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..:Dude:.. Spender
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Ebay - Käufer will mich verklagen wg. schlechter Bewertung :)

Hallo,

ich habe bei Ebay etwas verkauft und die Lieferung hat leider etwas gedauert. Und dann fehlte leider auch noch eine Treiber CD. Aber ich habe den Käufer mitgeteilt, wo er die aktuellsten Treiber downloaden kann. Er hat die Ware also einwandfrei erhalten, bis auf diese eine Treiber CD.

Also hat der Depp mit Neg. Bewertet:

"Lange Lieferzeiten und leider nur leere Verprechen und Ausreden ..nie wieder !!"

Also habe ich Ihn auch gleich mal schlecht bewertet:

"Achtung. Gibt schnell Negative Bewertung ab wegen ner kleinigkeit. Unseriös !!!"

Jetzt hat er mit ne Email geschickt mit folgendem Inhalt:

"Hallo, sollten sie Ihre unberechtigte Bewertung nicht zurückziehen, erfolgt sofortige KLAGE wegen übler Nachrede und Rufschädigung!!! Und denken Sie nicht ich mache es nicht! A.e"

Kann er sowas machen ?
Alt 17. 12. 2005, 20:33 ..:Dude:.. is offline Mit Zitat antworten #1
wizard_666
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Re: Ebay - Käufer will mich verklagen :)

Hatte ich auch schonmal. Versuch doch das ganze erstmal per mail untereinander zu klären. Meistens hat sich danach alles erledigt.
Und wenn nicht, lass ihn doch Klage einreichen. Dann kannste das Ganze deinem RA übergeben (Rechtsschutz vorausgesetzt). Der wird sich freuen...

Greetz, The Wizard

Edit: Ausserdem stelle ich grade fest, dass er dich mit seiner letzten Äusserung grade genötigt hat...
Alt 17. 12. 2005, 20:47 wizard_666 is offline Mit Zitat antworten #2
mip
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Re: Ebay - Käufer will mich verklagen :)

Sowas musst Du nicht ernst nehmen, da hast Du nix zu befürchten. Eher könntest Du dem anderen nun ans Bein pinkeln, denn das kommt IMHO einer Nötigung gleich.
Aber belasse es dabei - Bewertung einfach sachlich kommentieren und gut is. Ggf. eBay benachrichtigen wg. Bewertungs"erpressung" - das ist laut AGB verboten.

Beim nächsten mal aber besser Beschreibungen wie "Unseriös !!!" vermeiden - das ist grenzwertig.
Alt 17. 12. 2005, 20:54 mip is offline Mit Zitat antworten #3
..:Dude:.. Spender
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Re: Ebay - Käufer will mich verklagen wg. schlechter Bewertung :)

Ich habe ihm geschrieben das ich meine zurückziehe wenn er seine auch zurück zieht.

Imho ist ja aber dann wohl so, dass der abgezogene Punkt wieder gutgeschrieben wird, aber die Neg. Bewertung trotzdem noch zu lesen ist
Alt 17. 12. 2005, 20:58 ..:Dude:.. is offline Mit Zitat antworten #4
wizard_666
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Re: Ebay - Käufer will mich verklagen wg. schlechter Bewertung :)

Zitat:
Zitat von ..:Dude:.. 
Ich habe ihm geschrieben das ich meine zurückziehe wenn er seine auch zurück zieht.

Imho ist ja aber dann wohl so, dass der abgezogene Punkt wieder gutgeschrieben wird, aber die Neg. Bewertung trotzdem noch zu lesen ist

Das ist meiner Meinung nach genau der richtige Weg.
Der Vorgang verläuft doch eh im Sand...
BTW: Stört dich ne negative Bewertung bei ebay wirklich? Ist doch nun wirklich kein Beinbruch...
Alt 17. 12. 2005, 21:07 wizard_666 is offline Mit Zitat antworten #5
..:Dude:.. Spender
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Re: Ebay - Käufer will mich verklagen wg. schlechter Bewertung :)

Zitat:
Zitat von wizard_666 
BTW: Stört dich ne negative Bewertung bei ebay wirklich? Ist doch nun wirklich kein Beinbruch...

Eigentlich schon. Gerade weil ich auch noch aktuell was versteigere
Alt 17. 12. 2005, 21:11 ..:Dude:.. is offline Mit Zitat antworten #6
wizard_666
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Re: Ebay - Käufer will mich verklagen wg. schlechter Bewertung :)

Aber du hast ja die Möglichkeit die (ungerechte) Bewertung zu kommentieren. Möglichst neutral. Damit sollten die nächsten Käufer bei dir ja Bescheid wissen. Und wenns dann evtl noch die einzige negative Bewertung in deinem Profil ist...WTF...

Greetz, The Wizard
Alt 17. 12. 2005, 21:15 wizard_666 is offline Mit Zitat antworten #7
adm
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Re: Ebay - Käufer will mich verklagen wg. schlechter Bewertung :)

Ich habe auch kein Verständnis für lange Lieferzeiten und für unvollständige Lieferungen. Die negative Wertung für Dich ist doch somit gerechtfertigt. Also warum beschwerst Du Dich???
Alt 17. 12. 2005, 22:20 adm is offline Mit Zitat antworten #8
nathan west
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Re: Ebay - Käufer will mich verklagen wg. schlechter Bewertung :)

Erstmal losblöken, ohne zu wissen über welche Lieferzeiten wir hier sprechen...
Ich kenn Idioten, die bewerten schlecht wenn der Artikel 7 Tage nach Geldausgang noch nicht im Briefkasten ist...

Und selbst bei unvollständigen Lieferungen sollte die Bewertung die Kulanz und die nach aussen gezeigte Seriösität des Verkäufers wiederspiegeln, und keine Einmalaufnahme der Auktion.
Alt 17. 12. 2005, 22:36 nathan west is offline Mit Zitat antworten #9
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Re: Ebay - Käufer will mich verklagen wg. schlechter Bewertung :)

Für mich ist eine sachlich und gut kommentierte Rote keinerlei Hinderungsgrund zu kaufen - eher im Gegenteil.
Abstand nehme ich nur, wenns in Schlammschlachten ausartet.
Da würde mich Deine Rache-Rote (die DU vergeben hast) viel eher stören.
Zitat: Also habe ich Ihn auch gleich mal schlecht bewertet:

Da hätte Deinem Profil sicherlich ne neutrale abgegebene besser getan
Das ginge dann wieder zu Lasten des drohenden Käufers..

Geändert von -=Mööp=- (18. 12. 2005 um 09:00 Uhr).
Alt 17. 12. 2005, 22:49 -=Mööp=- is offline Mit Zitat antworten #10
Azumi
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Re: Ebay - Käufer will mich verklagen wg. schlechter Bewertung :)

Zitat:
Zitat von adm 
Ich habe auch kein Verständnis für lange Lieferzeiten und für unvollständige Lieferungen. Die negative Wertung für Dich ist doch somit gerechtfertigt. Also warum beschwerst Du Dich???

Aktuelle treiber gibt es auf der hersteller site... und wenn die ware sonst 100% funktionsfähig ist, kann man sich auch anders einigen.
Alt 17. 12. 2005, 22:53 Azumi is online now Mit Zitat antworten #11
Shinzon
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Re: Ebay - Käufer will mich verklagen wg. schlechter Bewertung :)

Zitat:
Zitat von Azumi 
Aktuelle treiber gibt es auf der hersteller site... und wenn die ware sonst 100% funktionsfähig ist, kann man sich auch anders einigen.

Unvollständige Lieferung. Ich vote für den Käufer, dem so Knüppel zwischen die Beine geschlagen wurde. Normalerweise erwarte ich dann einen nachträglichen Preisrabatt.
Alt 18. 12. 2005, 01:00 Shinzon is offline Mit Zitat antworten #12
..:Dude:.. Spender
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Re: Ebay - Käufer will mich verklagen wg. schlechter Bewertung :)

Zitat:
Zitat von Shinzon 
Unvollständige Lieferung. Ich vote für den Käufer, dem so Knüppel zwischen die Beine geschlagen wurde. Normalerweise erwarte ich dann einen nachträglichen Preisrabatt.

Wegen ner ollen CD ?!
Alt 18. 12. 2005, 01:10 ..:Dude:.. is offline Mit Zitat antworten #13
Piwi
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Re: Ebay - Käufer will mich verklagen wg. schlechter Bewertung :)

Wenn es eine olle Cd ist hättest du Sie im doch nachschicken können. In der Bewertung hättest du es erwähnen können, denn schließlich hast sie ja auch angeboten.
Im umgekehrten Falle wärst du auch nicht froh über deine Vorgehensweise.Vieleicht hat der Käufer ja auch nicht entsprechende Kenntnisse um sich die Treiber zu besorgen.
Alt 18. 12. 2005, 02:45 Piwi is offline Mit Zitat antworten #14
-=Mööp=-
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Re: Ebay - Käufer will mich verklagen wg. schlechter Bewertung :)

Stimmt. Ne fehlende CD kann ganz schön lästig sein - vor allem, wenn man ISDN oder gar analog-Modem hat.
Stell Dir vor, Du ersteigerst was und musst dann noch stundenlang nen Treiber dafür runtertröpfeln lassen.... das ist nicht lustig! Das kann schnell zu großem Zeitaufwand und zusätzlichem Geldaufwand werden (nicht jeder hat ne Flat). Da wäre eine Aufwandsentschädigung durchaus angebracht.
Stell Dir vor, Du hast keinen Brenner...und musst den Treiber dann in weiterem Zeitaufwand (sofern du das überhaupt kannst) zur Archivierung auf nen Diskettensatz spielen.

Du kannst erstmal nicht wirklich entscheiden, welchen Aufwand sowas für Deinen Käufer bedeutet.
Was hindert Dich daran, den Treiber selbst zu ziehen, ihn zu brennen und die CD nachzuschicken?
Alt 18. 12. 2005, 08:55 -=Mööp=- is offline Mit Zitat antworten #15
DeinGewissen
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Re: Ebay - Käufer will mich verklagen wg. schlechter Bewertung :)

Auch wenns jetzt net wirklich weiter hilft, aber ich find die negative Bewertung vom Käufer auch gerechtfertigt.
Alt 18. 12. 2005, 11:58 DeinGewissen is offline Mit Zitat antworten #16
klausimator Spender
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Re: Ebay - Käufer will mich verklagen wg. schlechter Bewertung :)

moin,

um hier nach etlichen postings mal wieder auf das eigentliche thema zu sprechen zu kommen: ich habe am freitag wegen genau diesen themas mit einem unserer anwälte telefoniert.

es ist möglich jemanden erfolgreich wegen so einer bewertung zu verklagen und die bewertung entfernen zu lassen, wobei dies sehr von dem einzelfall abhängt.

man muss demjenigen allerdings nachweisen können, dass dass was er über einen behauptet unwahr ist und somit eine rufschädigung bzw falschaussage darstellt ( genaue definition ohne gewähr ).

wenn ich dich richtig verstanden habe hat der käufer ordnungsgemäß gezahlt und der einzige der dann fehler gemacht hat warst du.
du hast einen teil der ware nicht gesendet und hast dir auch zeit mit der lieferung gelassen.
der käufer ist somit seinen vertraglichen pflichten nachgekommen, du hingegen nicht.
in deiner bewertung wirfst du ihm vor unseriös zu sein und ich als laie würde jetzt darauf tippen, dass ein anwalt dich über genau diese formulierung bekommen wird.
wieso ist der käufer denn deiner meinung nach unseriös?

wenn man den ganzen fall jetzt beurteilen wollen würde müsste man sich den gesamten emailverkehr anschauen, welcher ton da geherrscht hat, wie lange du dir zeit gelassen hast mit der lieferung, wie schwer es für den käufer wirklich war wieder an die treiber zu kommen etc.

bevor jetzt wieder jemand auf die grandiose idee kommt vorzuschlagen man solle ebay einschalten, vergesst es.
ebay kümmert sich um sowas gar nicht, außer es liegt ein schreiben einer höheren instanz vor.

mit den fakten die mir hier vorliegen würde ich sagen, dass seine bewertung absolut gerechtfertigt war, ob es nun unbedingt notwendig ist negativ zu bewerten steht auf einem anderen blatt.
du hingegen hattest keinen grund ihn negativ zu bewerten.

mfg jp
Alt 18. 12. 2005, 13:56 klausimator is offline Mit Zitat antworten #17
GlaubeMir
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Re: Ebay - Käufer will mich verklagen wg. schlechter Bewertung :)

Ich würde auf das Zurücknehmen im gegenseitigen Einverständnis eingehen. Dann werden die beiden negativen Bewertungen gelöscht und Dein Profil ist wenigstens wieder sauber. Das spart Dir sehr viel Ärger.

Ansonsten überlege Dir bitte beim nächsten Mal, ob die negative Bewertung gerechtfertigt ist. Rachebewertungen sind es meistens nicht.

Einen Anwalt damit zu belästigen kann auch sehr schnell nach hinten losgehen. Nämlich dann, wenn Du vor der Verhandlung zu einem obligatorischen Schiedsverfahren gemäss Schiedsstellengesetz musst und Du da mit Deinen Forderungen nicht durchkommst. Die Schiedsleute erhalten die doppelte Gebühr, wenn sie das Verfahren erfolgreich beenden und RAs sind da nicht gern gesehen und werden beim ersten Grund ruhiggestellt bzw. sogar ganz entfernt. Die RA-Gebühren musst Du dann trotzdem zahlen und da das Verfahren am Wohnort des Antragsgegners stattfindet kommen auch schnell mal Reisekosten dazu. Wenn Du dann Pech hast, sagt der AG "ja, ich habe vielleicht etwas hart bewertet und nehme den Vergleich an, aber nur, wenn die Gebühren und alle Kosten vom AS getragen werden". Damit kannst Du dann einverstanden sein oder weiter vor Gericht versuchen, Deine Kosten wieder reinzubekommen. Aber das was Klausimator sagt kommt ja noch dazu, Du stehst nicht im besten Licht da und da kann es schnell passieren, dass Du verlierst oder nur zu einem Teil Recht bekommst.

Ich hatte schonmal einen ähnlichen Fall (wobei ich immer höflich und zuvorkommend bin) und habe das "Abholen" der Ware "vergessen", weil's mir nicht mehr in den Urlaub gepasst hatte. Gab' wie zu Erwarten war eine negative Bewertung und ich habe mittels Rachebewertung meinen Gegner dazu gebracht, die Bewertung zurückzuziehen. Dann noch eine Behauptung, dass er nie (!) erreichbar war - ich jedoch jederzeit und auch per "über mich"-Seite die Daten alle vorhanden waren und er hat sehr schnell nicht mehr von Anwälten geredet. Logisch, wenn jmd. unfähig ist Mails an mich zuschreiben (die auch ankommen) oder mal eben den Telefonhörer zu nehmen und meine Nummer zu wählen, dann hat er's auch nicht wirklich versucht, mich zu erreichen. Der Typ wird nie wieder per E-Mail kommunizieren sondern immer brav das eBay-Messaging-System nehmen, weil man da nachweisen kann, dass man eine Mail geschrieben hat ;-)

G.
Alt 27. 12. 2005, 13:51 GlaubeMir is offline Mit Zitat antworten #18
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Re: Ebay - Käufer will mich verklagen wg. schlechter Bewertung :)

Zitat:
Zitat von GlaubeMir 
Ich würde auf das Zurücknehmen im gegenseitigen Einverständnis eingehen. Dann werden die beiden negativen Bewertungen gelöscht und Dein Profil ist wenigstens wieder sauber. Das spart Dir sehr viel Ärger.

So haben wir uns nun geeinigt.
Alt 27. 12. 2005, 13:55 ..:Dude:.. is offline Mit Zitat antworten #19
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