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gullinews
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22C3: Fakten und Mythen zum Urheberrecht

Fairsharing klären auf und nennen Alternativen

Zuviel Halbwahrheiten und Unwissen würden in Bezug auf Copyright, Urheberrecht und Privatkopien kursieren, so Julian Finn aka hds und Jenny-Louise Becker, die für die Initiative FairSharing.de referierten. Der Überblick über das in jüngerer Zeit häufig geänderte Urheberrecht in Deutschland: Nach wie vor sind Privatkopien erlaubt, die letzte Umsetzung von EU-Richtlinien verbieten nur das Umgehen "wirksamer" Kopierschutztechnik. Der nächste Korb drohe mit der Möglichkeit von Rechteinhabern, Daten von mutmaßlichen Urheberrechtsbrechern ohne richterliche Anordnung zu erlangen, ob und wie dies in Deutschland in geltendes Recht umgesetzt wird, sei unklar.
Dass entsprechende Umsetzungsversuche nicht glatt durchgehen, stellten sie am Beispiel Frankreich dar, wo das Parlament einen drastischen Entwurf jüngst kurzerhand ins Gegenteil verkehrte: beschlossen (und natürlich sofort erneut zur Debatte bestellt) wurde die Legalisierung von Tauschbörsen und die Erhebung einer Art "Kulturflatrate" durch die ISPs, welche Pauschalgebühren erheben, welche an die Künstler ausgeschüttet werden wollen.
Eben dies sind auch die Forderungen von FairSharing.de: von denen sie sich erhoffen, das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden zu können. Nutzer werden entkriminalisiert, ein bislang in weiten Teilen nur schwer oder unter rechtlichen Risiken verfügbarer Fundus an Kultur stünde den Nutzern offen, Medien jenseits des Mainstreams könnten das kulturelle Leben bereichern und nebenher bislang wenig beachteten Künstlern neue Perspektiven geben - denn zur Ausschüttung der Einnahmen orientiert sich der Schlüssel nicht mehr nur an den Mainstreammedien mit ihrem Übergewicht an gehypeten Plastikstars, sondern auch an den Tauschbörsen mit ihrem breiten Angebot an

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Alt 30. 12. 2005, 13:35 gullinews is offline Mit Zitat antworten #1
Falcon Spender
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Re: 22C3: Fakten und Mythen zum Urheberrecht

Kann nicht mal jemand sein Recht auf eine Privatkopie einklagen. Wenn man eine rechtmäßige Kopie erstellen will, das aber aufgrund der existierenden Kopierschütze nicht kann, ohne ein Gesetz zu brechen, hat das doch Aussicht auf ein für den Kläger günstiges Urteil, oder nicht?

Immerhin werd ich in meinen Rechten von der Industrie beschnitten, aber das ist ja nichts neues mehr. Nur wenn jemand (mit ausreichend Finanzen) mal dagegen klagen würde, dann würde sich bestimmt was ändern. Aber das wird wohl noch dauern...
Alt 31. 12. 2005, 05:48 Falcon is offline Mit Zitat antworten #2
Korrupt
Boeses junges Fleisch
 
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Re: 22C3: Fakten und Mythen zum Urheberrecht

Ein einklagbares Recht auf eine Privatkopie existiert nicht. Es ist nur nicht verboten, eine solche anzufertigen (mit den inzwischen erfolgten Einschränkungen dahingehend, dass kein "wirksamer kopierschutz" dabei umgangen wird usw.)
Alt 02. 01. 2006, 09:41 Korrupt is offline Mit Zitat antworten #3
Falcon Spender
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Re: 22C3: Fakten und Mythen zum Urheberrecht

Naja, das kommt dabei raus, wenn man nur Halbwissen besitzt. Danke für Aufklärung, Korrupt.
Alt 02. 01. 2006, 10:04 Falcon is offline Mit Zitat antworten #4
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