gulli:board Logo

Anzeige


  Antwort
Alder Schwede
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jul 2004
Beiträge: 27
Eigenheimzulage ?

Hallo ich hab ne Frage zur Eigenheimzulage.

- Single
- keine Kinder
- 40000 Euro Jahreseinkommen

wird die Eigenheimzulage gewährt, Ja oder Nein?


§5 im Eigenheimzulagengesetz

Der Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage ab dem Jahr in Anspruch nehmen (Erstjahr), in dem die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes des Erstjahrs zuzüglich der Summe der positiven Einkünfte des vorangegangenen Jahrs (Vorjahr) 70.000 Euro nicht übersteigt. Ehegatten, die im Erstjahr die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes erfüllen, können die Eigenheimzulage ab dem Jahr in Anspruch nehmen, in dem die Summe der positiven Einkünfte der Eheleute nach § 2 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes des Erstjahrs zuzüglich der Summe der positiven Einkünfte der Eheleute des vorangegangenen Jahrs 140.000 Euro nicht übersteigt. Für jedes Kind, für das im Erstjahr die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 Satz 1 und 2 vorliegen, erhöhen sich die Beträge nach den Sätzen 1 und 2 um 30.000 Euro, in den Fällen des § 9 Abs. 5 Satz 3 um 15.000 Euro für jeden Anspruchsberechtigten.
Alt 20. 12. 2005, 16:49 Alder Schwede is offline Mit Zitat antworten #1
ClemensBW Spender
rebuilding
 
Registrierungsdatum: Dec 2004
Ort: BW
Beiträge: 3.349
Re: Eigenheimzulage ?

Hm,...

wenn ich das noch richtig im Kopf habe wird die ende diesen Jahres eh abgeschafft...

edit: les dich mal ein bisschen durch

http://www.steuer.bayern.de/faq/alle...heimzulage.htm

und hier die abschaffung:

http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_248/01.html
Alt 20. 12. 2005, 16:55 ClemensBW is offline Mit Zitat antworten #2
Alder Schwede
Mitglied
(Threadstarter)
 
Registrierungsdatum: Jul 2004
Beiträge: 27
Re: Eigenheimzulage ?

danke für die Antwort, ich weiß/wusste das die Eigenheimzulage nächstes Jahr wegfällt.

Also wenn ich den Gesetzestext da richtig verstanden hab, dann darf ich als Single ohne Kind max. 35000€ pro Jahr verdienen, weil "Summe der positiven Einkünfte im Erstjahr und im Vorjahr 70000€ nicht überschreiten dürfen"

Ich bin mir aber nicht sicher, wie versteht ihr den Text!
Alt 20. 12. 2005, 18:24 Alder Schwede is offline Mit Zitat antworten #3
mera Spender
Mitglied
 
Benutzerbild von mera
 
Registrierungsdatum: Jul 2000
Beiträge: 1.894
Re: Eigenheimzulage ?

Wenn du die Eigenheimzulage noch dieses Jahr beantragst, dann darf dein Einkommen von diesem Jahr zuzüglich des Einkommens vom letzten Jahr 70.000 Euro nicht überschreiten. Grundsätzlich hast du das also richtig verstanden, es kommt aber eben auf dieses und das letzte Jahr an, und nicht auf zwei beliebige. Stellst du den Antrag nächstes Jahr, ist dieses und das nächste Jahr ausschlaggebend.

Dass Kauf oder Bauantrag-stellen noch dieses Jahr erfolgen muss weißt du sicherlich.
Alt 20. 12. 2005, 23:08 mera is offline Mit Zitat antworten #4
DaWalker Spender
Endzeitgestresster
 
Registrierungsdatum: Oct 2005
Beiträge: 330
Re: Eigenheimzulage ?

vom jahreseinkommen abzuziehen sind werbungskosten etc.

es gilt das ergebnis des einkommenssteuerbescheides.
Alt 21. 12. 2005, 07:55 DaWalker is offline Mit Zitat antworten #5
Themen-Optionen Antwort


Themen-Optionen

Gehe zu



Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 16:34 Uhr.
Angetrieben von vBulletin
Copyright ©2000 - 2006, Jelsoft Enterprises Ltd.
borderline.gullisys.net

Anmelden

Benutzername
Kennwort
© Copyright 1998-2008 gulli.com home | regeln | sitemap | kontakt | impressum | partner | downloads | disclaimer |
Message Boards and Forums Directory