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# 26 |
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Registriert seit: Apr 2001
Beiträge: 3.040
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hast du das spiel überhaupt geladen? schonmal geprüft, ob du am dem tag überhaupt online warst? mir kommen diese ganze abmahnungen spanisch vor. war es nichtmal so, dass nur die polizei die daten vom isp verlangen darf. seit wann darf ich das denn als firma? der link könnte dir helfen da wieder heraus zukommen.
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# 27 |
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Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 7
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@kusabi:
Da hab ich wohl nicht ganz klar ausgedrückt: In der Unterlassungserklärung ist der Betrag von 10000 auf 5001 € reduziert. Jetzt bezahl ich auch nur 200€. Das bedenkliche ist an der originalen Unterlassungserklärung, das Zuxxez für jede künftig begangene Urheberechteverletzung 10000€ bekommt. Wer weiss wann diese ominöse Firma nicht ein Urheberrecht an einer bestimmten PDF- oder TXT-Datei hat? Wissen kannst Du es erst, wenn Du die Datei gesaugt hast und aufmachst, dann hast Du das Ding aber schon lange "angeboten". Dann bist Du schon nach der bisherigen Erklärung dran. Darum habe ich ja die Erklärung nur auf EARTH 2160 begrenzt und den Strafbetrag auf 5001€ festlegen lassen. Wie das auf der strafrechlichen Seite ausgeht, kann noch keiner sagen, das liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Wenn Du willst, schicke ich Dir meine Erklärung per Mail. Die hat mein Anwalt so mit SChutt und Waetke ausgehandelt. Musst mir dann nur Deine E-Mail schicken. Good luck Geändert von keramen (21. 01. 2006 um 15:37 Uhr) |
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# 28 | |
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Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 7
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Es sind zuviel wenn und aber dabei und auf einen Prozess will und kann ich es nicht ankommen lassen, dazu habe ich die Kohle nicht und die Rechtschutzversicherung übernimmt nichts davon. Meine Meinung steht schon in dem vorletzten Beitrag von heute vormittag. Ich habe inzwischen mit drei Anwälten gesprochen und die haben unterm Strich alle das gleiche gesagt: Bezahl die 200€, Überleg genau ob Du die Erklärung im Original unterschreibst, was Strafrechtlich kommen kann, dürfte als Ersttäter (wenn es so ist) nicht so schlimm sein. Wenn Du in anderen Boards mal stöbberst, findest Du immer neue Punkte die Umstritten sind und sicherlich nicht vor Gericht bestand haben. Einen guten Artikel findest du auf http://www.internetrecht-rostock.de/...afanzeigen.htm Ich bin zwar der Anschlussbesitzer, aber es ist ein sog. Famileien-PC den ich unmöglich komplett überwachen kann. Gruß keramen |
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# 29 |
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Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 4
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@keramen habe das mit 5001€ nach erneutem lesen verstanden.
@keramen habe dir mal eine PN geschickt. Grundsätzlich kann man folgende Gegenargumentationen darlegen: 1. Das es sich hier um eine Fake-Datei handelt, habe ich in Wirklichkeit gegen kein Urheberrecht verstoßen. Da ich nicht das Spiel heruntergeladen habe. 2. Ich habe lediglich nur Part1 dieser Datei nicht einmal komplett herundergeladen, somit auch nicht komplett Angeboten. Nur Fragmente die nicht rekonstruierbar sind. 3. Es war nicht eindeutig ob es sich um das Original Spiel oder eine Demoversion handelt. 4. Eine IP-Adresse die aus wenigen Bytes besteht kann von anderen Usern gefaket werden und somit über deine die Datei geshared. 5. Offenes WLAN. Mit diesen Argumenten, natürlich von einem Anwalt verfeinert, könnte die Unterlassungserklärung ledeglich auf Punkt 1 beschränkt werden. Leider besteht die Gefahr (jedoch ein ganz geringe) das es hierdurch zum Prozess kommen kann und somit ernorme Kosten entstehen können. Natürlich ist diese Abmahnwelle nicht ganz sauber daher kann man versuchen gegen Punkt 2 und 3 anzugehen. Hier ist nochmal das Schreiben und eine kleine Info-Seite dazu: http://www.abmahn-info.de.vu/ Ich werde am Montag mal anrufen und fragen, ob man sich wie keramen geschildert auf eine veränderte Unterlassungserklärung einigen kann. Vielleicht lasse ich dies von meinem Anwalt erledigen. Den wie er meine geht es so: 1. Die, die überhaupt nicht reagieren auch wenn es per Anschreiben kam oder versuchen ohne Anwalt persönlich dagegen zu Argumentieren werden als erstes voll bezahlen. 2. Wenn jedoch profesionelle Rechtshilfe einem zu seite steht werden die Anwälte meistens nicht mit einem Prozess reagieren. 3. Kann man es nie genau wissen. |
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# 30 |
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Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 1
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Hallo allerseits,
ich armer Kerl wurde auch mit so einem Schreiben beehrt... Hab jetzt 200 bezahlt und den wisch abgeschickt... damit ist Zivilrechtlich ja erstmal alles geklärt... nur wie sieht das jetzt strafrechtlich aus? Hat einer von euch da noch was bekommen? Bekommt man da noch was? Ist mit einer Wohnungs-Durchsuchung o.ä. zu rechnen? Welche Staatsanwaltschaft ist für den Fall zuständig!? Die Karlsruher nehm ich an? Gruß |
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# 31 |
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Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 4
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Strafrechtlich ist noch alles sehr ungewiss.
Mein Anwalt meine das auf jeden Fall ein anhörungsbogen zugeschickt wird. Er geht aber davon aus, dass entweder der Fall abgeschlossen wird oder du zu einer symbolischen Geldstrafe verdonnert wirst (das hoffe ich nicht). Das Strafmaß ist in diesem Fall zu gering um über 20000 Strafrechtliche Prozesse durchzuziehen. Wir wollen mal das beste hoffen. |
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# 32 |
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Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 7
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Also für alle die noch Ihre Erklärung nicht abgeschickt haben:
Sorgt dafür, das der Punkt 1 entschärft wird, sonst könnt Ihr gnadenlos auf die Schn.... fallen. Mein Absatz wurde wie folgt geändert (hat mein Anwalt mit SW vereinbart): Der Schuldner verpflichtet sich es zu unterlassen, bei Meidung der Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5001 für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, das urheberrechtlich geschützte Computerspiel "Earth 2160" der Gläubigerin im Internet oder ........(der Rest ist dann wie das Original) Keiner weis, was von der Staatsanwaltschaft noch kommt. Auch wenn SW die Klage zurück zieht, kann die Staatsanwaltschaft trotzdem weiter ermitteln und bestrafen. Leider gibt es zuviele Unsicherheitsfaktoren um den Kampf durch zu ziehen. Würde gerne wissen, wie gerichtsverwertbar die LogiStep-Daten sind und wie es aussieht, wenn die Datei nur als Fragment dar war oder als Fake. Ist ein Dateifragment auch Urheberrechtlich geschützt? Oder ein Fake? Oder eine PDF-Datei, bei der man erst sieht, was man bekommt, wenn ich sie koimplett habe und aufmache. Dann steht auf einmal in der Datei das sie urheberrechtlich geschützt ist und der Firma Z....z kassiert dann dafür 5001 Euro? Alles schon sehr dubios und undurchsichtig. |
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# 33 | |
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Registriert seit: Jun 2003
Beiträge: 7.224
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# 34 |
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Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 7
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@ Big Willy
Ich hab da ein ganz anderes Problem mit diesem "Vorgang": Das es Illegal ist urherberrechtlich geschütztes Material zu ziehen ist unbestritten. Was ist aber, wenn ich das Spiel garnicht ziehen wollte sondern mich nur verklickt hatte? Oder wenn ich mehrere PC an einem Anschluss betreibe und ein Kind das Spiel ziehn wollte, was ich dann nach beginn gekickt hatte? Oder es ein Fake war? Wie sieht es aus, wenn jemand einen privaten Film unter dam Namen earth 2160 einstellt? Nur um ein paar Punkte zu nennen. Wann ist der Zeitpunkt erreicht, an dem Urherbererrecht verletzte wird? Reicht es aus, eine Datei earth 2160 auf dem Rechner zu haben und kann Logistep dann den Inhalt vorher schon genau bestimmen und sagen das es das Spiel ist oder ein anderer Inhalt? Ich kann erst nachdem ich die komplette Datei habe, prüfen, was ich da bekam. Zudem ist der Zeitraum von einem halben Jahr solange, das kaum jemand selbst nachprüfen kann, ob an der Behauptung was dran ist. Ich kann es nicht. Das sind einige Punkte, die ich einfach mal bezweifeln muss an der Rechtmäßigkeit der Abmahnung. Daher bezeichnen ich auch das ganze als "legale Abzocke", da nur ein Zivilprozess die Fragen klären kann. Wer hat aber die Kohle so einen Prozess durch zu stehen ohne den Augang auch nur erahnen zu können. Das nur mal soweit zu meinen Überlegungen. P2P-Programme selbst sind nicht verboten, nur das ziehen von bestimmten Material. Denk, das wir da sicherlich einig sind. |
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Feind der Hartz-Parteien
Registriert seit: Apr 2001
Beiträge: 116
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Die Firma Zuxxez Entertainment AG scheint mir, möchte ihre Verluste durch ihre minderwertigen Software Produkte verursacht, auf illegalerweise und durch Betrug wieder wettzumachen. Eine Klage gegen der LOGISTEP AG und zugleich die Firma Zuxxez Entertainment AG dürfte damit unausweichlich sein. |
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# 36 |
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Wizard
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Ankh Morpork
Beiträge: 1.683
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Vielleicht wäre ja eine Sammelklage von mehreren Betroffenen gegen die Firmen Logistep AG und Zuxxez eine Lösung.
Zumal ich davon ausgehe das solch eine Klage durch mehrere Instanzen gehen wird und ob ein einzelner die Nerven und das dafür nötige Kleingeld hat wage ich zu bezweifeln. "Wozu ist der Mensch auf der Welt? Zum sterben. Und was heißt das? Rumhängen und warten." © Charles Bukowski
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# 37 |
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2005
Ort: /dev/null
Beiträge: 32
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Hallo zusammen,
ich verfolge das Geschehen um die Abmahnwellen seit September und bin froh zu sehen, wie in einem der vorigen Post´s erwähnt, dass jemand S&W an die Karre fahren möchte (vgl. http://web923.server8.greatweb.de/ab...tent=rmail.htm) Soweit wie ich erfahren habe, gab / gibt es mehrere Wellen von den berüchtigten Anschreiben, ich habe auch die fragliche Datei gezogen.. Kann man zeitlich eingrenzen ab wann die Ar********* die IP´s der p2p User geloggt haben? Allen bisher Betroffenen die sich gemeldet haben: DANKE FÜR DIE INFOS! Schönen Gruß, gr33d |
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# 38 | |
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Silent Reader
Registriert seit: Feb 2001
Beiträge: 474
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(Threadstarter)
Registriert seit: Aug 2001
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Ich habe die 200 Euro ebenfalls bezahlt, aber leider schon die original Fassung der Unterlassungserklärung abgeschickt, da gabs leider noch nicht die abgewandelte Version der Erklärung, wisst ihr ob man da nachträglich noch etwas ändern kann?
Den Strafnantrag ziehen S & W automatisch zurück wenn Sie haben was Sie wollen, das hatte ich noch nicht ganz verstanden? Ich hatte auch mit einem Anwalt gesprochen, der meinte auch zahlen und gut is, ein anderer Anwalt der auf Solche eher Spezialisiert ist meinte dann, Nicht zahlen Anwalt nehmen und warten. <= Halte ich aber für gefährlich! @cyberdogg, Nicht nur die Polizei darf die IP-Daten der Provider einsehen, meines erachtens sogar nur ausschließlich die Staatsanwaltschaft! Irgendwann im Jahr 2005 wurde ein Gesetz verabschiedet in dem das Festgehalten wurde. Zitat:
Erkläre das mal vor Gericht, mit so etwas kommt man nicht weit. Der Hash-Wert der theoretischen Fake-Datei wäre dann gleich der originalen? Ergo: wird nicht klappen. Zitat:
sondern für den Upload, das anbieten der Datei.Du schreibst du hast nur einen Teil heruntergeladen dem nach auch heraufgeladen. => Der Versuch ist bereits Strafbar. Zitat:
Zitat:
Zitat:
@derCK Bei heise.de konnte man über die ersten Hausdurchsuchen nachlesen, wo die Staatsanwaltschafft gegen die Nutzer ermittelt hat. @keramen Zitat:
![]() Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
@DrByte Zitat:
In der Schweiz werden seit neuestem Raubkopierer sehr stark verfolgt! @badboyoli Wer kann sich eine Klage denn gegen so eine Firma leisten, ich leider nicht , sonst hät ich das schon lange getan hehe-------- Guter Tipp noch an alle betroffenen, lasst euer ganzes Zeug verschwinden! Bsp. Bei Verwanten/Freundin/Freund/Oma Opa und so. lässt sich soetwas gut lagern Um Daten komplett zu vernichten empfiehlt sich das Programm O&O Safeerase die kostenfreie Version ist hier zu bekommen: http://www.stern.de/media/sterntv/SafeErase_sterntv.zip Weiteres: Sollte sich der Staatsanwalt innerhalb 2 Jahren NICHT bei euch melden, gezählt wird ab dem Datum der Verstoßes (Bei mir 25.07.05) ist man aus dem Schneider und die Staatsanwaltschafft kann einem nichts mehr. Sollte sich die Staatsanwaltschafft innerhalt dieser 2 Jahre melden ist man 10 Jahre lang für diese Tat haftbar. In diesem Sinne... Ich wünsche uns allen viel Glück, das wenigstens die Strafrechtlichen Verfahren wegen minder Schwerer Tat eingestellt werden.
Sig, wofür? Wird doch eh wieder gelöscht >:(
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# 40 |
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too old for this
Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 2.308
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Was habt Ihr immer mit der Staatsanwaltschaft,
denkt mal drüber nach wer Euch anzeigen sollte und warum? |
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# 41 |
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®€$Þ€[† †|-|€ ®µ£€Z !
(Threadstarter)
Registriert seit: Aug 2001
Ort: Ð3µ7$(|-|£4|\|Ð
Beiträge: 581
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@neumannskontor
verstehe nicht ansatzweiße was du meinst, sry.
Sig, wofür? Wird doch eh wieder gelöscht >:(
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# 42 |
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too old for this
Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 2.308
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Was ich jetzt schreibe nur in Anführungszeichen
Bin kurz vor der Pleite oder einfach nur geldgeil Kungel ich eben einen mit ner Kanzlei aus 1000 Abmahnungen 200.000 Ocken Einnahmen dazu noch von den Deppen, die nicht unterschreiben, 50000. Geteiltes Leid ist Halbes Leid für jeden Summarum 125.000 Da werd ich nicht den Staatsanwalt wecken. Richtige Abmahnungen, die auch gerechtfertigt sind und vor jedem Gericht standhalten, gehen nicht unter 700-1000 raus. 200er Abmahnungen sind schnelles Geld und würden bei Gericht auch meist schlechte Karten haben. Massenabmahnung und noch vieles mehr, jeder Spitzenanwalt würde die Bande auseinanderpflücken, deshalb auch nur 200 Aber bei Dir als Einzelner ist das Abzocke vom Feinsten bei der Du immer der Looser bist. Kann mir nicht vorstellen, das da der Staatsanwalt eingeschaltet wird. |
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# 43 |
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®€$Þ€[† †|-|€ ®µ£€Z !
(Threadstarter)
Registriert seit: Aug 2001
Ort: Ð3µ7$(|-|£4|\|Ð
Beiträge: 581
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Dann hast du meinen langen Beitrag vorhin wohl nicht gelesen oder nicht richtig verstanden.
Seit dem neuen Gesetz welches verabschiedet wurde, können Firmen bzw. Anwälte nicht mehr die IP-Daten der Nutzer beim Provider einsehen. Das geht ausschließlich dann wenn Strafanzeige gestellt wird. Strafanzeige = Staatsanwalt am Hals. Anders geht das nicht mehr in Deutschland. Von dem her erübrigt sich das was du geschrieben hast.
Sig, wofür? Wird doch eh wieder gelöscht >:(
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# 44 | |
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ex-Moderator
Registriert seit: Feb 2000
Beiträge: 6.896
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?Wenn man Post von den Anwälten bekommt, ist die Sache schon längst durch die StA gelaufen. grtz BuggerT |
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# 45 |
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Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 21
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Hallo
Hab mich mal entschlossen auf Grund dieses threads mich hier anzumelden. Ich komme aus Tübingen bin 25,Student und habe einen Vater der Rechtsanwalt ist. Letzten Herbst ist bei mir der gleiche Brief eingeflattert...und danach gings hoch her...mit allem drum und dran(Hausdurchsuchung,Verhandlung u.s.w.) Mir wurde vorgeworfen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes das Spiel Earth2160 heruntergeladen zu haben. Ich sollte 200 Euronen zahlen und so nen Unterlassungsbullshit unterschreiben. Der Knaller an der Sache ist...zu der zeit als mir das vorgeworfen wurde war ich im Urlaub (konnte das dann auch nachweisen,hab aber aus persönlicher Dummheit den Konfrontationskurs gesucht). Zur kurzen Erklärung vorneweg...ich wohn in nem Studentenwohnheim und betreibe ein WLan. Der Anschlußinhaber bin ich, und es macht mir nichts auswenn andere Leute über meinen Anschluß tauschen oder laden so lange World of Warcraft einwandfrei funktioniert. Auf jedenfall kam der Brief von Schutt&Co. Ich war mir keiner Schuld bewusst da ich mir nur filme zieh und seit WoW sowieso keine normalen spiele mehr zock. Naja...in unserer Etagenwg war das Gelächter groß, Wir ham den Brief samt Unterlassungsmist verbrannt,nen photo dabei von geschossen, und das hab ich dann mitsamt nem geharnischten Brief an die Blutsauger zurückgeschickt. 2 Wochen später kam nen Brief von der Staatsanwaltschaft Ludwigsburg, mit der gleichen Anschuldigung. Ich könne Widerspruch einlegen und es zu einem Gerichtsverfahren kommen lassen. Die Reaktion war die gleiche, brief abgefackelt, foto davon dazu, und nen rief, wo ich ebenfalls reingeschrieben hab, dass nix war, ich im urlaub gewesen bin, und sie ohne beweise sich ja nie wieder bei mir melden sollen.... Das hätte ich mal besser lassen sollen im nachhinein^^ 3 Wochen später, ich bin an der uni(hab nur nen laptop,den ich zu diesem Zeitpunkt dabeihatte) klingelt so nen Schutzstaffelkommando der bullerei an meiner wg...wir sind ne 8er wg. hausdurchsuchung.... mitten zur unizeit...sie wollen mich sprechen voll die deppen....null saft im wirsing.... auf jedenfall war ne freundin von meinem mitbewohner da. Die hatten nen durchsuchungsbefehl und das mädel war total überfordert....und hat denen das falsche zimmer gezeigt weil sie dachte mein langhaariger bekennender kiffernamensvetter sei der benannte^^ auf jedenfall hat die rotte dann das zimmer von meinem namenvetter und hippienachbar durchwühlt... statt dem "Raubkopierstudio" fanden sie ne menge bongs,shillums, pfeifen,papers mischeschalen. Wo sie schon dabei waren ham sie das alles mitgenommen...wegen Gefahr im Verzug^^...und seinen mp3player. Dann nen Zettel...er soll sich melden auf der Wache. Als wir heimkamen is ihm erstmal die Kinnlade runtergefallen.... bis wir gemerkt haben dass auf dem Zettel mein nachnahme steht(lediglich unsere vornamen sind gleich). Er seinen anwalt angerufen den er seit diversen kifferprozessen hat^^...und sie sind zum revier... Die Bullen ham sich entschuldigt und ihm alles zurückgegeben. Ca. ne Woche später...zur gleichen Zeit...ham wohl nix gelernt die Deppen...kamen se wieder...diesmal ins richtige Zimmer...nix da an computer bis auf meinen geliehenen AVZ Laptop von der uni. Dann ham die Brothirne ohne scheiß...alle CDs zusammengeräumt,meine stereoanlage, alle computerausdrucke,mp3player und den geliehenen unilaptop,auf dem ich ne powerpointpräsi grad gemacht hab mitgenommen und mein wlan Teil. Dass der Radiowecker noch da war hat mich richtig gewundert. Wieder nen Zettel...ich soll mich melden. bin dann hin...zur aussage machen diesmal mit meinem daddy. Meine Aussage: ich hab nen WLan,da darf jeder rein.p2p port möchte ich nicht unterbinden da über das selbe system wow updates funktionieren. Zur betreffenden Zeit der straftat war ich im urlaub, flugtickets als beweis gezeigt. und nun will ich meine sachen zurück. Fehlanzeige!!! Das wären potentielle Tatwerkzeuge...die bleiben erstmal unter Verschluß...bis alles geprüft werden würde...das ich zu der zeit im urlaub war zählt nicht...ich hätte den download auch ferngesteuert starten können(häääää?) u.s.w. Mitte Dezember war dann der Prozess(zivilrechtlich)...strafrechtlich wurde eingestellt. mir wurde der Urheberrechtsblödsinn vorgeworfen und so nen stapel logfiles gezeigt. Die sau die das checkt möcht ich mal sehn^^ mein vater hat die gegenbeweise angeführt, offenes wlan,urlaub,dann das nix gefunden wurde...meinen sauglaptop hatte ich zu der zeit der durchsuchung bei mir...und nen it typ der dabei war hat es bestätigt dass man in so einem falle nicht sagen kann wer nun geladen hat da das wlan ne ca. 30m reichtweite hat. Freispruch.... Kosten trägt der kläger in dem Fall die Zuxxez Affen. Nunja...mein Zeug hab ich alles wieder, bekam keinerlei auflagen...auch weil ich glaubhaft machen konnte dass das wlan für p2p offenbleiben muss...wir hier ziehen alle noch unser zeug. Ich finde Kino und CDs nach wie vor zu teuer.... und wenn hier wer im Haus nen Spiel von dem Drecksverein kaufen wollte...wär ich doch sehr beleidigt. Power to the people. Lasst euch nicht alles von dem geldgeilen Verein gefallen. Kämpft doch auch mal nen bisschen. logs mit ips sind nen scheißdreck wert als beweis...und solange logs das einzigste indiz sind und nix auf euren rechnern gefunden wird können die geldgeier euch gar nix machen. grüße aus der schönen studistadt tübingen. |
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# 46 |
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Mitglied
Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 7
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@ Sir_vival
Super das Du Dich gewehrt hast, da DU auch die entsprechnden möglichkeiten hast (Dein Dad). Hätte ich den Beitrag vor einer Woche gehabt, hätte ich mir einiges sparen können. Die Frage dabei ist aber: Wie hoch ist die Chance, wenn Du nicht im Urlaub gewesen wärst und kein WLAN gehabt hättest? Vielleicht kannst Du das nochmal abchecken und posten (Dein Daddy hilft Dir sicher dabei). Gruß nach Tübingen (ist ja nur ein Katzensprung von mir) keramen |
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# 47 | |
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Mitglied
Registriert seit: Jan 2004
Beiträge: 4.022
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Außerdem würde ich ja gerne noch wissen, wie hoch die Kosten waren. Es reicht also zu beweisen, dass es auch jemand anderes gewesen sein kann, du mußt dann nicht helfen den jenigen zu finden? |
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# 48 |
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Mitglied
ex-Moderator
Registriert seit: Feb 2000
Beiträge: 6.896
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Mich würde dabei Gericht, Datum und Aktenzeichen interessieren. Wenn du also so freundlich wärst und schnell nachschlagen könntest
!grtz BuggerT |
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# 49 |
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Mitglied
Registriert seit: Jan 2006
Beiträge: 21
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Der Nachteil an der Sache war dass die halt den Unilaptop konfisziert hatten.
Und dann muss man das erstmal dem AVZ erklären dass man das Teil ein paar Wochen nicht zurückgeben kann....desweiteren wurde das als Entschuldigung für die fehlende Powerpointpräsentation von meinem Prof nicht akzeptiert. Ich hätte mir den Ärger ersparen können, indem ich den Sachverhalt gleich durch meine singalesische hotelrechnungen und die flugtickets schon beim ersten Schreiben als Kopie geschickt hätte. wie gesagt...bin zwar gut rausgekommen bei der Sache, jedoch hatte ich nen heiden Streß mit meinem Profs wegen der fehlenden Präsentationen und mit meinem Vater wegen der Sache an sich. Man kann im Prinzip aus so ner sache nur rauskommen wenn man beweisen kann dass mehrere leute zugriff auf den anschluß haben, oder dass man schlicht nicht da war. Da hat bei meinem Fall der WGfaktor ne rolle gespielt. @BuggerT Die werde ich ganz sicher nicht nennen^^ wie hoch die Gerichtskosten gewesen wären hab ich kein Plan von im prinzip hat ab der einschaltung der Staatsanwaltschaft alles mein dad gemacht. Man zieht bei der Prozedur im Prinzip nur dann die arschkarte, wenn man wirklich nur alleine gesaugt hat b.z.w. einem deas nachgewiesen werden kann. der Absatz 4 des Schreibens von den Anwälten schutt&Co stimmt so nicht. Jener tritt nur in Kraft wenn bewusst so etwas toleriert wird. |
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# 50 | |
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Eigener Benutzertitel
Registriert seit: Jan 2004
Beiträge: 541
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