5000 Euro Strafe für Kopierschutz
In der Debatte um die Verschärfung des Copyrights einerseits und die Legalisierung von Filesharing andererseits geriet eine Gerichtsentscheidung in Frankreich ins Hintertreffen: bereits am 10. Januar verfügte ein französisches Gericht, dass die DRM-Software auf dem von Warner veröffentlichten Phil Collins-Album "Testify" nicht rechtmäßig sei. Für Warner wird eine Entschädigung in Höhe von 59,50 Euro für den Klagenden Käufer fällig, zuzüglich einer Strafe von 5000 Euro.
Nach dem Richterspruch ist es Warner nun untersagt, "Digital Rights Management-Software auf der Phil Collins-CD zu verwenden", solange sie verhindert, dass die CD vom Käufer auf jegliches Medium der Wahl kopiert werden kann.
Die Klage wurde von der einflußreichen Verbraucherschutzorganisation "UFC-Que Choisir" unterstützt, die im Fall einer Berufung das Verfahren weiter ausfechten will. Das Urteil
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