Erfreuliches Urteil zu gecacheden Webseiten
Kopien von Webseiten, die im Google Cache abgelegt werden, fallen unter "Fair Use" und sind nicht als Copyrightverstoß zu werten: so entschied ein Gericht in Nevada. Das Urteil ist ein Lichtblick in Zeiten immer massiverer Handhabung des Copyrights, dem die EFF mögliche Folgen für ähnliche Rechtsunklarheiten im Suchmaschinensektor oder bei Projekten wie Google Books oder dem Internetarchiv archive.org zuschreibt.
Der Kläger, ein Webseitenbetreiber und Anwalt, war der Ansicht, das Erstellen von Kopien seiner Webseiten im Google-Cache stelle eine Verletzung des Copyrights dar, dieser Auffassung folgte das Gericht nicht. Aus mehreren Gründen, die unabhängig voneinander nach Ansicht des Gerichts Google das Recht zusprechen, die Seite zu cachen.
Wenig überraschend ist, dass angesichts der vom Kläger verwendeten robots.txt Google das Recht zum Cachen eingeräumt wurde: die Steuerdatei für Suchmaschinen erlaubte sowohl das Spidern als auch das Cachen der Seiten, weder der Googlebot noch der archive.org - Crawler wurden von Betrachtung und Indexierung der Seiten ausgeschlossen. Damit würde der Seitenbetreiber sein implizites Einverständnis
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