Rechtsberatung für Warner/Chappell
PearLyrics integrierte im Web gefundene Songtexte in den Player auf dem heimischen Rechner, aber dass Fans Songtexte mitlesen können, während sie Musik hören, ist zumindest Warner/Chappell ein Dorn im Auge. Nach einer Cease and Desist-Aufforderung an Pearworks ging die Seite down, die das Suchtool anbot. Die EFF hält dies indessen nicht nur für überflüssig: sie meldet massive Zweifel an der Legalität des Vorgehens Warners an.
PearLyrics verstoße mitnichten gegen US-amerikanisches Copyright. Das Tool ermögliche es Usern, völlig von Fair Use abgedeckte Nutzungsmöglichkeiten ihrer legal erworbenen Tracks zu erschließen. Entsprechend sei auch die Berufung Warners auf das Grokster-Urteil hinfällig. Im Fall Grokster machte der High Court den Tauschbörsenanbieter dafür verantwortlich, dass er zur Copyrightverletzung verleite: was bei PearLyrics jedoch nicht der Fall sei, die Software sei für völlig legale Einsatzmöglichkeiten geschrieben und werde auch "substantiell" in diesem Sinn verwendet.
Nun ist der Entwickler von PearLyrics, Walter Ritter, Österreicher. Als solcher ist er nicht nach US-amerikanischem Copyright haftbar zu machen: was im Fall der EFF-Analyse dazu führt, dass er auch von der rechtlichen Einschätzung der EFF-Bürgerrechtler nicht profitiert. Jene fordert Warner/Chappell unter Androhung von Gegenmaßnahmen auf, ähnliche Klagen gegen US-amerikanische Softwareproduzenten, die vergleichbare Tools anbieten, zu unterlassen. Falls das Label entsprechende Klagen einreicht, kündigt die EFF Gegenklagen an
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