Aber das beset ist die Verfolgung selber:
Die Betreiber von den Seiten werden gesuht, der Anwalt der Firmen hat einen Vordruck, in den nur noch der Name eingfefügt wird und dann muss der Betreiber 1. ein paar tausend Euro für die Bearbeitungsgebühr an den Anwalt zahlen und 2. noch die Strafe an die Musikkonzerne.
Ich hab noch ne Frage: Wenn ich auf Seiten (z.B.
www.team-ulm.de) Lyrics in mein Profil einbinde, mache ich mich da strafbar?
MfG Phunsoldier