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Egdir Spender
ist ein Demagoge
 
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Angeln - Rechtslage

Moin!
Ich würde gerne angeln gehen.
Dazu brauch ich ja einen Angelschein. Was kostet mich ein solcher Angelschein, wie lange dauert es diesen zu machen, wie lange ist er gültig....
Ein Bekannter sagte mir, das auch Gewässer gibt in denen man ohne Angelschein angeln kann, man müsse dann halt ein gewisses Entgeld bezahlen.
Stimmt das und wie finde ich heraus wo es diese Gewässer gibt?
Alt 18. 02. 2006, 13:08 Egdir is offline Mit Zitat antworten #1
noname666
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Re: Angeln - Rechtslage

hoffe das hilft weiter:

Zitat:
Der Fischereischein, umgangssprachlich auch Angelschein genannt, ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung. Ausgestellt wird er von der Bezirksregierung, in Hamburg vom zuständigen Bezirksamt.

Eine weitere rechtliche Voraussetzung zum Angeln ist der sogenannte Gewässerschein. Hierbei handelt es sich um die schriftliche Erlaubnis, an einem Gewässer zu angeln, das vom Besitzer der Fischereirechte für dieses Gewässer ausgestellt wird.

Sportfischer die einem Verein beigetreten sind dürfen alle dem Verein angehörenden Angelgewässer beangeln. Ist der Verein Mitglied in einem Dachverband (DAV, VDSF) so kann das Vereinsmitglied in dem Bundesland in dem der Verein seßhaft ist alle dem jeweiligen Dachverband angehörenden Angelgewässer beangeln.

Fischerprüfung

Die Fischerprüfung (auch Angelprüfung, Anglerprüfung und Sportfischerprüfung) ist die generelle rechtliche Voraussetzung um in Deutschland zu Angeln, denn erst die bestandene Fischerprüfung legitimiert die Beantragung des Fischereischeins, der wiederum Voraussetzung zum Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins (Gewässerschein) ist, der von dem Inhaber des Fischereirechts ausgestellt wird.

Die Fischerprüfung ist Ländersache und wird entsprechend unterschiedlich behandelt. Insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg wird in der Prüfung Wissen sehr umfangreich und detailliert abgefragt. Zu den wesentlichen Kernpunkten der Prüfung zählen allgemeine Wissensbereiche des Angelns, wie Kenntnisse über Fischarten, Fischkrankheiten, Gewässer und Gerätschaft, bis hin zu speziellen Fachkenntnissen, wie Schonzeiten und -maße einzelner Fischarten.

Die bestandene Fischerprüfung gilt lebenslang. Zur Beantragung eines Fischereischeins ist - neben der Vorlage des Fischerprüfungszeugnis - lediglich ein Personalausweis/Reisepass notwendig und es sind aktuelle Lichtbilder mitzubringen. Zuständig für die Ausstellung ist die Untere Fischereibehörde.

Wie komplex die Prüfung ist, zeigte einst die mittlerweile eingestellte, ehemals kostenlose Online Fischerprüfung zum Testen des eigenen Wissensstandes. Nach Angaben des Anbieters konnte seit 2003 noch keiner diese Online Prüfung bestehen - deutschlandweit.

Quelle: Wiki
Alt 18. 02. 2006, 13:15 noname666 is offline Mit Zitat antworten #2
Egdir Spender
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Re: Angeln - Rechtslage

Schonmal sehr interessant....danke.
Aber wie sieht es aus mit dem Angeln ohne Angelschein?
Ist das auf legalem Wege überhaupt möglich, oder brauche ich grundsaätzlich einen Angelschein?
Alt 18. 02. 2006, 13:22 Egdir is offline Mit Zitat antworten #3
Nightstalker
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Re: Angeln - Rechtslage

Ohne Fischereischein: Nein, es sei denn, Dein Bundesland stellt Dir einen Urlaubsfischereischein aus.

Der normale Fischereischein ist je nach Bundesland zwischen 5 Jahren (kann aber problemlos verlängert werden) und lebenslang gültig.
Kosten für die Prüfung, die man für den Fischereischein benötigt: unterschiedlich, einfach mal bei der Kreisverwaltung, untere Fischereibehörde anrufen.

Die Fischereiprüfung ist übrigens vom Schwierigkeitsgrad heftiger als die Prüfung für WBK/W-Schein.
Alt 18. 02. 2006, 17:22 Nightstalker is offline Mit Zitat antworten #4
amarok
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Re: Angeln - Rechtslage

zum fischereischein braucht man dann auch eine angelerlaubnis-karte für das jeweilige gewässer. und bitte die schonzeiten beachten .

es gibt sogenannte kommerziell betriebene forellenteiche, ich bin dort nie nach dem fischereischein gefragt worden, allerdings kostet es auch dort geld, zu angeln, entweder gibts eine tageskarte inkl. fangpauschale, oder es wird nach kg fisch abgerechnet.

ohne fischereischein und angel-gewässerkarte in der natur zu angeln wird als wilderei gesehen und zieht immer eine recht hohe geldstrafe nach sich.
Alt 18. 02. 2006, 17:54 amarok is offline Mit Zitat antworten #5
"DorfKind"
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Re: Angeln - Rechtslage

Zitat:
Zitat von amarok 
ohne fischereischein und angel-gewässerkarte in der natur zu angeln wird als wilderei gesehen und zieht immer eine recht hohe geldstrafe nach sich.

da hat er nicht ganz unrecht, aber das habe ich früher auch immer gemacht...... aber schwamm drüber!
bis ich meinen fischereischein gemacht habe!

nun zu den kosten: - lehrgangsmaterial=20€
-lehrgangskosten=30€
-prüfungskosten:* erwachsende personen=51€
* personen bis zum 18. lebensjahr=26€

nun zu der prüfung: theorie=60 fragen zur gewässerkunde, gerätekunde,
fischkunde und gerätekunde
(fragen mit 3 möglichen antworten!)
mündlich=3min zu 1 bis 2 themen frei erzählen
praktisch=überkopfworf mit einem gewicht von einer
bestimmten entfernung in ein ziel

nun zum lehrgang: verschiedene lehrpläne weren insgesamt in ca. 25 stunden
vermittelt

gebühr für eine 3 jährige gultigkeit des fischereischeins liegt bei 15€.
ich habe meinen "angelschein" 2003 und in sachsen-anhalt absolviert.
alle preise werden wohl ein bisschen angestiegen seihen, wie überall

wenn noch fragen offen seihen sollten, dann bitte an mich wenden.
bye
Alt 18. 02. 2006, 20:27 "DorfKind" is offline Mit Zitat antworten #6
Egdir Spender
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Re: Angeln - Rechtslage

Na das klingt doch schon sehr interessant.
Vielen Dank für die Tipps & Informationen Leute
Alt 18. 02. 2006, 20:34 Egdir is offline Mit Zitat antworten #7
deviltec
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Re: Angeln - Rechtslage

Ich kenn einige Leute die fahren halt nach Frankreich rüber, da gibts sowas nicht
Alt 18. 02. 2006, 22:13 deviltec is offline Mit Zitat antworten #8
noname666
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Re: Angeln - Rechtslage

aber ist das mit dem "SchwarzAngeln" den nicht vergleichbar wie mit dem zu Schnell fahren. Auf der Autobahn ist 120 Limit und du bretterst mit 200 drüber, wenn dich keiner erwischt dann ist gut, wenn doch - Lappen weg.

Und soviel wird doch die Schwarzanglerei nicht kosten. Hab mal nen TV Bericht gesehn, da haben 2 älter Männer am Rhein oder so gefischt, sind von Cops hochgenommen worden und des platzes verwiesen und das wars.

Ich denke mal wenn du an nem See bist, an dem mehrere Angler sind, wird da nicht viel passieren.
Alt 18. 02. 2006, 22:16 noname666 is offline Mit Zitat antworten #9
"DorfKind"
Mitglied
 
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Beiträge: 618
Re: Angeln - Rechtslage

ich hab nochmal nachgeguckt......
es ist auf jeden fall eine straftat und kann wenn es vorsätzlich ist, mit einem bußgeld von bis zu 5000€ geahndet werden! also kein kavaliers-delikt, eigentlich....
aber es muß dich erst mal einer erwischen und meistens kann man es vllt. noch anders regeln.
bye
Alt 18. 02. 2006, 23:59 "DorfKind" is offline Mit Zitat antworten #10
Ogima
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Beiträge: 228
Re: Angeln - Rechtslage

Moin,
Strafen für Fischwilderei werden unterschschiedlich geandet.
Wer glück hat bekommt nur einen Platzverweiß.
Es kommt auch vor, daß die Angelausrüstung beschlagnamt wird.
Wer nach dazu mit "Beute " erwischt wird, kann mit empfindlicher Strafe rechnen.
Erst recht wenn es sich um Fische handel, die das ganze Jahr eschützt sind, oder im Naturschutzgebiet geangelt wird.
Ähnlich wie der Führerschein, k a n n der Fischereischein auch wieder eingezogen werden.
Wird zwischen den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Alt 19. 02. 2006, 15:02 Ogima is offline Mit Zitat antworten #11
Egdir Spender
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Ort: Ostfriesland
Beiträge: 2.030
Re: Angeln - Rechtslage

Also gut. Ich werde dann wohl den Angelschein machen müssen.
Ist vielleicht auch garnicht so verkehrt. Werde dann mal zusehen, das ich
mich anmelde
Vielen Dank nochmal
Alt 20. 02. 2006, 08:15 Egdir is offline Mit Zitat antworten #12
Wolbat
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Beiträge: 59
Re: Angeln - Rechtslage

Zitat:
Zitat von DorfKind 
gebühr für eine 3 jährige gultigkeit des fischereischeins liegt bei 15€.

hääää?? oben hat doch einer wikipedia zitiert und darin steht dass der schein lebenslang gilt. was stimmt denn nun??
Alt 21. 02. 2006, 05:07 Wolbat is offline Mit Zitat antworten #13
Sire
LaNder
 
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Re: Angeln - Rechtslage

Die Prüfung gilt Lebenslang, allerdings bezahlt man für die Verlängerung des Fischereischeins einige Euros.

Ich habe meinen Fischereischein schon so lange, damals musste man noch keine Prüfung ablegen.
Alt 21. 02. 2006, 08:45 Sire is offline Mit Zitat antworten #14
robbyschnuggel
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Re: Angeln - Rechtslage

schwarzangeln kann allerdings auch im schlimmsten falle als wilderei ausgelegt werden. kommt halt drauf an wer dich erwischt.
für den angelschein sind die kosten von bundesland zu bundesland verschieden.
frag doch einfach in einem angelverein nach.

wenn du mal nur so angeln willst such dir nen "forellenpuf"...da zahlst du entweder nach angelzeit oder nach gewicht...
Alt 22. 02. 2006, 15:14 robbyschnuggel is offline Mit Zitat antworten #15
terence
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Re: Angeln - Rechtslage

Mal kurz:

Die Prüfung kostet bei uns z.b. 150,00 Euro ist aber überall unterschiedlich.
In der Regel werden 2 mal im Jahr die Schulungen und Prüfungen abgehalten.
Den Schein den es dann gibt gilt ein Lebtag.

Hat man den Schein dann, holt man sich beim Amt am besten einen Fünf-Jahresschein, ca. 30-35 Euro.

Hat man diesen Schein braucht man noch den entsprechenden für das jeweilige Gewässer, gibt es in der Regel in vielen Angelläden oder Fischereipächtern.

Ein Jahresschein z.B. für den Rhein oder Mosel für einen bestimmten Streckenabschnitt kostet dann nochmal so etwa 30-35 Euro.
Bei vielen See'n aber auch dreistellig.

Viele Infos und alle Gesetzestexte findet man hier:
http://www.angeltreff.org/
Alt 22. 02. 2006, 17:16 terence is offline Mit Zitat antworten #16
Fuelman
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Re: Angeln - Rechtslage

Hallo Angler

Hat vielleicht jemand von Euch eine CD mit den Prüfungsfragen ?

Hatte gerade "dies" gefunden .

http://www.hergarten-media.com/produ...rpruefung.html

Habe nämlich auch vor den Schein zu machen (Bayern). Und da soll er besonders umfangreich sein.

Danke
Alt 22. 02. 2006, 17:36 Fuelman is offline Mit Zitat antworten #17
terence
Taugenichts
 
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Re: Angeln - Rechtslage

Eine Schulungs-DVD kann man nur empfehlen. Allerdings ist das Angebot in dieser Hinsicht unendlich und die meisten versprechen mehr wie sie halten.
Schau dich mal hier um und sprech mal jemandem von einem Landesfischereiverband an.

http://cm.jahr-tsv.de/blinker/angeln...ll/termine.php
Alt 22. 02. 2006, 17:49 terence is offline Mit Zitat antworten #18
terence
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Re: Angeln - Rechtslage

Hier gibt es umfangreiche Infos zu den Prüfungen, Lehrmaterial, Software etc.

http://www.fischerpruefung.de/index.htm

Zudem kann man sehr gut hier üben da die letzte Prüfung samt Fragen und Antworten online gestellt ist.
Alt 01. 03. 2006, 15:50 terence is offline Mit Zitat antworten #19
JasonWuerg
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Beiträge: 3
Re: Angeln - Rechtslage

Kann man so nen Prüfungszeugniss nicht irgendwo downloaden oder ggf kaufen ?

Oder vielleicht sogar tauschen so P2P ähnlich !
Alt 16. 06. 2008, 00:46 JasonWuerg is offline Mit Zitat antworten #20
Fleischschuld
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Beiträge: 465
Re: Angeln - Rechtslage

Zitat:
Zitat von JasonWuerg 
Kann man so nen Prüfungszeugniss nicht irgendwo downloaden oder ggf kaufen ?

Oder vielleicht sogar tauschen so P2P ähnlich !

Klar - geht auch.

Ich hab hier noch ein Doktor für Zahnmedizin und ein BWL-Diplom rumfliegen. Wer will noch mal, wer hat noch nicht...























Ich hoffe die Frage war nicht ernst gemeint
Meine Antwort war es nämlich nicht...
Alt 16. 06. 2008, 12:13 Fleischschuld is online now Mit Zitat antworten #21
Wii-Lee
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Beiträge: 25
Anglerprüfung

Klar hätte ich auch gerne einen Anglerschein ohne was dafür tun zu müssen, aber genauso ist es doch mit vielen Sachen.

Vielleicht sollte wir zurück den Wurzeln des Habens zurückkehren.

Wer was haben will/möchte, der muss auch etwas dafür tun!

Also ich möchte immer noch sehr gerne die Prüfungsunterlagen für die aktuelle Fischereischeinprüfung haben, und deshalb sage ich auch ganz kleinlaut BITTE.

Also wenn sie jemand hat, gerne uppen.

Danke
Alt 21. 07. 2008, 15:41 Wii-Lee is offline Mit Zitat antworten #22
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