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KingBamboo
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Registrierungsdatum: Oct 2004
Beiträge: 569
Weniger Miete zahlen beim Schimmelbefall

Bei uns hier im Haus haben alle Leute, die auf der rechten Seite des Hauses wohnen einen Schimmelbefall an den Wänden. Unsere Nachbarin von oben hat sich bei den Vermietern beschwert und muss nun 100€ weniger Miete zahlen.
Dieser Schimmelbefall resultiert daraus, dass die Vermieter die Außenwände wohl nicht anständig genug isoliert haben.
Jetzt frage ich mich, ob es ein Recht/Gesetz gibt, dass uns eine Verringerung der Mieter zuspricht?

Danke schon mal für eure Hilfe!
Alt 14. 12. 2005, 17:13 KingBamboo is offline Mit Zitat antworten #1
Lorcan
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Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 61
Re: Weniger Miete zahlen beim Schimmelbefall

Ja es gibt ein Gesetz.. kein Plan wie das heisst, aber deine Vermieterin hätte sonst deiner Nachbarin sicher keine 100€ Mietnachlass gewährt...
schau mal bei www.juraforum.de (evtl. auch .org?)
Alt 14. 12. 2005, 17:28 Lorcan is offline Mit Zitat antworten #2
Shinzon
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Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 723
Re: Weniger Miete zahlen beim Schimmelbefall

100 Euro dürften die geringsten Probleme sein, wenn man bedenkt, wie krank die Menschen durch Schimmel werden könnten. Bestehe líeber auf eine Schimmelbeseitigung statt auf einen Mietnachlass.
Alt 14. 12. 2005, 18:16 Shinzon is offline Mit Zitat antworten #3
netlord Spender
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ex-Moderator
 
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Registrierungsdatum: Apr 2002
Ort: im plastinarium
Beiträge: 6.741
Re: Weniger Miete zahlen beim Schimmelbefall

Zitat:
Zitat von KingBamboo 
Bei uns hier im Haus haben alle Leute, die auf der rechten Seite des Hauses wohnen einen Schimmelbefall an den Wänden. Unsere Nachbarin von oben hat sich bei den Vermietern beschwert und muss nun 100€ weniger Miete zahlen.
Dieser Schimmelbefall resultiert daraus, dass die Vermieter die Außenwände wohl nicht anständig genug isoliert haben.
Jetzt frage ich mich, ob es ein Recht/Gesetz gibt, dass uns eine Verringerung der Mieter zuspricht?

Danke schon mal für eure Hilfe!

es gibt ein gesetz - da steht was drin dass du die miete in solchen fällen um 20% kürzen kannst.

irgendwo habe ich gelesen dass über 80% des schimmelbefalls durch die bewohner verursacht wird (schlechtes lüften, möbel zu nahe an der wand, usw...) also pass auf dass der schuss nicht nach hinten losgeht...
Alt 14. 12. 2005, 18:27 netlord is offline Mit Zitat antworten #4
7Eleven
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Oct 2004
Beiträge: 1.526
Re: Weniger Miete zahlen beim Schimmelbefall

frag mal beim örtlichen mieterverein. und mietminderung hin oder her, mit schimmel ist meist nicht zu spassen, wenn du sowas in die atemwege bekommst kannst du davon krank werden und schäden davontragen.
Alt 14. 12. 2005, 18:28 7Eleven is offline Mit Zitat antworten #5
ruppis
Mitglied
 
Benutzerbild von ruppis
 
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 276
Re: Weniger Miete zahlen beim Schimmelbefall

hi,

Wie schon geschrieben wurde ist mit Schimmelsporen überhaupt nicht zu Spaßen.


Zur Mietkürzung die ist meines wissen nach nicht so ohne weiteres durchzusetzen du mußt deine Vermieterin 2 x schriftlich das Recht einräumen den schaden kurzfristig zu beseitigen im 3ten Schreiben kannst du Ihr dann die Miete mindern .Um wieviel Prozent weiß ich aber leider nicht mehr ist schon ein paar Jahre her das ich in einer Schimmel in der Wandbude gelebt habe.
Fristen und Rechtsbeihilfe bekommst du aber kostenlos wenn du Mietglied im Mieterverein wirst kostet auch nicht die Welt um die 40 Euro meine ich und das sollte dir deine Gesundheit wert sein.


Gruß
Alt 14. 12. 2005, 18:55 ruppis is offline Mit Zitat antworten #6
Denk_Dran Spender
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Registrierungsdatum: May 2005
Beiträge: 274
Re: Weniger Miete zahlen beim Schimmelbefall

heisse Kiste, anbei ne Info zur Orientierung:

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Mieträume in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der gesamten Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Wenn den Mieträumen eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder sie mit einem Mangel - auch Rechtsmangel - behaftet sind, ist der Mieter für die Zeit, während der die Gebrauchstauglichkeit der Räume durch den Mangel ganz aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete völlig befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit lediglich eingeschränkt ist, ist er zur Entrichtung einer entsprechend der Beeinträchtigung geminderten (gekürzten) Miete berechtigt.

Rechtsmangel bedeutet, dass jemand anders seine Rechte an der Wohnung geltend macht - z.B. wenn die Wohnung doppelt vermietet wurde und ein anderer Mieter schneller einzieht und sich auf seinen Mietvertrag beruft.

Eine nur unerhebliche Minderung der Tauglichkeit führt zu keinen Minderungsansprüchen des Mieters. Die Höhe der Mietminderung ist im Streitfall vom Richter zu bemessen und hängt insbesondere von der Schwere des Mangels und dem Grad und der Dauer der Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch ab, wobei eine Gesamtschau anzustellen ist. Dabei kann und hat sich der Richter gegebenenfalls der Hilfe eines Sachverständigen zu bedienen, um Art und Umfang der streitigen Mängel festzustellen.

Der Mieter kann keine Mietminderung geltend machen, wenn er bei Vertragsschluss den Wohnungsmangel bereits gekannt hat - es sei denn, er behält sich eine Mietminderung wegen dieses Mangels ausdrücklich vor.
Die Mietsache leidet an einem Sachmangel, wenn die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder erheblich gemindert ist oder wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt (vgl. §§ 536 ff. BGB). Eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, wenn der Vermieter diese Eigenschaft ausdrücklich und termingebunden zugesagt hat – z.B. wenn bei der Übergabe vereinbart wurde, dass der Vermieter bis zu einem bestimmten Termin ein marodes Fenster austauschen wird. Mit vertragsgemäßem Gebrauch ist normalerweise der Gebrauch zum Wohnen gemeint. Dieser ist z.B. beeinträchtigt, wenn die Heizung im Winter nicht funtioniert, wenn es kein heißes Wasser gibt oder Fenster undicht sind. Ob ein erheblicher Mangel vorliegt, richtet sich nach dem allgemein (orts-)üblichen Gebäudezustand und der Art des Gebäudes. Für das Bauernhaus von 1820 gelten dabei andere Maßstäbe als für einen Neubau.

Ein erheblicher Mangel kann zu folgenden Ansprüchen des Mieters führen:

* Mietminderung
* Selbstabhilfe (Handwerker beauftragen, Rechnung an Vermieter)
* Schadenersatz (sofern dem Mieter Folgeschäden entstehen, z.B. Wasserschäden an Möbeln)

Voraussetzungen: Der Vermieter muss den Mangel zu vertreten haben oder mit der Beseitigung in Verzug gekommen sein. Erforderlich ist also eine erfolglose Fristsetzung des Mieters. (!!!)
Klage: Erfordert oft Sachverständigengutachten, für das teure Vorschüsse zu leisten sind. Dies gilt auch für Vermieter, die den geminderten Betrag der Miete einklagen möchten.


Bzgl. der Höhe der Mietminderung ist stets (!) der Einzelfall zu bewerten - ein generelle
Regelung existiert nicht (Minderungen kann zwischen 10% u. 80% - teils bei 100% als Extrembsp. liegen)

Gruss
Denk_Dran
Alt 14. 12. 2005, 23:25 Denk_Dran is offline Mit Zitat antworten #7
Black Spy
bald™ gesрerrt
 
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Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 2.956
Re: Weniger Miete zahlen beim Schimmelbefall

Zitat:
Zitat von netlord 
irgendwo habe ich gelesen dass über 80% des schimmelbefalls durch die bewohner verursacht wird (schlechtes lüften, möbel zu nahe an der wand, usw...) also pass auf dass der schuss nicht nach hinten losgeht...

Unzureichende Lüftung und Beheizung begünstigt tatsächlich die Schimmelbildung. Da aber mehrere Wohnungen an der gleichen Außenwand betroffen sind, dürfte wohl nicht mangelhafte Lüftung die Ursache sein. Schimmel ist weit mehr als nur ein optisches Problem und man sollte ihn nicht freudig als Gelegenheit zur Mietkürzung betrachten. Drängt darauf, daß die Ursache beseitigt wird und daß der Schimmel professionell entfernt und nicht nur übertüncht wird.
Alt 15. 12. 2005, 09:32 Black Spy is offline Mit Zitat antworten #8
avalanche1909
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 31
Re: Weniger Miete zahlen beim Schimmelbefall

Bei einem Rückstand von zwei Monatsmieten kann der Vermieter fristlos kündigen
Alt 17. 12. 2005, 09:56 avalanche1909 is offline Mit Zitat antworten #9
Denk_Dran Spender
Mitglied
 
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Registrierungsdatum: May 2005
Beiträge: 274
Re: Weniger Miete zahlen beim Schimmelbefall

... deshalb nicht einfach so kürzen, vorher begründen, ankündigen und Zeit zur Behebung geben.... Offt lässt sich aber bereits vorab auf der zwischenmenschlichen Ebene durch ein freundliches Gespräch bzgl. der Problemlösung schon viel erreichen...
Alt 17. 12. 2005, 13:14 Denk_Dran is offline Mit Zitat antworten #10
GlaubeMir
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Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 112
Re: Weniger Miete zahlen beim Schimmelbefall

Kann dem nur zustimmen. Erstmal mit dem Vermieter sprechen. Meiner stand gleich am nächsten Tag vor der Tür und hat ein Gegenmittelchen aufgesprüht und bis heute (4 Jahre später) ist kein neuer Schimmel zu sehen. Und dabei war ich absolut davon überzeugt, dass ich falsch gelüftet hatte (Ständig angekipptes Fenster -> kalte Wand -> warme Luft -> Kondenswasser). Aber er meinte nur, dass da wohl mal früher Schimmel war und der wohl nur übermalt wurde. Das mit dem falschen Lüften hatte ich nicht mal erwähnt ;-)

G.
Alt 27. 12. 2005, 14:18 GlaubeMir is offline Mit Zitat antworten #11
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