

(Ist schon verblueffend wenn man den Unterschied sieht, mit dem Gewerbetreibende gegenueber "Otto Normalsteuerpflichtig" behandelt wird...ging zumindest mir so)
-le