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musti_17
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Registrierungsdatum: Oct 2005
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Beiträge: 186
Notebook 2 mal repariert,funkt nicht ,Rückgaberecht?

Hallo,
habe vor 3 monate bei real notebook
von gericom phantom gekauft.am anfang war es
defekt,kam immer blauer bildischirm,
sehr laute lüfter geräusche.
ich habe es 2 mal weggeschickt,funktioniert immer noch nicht.

Habe ich rückgaberecht bei 3x defekt?
werde nochmal schicken,denke aber das es
wieder defekt an mir ankommt.

Wenn ja , link bitte - gesetz.


DANKE
Alt 05. 01. 2006, 00:36 musti_17 is offline Mit Zitat antworten #1
StaatsfeindNr_1
Gesperrt
 
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Beiträge: 1.962
Re: Notebook 2 mal repariert,funkt nicht ,Rückgaberecht?

ich mein wenn 3mal der gleiche fehler auftritt,kannst du das geld zurück verlangen.

Wann hast du das NB gekauft?Wenns nicht allzu lange her ist,wie siehst denn dann mit umtauschen aus,gibs doch immer so aktionen.

Noch n Tip(p) am Rande,kauf dir niemals nb oder irgendwelche technischen sachen bei lebensmittel läden.Ist meine persönliche Meinung und Erfahrung.

Lieber beim Computerhändler bzw Computer Geschäft,ich galub sogar die sind da billiger als bei real usw.....
Alt 05. 01. 2006, 00:50 StaatsfeindNr_1 is offline Mit Zitat antworten #2
musti_17
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Registrierungsdatum: Oct 2005
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Beiträge: 186
Re: Notebook 2 mal repariert,funkt nicht ,Rückgaberecht?

Ich habe mein Notebook am 24.10.05 REal gekauft.
wo kann ich mich wegen umtausch melden.
real meint ,sie verkaufen,den rest interresiern denen nicht,
ich soll an hersteller wenden.
Alt 05. 01. 2006, 00:58 musti_17 is offline Mit Zitat antworten #3
andymccandy
...a regular ****machine.
 
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Registrierungsdatum: Dec 2005
Ort: | :trO
Beiträge: 703
Re: Notebook 2 mal repariert,funkt nicht ,Rückgaberecht?

Also Notebooks haben generell eine 2-Jahres Garantie. Diese kann man nur beim Hersteller fordern und sie gilt nur, wenn der Schaden beim Gerät von Anfang an da war und nicht durch dich verursacht wurde. Beim Verkäufer jedoch kannst du es nur innerhalb einer 14-tägigen Rückgabezeit zurückgeben.
Also musst du dich an den Hersteller wenden ( Um diesen herauszufinden, musst du mal die Bedienungsanleitung durchsehen oder einfach nach einem Sticker/ Logo auf dem Gerät selbst schaun...)
Alt 05. 01. 2006, 01:21 andymccandy is offline Mit Zitat antworten #4
pumukel
Satierisch total vertiert
 
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Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 1.595
Talking Re: Notebook 2 mal repariert,funkt nicht ,Rückgaberecht?

Zitat:
Zitat von andymccandy2005 
Also Notebooks haben generell eine 2-Jahres Garantie. Diese kann man nur beim Hersteller fordern und sie gilt nur, wenn der Schaden beim Gerät von Anfang an da war und nicht durch dich verursacht wurde. Beim Verkäufer jedoch kannst du es nur innerhalb einer 14-tägigen Rückgabezeit zurückgeben.
Also musst du dich an den Hersteller wenden ( Um diesen herauszufinden, musst du mal die Bedienungsanleitung durchsehen oder einfach nach einem Sticker/ Logo auf dem Gerät selbst schaun...)



Hallo mal!
Das Fernabsatzgesetz gilt nur bei Einkäufen die mit einer Versendung entstehen; Rückgaberecht in dem Sinn besteht nicht, wenn das Notebook in einem Kaufladen bezahlt und mitgenommen wird!
Der Hersteller muss nachbessern, muss aber das Gerät nicht sofort tauschen; er kann 3x nachbessern - aber danach ist es dem Käufer nicht mehr zumutbar, das ganze muss schnell passieren und immer schriftlich; Dokumentationen mit Bilder; Fehlerbeschreibungen usw. können gerichtlich verwendet werden!
-
Ich habe mal einen Fall gelesen, wobei ein Kunde bei "Sony" schon 6 Monate hingehalten wurde!
immer viel recherchieren - sich nicht abwimmeln lassen!
Gruss hermine
Alt 05. 01. 2006, 02:53 pumukel is offline Mit Zitat antworten #5
Cemo3
Gast
 
Beiträge: n/a
Re: Notebook 2 mal repariert,funkt nicht ,Rückgaberecht?

Hatte auch schonmal das Problem, bei Saturn hab ich mir einen Laptop gekauft, dann nach einem Jahr hat meine Nichte die USB-Ports an der Seite rausgerissen.
Ab zu Saturn (der Sound ging auch nicht) und am Anfang wollten die nur den Sound wieder reparieren, als ich denen mit Briefen und E-mails Feuer untern Arsch gemacht hab, haben die alles repariert.
Was zeigt uns das: immer schön Druck machen und die geben von selbst nach.
Alt 05. 01. 2006, 09:55 Mit Zitat antworten #6
noname666
quality needs no name
 
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Registrierungsdatum: Jan 2006
Beiträge: 2.050
Re: Notebook 2 mal repariert,funkt nicht ,Rückgaberecht?

kenn da auch nen Fall: ein bekannter hat ein ACER Lap, der war 4 mal bei Acer zur reperatur !! Bei 4 Mal hat er nen reichtig heftigen Brief an den Support und an die Geschäftsleitung geschrieben, das hat gezogen.
Er hat dann nicht sein "altes, repariertes" Lapotp wieder erhalten, sonder die haben ihm ein aktuelles Modell zugeschickt, und zwar neu und Original verpackt. Das 1. Laptop war ca. 6 Monate alt und nun hat er ein neues :-)
Alt 05. 01. 2006, 10:13 noname666 is offline Mit Zitat antworten #7
Black Spy
bald™ gesрerrt
 
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Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 2.956
Re: Notebook 2 mal repariert,funkt nicht ,Rückgaberecht?

Hier wird ja wieder alles furchtbar durcheinander gewürfelt: Hersteller, Händler, Garantie, Gewährleistung, Fernabsatz.
Daß Gericom-Notebooks in jeder hinsicht "billig" sind, sollte sich eigentlich mittlerweile herumgesprochen haben. Hinzu kommt noch, daß der Gericom-Service scheiße ist. Schlechte Geräte, schlechter Service - eine brisante Kombination. Aber hauptsache billig. Da wäre ja Medion noch besser, wenn es unbedingt ein Gerät aus dem Supermarkt sein muß.

Zitat:
Zitat von musti_17 
real meint ,sie verkaufen,den rest interresiern denen nicht,
ich soll an hersteller wenden.
Das dürfen die nicht. Du hast vom Händler eine 24-monatige Gewährleistung, d. h. der Händler muß dafür sorgen, daß seine Geräte laufen. Allerdings ist nur in den ersten sechs Monaten die Beweislast zugunsten des Käufers umgekehrt. Da das Gerät aber noch jünger ist, muß das in diesem Fall nicht interessieren.

Zitat:
Zitat von andymccandy2005 
Also Notebooks haben generell eine 2-Jahres Garantie. Diese kann man nur beim Hersteller fordern und sie gilt nur, wenn der Schaden beim Gerät von Anfang an da war und nicht durch dich verursacht wurde. Beim Verkäufer jedoch kannst du es nur innerhalb einer 14-tägigen Rückgabezeit zurückgeben.
Also musst du dich an den Hersteller wenden
In diesem Absatz stimmt überhaupt nichts:
1. Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung, daher kann sie nicht "generell" sein.
2. Eine Garantie wird zwar meist vom Hersteller gegeben, allerdings kann natürlich auch ein Händler Garantie geben. Eine Garantie fordert man also nicht "nur vom Hersteller", sondern von dem der die Garantie gibt.
3. Unter Umständen müssen auch Schäden beseitigt werden, wenn sie vom Käufer verursacht wurden: http://www.heise.de/newsticker/meldung/67844
Die Richter sind der Meinung, daß die Geräte so gebaut sein müssen, daß sie auch eine unvorsichtige Behandlung überstehen.
4. Eine 14tägige Widerrufsfrist gibt es nur beim Fernabsatz, im Laden hat man kein Recht dazu und ist auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Das hat aber alles nichts mit einem Defekt zu tun. Im Fehlerfall innerhalb der ersten sechs Monate sollte man sich unbedingt an den Händler wenden, bis zwei Jahre kann man sein Glück beim Händler zumindest versuchen.
5. Man muß sich nicht an den Hersteller wenden, im Gegenteil, das kann sogar ein großer Fehler sein. Übergeht man nämlich den Händler und läßt ein paarmal vergeblich beim Hersteller reparieren und will dann das Gerät entnervt zurückgeben, könnte der Händler argumentieren, daß er ja noch keine Gelegenheit zur Nachbesserung hatte. Etwas anderes ist es, wenn der Händler auf den Hersteller verweist. Das muß man sich zwar nicht gefallen lassen, aber es beschleunigt die Abwicklung unter Umständen erheblich. Dann sollte man sich das vom Verkäufer schriftlich geben lassen und die Reparatur des Herstellers als Nachbesserungsversuch des Verkäufers zählen. Beispiel aus der c't: jemand hat sich ein Siemens-Handy gekauft und nach eindem Defekt direkt zu Siemens geschickt. Siemens hat das Gerät ausgetauscht. Nach einem weiteren Ausfall wollte der Käufer das Gerät beim Händler zurückgeben. Der hat es aber nicht genommen, weil es ja nicht mehr das Gerät ist, welches er verkauft hat. Weil das neue Gerät eine andere Seriennummer hatte, hätte er es selbst nicht beim Hersteller oder Großhändler reklamieren können. Also: wenn noch Gewährleistung besteht, zwingend zum Händler.

Zitat:
Zitat von pumukel 
Das Fernabsatzgesetz gilt nur bei Einkäufen die mit einer Versendung entstehen; Rückgaberecht in dem Sinn besteht nicht, wenn das Notebook in einem Kaufladen bezahlt und mitgenommen wird!
Der Hersteller muss nachbessern, muss aber das Gerät nicht sofort tauschen; er kann 3x nachbessern - aber danach ist es dem Käufer nicht mehr zumutbar, das ganze muss schnell passieren und immer schriftlich
Quatsch mit Soße:
1. Ein Fernabsatzvertrag entsteht nicht durch die Versendung, sondern durch den Vertragsschluß über Fernkommunikationsmittel. Man kann die Ware also im Laden abholen (lassen), und es ist trotzdem Fernabsatz, weil der Vertrag z. B. über das Internet geschlossen wurde. Und man hat kein Rückgabe- sondern ein Widerrufsrecht.
2. Der Hersteller muß zunächst überhaupt nichts, weil du mit dem Hersteller keinen Kaufvertrag hast sondern nur mit dem Händler (etwas anderes ist es, wenn der Hersteller auch der Verkäufer ist wie z. B. bei Dell). Sollte der Hersteller eine Garantie gegeben haben, dann wird er das Gerät innerhalb der Garantiefrist und im Rahmen der Garantiebestimmungen nachbessern. Und der Hersteller kann so oft nachbessern wie er will. Er kann das Gerät auch austauschen, aber das liegt in seinem Ermessen und du hast kein Recht darauf. Und du wirst vom Hersteller niemals den Kaufpreis zurückbekommen, weil du das Gerät ja nicht von ihm gekauft hast. Sowas funktioniert nur beim Verkäufer.
Eine Begrenzung der Nachbesserungsversuche gibt es nur bei einem Gewährleistungsfall aber nicht bei Garantie. Daher nochmal: immer erst zum Händler und von ihm Reparaturversuche durch den Hersteller absegnen lassen, dann kann man das als Nachbesserungsversuch dem Händler in die Schuhe schieben.

Man muß sich bei einem Sachmangel übrigens nicht auf eine Reparatur einlassen sondern kann gleich die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen: § 439 BGB.
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Aber bei Elektrogeräten werden dem Verkäufer die Argumente ausgehen.
Hat man sich aber mal auf eine Reparatur eingelassen, dann gilt die Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen: § 440 BGB. Daraus läßt sich auch nicht ableiten, daß es unbedingt der selbe Fehler sein muß.

In diesem konkreten Fall ist ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate aufgetreten. Der Händler hat auf den Hersteller verwiesen und daher kann man die vergeblichen Reparaturversuche dem Händler als Nachbesserung anrechnen. Die Nachbesserung ist endgültig fehlgeschlagen. Daher nimmst du das Gerät und die Unterlagen über die bisherigen Reparaturen und verlangst beim Verkäufer dein Geld zurück. Sollten die Real-Schergen die gesetzliche Lage falsch einschätzen, dann verlangst du den Filialleiter und erläuterst deine Sicht der Dinge. Als juristischer Heimwerker sollte man zwar nicht mit §§ um sich werfen, aber möglicherweise hilft es, wenn du die beiden §§ von oben ausdruckst und mitnimmst.
Einziger Knackpunkt könnte noch werden, daß der Verkäufer abstreitet, dich auf den Hersteller verwiesen zu haben.

Geändert von Black Spy (05. 01. 2006 um 13:09 Uhr).
Alt 05. 01. 2006, 12:49 Black Spy is offline Mit Zitat antworten #8
pumukel
Satierisch total vertiert
 
Benutzerbild von pumukel
 
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Re: Notebook 2 mal repariert,funkt nicht ,Rückgaberecht?

1. Ein Fernabsatzvertrag entsteht nicht durch die Versendung, sondern durch den Vertragsschluß über Fernkommunikationsmittel. Man kann die Ware also im Laden abholen (lassen), und es ist trotzdem Fernabsatz, weil der Vertrag z. B. über das Internet geschlossen wurde. Und man hat kein Rückgabe- sondern ein Widerrufsrecht.

auch Quatsch mit Sauce! Denn in der Praxis schaut es anders aus! Bei den meisten Händlern die über die "Fernkommunikationsmittel-Schiene" fahren, lassen gar keine Übergabe im Geschäft zu; Gefahrenübergang ist dann Haustüre des Besteller/ oder Lieferadresse! Rückgabe - Widerrufsrecht....alles Scheissendreck.......Fakt: Bei Internetbestellungen hast du 2 Wochen Zeit, Deinen Krempel wieder zurückzuschicken!
-
Im Kaufmannsladen zeigt Dir der Händler "geistig" den Vogel,....wenn du mit Deiner gerade erworbenen Möhre wieder eine Stornierung durchfüren möchtest; Kaufvertrag ist Kaufvertrag!
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Also nicht so viel studieren( denn um so studierter ) um so verwierter! gell......Lieber mal anständig malochen gehen!
Gruss
Alt 23. 03. 2006, 18:37 pumukel is offline Mit Zitat antworten #9
musti_17
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Re: Notebook 2 mal repariert,funkt nicht ,Rückgaberecht?

Danke.
Ist schon erledigt.
Ich war bei Real,die haben es zum 4.mal weggeschickt.
1 monat später kam es zurück.immer noch gleicher Problem,
und Tausende kratzer auf der oberfläche,schraube vergessen,
fest zu drehen.das haben die alles gesehen.
Ich habe den filialenleiter rufen lassen,5 minuten gesprochen.
Und ich habe mein kompletten Betrag erhalten.

ALSO KEIN GERICOM WARE KAUFEN.
Alt 23. 03. 2006, 19:14 musti_17 is offline Mit Zitat antworten #10
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