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01. 03. 2006, 23:09 #1
Supernature: Haftung für Forenbetreiber auch bei Unkenntnis?
Abmahnung unter Berufung auf Heise-Urteil
Ein obskurer Fall von Abmahnerei hat am gestrigen Dienstag Supernature vom gleichnamigen Supernature-Forum ereilt. Was besonders seltsam anmutet, da eben jener Supernature sich gerade noch von den Ereignissen der vergangenen Woche erholt, als ihm von der fsm zum Thema To porn or not to porn?! unliebsame Mailpost auf den Monitor flatterte. Die gestrige Post ist mindestens genauso unliebsam, aber nicht in Form von einer Mail, sondern per Einschreiben. Mit Rückschein. Absender ist eine Frankfurter Anwaltskanzlei, die sich ein ganz besonderes Anliegen zu Herzen genommen hat.
Unter Bezugnahme und Berufung auf das jüngst ergangene sogenannte "Heise-Urteil" sah man sich berechtigt, Supernature auf Grund von einem Forumsbeitrag kostenpflichtig abzumahnen und gleichzeitig eine Unterlassungserklärung beizulegen, die unterschrieben und mit getätigter Unterschrift dafür Sorge zu tragen habe, dass die entsprechend angemahnten Äußerungen in dieser und ähnlicher Form nicht mehr auf dem SNF erscheinen. Es handelte sich in diesem Fall um eine Forendiskussion, die die Geschäftspraktiken einer Firma kritisch hinterfragte und in deren Diskussionsverlauf Bezeichnungen und Sätze über die abmahnende Partei fielen, die da zum Beispiel lauteten "kann dir sagen das die [Name der Firma] ne betrügerfirma" oder aber "Hubschrauber-Mafia" - gleichwohl aber auch Statements von mitdiskutierenden Boardies á la "daß du diesen Pennern auf den Leim gegangen bist" zu finden waren. Das derartige Äußerungen/Bezeichnungen diskussionswürdig sind, steht sicherlich außer Frage - ob sie abmahnwürdig sind, steht auf einem anderen Blatt, das wohl die Rechtssprechung vollzuschreiben hat.
Denn tatsächlich begründet die abmahnende Kanzlei die Interessen Ihrer Mandantin damit, dass das LG Hamburg mit Aktenzeichen 324 O 721/05 Ende 2005 entschied, dass Forenbetreiber auch ohne Kenntnis von Beiträgen haftbar sein können. Hinter dem beschriebenen AZ verbirgt sich nun aber eine ganz andere, und sicher sehr individuell entschiedene Rechtssprechung
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01. 03. 2006, 23:17 #2Gesperrt
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Re: Supernature: Haftung für Forenbetreiber auch bei Unkenntnis?
Nicht nur Supi...Sollte trotz aller Bereitschaft zur friedlichen Einigung die ausgesprochene Abmahnung tatsächlich vor Gericht erfolgreich sein, sieht sich Supernature gezwungen, seine Diskussionsplattform zu schließen.
Ich denke, dass es da absolut keine rechtliche Grundlage für die Abmahnung gibt, aber allein den Streß möchte ich nicht haben, da kommt man schon ins Nachdenken. und ins Grübeln.
Man ist schnell immer dabei, wenn es über die USA und den Affen Bush etwas zu lästern gibt, wenn Google auf Menschenrechte pfeift und Zensur in China unterstützt, man sollte vielleicht mal ins eigene Land schauen, viel anders sieht es hier auch nicht aus...
C.
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01. 03. 2006, 23:35 #3
Re: Supernature: Haftung für Forenbetreiber auch bei Unkenntnis?
Der Image-Schaden, den diese Abmahnspezialisten der ganzen Berufsgruppe zufügen ist enorm.
Es wäre so langsam an der Zeit, dass sich mehr und mehr Juristen dazu äussern und auch öffentlich Stellung beziehen.
Gruss
Tim
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01. 03. 2006, 23:43 #4
Re: Supernature: Haftung für Forenbetreiber auch bei Unkenntnis?
Hi, ich find das mit den Abmahnungen n'e echte Sauerei, wenn einem was nicht pass soll er dem Betreiber n'e Mail schreiben das im "das und das" nicht gefällt, und wenn der Betreiber darauf nicht reagiert könnte man eventuell mit n'er Mahung kommen ...
Abmahnungen sind eigentlich nur da um Geld zu machen ... und das ganze ist mittelalterlich, also wirklich so als ob da person A wäre die findet dass Person B im fehler ist, dann hingeht, und Person B einfach eins aufs maul haut ..., und Person B erfärt erst danach warum ...
also ich finds scheisse...
[muss jetzt keiner verstehn was ich oben geschriwben hat (wird auch wohl keiner *g*), aber ich wollte es einfach mal loswerden
]
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02. 03. 2006, 04:08 #5
Re: Supernature: Haftung für Forenbetreiber auch bei Unkenntnis?
Ich finde, Mario Dolzer ist ein A****loch.4. Ungeachtet dessen kann nicht jede kritische, polemisch oder zynische Äußerung untersagt werden. Zu trennen ist hierbei, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder um eine Meinungsäußerung handelt.
Und jetzt?
malo
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02. 03. 2006, 04:28 #6Mitglied
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Re: Supernature: Haftung für Forenbetreiber auch bei Unkenntnis?
Jetzt hast du dich strafbar gemacht
Zitat von maloXP
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grtz
BuggerT
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02. 03. 2006, 07:06 #7
Re: Supernature: Haftung für Forenbetreiber auch bei Unkenntnis?
Unwissenheit - schützt vor Strafe nicht!
so ein Kack. Jetzt bekommen wir sicher einen neuen Lehrberuf in unserer Dienstleistungsgesellschaft: Der Abmahner mit Gesellenbrief!
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Alles was die Welt nicht braucht! Forum-Administrator als Fulltime-Job / 1 euroJobber!
www.gegen-hartz4.de
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02. 03. 2006, 09:39 #8
Re: Supernature: Haftung für Forenbetreiber auch bei Unkenntnis?
Ihr vergesst über den gesamten Rechtskram hinweg das finanzielle Risiko, das hinter solchen Schweinereien lauert. Wenn die Abmahnerei solcher Rechtsverdreher so weitergeht und die ersten Hobby-Forenbetreiber private Pleite anmelden dürfen, weil sie, zwar in gutem Glauben an unser Rechtssystem, aber in Unkenntniss der Praktiken diverser Anwaltskanzleien, finanziell auf den Bauch gefallen sind, ja dann hat es sich wohl mit der bunten Forenlandschaft im I-Net.
Eigentlich ist das Zensur über den Geldbeutel. Beschwerdeführer über Spitzbubereien werden finanziell fertig gemacht und schon ist der große Rest der Geprellten ruhig. Warum auch schlechtem Geld noch gutes hinterherwerfen? Ein Gedankengang, der wohl jeden beschleicht, dessen Konto am Monatsende leer ist. Dank solcher Anwaltspraktiken ist der Beutelschneiderei "hier in unseren Lande" doch erst Tür und Tor geöffnet worden. Treibe das finanzielle Risiko für kleine Beschwerdeführer in schwindelnde Höhen - und schon müssen die den Schwanz einziehen und klein beigeben. Die Family geht halt doch vor.
Ich sagte es ja schon immer: 1000 Rechtsanwälte gleichzeitig an Vogelgrippe verstorben sind keine Katastrophe, sondern ein guter Anfang.
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02. 03. 2006, 10:29 #9Mitglied
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Re: Supernature: Haftung für Forenbetreiber auch bei Unkenntnis?
ooh Lollypop, da haste dir jetzt viele Feinde gemacht...1000 Rechtsanwälte gleichzeitig an Vogelgrippe verstorben sind keine Katastrophe, sondern ein guter Anfang.
aber recht haste trotzdem...
Aber Langsam beginne ich zu glauben das diese "Abmahnwelle" nur einem Zweck dient. (Abgesehen davon Kohle zu machen)
Und zwar eben die Forenbetreiber ins Finanzielle abseits zu drängen und so zu dezimieren. Um die freie Meinungsäusserung zu unterbinden oder zumindest die Foren dafür in übersichtlicher Anzahl zu halten...
(Ich weiss klingt ein bisschen nach "Verschwörungstheroie", aber manchmal kommts mir schon so vor...)
gruss vince
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02. 03. 2006, 11:51 #10
Re: Supernature: Haftung für Forenbetreiber auch bei Unkenntnis?
Ob die Abmahnung berechtigt war, kann und will ich nicht beurteilen.
Zitat von gulli:news
Die Haftung entspricht der BGH-Rechtsprechung, wonach § 11 TDG nicht für Unterlassungsansprüche gilt.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20040265.htm
Was soll das Gezeter??
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
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02. 03. 2006, 11:54 #11
Re: Supernature: Haftung für Forenbetreiber auch bei Unkenntnis?
Zitat von Vincent_V
... oder an ihre Verantwortung zu erinnern! Die können sich doch bei den betreffenden Usern schadlos halten.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
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02. 03. 2006, 11:57 #12
Re: Supernature: Haftung für Forenbetreiber auch bei Unkenntnis?
Zitat von maloXP
Genau mit solchen Postings machen solche User Foren platt. (Keine Angst werde nicht das gulli.board angreifen.)
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02. 03. 2006, 13:33 #13
Re: Supernature: Haftung für Forenbetreiber auch bei Unkenntnis?
Das wäre auch höchst eigenartig, schließlich kennen sie dessen Rechtsvertreter B. S. sehr gut.
Zitat von Gravenreuth
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02. 03. 2006, 17:56 #14
Re: Supernature: Haftung für Forenbetreiber auch bei Unkenntnis?
kleine frage o.T. :/ (ich trau mich trotzdem mal zu posten)
Wer ist eigentlich Mario Dolzer ? ... google findet nur ganz komische sachen dazu die mir eigentlich nix sagen ... und wikipedia kennt den nicht ...
mfg cbm
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02. 03. 2006, 18:24 #15Mitglied
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Re: Supernature: Haftung für Forenbetreiber auch bei Unkenntnis?
Grundsätzlich ist gegen ein Vorgehen gegen verleumderische falsche Denunzierungen nichts einzuwenden. Wie es in diesem Fall war weiss ich nicht, aber viele Menschen haben die womöglich begründete Befürchtung, dass mit überteuerten Abmahnungen sich jedes finanzkräftige Unternehmen oftmals begründeter Kritik in zumeist privat betriebenen Foren entledigen kann.
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02. 03. 2006, 18:53 #16rebuilding
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Re: Supernature: Haftung für Forenbetreiber auch bei Unkenntnis?
http://www.google.de/search?q=mario+...-DE:unofficial
ersten 5 einträge
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02. 03. 2006, 19:00 #17Gesperrt
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Re: Supernature: Haftung für Forenbetreiber auch bei Unkenntnis?
Das ist doch mal eine interessante Rechtsauffassung (ob sie unserem tatsächlichen Recht entspricht? Ich hoffe es nicht).
Zitat von MD
Man mag mich korrigieren, aber das heißt doch nichts anderes, als
- Ein Unternehmen wird nicht nur kritisiert, sondern es werden auf dem gulli:board geschäftsschädigende Aussagen getätigt. Nach derzeitiger mehrheitlicher Meinung, gerichtlicher Entscheidung, haftet gulli erst, wenn er Kenntnis davon erlangt. gulli entfernt die Passagen, alle ist gut.
- Nun gibt es einen zweiten Fall, wieder geschäftsschädigende Äuserrungen über das Unternehmen. Und schon ist lt. Mario Dolzer gulli ohne positive Kenntnis haftbar zu machen, es ist ja ein Wiederholungsfall.
- Hm, auch wenn im Vorfeld gewisse User gesperrt wurden, die Blacklist genutzt wurde, so liegt dann diesmal die Beweispflicht, und somit auch ein paar Kosten, bei gulli.
Sollte sich das durchsetzen, ist es praktisch nichts Anderes, als die von heise verbreitete Aussage, Forenbetreiber haften auch ohne vorherige Kenntnis für die Beiträge der User...
Im Übrigen lässt sich das dann auch sofort auf eine andere Begebenheit übertragen: User bietet DL-Link zu Software an. Unternehmen schreibt gulli an. gulli entfernt Thread. Kurze Zeit später wird Software wieder angeboten - gulli in der Haftung.
C.
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02. 03. 2006, 19:37 #18Mitglied
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02. 03. 2006, 19:46 #19Mitglied
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Re: Supernature: Haftung für Forenbetreiber auch bei Unkenntnis?
Es gibt in diesem Lande (...und allen Ländern wo das Kapital regiert) nur eine Freiheit, die Freiheit des Kapitals. Das im GG die Freiheit zur Meinungsäußerung gerantiert ist, ist doch schon lange nur noch Schall und Rauch. Wo soll man heute noch seine Meinung frei äußern, wenn nicht in den Internetforen? In den Massenmedien, die von einer machlüsternen Clique betrieben wird? Doch wohl nicht wirklich!
Ich wünsche Supernature viel Erfolg auf seinem steinigen Weg.
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02. 03. 2006, 19:58 #20
Re: Supernature: Haftung für Forenbetreiber auch bei Unkenntnis?
@daminator lass das lieber sein ... es gibt leider schon zuviel solcher *zensiert* (net dass gulli noch verklagt wird)


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