Sekte darf Klage gegen Kritiker zurückziehen
Vergangenen Freitag fällte das höchste Gericht der Niederlande seine Entscheidung: der Sekte wurde erlaubt, das eingeleitete Verfahren gegen den Provider XS4ALL wieder zurückzuziehen. Was bedeutet, dass die Zensurversuche Scientologys gescheitert sind. Dennoch bleibt ein etwas schaler Nachgeschmack - XS4ALL hoffte darauf, den Prozess durchfechten zu können.
Anlaß der Klage: die scientologykritische Webseite der Autorin Katrin Spaink. Dort wurden als Beleg für die zweifelhaften Machenschaften der Sekte zahlreiche Scientology-Texte zitiert. Scientology, selten zimperlich beim Mundtotmachen von Kritikern, verklagte wegen Copyrightverstößen, das Verfahren zog sich durch mehrere Instanzen. Das letzte Urteil vor einem niederländischen Berufungsgericht gab Spaink mit bemerkenswerten Begründungen Recht: Spainks Seite sei von ihrem Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt, insbesondere, weil die Informationen nichtkommerziell und informativ seien und Scientology antidemokratische Ziele verfolge. Scientology legte Widerspruch ein und klagte in der höchsten Instanz weiter.
Dort zeichnete sich ab, dass die Sekte erfolglos bleiben würde. Daraufhin griff Scientology zu einem ebenfalls schon öfter verwendeten Mittel: bevor man ein Verfahren letztinstanzlich verliert, zieht man die Klage zurück. Einen entsprechenden Antrag stellten die Sektierer diesen Sommer, XS4ALL und Spaink hofften hingegen darauf, dass das Gericht den Antrag ablehnen würde. Ein höchstinstanzlicher Spruch gegen Scientology wäre
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