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(Threadstarter)
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Re: [Hilfe] Abmahnung von Schutt, Waetke (Logistep) vom 17.01.06
@vorredner,
ich komm euch irgendwie grad net hinterher...
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23. 01. 2006, 23:52
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#51
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Raubhörer + Laubsortierer
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Re: [Hilfe] Abmahnung von Schutt, Waetke (Logistep) vom 17.01.06
Noch was zu dem Thema Zuxxez, von Heise:
http://www.heise.de/newsticker/resul...9&words=Zuxxez
Zitat:
Juristische Niederlage für Strafanzeigen-Maschinerie gegen P2P-Nutzer
Der Schweizer Dienstleister Logistep darf Internetprovider im Kampf gegen Urheberrechtsverstößen durch Tauschbörsen-Nutzer nicht mehr massenhaft zur Speicherung von Verbindungsdaten anhalten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Flensburg hervor, das sich auf die Haftungsregeln im Teledienstegesetz (TDG) beruft. Demnach sind Zugangsanbieter für fremde Inhalte grundsätzlich nicht verantwortlich und deshalb auch nicht verpflichtet, ihre Kunden zu überwachen oder nach Umständen für eine rechtswidrige Nutzung ihrer Dienste zu suchen. Wird ein Provider über das illegale Treiben von Kunden in Kenntnis gesetzt, gilt er fortan zwar als "Störer" und kann zum Eingreifen verpflichtet sein. Diese Haftung begründet laut der Flensburger Entscheidung aber keine Auskunftsansprüche gegenüber dem Anbieter, sondern allein einen Unterlassungsanspruch. Auf Mithilfe zum Erwirken von Schadensersatz könne nicht abgestellt werden.
"Unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt" könne von einem Zugangsanbieter verlangt werden, "irgendwelche Daten oder Informationen zu speichern", stellt das Gericht aus dem hohen Norden klar. Der Telekommunikationsanwalt Ernst Georg Berger von der Frankfurter Kanzlei Schalast & Partner, der das Verfahren im Auftrag des Berliner Carriers Versatel führte, spricht daher von einem "richtungsweisenden Urteil". Er geht davon aus, dass sich nun auch zahlreiche andere Provider veranlasst sehen, "sich gegen die Massenmails der Logistep zur Wehr zu setzen".
Logistep setzte im Sommer im Auftrag der Karlsruher Kanzlei Schutt-Waetke eine Strafanzeigen-Maschinerie bis dato unbekannten Ausmaßes in Gang. Die Schweizer haben nach eigenen Angaben eine spezielle Software entwickelt, mit der sie die Anbieter urheberrechtswidrig verbreiteter und veröffentlichter Werke wie PC-Spiele, Musikstücke oder Videos aufspüren und die IP-Adresse zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung festhalten zu können. Mit Hilfe dieser Informationen kann über den jeweiligen Provider die Identität des Nutzers hinter der Netzadresse ermittelt werden. Das Hauptinteresse der selbst ernannten Raubkopiererjäger liegt bislang beim Spiel Earth 2160 des Karlsruher Herstellers Zuxxez Entertainment. Wie die Staatsanwaltschaft Karlsruhe bestätigte, sind dort mit Hilfe Logisteps allein im Juni und Juli 2005 über 20.000 Strafanzeigen eingegangen. Die Strafverfolger stöhnen inzwischen über die Überschwemmung mit Urheberrechtsdelikten und fordern eine gesetzlich klar festgeschriebene Bagatellgrenze für entsprechende Vergehen.
Die Schweizer suchen die Anzeigen-Automatik dagegen noch dadurch zu verbessern, dass sie Provider mit automatisch generierten Nachrichten zur Speicherung der jeweiligen Verbindungsdaten auffordern. Zuvor hatten sie die Erfahrung gemacht, dass gerade Flatrate-Anbieter die begehrten Informationen nicht für Abrechnungszwecke benötigen und daher bislang rasch löschen. Versatel erhielt auf diese Weise innerhalb von 14 Tagen 507 entsprechende E-Mails von Logistep zugeschickt. Davon allein an einem Tag 167 Mails, was dem Anbieter zufolge zu einer Blockierung seiner Server führte. Schalast & Partner erwirkten daraufhin Anfang August eine einstweilige Verfügung, in der Logistep die ungewöhnliche Speicheranmahnung untersagt wurde. Die Schweizer Firma legte daraufhin Widerspruch ein, den das Flensburger Gericht mit dem jetzt bekannt gewordenen Urteil am 25. November auf Grund des erfolgten Eingriffs in den Gewerbebetrieb Versatels ablehnte.
Der erste juristische Erfolg gegen die Strafanzeigen-Automatik könnte sich aber schon bald als Pyrrhus-Sieg erweisen. Zum einen hat das EU-Parlament gerade eine heftig umstrittene Richtlinie abgesegnet, mit der Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, Verbindungs- und Standortdaten für einen Zeitraum zwischen mindestens sechs und 24 Monaten vorzuhalten und Sicherheitsbehörden zugänglich zu machen. Es ist zwar noch nicht heraus, ob die Ermittler auch bei der Verfolgung von Verstößen gegen das geistige Eigentumsrecht in den gigantischen Datenbergen schürfen dürfen. Doch zum anderen hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gerade einen Gesetzesentwurf vorgestellt, wonach Verwerter bei einem "gewichtigen Eingriff" in ihre Rechte Auskunftsansprüche gegen Provider geltend machen können. Die künftig zu speichernden IP-Adressen und die dahinter steckenden Identitäten dürften daher von der Unterhaltungsindustrie rege nachgefragt werden.
Die Provider sind in großer Sorge, dass neue Abmahn- und Klagemodelle auf ihre Kosten aufblühen könnten. "Wenn das Bundesjustizministerium ernst macht, könnten Unternehmen wie Logistep schon allein auf Grund der Behauptung einer Urheberrechtsverletzung die Möglichkeit erhalten, Nutzer von Tauschbörsen auch noch Monate danach anhand der auf Vorrat gespeicherten IP-Adresse auf Grundlage des Zivilrechts zu ermitteln", gibt Jan Mönikes, Geschäftsführer der Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN), zu bedenken. Die Kombination aus EU-Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung mit der Umsetzung der Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte könnte sich damit für Deutschland und ganz Europa als "Kostentreiber für die Telekommunikation erweisen". Zugleich befürchtet Mönikes einen "Riesenschritt in Richtung Totalüberwachung auch unbescholtener und rechtstreuer Bürger". (Stefan Krempl) / (jk/c't)
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Ich würde den vorgeworfenen Sachverhalt an deiner Stelle dementieren, vor Gericht wärde der Verein in der Beweispflicht - und dass irgendeine von irgendjemandem irgendwie und unrechtmässig eruierte IP dazu ausreicht, wage ich stark zu bezweifeln.
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24. 01. 2006, 00:21
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#52
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Eccentric [IR:60%]
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Re: [Hilfe] Abmahnung von Schutt, Waetke (Logistep) vom 17.01.06
Ich muss hier sagen 200 Euro sind doch noch recht human, wie man hier von Abzocke reden kann ist mir recht unergruendlich afaik haben die meisten wohl das entsprechende Spiel gezogen und besitzen wohl keine legale Version...
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24. 01. 2006, 02:18
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#53
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Re: [Hilfe] Abmahnung von Schutt, Waetke (Logistep) vom 17.01.06
Zitat:
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Zitat von thrilled
Ich muss hier sagen 200 Euro sind doch noch recht human, wie man hier von Abzocke reden kann ist mir recht unergruendlich afaik haben die meisten wohl das entsprechende Spiel gezogen und besitzen wohl keine legale Version...
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prima. Wenn 200 EUR human sind, kannst du ja für betroffene User eine "Patenschaft" übernehmen und den Betrag erstattten. *SCNR*
Aber mal im Ernst, es handelt sich hier um eine "Massenabmahnung", d.h. multipliziere jeweils die 50 EUR "Schadenersatz" und 150 EUR Gebühren von S&W mal x ( <-Anzahl der abgemahnten User) Dann ist der Betrag auf einmal nicht mehr so human.
Wahrscheinlich haben Zuxxez einen neuen Vertriebsweg gesucht und nutzen jetzt p2p Netze, S&W sind für´s Inkasso beauftragt. Im Laden kauft sich wohl niemand den Schrott
Gruß,
gr33d
Wer Ironie findet, darf sie behalten.
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24. 01. 2006, 08:07
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#54
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Re: [Hilfe] Abmahnung von Schutt, Waetke (Logistep) vom 17.01.06
btw.
wenn ihr noch minderjährig seid, dann ist eine eventuelle unterlassungserklärung die ihr unterschrieben habt eh nicht rechtsgültig da ihr noch nicht vertragsfähig seid.
und eine unterlassungserklärung ist ein vertrag.
Wenn ihr es drauf ankommen lasst muss euch eindeutig nachgewiesen werden dass ihr persönlich den urheberrechtsbruch begangen habt.
der punkt 4 in dem anwaltsschreiben ist falsch und geht bei keinem gericht durch.
Es verhält sich wie mit nem messer mit dem ein mord begangen wurde. Der Täter ist der, der mit dem messer gemordet hat und nicht zwangsläufig der dem das messer gehört.
d.h. bei so einer sache ist man erst dran wenn
1. eindeutig nachgewiesen werden kann das man als einziger zugriff auf den anschluß hat
2. die entsprechenden dateien auf deinem rechner gefunden wurden.
punkt 2 ist der kopfschuss...dann kann man alles prozessieren vergessen.
bei punkt 1 gibt es noch möglichkeiten....
man muss dann beispielsweise nachweisen dass man zwar kein offenes netzwerk hat aber im entsprechenden zeitraum beispielsweise eine lanparty in der bude stattgefunden hat.
Bei einem offenen WLan Netzwerk greifen die beweispunkte nicht.
ebenso bei familen pcs,sowie wgpcs.
im prinip ist man erst so richtig dran, wenn man alleine wohnt und bei ner hausdurchsuchung beim pc die daten gefunden werden.
Bei allen anderen Fällen ist es im Zweifel für den Angeklagten....
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24. 01. 2006, 08:14
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#55
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Re: [Hilfe] Abmahnung von Schutt, Waetke (Logistep) vom 17.01.06
Dann mach ich jetzt sofort mein WLAN auf....
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24. 01. 2006, 08:24
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#56
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Re: [Hilfe] Abmahnung von Schutt, Waetke (Logistep) vom 17.01.06
Es gibt da übrigends auch ne webseite von nem anwalt der auf speziell dieses inet recht spezialisiert ist.
heißt johannes richard.
müsst mal googln.
Der hat sich eingehend mit so fällen beschäftigt und mein daddy,der eher familienrechtstechnisch bewandert ist hat sich damals bei ihm infos und hilfe geholt.
Der hat auch ne normale hotline wo man nachfragen kann.
der is auf sowas spezialisiert.
*edit*
ist auch sicher wesentlich billiger als gleich zum nächsten anwalt an der straßenecke zu rennen, die von dem neuen inetrecht warsch. sehr wenig ahnung haben.
hatte auch bei uns etwas gedauert bis wir da nen einschlägigen fachmann am start hatten.
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24. 01. 2006, 09:12
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#57
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Re: [Hilfe] Abmahnung von Schutt, Waetke (Logistep) vom 17.01.06
Zitat:
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Zitat von greenspirit
nachdem ich nicht weiss, ob du dir nen langwierigen prozess leisten kannst würde ich dir raten zu zahlen bzw. wenn du schüler (oder unter 18) bist bei denen anrufen und auf die tränendrüse drücken, evtl. kommst dann billiger weg.
um die abgabe der unterlassungserklärung wirst du nicht rumkommen.
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nochmal...wenn du unter 18 bist...und diese erklärung unterschrieben hast. Es handelt sich rechtlich dabei um einen unterlassungsvertrag, und die kohle die du zahlen musst ist die vertragsstrafe solltest du den vertrag brechen.
falls man nun unter 18 ist würde ich einen brief hinschreiben und die erklärung für null und nichtig erklären lassen.
wenn dann dürfen nur eure eltern für euch eine solche unterlassungserklärung abgeben.
genaugenommen hättet ihr gar nicht unterschreiben dürfen^^
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24. 01. 2006, 09:49
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#58
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Mitglied
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Re: [Hilfe] Abmahnung von Schutt, Waetke (Logistep) vom 17.01.06
so^^
sry dass ich mich hier so reinsteigere^^
aber das bewegt mich noch immer und ich möchte den leuten helfen die auf den gaunerverein reingefallen sind.
kurz mit meinem Vater telefoniert...
es ist so...das bei dem anwaltsbrief..hoffentlich hast du ihn noch. warsch der gleiche wie bei mir der punkt 4 der hauptknack und angriffspunkt ist.
Der punkt 4 bestimmt den briefempfänger als den "verbrecher".
Es steht zusammengefasst drin, der anschluss läuft auf dich,von dem anschluss wurde gesaugt...du raubkopiererarsch...und falls es ein dritter war,familie,freunde oder oder is das egal, weil LG Berlin, Urteil vom 11.07.2001 Az.: 18 O 63/01 entschieden hat dass der anschlußinhaber für deren verhalten verantwortlich ist.
das stimmt!!!
jedoch in einem anderen kontext!!!
hab mal den link rausgekramt:
http://www.dialerundrecht.de/Entsche...n/lgberlin.htm
Bei dem Prozess gings darum dass nen lebensgefährte seiner freundin nen teleanschluß gegeben hat und der sohn von der alten hat halt deftigst pornohotlines angerufen.
und das gericht hat dann halt gemeint,wenn er schon den isdn anschluß weitergibt an den sohn seiner freundin, dann muss er auch die kohle zahlen wenn der kleine sich dann pr0ns übers tele reinzieht.
Na...das urteil heranzuziehen ist sehr weit hergeholt und ist bei einer straftat nicht als vergleichsurteil anzuerkennen da es sich um einen komplett anderen tatbestand handelt,nämlich um einen innerfamiliären geldkonflikt und nicht um urheberrechtsverletzung.
d.h. die rechtsanwälte schutt&co verbreiten gezielt unwahrheiten. verbieten kann man es ihnen nicht. man kann ihnen nur verbieten einen selbst nicht mehr zu belästigen so wie es bei mir war.
wenn ihr hört dass irgendwer post von denen bekommt mit der selben sache.
wendet euch bitte an einen anwalt der sich mit inetrecht auskennt. Der wird den laden dann auch sowas von zerfleddern.
die kommen nur durch weil der brief einwandfrei formuliert ist und auf nichtjuristen total abgeklärt wirkt.
ich vermute mal die meisten anwälte kennen sich nicht aus damit.
jeder der einmal das urteil was als begründung angegeben wird heranzieht wird dann merken was da für ein spiel getrieben wird^^
war aber grad lustig das telefonat eben mit meinem vater^^
Geändert von Sir_Vival (24. 01. 2006 um 11:12 Uhr).
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24. 01. 2006, 10:57
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#59
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Eccentric [IR:60%]
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Re: [Hilfe] Abmahnung von Schutt, Waetke (Logistep) vom 17.01.06
Zitat:
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Zitat von gr33d
prima. Wenn 200 EUR human sind, kannst du ja für betroffene User eine "Patenschaft" übernehmen und den Betrag erstattten. *SCNR*
Aber mal im Ernst, es handelt sich hier um eine "Massenabmahnung", d.h. multipliziere jeweils die 50 EUR "Schadenersatz" und 150 EUR Gebühren von S&W mal x ( <-Anzahl der abgemahnten User) Dann ist der Betrag auf einmal nicht mehr so human.
Wahrscheinlich haben Zuxxez einen neuen Vertriebsweg gesucht und nutzen jetzt p2p Netze, S&W sind für´s Inkasso beauftragt. Im Laden kauft sich wohl niemand den Schrott
Gruß,
gr33d
Wer Ironie findet, darf sie behalten.
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Weist du, manche Leute verstehen oder wollen einfach nicht verstehen, das es sich hier ganz klar um diebstahl handelt, und wenn eben 10.000 Leute die software laden bzw. klauen, und man die Strafe dann summiert, wird daraus eine grosse Summe, nur aendert das gar nichts am tatbestand.
Wo du da das Problem siehst kann ich nicht nachvoll ziehen, alle Betrofenen wissen ja sehr wohl das es ganz klar illegal ist entsprechende Software downzuloaden.
Ich weiss das ich das Gesetz breche wenn ich eben solche Software lade. Ich kenne das Risiko und ich fange dann auch nicht anzuweinen, wenn ich erwischt werde.
Achja wenn die Software doch so "schlecht" ist, warum wird sie denn dann geladen hm ?
Befrei dich mal von deinen "Scene" ansichten
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25. 01. 2006, 01:32
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#60
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2006
Beiträge: 21
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Re: [Hilfe] Abmahnung von Schutt, Waetke (Logistep) vom 17.01.06
Zitat:
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Zitat von thrilled
Weist du, manche Leute verstehen oder wollen einfach nicht verstehen, das es sich hier ganz klar um diebstahl handelt, und wenn eben 10.000 Leute die software laden bzw. klauen, und man die Strafe dann summiert, wird daraus eine grosse Summe, nur aendert das gar nichts am tatbestand.
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Ein Diebstahl ist juristisch wenn eine freie bewegliche Sache von einer anderen Person ohne Gegenleistung entwendet wird.
Ein Raub ist wenn dieser Vorgang unter Gewalteinwirkung oder unter Gewaltandrohung geschieht.
Der Tatbestand ist also weder ein Diebstahl noch ein Raub.
btw. der diebstahl geistiges eigentum existiert juristisch ebenso nicht.
Es handelt sich lediglich um eine Urheberrechtsverletzung.
Ich kann mich noch eine meine erste erinnern^^
Hab damals in der Grundschule ne Kopie von meiner michael jackson; Bad,gegen ne David Hasselhof;Crazy for you eingetauscht.
Ich krimineller kleiner raubkopierscheißer.
Naja...damals in den 80ern war man ja auch noch nicht in der Gefahr im Knast von 2 schmierigen Typen arschgefickt zu werden wie es uns die menschverachtende Medienindustrie weißmachen will.
So wie man in der menschenverachtenden werbung in die Irre geführt wird,so setzt sich dieses Spiel bei der juristischen Verfolgung fort.
und 10 k raubkopien mit 10k potentiellen käufen gleichzusetzen ist nicht tragfähig.
Das tut nichtmal die Medienindustrie.
man geht von einem potentiellen kauf für 4 "raubkopien" aus.
begründet wird dies mit den brennerstudien....in Auftrag gegeben von der medienindustrie.
Diese Studien sind nicht unabhängig...eine unabhängige gibt es nicht.
Und wo ich auch nen ganz großen knackpunkt sehe...ein normaler Raub oder Diebstahl setzt eine kriminelle energie voraus. Beim filesharing sind es lediglich ein paar klicks.
und woher soll man wissen was legal und was illegal ist?
Bei dem neuen spiel empire at war beispielsweise wurde von der Vertreiberfirma ne demo zu werbezwecken bei emule&co eingespeißt.
Größe der datei sind 800 mb....
Eine normale Größe eines normalen spiels.
wie und wo weiß man was nun verboten ist?
Die p2p Technologie ist legal,und wird es auch bleiben....
Das Konzept ist so erfolgreich dass sich mittlerweile sogar blizzard dieses datentauschsystem bemächtigt um die community mit den neuen Wow updates zu versorgen.
Desweiteren...muss ich als Geschichtsstudent mal was loswerden...
Das Urheberrecht ist der letzte dreck.
Hätte es dieses Urheberrecht schon damals in der antike gegeben oder in der renaissance und wäre damals von geldgeilen rechtverwertern begeiert worden, hätte sich die menschheit nicht so entwickeln können wie sie sich heute entwickelt hat.
Dann würden die rechteverwerter von pythagoras noch heute auf ihrem zeug sitzen und wir würden alle dumm bleiben.
Es setzt sich fort bei dokumentationen der heutigen Zeit.
Mit unseren GEZ Gebühren bezahlen wir die die Herstellung der Dokus auf den öffentlich rechtlichen Sendern....
runterladen ist nicht...wegen urheberrecht.
anschaun ist nicht....die kommen meistens zu unpopulären Zeitpunkten.
gezielt dokus zu nem thema zu suchen.....ist nicht,da aufgrund der rießen palette die die geschichte bietet.
Will ich ne Doku zu maria staurt anschaun kann ich nen halbes jahr warten.
Deswegen....komplette freigabe öffentlich rechtlicher dokus.
und bei anderen urheberrechtsverletzungen bagatellstrafen alla schwarzfahren, und völlige straffreiheit bei minderjährigen und heranwachsenden da bei der betreffenden altersgruppe nicht erkenntlich ist was nun legal oder illegal ist.
ab 21 sollte man schon sowas bemerken können.
Die drakonischen strafmaßnahmen der Industrie sind komplett überzogen,und ich würde schon fast sagen menschenverachtend...wenn man hier minderjährige oder andere Leute für ein paar klicks in den finanziellen ruin treiben will.
wehrt euch Leute.
ihr habt rechte...und müsst diese schützen.
und auch mal vor gericht gehn um die Geldgeier auflaufen zu lassen.
Wenn so nen paar klicks härter bestraft werden als beispielsweise kriminelle handlungen wie Drogenverkauf....dann ist was faul im Staate Deutschland und es ist klar ersichtlich welche Macht hier durch einen Industriezweig ausgeübt wird.
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25. 01. 2006, 06:46
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#61
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Eccentric [IR:60%]
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Re: [Hilfe] Abmahnung von Schutt, Waetke (Logistep) vom 17.01.06
Zitat:
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Zitat von Sir_Vival
Ein Diebstahl ist juristisch wenn eine freie bewegliche Sache von einer anderen Person ohne Gegenleistung entwendet wird.
Ein Raub ist wenn dieser Vorgang unter Gewalteinwirkung oder unter Gewaltandrohung geschieht.
Der Tatbestand ist also weder ein Diebstahl noch ein Raub.
btw. der diebstahl geistiges eigentum existiert juristisch ebenso nicht.
Es handelt sich lediglich um eine Urheberrechtsverletzung.
Ich kann mich noch eine meine erste erinnern^^
Hab damals in der Grundschule ne Kopie von meiner michael jackson; Bad,gegen ne David Hasselhof;Crazy for you eingetauscht.
Ich krimineller kleiner raubkopierscheißer.
Naja...damals in den 80ern war man ja auch noch nicht in der Gefahr im Knast von 2 schmierigen Typen arschgefickt zu werden wie es uns die menschverachtende Medienindustrie weißmachen will.
So wie man in der menschenverachtenden werbung in die Irre geführt wird,so setzt sich dieses Spiel bei der juristischen Verfolgung fort.
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Ist wirklich hoch interessant was du in den 80ern auf dem Schulhof gemacht hast.
Nur geht es hier nicht um die "Privatkopie" diskussion, denn (bis auf ausserst wenige ausnahmen) besitzt in DIESEM Fall niemand die original Software.
Gerade als Geschichts student solltest du dies wissen, wobei ich hier davon ausgehe das hier mit absisch tgehandelt wurde um deine Argumentation zu "stuetzen"....
Zitat:
und 10 k raubkopien mit 10k potentiellen käufen gleichzusetzen ist nicht tragfähig.
Das tut nichtmal die Medienindustrie.
man geht von einem potentiellen kauf für 4 "raubkopien" aus.
begründet wird dies mit den brennerstudien....in Auftrag gegeben von der medienindustrie.
Diese Studien sind nicht unabhängig...eine unabhängige gibt es nicht.
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Was ich hier deutlich machen will, das ich eine Strafe fuer das illegale downloaden der Software hier nach voll ziehen kann.
Dabei ist es voellig irrelevant, wieviele der "Raubkopierer", im obrigen hyptetischen Fall, das Spiel gekauft haetten.
Schliesslich wird der Ferraridieb auch bestraft, wenn er den Ferrari bei ermangelung einer Klauchance, gekauft bzw. nicht gekauft haette.
Zitat:
Und wo ich auch nen ganz großen knackpunkt sehe...ein normaler Raub oder Diebstahl setzt eine kriminelle energie voraus. Beim filesharing sind es lediglich ein paar klicks.
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Mir ist schleierhaft, wieso man durch das ausfuehren von "ein paar Klicks und Tasten" keine Handlung ausfuehren kann, mit der Mann das Gesetz bricht ? Das klappt bei Wirtschaftskriminalitaet oft ganz gut....
Zitat:
und woher soll man wissen was legal und was illegal ist?
Bei dem neuen spiel empire at war beispielsweise wurde von der Vertreiberfirma ne demo zu werbezwecken bei emule&co eingespeißt.
Größe der datei sind 800 mb....
Eine normale Größe eines normalen spiels.
wie und wo weiß man was nun verboten ist?
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Glaubst du ernsthaft, das 10.000 Personen, die Datei versehentlich gedownloadet haben ?
Waere es tatsaechlich so "schwierig" illegalen Content von legalem zu unterscheiden muessten wir ja einfach nur die DEMOS deutlicher Kennzeichnen....  , dann wuerden die downloads fuer Demos sichlich explordieren  .
Es ist doch ganz eindeutig, die allermeisten User, handeln obwohl sie ganz genau wissen das ein solcher download illegal ist, nur wird er ja meistens nicht bestraft.
Zitat:
Die p2p Technologie ist legal,und wird es auch bleiben....
Das Konzept ist so erfolgreich dass sich mittlerweile sogar blizzard dieses datentauschsystem bemächtigt um die community mit den neuen Wow updates zu versorgen.
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Auch das hier hat nichts damit zu tun ob nun eine Strafe in diesem Fall gerechtfertigt ist oder nicht.
Zitat:
Die drakonischen strafmaßnahmen der Industrie sind komplett überzogen,und ich würde schon fast sagen menschenverachtend...wenn man hier minderjährige oder andere Leute für ein paar klicks in den finanziellen ruin treiben will.
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Da kann ich (teilweise) zustimmen, ich wuerde es z.B. begruessen wenn hier nicht pauschal ein gleicher Geldbetrag gefordert wuerde, sondern dieser sich nach der Situation der entsprechenden Person richten wuerde vllt kombiniert mit einem Infopaket.Allerdingsi st das wohl illusorisch bei der Menge an "downloads".
Ich moechte abschliessend hier nochmal darauf aufmerksam machen das es sich bei kauflicher Software um ein Produkt handelt, an dem oft Jahre lang gearbeitet, wird mit dem ziel es gewinn bringend am Markt zu verkaufen. (Das ist z.B. ein sehr grosser unterschied zu Liedtexten, usw.)
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25. 01. 2006, 10:18
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#62
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Mitglied
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Re: [Hilfe] Abmahnung von Schutt, Waetke (Logistep) vom 17.01.06
hmmm...aufgrund der neusten meldungen revidiere ich meine meinung.
http://www.heise.de/newsticker/resul...s=Raubkopierer
die strafen sind ausreichend.
3 jahre knast für die betreffenden.
und gratisarschfick der den normalen downloadern angedroht wird ebenfalls.
wie heißt es so schön...
wer anderen eine grube gräbt ist selbst ein schwein.
mal raussuchen welche strafen es für raubkopierserverbetreiber gibt.
§100 Urheberrechtsgesetz
Inhaber von firmen haften für ihre Mitarbeiter
Strafzahlungen für die GVU...schließung der betreffenden Raubkopiererfirma, und gefängnis für die betreiber der jeweiligen server.
*Hart aber gerecht*
Hoffentlich wird den geldgeiern dann deftig was hartes im knast zwischen die beine kommen^^
lölz
*edit*
da läuft einem die selbstbeschreibung der gvu ja runter wie öl^^
http://www.gvu.de/de/ueber_gvu/index.php?navId=2
Über uns
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) arbeitet im Auftrag der Filmbranche und der Entertainmentsoftware-Industrie. Sie trägt im Netzwerk der internationalen Antipiraterie-Organisationen der MPA (Motion Picture Association) dazu bei, geistiges Eigentum zu schützen, die Verbreitung von Raubkopien einzudämmen und den durch sie entstehenden wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen.
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Jo...am besten verhindert man deren verbreitung indem man diese unterstützt^^ unter anderem auch mit geld^^
da ham se echt mal nen bock geschossen.
ich hoffe das wird so geahndet wie auch die normalen downloader getriezt werden.
Geändert von Sir_Vival (26. 01. 2006 um 05:27 Uhr).
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26. 01. 2006, 04:58
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#63
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Re: [Hilfe] Abmahnung von Schutt, Waetke (Logistep) vom 17.01.06
Zitat:
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Zitat von thrilled
Weist du, manche Leute verstehen oder wollen einfach nicht verstehen, das es sich hier ganz klar um diebstahl handelt, und wenn eben 10.000 Leute die software laden bzw. klauen, und man die Strafe dann summiert, wird daraus eine grosse Summe, nur aendert das gar nichts am tatbestand.
Wo du da das Problem siehst kann ich nicht nachvoll ziehen, alle Betrofenen wissen ja sehr wohl das es ganz klar illegal ist entsprechende Software downzuloaden.
Ich weiss das ich das Gesetz breche wenn ich eben solche Software lade. Ich kenne das Risiko und ich fange dann auch nicht anzuweinen, wenn ich erwischt werde.
Achja wenn die Software doch so "schlecht" ist, warum wird sie denn dann geladen hm ?
Befrei dich mal von deinen "Scene" ansichten 
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Ich störe mich weniger am strafrechtlichen Aspekt, (nicht der Download, sondern der Upload ist imho. "strafbar"..) sondern vielmehr am zivilrechtlichen. Die Kläger können die betroffenen User in solchen Fällen de facto auf jede Summe verklagen. Mal wieder eine Formel: (Preis der Lizenz x Anzahl der Abgemahnten^2 x Schuhgröße des Anwalts  )
Kurz gesagt: Es gibt imho keinerlei Rechtssicherheit in solchen Fällen. S&W nutzen diese Unsicherheit aus, indem sie eine recht "kleine" S-Ersatz Summe ansetzen, um die User einzuschüchtern und gleichzeitig "anbieten" auf deren Forderungen vorbehaltlos einzugehen. Vgl. den Post von Sir_Vival, mit den Klauseln in der Unterlassungserklärung.
Desweiteren haben sich in der Sache schon die Behörden zu der Abmahnwelle negativ geäußert, Siehe Heise-News: http://www.heise.de/newsticker/meldung/68882
Ich lasse das unkommentiert.
Zitat:
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Zitat von thrilled
Achja wenn die Software doch so "schlecht" ist, warum wird sie denn dann geladen hm ?
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Technisch-bedingt, kann man eine Software erst nach dem Download beurteilen.. In meinem Fall fiel diese Software unter Kategorie GGG: Geladen-Gelacht-Gelöscht.
Qualität setzt sich nunmal durch und hochwertige Software wird auch gekauft. (Stichwort: Blizzard Spiele) Kleine Scene Ansicht dazu: "If you like this Game, buy it!"
Aber wie du gesagt hast, Weinen nützt nichts. Jeder muss wissen was er tut. Der Wind wird vermutlich immer rauher wehen in Sachen Informationsfreiheit , dank der Urheberrechtsmafia (btw: ANYDVD!).
Ich schätze mal wenn das Netz komplett überwacht und zensiert wird, der letzte Filesharer im Knast sitzt und unserer Rechtssystem komplett untergraben ist, werden Sie merken, dass trotzdem niemand den Schrott kaufen wird.
So long,
gr33d
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26. 01. 2006, 19:18
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#64
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Mitglied
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Re: [Hilfe] Abmahnung von Schutt, Waetke (Logistep) vom 17.01.06
hallo
hab mal mit gelesen seid gestern......... war auf montage......
hab gestern auch den brief bei mir im briefkasten gefunden  ....war halt nicht da.
so nun mein problem... habe nie emule auf meinen rechner gehabt geschweige denn die datei deren upload ich angeboten haben soll. dazu kommt das ich in einer WG wohne und ein offenes netzwerk betreibe, d. h. WLAN für alle (naja nu nich mehr  ).
habe auch keine rechtsschutz (bin ganz lieb sonst  ) und liebe meinen pc.
geld ist auch knapp, weil auto kaput. kann/ will mir also die 200 euronen nich leisten.
hab mit einer hausdurchsuchung keine probleme, hab nix zuverbergen. nur will ich meinen rechner nicht abgeben. da 200 € günstiger sind als ein neuer pc (halbes jahr ohne pc  ). sowas wuerd ich nich durch stehen.
ueberleg schon ob ich für den fall meinen alten amd 650mhz hin stell.
nun meine frage.
weis einer von euch ob bei einer nicht einhaltung der frist (die wirklich kurz war  ) gleich eine hausdurchsuchung (brief von der staatsanwaltschaft is klar  ) folgt?
und wie SIR_VIVAL sagt zahlt der kläger im falle eines sieges für mich da ich ja wirklich nix gemacht habe, also in welchem fall kommt eine HD?
1. abwesendheit: stundenzettel von der arbeit
2. zugriff: WLAN, WG
3. datei: nie dagewesen
glaub meine frage is mit 3. auch beantwortet!
aber nu wann ungefaehr kommt die HD? eine woche nach der klage einen monat? bei wem war schon eine?
ich glaub ich krieg ein magengeschwür
und wenn sie den rechner mit nehmen, kacken die mich an wenn da noch was anderes nich original ist, wie z. b. mein BS??? glaub das auch das einzige.
spiel ja sonst nur und bf2 muss man kaufen.
oder soll ich mich morgen bei den melden (war ja nu nich da) war heut erst beim anwalt aber der hat nich so recht den durchblick beim inet-recht (sie sagte abwarten nich zahlen und auf keinen fall den wisch unterschreiben) und fragen ob ich noch zahlen DARF???
mfg
danke für eure hilfe
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30. 01. 2006, 22:20
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#65
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(Threadstarter)
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Re: [Hilfe] Abmahnung von Schutt, Waetke (Logistep) vom 17.01.06
Ich empfehle dir den gesammten Tread durchzulesen, da er für dich wichtige infos enhalten könnte.
Wenn der Brief nich per Einschreiben kann Ignorire ihn, dann hast du nochmal Zeit bis der gleiche Brief per Einschreiben kommt, damit verschaffst du dir wenigstens noch ein wenig Zeit deine Entscheidung zu fällen was du tun wirst.
Um die Unterlassungserklärung wirst du nicht drumrum kommen, aber unterschreibe nicht die original Fassung sondern die abgeänderte die du hier im Tread finden wirst.
Oder wenn dir nichts davon gefällt lass es drauf ankommen und geh vor Gericht, laut Aussagen einiger hier reichen die Daten von Logistep nicht aus um einen dran zu kriegen. Meine persönliche Meinung. Ich hab bezahlt des Ding unterschrieben und pass das nächste mal besser aus. Ende.
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30. 01. 2006, 22:43
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#66
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Re: [Hilfe] Abmahnung von Schutt, Waetke (Logistep) vom 17.01.06
Was ich bei sowas ja erst mal machen würde, wenn du wirklich es drauf ankommen lassen könntest - und danach sieht es wohl aus - da anrufen und fragen, ob das ein fehler war, dass du das zugeschickt gekriegt hast.
Du kannst natürlich auch den Brief einfach ignorieren, solang der nicht per Einschreiben unterwegs war. Beruhigen würde mich das aber auch nicht.
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31. 01. 2006, 07:18
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#67
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Beiträge: 21
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Re: [Hilfe] Abmahnung von Schutt, Waetke (Logistep) vom 17.01.06
Zitat:
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Zitat von pin5105
hallo
so nun mein problem... habe nie emule auf meinen rechner gehabt geschweige denn die datei deren upload ich angeboten haben soll. dazu kommt das ich in einer WG wohne und ein offenes netzwerk betreibe, d. h. WLAN für alle (naja nu nich mehr  ).
habe auch keine rechtsschutz (bin ganz lieb sonst  ) und liebe meinen pc.
geld ist auch knapp, weil auto kaput. kann/ will mir also die 200 euronen nich leisten.
hab mit einer hausdurchsuchung keine probleme, hab nix zuverbergen. nur will ich meinen rechner nicht abgeben. da 200 € günstiger sind als ein neuer pc (halbes jahr ohne pc  ). sowas wuerd ich nich durch stehen.
ueberleg schon ob ich für den fall meinen alten amd 650mhz hin stell.
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Hallo,
Also auf den Schutt&Waetke würde ich
1. entweder gar nicht antworten und warten ob was von der staatsanwaltschaft kommt
2. Hinschreiben dass du gar nicht weißt um was es sich handelt, da du in deiner WG noch nichtmal einen Rechner hast,und generell keine Ahnung von computer, du bezahlst halt den WLanSpot.
Das Vergleichsurteil das im Brief angegeben wird zieht nicht.
Schreibst du nun der staatsanwaltschaft dass du dir keiner Schuld bewusst bist kannst auf jeden mit ner HD rechnen da die dann die Beweise sichern müssen.
Wenn du dann nen Rechner hinstellst, muss der aber dann absolut sauber sein.
Wenn du den PC abgeben musst bekommst ihn aber recht schnell wieder(paar Wochen) da er halt nunmal nicht das tatwerkzeug war.
wegen der HD, bei mir war der Zeitrahmen ca. 6 Wochen zwischen meinem Brief an die staatsanwaltschaft und der HD...b.z.w. den HDs^^
aber zahlen würde ich gar nix....und schon gar nicht den Unterlassungsbullshit. Nicht mal die abgeänderte. Besteht ja keinerlei Grund dazu. Wenn du es so richtig krachen lassen willst würde ich eine eigene unterlassungserklärung an die Deppen schicken.
Aber du kommst auf jeden Fall aus allem heraus.
Schau mal im inet nach nem guten Anwalt für inetrecht...da kannst dich telefonisch auch beraten lassen.
*edit*
Hier ruf den mal an.
Als die Sache bei mir war hat sich mein Vadder mit dem in Verbindung gesetzt und mit dem den Sachverhalt erörtert.
http://www.internetrecht-rostock.de/
Ansonsten lies dir einfach auch mal durch was ich bisher geschrieben hab. bei mir wars nämlich ähnlich.
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31. 01. 2006, 17:51
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#68
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2003
Beiträge: 11
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Re: [Hilfe] Abmahnung von Schutt, Waetke (Logistep) vom 17.01.06
Nur so am Rande:
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt nicht bei einer Urheberrechtsverletzung.
softball
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31. 01. 2006, 20:38
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#69
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too old for this
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 2.308
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Re: [Hilfe] Abmahnung von Schutt, Waetke (Logistep) vom 17.01.06
Aber du kommst auf jeden Fall aus allem heraus.
Schau mal im inet nach nem guten Anwalt für inetrecht...da kannst dich telefonisch auch beraten lassen.
Macht richtig Sinn was Ihr Ihm ratet.Hochachtung.
Die 200 muss er dann nicht bezahlen, Super Idee.
Der Anwalt wird Ihn ja selbstverständlich umsonst vertreten.
Eine telefonische Beratung kostet schon mal 150, ein Brief um die
200, eine Verteidigung vor Gericht mindestens 500.
Geht definitiv in die 2te Instanz, circa 1500 Minimum.
Da machen solche Spinnereien richtig Sinn und dann hat man ja auch Recht bekommen und das sollte einem schon ein paar Euronen wert sein.
Im übrigen Anwälte sind echte Kumpel, die warten schon mal 2 Jahre auf Ihr Geld
An manchen hier zieht die reale Welt vorbei
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31. 01. 2006, 21:13
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#70
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Mitglied
Registrierungsdatum: May 2005
Beiträge: 11
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Re: [Hilfe] Abmahnung von Schutt, Waetke (Logistep) vom 17.01.06
hallo
erst einmal danke für die antworten......
nach ner zweiten absprache mit meiner anwältin werd ich nu warten...
wer zahlt nun was?..... wenn ich freigesprochen werde zahlt --> doch der kläger --> anwalt und gerichtskosten? oder?
ich werde mal den aus rostock anrufen. der anruf wird ja nicht über ne 0190 nummer laufen und ein rechtsrat is ja ey kostenlos, ansonsten haett ich ja jetzt
schon bei meiner anwältin reingebutter und da hätt ich dann doch schon lieber die anderen bezahlt.
der andere rechner is noch vor der zeit des dsl, noch aus der zeit des 28k modems
mit ner winzigen festplatte, sogar das win98 is original. da mach ich mir keine sorgen. nur das sie mir die andere hardware nich wegschleppen. stereoanlage, mouse, keyboard und headset.... man weis ja wie blöd die von der behörde sein können.....
und wenn ich sage ich habe keine ahnung von alle dem, habe keinen pc und zahle nur die telerechnung als mietausgleich...... wollen die dann nich meinen wg-genossen an die waesche????????????  dat will ich ja nun auch nich, denn bei ihm könnten sie ne menge weg schleppen (absoluter pc-konsolen-freak). ...... er war es ja nun auch nich.
hallo magengeschwür..... sobald ich drüber nachdenk .....schmerzt es wieder!!
naja danke noch einmal.......
mfg pin
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01. 02. 2006, 06:35
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#71
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2006
Beiträge: 21
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Re: [Hilfe] Abmahnung von Schutt, Waetke (Logistep) vom 17.01.06
Zitat:
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Zitat von neumannskontor
Eine telefonische Beratung kostet schon mal 150, ein Brief um die
200, eine Verteidigung vor Gericht mindestens 500.
Geht definitiv in die 2te Instanz, circa 1500 Minimum.
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bla bla bla
Die kosten für die telefonische beratung dürften sich eher im einstelligen bereich befinden.
also gerichtskosten und so muss der ankläger übernehmen. wie es nun mit nem anwalt aussieht weiß ich nicht genau...musst mal nachfragen,bei mir wars halt mein vater.
@neumannskontor
soll er etwa geld an ne geldmaschinierie pumpen für etwas das er nicht getan hat?
Wenn du nen strafzettel für zu schnelles fahren bkommst und du warst es nicht...zahlst du dann etwa auch?
oder legst du protest ein?
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01. 02. 2006, 11:55
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#72
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Mitglied
Registrierungsdatum: Feb 2006
Beiträge: 6
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Re: [Hilfe] Abmahnung von Schutt, Waetke (Logistep) vom 17.01.06
"Ich komme aus Tübingen bin 25,Student und habe einen Vater der Rechtsanwalt ist.Letzten Herbst ist bei mir der gleiche Brief eingeflattert...und danach gings hoch her...mit allem drum und dran(Hausdurchsuchung,Verhandlung u.s.w.)"
"Freispruch....
Kosten trägt der kläger in dem Fall die Zuxxez Affen"
Sir_Vival = FAKE
- Solch eine Gerichts Verhandlung hat es nie gegeben!
- Solch ein Freispruch auch nicht!
- Sir_Vival verhält sich wie ein kleinkarätiger Rechtsanwalt
- Es ist zu keinen Prozess gekommen da 99,5% es für sich erledigt haben
Bittet einfach Sir_Vival sein Urteil zu veröffentlichen.
Sollte dieser Account nicht gelöscht werden, so kann ich euch über diesen immer wieder eine Antwort geben.
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01. 02. 2006, 18:29
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#73
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2006
Beiträge: 21
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Re: [Hilfe] Abmahnung von Schutt, Waetke (Logistep) vom 17.01.06
lol logistep...dein name spricht schon für sich^^
ich werde ganz sicher hier nicht gerichtsakten die mich betreffen veröffentlichen, und in einem atemzug dann erwähnen dass ich trotzdem files gezogen hab.
musst mich schon für sehr blöd halten.
und anwalt bin ich auch keiner, deswegen hab ich auch jedem geraten sich an nen professionellen anwalt zu wenden der sich mit internetrecht auskennt, nicht zu beauftragen, sondern lediglich infos einzuholen. und auch dessen addy hier angegeben.
Das was ich weiß über die Sache ist das was ich damals mitbekommen hab, und die erkenntnisse die ich liefer basieren auch nicht auf mir sondern auf dem was mein vater gesagt hat oder der Herr Johannes Richard bei unserem besuch weitergegeben hat.
4. Es ist zu keinen Prozess gekommen da 99,5% es für sich erledigt haben
<-- was ist denn das für ein Deutsch, und was du damit aussagen willst ist mir auch unklar.
Falls du also mitarbeiter bei logistep, die sich nciht um den juristischen kram kümmern, oder der kanzlei bist, so hätte ich gerne einmal eine bewertung zu dem juristisch nicht zutreffenden punkt 4 aus dem schreiben gehört.
*edit*
...in einem hast du recht...sowas wie nen freispruch gabs nicht sondern das verfahren wurde halt nach so ner anhörung schlicht eingestellt und die kosten hatte zuxxez zu tragen oder deren anwälte die das sicher dann auf zuxxez übertragen haben.
Geändert von Sir_Vival (01. 02. 2006 um 19:54 Uhr).
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01. 02. 2006, 19:36
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#74
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Registrierungsdatum: Jan 2004
Beiträge: 3.616
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Re: [Hilfe] Abmahnung von Schutt, Waetke (Logistep) vom 17.01.06
Ich wüßte ja auch gerne die Aktenzeichen. Den Teil, wo du hier irgendwas zugegeben hast kannst du ja rauseditieren, außerdem wird hier auf dem Board nicht mitgeloggt, wer was wo schreibt. Den Account kann also jeder angelegt haben, absolut anonym, niemand kann nachverfolgen wer was wirklich gepostet hat.
Wenn du wirklich den Leuten hier helfen willst, dass sie gegen diese Abzocke vorgehen, dann ist wohl das die beste Hilfe, die du leisten kannst. Sich auf Präzidenzfälle berufen ist immer hilfreich.
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01. 02. 2006, 19:55
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#75
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Alle Zeitangaben in UTC +1. Es ist jetzt 09:22 Uhr.
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