Dieser Beitrag bringt das Wesentliche auf den Punkt.
Bei diesem und in der Vergangnheit viele andere Pantente, kann man einfach nicht nachvollziehen, wie es zum "Zuschlag" gekommen sein kann.
Ich bin sicherlich kein Fachmann auf dem Gebiet des Patentrechts, aber ich persönlich setzte 2 wesentliche Punkte voraus.
a) "Die Erfindung" darf nicht schon patentiert sein.
b) Man muß der Urheber "der Erfindung" sein, bzw. einen rechtl. Anspruch darauf besitzen.
Gerade wie b) in diesem Fall nachgewießen wurde, würde mich brennend interessieren.
Ich bin gespannt, wann sich der erste einen "Rülpser" patentieren läßt.