Ergebnis 1 bis 17 von 17
  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Filesharing: Die Staatsanwaltschaft empfiehlt

    Maximal 100 Dateien sharen

    Zuvorderst: diese Strategie schützt nicht vor zivilrechtlichen Klagen, wie sie die Schweizer Firma Logistep gemeinsam mit der Kanzlei Schutt-Waetke in der Vergangenheit in großer Zahl einleitete, zunächst gegen Anbieter des Spiels "Earth 2160" und später gegen solche der Hiphop-Crew Glashaus. In Bezug auf strafrechtliche Ermittlungen gab die StA Karlsruhe jedoch nun eine Empfehlung aus, wie im Fall der Massenklagen gegen mutmaßliche Filesharer vorgegangen werden könne.
    Ermittelt werde solle demnach auf jeden Fall der Anschlussinhaber, unter dessen IP-Adresse das belastende Material angeboten worden sei. Eine Einstellung des Verfahrens wird empfohlen, wenn zum Zeitpunkt der IP-Erfassung nicht mehr als 100 urheberrechtlich geschützte Werke angeboten worden sind. Bis 500 gesharete Files sei "eine Beschuldigtenvernehmung angemessen"

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  2. #2
    If looks could kill Avatar von SeriousK
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    Standard Re: Filesharing: Die Staatsanwaltschaft empfiehlt

    hmmmm.....soll das bedeuten wenn ich mit BT nur einen Film sauge mir nichts passieren kann?

  3. #3
    rebuilding
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    Standard Re: Filesharing: Die Staatsanwaltschaft empfiehlt

    Zitat Zitat von Serious Killer
    hmmmm.....soll das bedeuten wenn ich mit BT nur einen Film sauge mir nichts passieren kann?
    Zitat Zitat von dem komischen mann da an der newsmaschine
    In Bezug auf strafrechtliche Ermittlungen gab die StA Karlsruhe jedoch nun eine Empfehlung aus, wie im Fall der Massenklagen gegen mutmaßliche Filesharer vorgegangen werden könne.

  4. #4
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    Standard Re: Filesharing: Die Staatsanwaltschaft empfiehlt

    Mh wie schaut das bei mp3s aus? Wenn ich ein Album als einzelne mp3s Share hab ich ja dann mehr Files als wenn ich das Album Rare?

  5. #5
    rebuilding
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    Standard Re: Filesharing: Die Staatsanwaltschaft empfiehlt

    wenn du es jetzt machst bist du noch genauso am arsch...

    siehe titel: Filesharing: Die Staatsanwaltschaft empfiehlt

    Mann beachte: empfiehlt und jetzt nochmal überlegen

    empfiehlen vs. machen (umsetzen)

  6. #6
    Amtsanmaßer Avatar von Jardie
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    Standard Re: Filesharing: Die Staatsanwaltschaft empfiehlt

    wobei die staatsanwaltschaft ja entscheiden kann ob das (ermittlungs)-verfahren mangels relevanz eingestellt werden soll

  7. #7
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    Standard Re: Filesharing: Die Staatsanwaltschaft empfiehlt

    Lest mal den Link zu heise, die Staatsanwaltschaft stellt vielleicht ein aber der Rechte Inhaber kriegt trotzdem die notwendigen Daten um Zivilrechtlich Schadenersatz einzuklagen.

  8. #8
    Boeses junges Fleisch Avatar von Korrupt
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    Standard Re: Filesharing: Die Staatsanwaltschaft empfiehlt

    Zitat Zitat von gulli:news
    Maximal 100 Dateien sharen

    Zuvorderst: diese Strategie schützt nicht vor zivilrechtlichen Klagen, wie sie die Schweizer Firma Logistep gemeinsam mit der Kanzlei Schutt-Waetke in der Vergangenheit in großer Zahl einleitete, zunächst...
    wie man das noch deutlicher und mehr vornweg sagen soll, ich weiss es echt nicht

  9. #9
    1. schwarzes KKK-Mitglied Avatar von sebamed
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    Standard Re: Filesharing: Die Staatsanwaltschaft empfiehlt

    Zitat Zitat von strichacht
    Lest mal den Link zu heise, die Staatsanwaltschaft stellt vielleicht ein aber der Rechte Inhaber kriegt trotzdem die notwendigen Daten um Zivilrechtlich Schadenersatz einzuklagen.
    genau!

    es war sowieso schon nahezu die regel dass solche kleinen verfahren strafrechtl. eingestellt wurde...da aber die abfrage an den provider von der SA auch wenn dieser vorshlag durchkommt noch vorgenommen wird und der kläger immer noch akteneinsicht hat, kann er zivilrechtliche ansprüche geltend machen. im grunde ändert sich damit für die filesharer nicht viel.

    das einzige ist natürlich, dass es nicht wirklich leicht für den rechteinhaber ist, ohne behördliche hilfe einer person einer urheberrechtverletzung nachzuweisen, wenn sämtliche personen im haushalt, die die leitung nutzen dieses einfach leugnen.

  10. #10
    do you feel the bass? Avatar von repeXX
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    Standard Re: Filesharing: Die Staatsanwaltschaft empfiehlt

    wasn schmadder...
    die staatsanwaltschaft empfiehlt.. wenn man das schon ließt...
    tztzz...

  11. #11
    Mitglied Avatar von JimmyDean
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    Standard Re: Filesharing: Die Staatsanwaltschaft empfiehlt

    Was die Staatsanwaltschaft macht ist einereei, wenn du ne Schadensersatzklage am Hals hast, kannste dich nicht rausreden, es haben so und so viele Personen Zugang zum Internet, daran ist dann der auf dessen Namen es angemeldet ist.....raus kommst du so einfach da nicht.

  12. #12
    Mitglied Avatar von Denk_Dran
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    Standard Re: Filesharing: Die Staatsanwaltschaft empfiehlt

    das einzige ist natürlich, dass es nicht wirklich leicht für den rechteinhaber ist, ohne behördliche hilfe einer person einer urheberrechtverletzung nachzuweisen, wenn sämtliche personen im haushalt, die die leitung nutzen dieses einfach leugnen.
    Was die Staatsanwaltschaft macht ist einereei, wenn du ne Schadensersatzklage am Hals hast, kannste dich nicht rausreden, es haben so und so viele Personen Zugang zum Internet, daran ist dann der auf dessen Namen es angemeldet ist.....raus kommst du so einfach da nicht.
    Denke auch, dass es leider nicht so einfach mit dem rausreden ist.
    Andererseits: wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden?
    Lt. Bericht hat sich die Anzahl der Sharer seit Beginn der Strafverfolgungsgeschichte verdoppelt (und dass nicht von 2 auf 4 Sharer )
    Ich meine, das Risiko erwischt zu werden besteht, ist aber doch gering (vor allem wenn man kein Powerleecher/sharer ist und keinen Extremtraffic hat).

    Wie seht Ihr das denn bzw. gibts da ernsthafte Erfahrungswerte?
    (bitte keine wie: ich hab gehört, der Bruder eines Bekannten kennt einen, dessen Schwester mit einem in der Kiste war, der dauernd Files gezogen hat, dann gebrannt hat, zufällig gefilmt wurde und dann der Beweisfilm zur Abschreckung im Kino lief... )

  13. #13
    BSD dude

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    Standard Re: Filesharing: Die Staatsanwaltschaft empfiehlt

    Ich meine, das Risiko erwischt zu werden besteht, ist aber doch gering (vor allem wenn man kein Powerleecher/sharer ist und keinen Extremtraffic hat).

    Wie seht Ihr das denn bzw. gibts da ernsthafte Erfahrungswerte?
    Ist ähnlich dem Vergleich Flugzeugabsturz - Autounfall, wenn man potentielle Fluggäste beruhigen möchte. Zwar ist ein Autounfall weitaus häufiger, ein Flugzeugabsturz aber i.d.R. tödlich
    Nun ja ähnlich verhält es sich mit dem Risiko beim Filesharing, wird man erwischt kann man bluten - jedoch ist das noch primär ein Problem in den USA, weniger hier. Da die Gerichtsbarkeit hierzulange mit diesem Massenanzeigen für "Nichtigkeiten" überhaupt nicht einverstanden ist ...
    Der Begriff "Powerleecher" bietet eine große Bandbreite, für einige ISPs beginnt dieser schon bei knapp 20Gb. "Extremtraffic" ist zudem kein Grund für eine Überwachung, zudem dieser Begriff auch in der Praxis kaum mit realistischen Zahlen belegt werden kann. Allenfalls hört man Mutmaßungen von selbsternannten Experten, die ISPs selbst haben sich dazu noch nie geäußert.

  14. #14
    Mitglied Avatar von Denk_Dran
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    Standard Re: Filesharing: Die Staatsanwaltschaft empfiehlt

    ... bleibt noch die zivilrechtliche Klage - gibt´s da irgendwelche Zahlen, aus denen ersichtlich ist, in welcher Höhe die Schadensersatzvorderungen angesetzt werden bzw. ob die Klagen durchgegangen sind?

  15. #15
    ********
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    Standard Re: Filesharing: Die Staatsanwaltschaft empfiehlt

    Laienfrage: Kann bei einer zivilrechtlichen Klage eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden bzw. ist das normal? Ansonsten hat man auf jeden Fall nen deutlichen Vorteil: Du zahlst Strafe für die 3 Filme in deinem Share, die 20 installieren + gecrackten Spiele sowie die 500000 gezogen MPs sieht keiner. Liegen ja nicht im Share.

    Greetz

    ASCII

  16. #16
    Mitglied Avatar von Denk_Dran
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    Standard Re: Filesharing: Die Staatsanwaltschaft empfiehlt

    meines Wissens, bedarf es bei einer Hausdurchsuchung generell der richterlichen Anordnung - sonst geht nix.

    Da die Gerichtsbarkeit hierzulange mit diesem Massenanzeigen für "Nichtigkeiten" überhaupt nicht einverstanden ist ...
    ... womit eine Hausdurchsuchung doch ziemlich erschwert sein dürfte, oder?

  17. #17
    Ex-Moderator

    ex-Moderator

    Avatar von nTr@y
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    Standard Re: Filesharing: Die Staatsanwaltschaft empfiehlt

    Ja, eine Hausdurchsuchung benötigt grundsätzlich immer die Anordnung des Richters. Außer bei "Gefahr im Verzug". Dann können die ermittelnden Strafverfolgungsbehörden auch ohne DS-Beschluss durchsuchen. Allerdings muss diese Maßnahme nachträglich richterlich bestätigt werden. Ansonsten werden die gewonnenen Erkenntnisse mit einem Verwertungsverbot belegt. Da die durchgeführte Maßnahme nicht rechtens war.

  18.  
     
     

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