Hallo, Vertragsbeginn ist der Stichtag A !
Vertragsänderung ist Stichtag B. Das hast du bestimmt auch in deinen Unterlagen (Datum-Zugangsdaten oder Eingangsbestätigung mit Ausführungsdatum). Die Vertragsänderung bezieht sich ausschließlich auf die DSL-Geschwindigkeit es sei denn...
du hattest zuvor TDSL (Telekom) und nur den Tarif von 1&1. Das machen die dann, wenn keine Ports verfügbar sind.
Wenn am Stichtag B aber ein Vollanschluß geschaltet wurde (DSL von 1&1) dann ist das ein neuer Vertragsgegenstand und du hast "nur" 14 Tage Widerrufsrecht oder bleibst auf der Vertragslaufzeit von 12 Monaten ab Stichtag B sitzen.
Aber wie ich das sehe (persönliche Meinung) würde ich so vorgehen:
1&1 hat von Klausel 2.2 gebrauch gemacht (wenn der Betrag auf deiner Rechnung nicht größer als 76 EUR ist) und somit nicht berechtigt den Vertragsbeginn auf Stichtag B zu setzen.
Dies ist evtl. nur juristisch durchzusetzen, aber ob das den Ärger lohnt?
Hier noch mal aus den AGB's von 1&1.
2.2
In den ersten drei Monaten der Nutzung ab Vertragsschluss ist 1&1 berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Kunden variable Leistungen nur bis zu einem Gegenwert von jeweils EUR 76,00 je Abrechnungszeitraum zur Verfügung zu stellen, soweit nicht Abweichendes ausdrücklich vereinbart wird.
Ich hoffe helfen gekonnt zu haben - was für ein sch... deutsch