IFPI dagegen: DRM "verbessert den Zugang zur Musik"
Manchmal geschehen Dinge gleichzeitig: zufällig, aber auf eine Weise passend, die beinahe an kosmische Harmonie glauben läßt. Beispielsweise wenn Vertreter der Musikindustrie Fragen der BBC zur Zukunft digitaler Musik beantworten und gleichzeitig in Norwegen Beschwerde gegen die iTunes-AGB eingelegt werden: es passt einfach. Vielmehr, es passt überhaupt nicht, und entstellt einmal mehr einige Marketingphrasen zur Kenntlichkeit.
Norwegen: der Verbraucherschutz legt Beschwerde gegen iTunes ein. Der Grund: der Shop behält sich das Recht vor, die Bedingungen, zu denen man Musik kauft, nachträglich zu ändern und die Rechte der Konsumenten zu beschneiden, nachdem der Kaufvorgang bereits abgeschlossen ist. Das ist nach Ansicht des Verbraucherschutzes ein Verstoß gegen grundsätzliche Prinzipien des Vertragsrechts.
Rechtlich ist die Lage uneindeutig: zwar hat Apple von diesem Recht bereits Gebrauch gemacht, der Kunde konnte sich bislang
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