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Gravenreuth
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board

Zitat:
Zitat von vmk 
Das ist die Vorstellung von den Gerichten.

Nein - Gerichte geben (zumeist) keine konkreten Gebrauchsanweisungen. Es ist allein Sache des Forenbetriebers eine Lösung zu finden. Wie er das macht ist seine Sache. Er muss nur sicherstellen, dass keine Beleidigungen, keine Schmähkritiken u.ä. erfolgen. Wenn trotzdem so etwas erfolgt, so ist es auch in Interesse des Forenbetreibers seine User zu (er)kennen, sodass er sich an dem Poster schadlos halten kann.
Alt 07. 03. 2006, 17:35 Gravenreuth is offline #101
MR_Harmonie
KUndergrund-Schnüffler
 
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Question Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board

Diskussion hin oder her.

ICh kann mir nicht vorstellen,dass es im Internet andere Gesetze gibt als im RealLife--- denn hier herrscht immer noch Meinungsfreiheit.

Außerdem find ich es falsch das das Gulli:Board angegriffen wird, denn wenn es so einfach wäre, könnt ich doch in ein beliebiges Forum auf irgendeiner Seite gehen, die Firma anpöbeln etc, und *schwubbs* hääten die das Recht den Betreiber zu verklagen.

Ich glaube und hoffedass wenn unser Rechtsstaat noch einigermaßen funktionieren sollte, dass dann das Verfahren eingestellt wird.

DENNOCH WÜRDE ICH GERNE MAL ERFAHREN WIE WEIT ES MIT VERHANDLUNGEN AUSSIEHT UND WELCHE KLAGE GENAU VORLIEGT.
Denn direkt kann man doch das Gulli:board nicht zur Rechenschaft ziehen,maximal egen Verletzung der Aufsichtspflicht oder so..


JEDENFALLS bin ich gegen diese verdammje Zensur.
Und ich hoffe für die bösen Kläger,dass keine "dummen" Leute auf die Idee kommen und denen ein bisschen das Web-Leben zur Hölle macht.
Alt 07. 03. 2006, 17:57 MR_Harmonie is offline #102
SerialKiller
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board

Moin!

Was ich nicht verstehe:
Wieso wird der Forenbetreiber für etwas bestraft, was er nicht verbrochen hat? ER hat doch die Firma nicht beleidigt. ER hat doch nicht ihr Ehrgefühl verletzt. Wird er dafür bestraft oder dafür, dass er dem User eine Plattform bietet?
Wenn letzteres zutrifft, dann würde die Identifizierbarkeit der User auch nichts ändern, weil er dann trotzdem noch bestraft werden könnte, schließlich bietet er ihnen ja noch eine Plattform.
Also gehe ich mal vom ersten Punkt aus:
Seid wann haftet man aber dafür, was ein anderer verbrochen hat? Ich meine, wenn ein Kumpel von mir jemanden beleidigt und wegrennt und die Polizei kommt und mich findet und ich dann sage: "Ich weiß nicht wie der heißt, sorry!" , dann werde ich doch nicht von der Polizei angezeigt, weil mein Kumpel jemanden beleidigt hat.
Inwieweit man das jetzt hierauf anwenden kann, weiß ich nicht, aber es würde mich mal interessieren und da wir hier ja auch nen Advokaten haben, kann er mir ja vielleicht Auskunft darüber geben.

SerialKiller

PS: Ist das Board trotzdem noch für das was ich schreibe haftbar? (siehe Signatur )
Alt 07. 03. 2006, 18:00 SerialKiller is online now #103
Der Rebell
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board

@ serial

der Boardbetreiber wird für die Verbreitung belangt.

Außerdem ist Deine Signatur falsch. Es gibt im GG keine "Paragraphen". Die heißen "Artikel".

Der Rebell
Alt 07. 03. 2006, 18:16 Der Rebell is offline #104
dpk
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Muß es das? Reicht es nicht, wenn es in unsere Rechtsordnung passt?

Günter, und gleich willst du mir noch erzählen, dass *du* dich grundsätzlich korrekt verhältst?

Ach btw. es gibt auch die Möglichkeit vier Postings in eins zusammenzufassen.

Gruß,
dpk
Alt 07. 03. 2006, 18:20 dpk is offline #105
DocViper
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board

Zitat:
Reicht es nicht, wenn es in unsere Rechtsordnung passt?

Das würde es, wenn sich alle dran halten. Aber eher halten sich die Leute nicht dran, über die man spricht wegen gewisser Auffälligkeiten, und mahnen dann ab, wenn ans Licht gerückt wird, was eben Falten macht. Und missbrauchen die Rechtsordnung um zu verhindern, das Volkes freie Meinung sich den Weg bahnt.

Ich hör immer Beleidigung und Schmähkritik. Hier stellt sich doch eher die Frage, warum gewisse Firmen einen schlechten Ruf haben, so schlecht, das sie mit aller Macht - also der des Geldes und was die Rechtanwälte draus machen - verhindern wollen, das dieser diskutiert wird. Und nur mal so am Rande, eine Firma kann man nicht beleidigen, das geht nur bei natürlichen Personen.

Zitat:
Wer ein Board so betreibt haftet auch.

Na na, das ist wohl der innige Wunsch Vater des Gedanken. Letztendlich hat der Gesetzgeber das so nicht vorgesehen. Die Haftung beginnt nicht damit, das man ein Board betreibt oder was die Gäste schreiben, sondern wie man ab Kenntnisnahme reagiert.

Zitat:
Identifizierbare User? Das geht dann doch eindeutig zu weit ...

Why not? Auf deutschem Server mit deutschen Usern als deutscher Betreiber mit entsprechenden legalen Inhalten sollte man das nicht zu weit in die Ecke schieben. Dann braucht man nicht mal Aussagen zu löschen sondern der User muss eigenverantwortlich beurteilen ob er das so schreiben kann, wie er es denkt. Dann ist nämlich nicht der Boardbetreiber der erste Empfänger der Abmahnung, sondern der Autor. Die Gefahr ist dann, dass das Board nicht mehr ganz gut besucht sein dürfte und das kaum noch einer seine Meinung sagt.

Zur anderen Seite, kann man auch mit seinem realen Namen durchaus bissig sein, wie ich aus eigener Erfahrung weiss und ehrlich gesagt, würd ich mir das auch von einer Abmahnung nicht nehmen lassen und grade in dem speziellen Fall hier nach bisheriger Kenntnislage den Scheiß bis zur letzten Instanz ausfighten.
Alt 07. 03. 2006, 18:21 DocViper is offline #106
stephantom Spender
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board

Zitat:
Zitat von MR_Harmonie 
Denn direkt kann man doch das Gulli:board nicht zur Rechenschaft ziehen, maximal wegen Verletzung der Aufsichtspflicht oder so...

Machte meinen Tag. Das wäre ja noch schöner wenn man jemandem in diesem Irrenhaus Aufsichtspflicht auferlegen würde...
Alt 07. 03. 2006, 18:40 stephantom is offline #107
-=dR1Ft3r=-
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board

Unsre verkausulierten Gesetze machen es dem Normalbürger faktisch unmöglich, sich selbst ausreichend zu informieren, und sind somit per se ein Beschäftigungsprogramm für die Heerscharen an Anwälten.


Beleidigungen und Schmähkritik (wo fängt die an??) sind eine Seite, Meinungsäusserungen aufgrund eigener Erfahrungen ne andre.

Ich bin durchaus der Meinung, das ersteres unterbunden werden muss.


Von der aktuellen Abmahnpraxis halte ich jedoch noch weniger, als von ner eventuell unbedachten Äusserung, welche objektiv dann doch ne Beleidigung darstellt.

Man braucht nur an nem beliebigen Stammtisch lauschen (oder wo auch immer sich Menschen ungezwungen unterhalten), und man hört sicher so einiges, was nen klammen Anwalt auf Ideen bringen könnte.


Klar bleibt es jedem selbst überlassen, wie man mit sowas umgeht, eine solche Praxis bestätigt imho aber nur die Kritiker!

Bei mir landen Firmen, die ohne jeglichen andrem Einigungsversuch sofort die Anwälte einschalten, ebenso schnell auf meiner persönlichen Blacklist, und ich rate dann grundsätzlich ab , wenn mich wer fragt.

Ob die Kritik an denen berechtigt war/ist, spielt dann eher eine untergeordnete Rolle, alleine die Tatsache, dass so verfahren wird, reicht mir.


Insofern @ Euroweb: Ziel erreicht, bravo!
Alt 07. 03. 2006, 18:55 -=dR1Ft3r=- is offline #108
Gravenreuth
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board

Zitat:
Zitat von SerialKiller 
Moin!

Was ich nicht verstehe:
Wieso wird der Forenbetreiber für etwas bestraft, was er nicht verbrochen hat? ER hat doch die Firma nicht beleidigt. ER hat doch nicht ihr Ehrgefühl verletzt. Wird er dafür bestraft oder dafür, dass er dem User eine Plattform bietet?

a)
Es geht nicht um "Strafen" - es ist reines Zivilrecht.

b)
Dadurch das der Forenbetreiber die Plattform betreibt hat er obj. die Möglichkeit des Zugriffs hierauf (löschen, User sperren etc.). Durch den Betrieb des Forum wird er zu Mitstörer - und kann sich zum Ausgleich an dem user schadlos halten. Dem Forenbetreibe entsteht nur dann ein Schaden, wenn

aa) er den User nicht identifizieren kann - dann hat er aber auch ein Organisationsverschulden oder
bb) dieser User zahlungsunfähig ist - und das ist ein allgem. Risiko.

Der BGH hat bereits vor Jahrzehnten eine Mitstörerhaftung bejaht (GRUR 1955,97 "Constanze II"; GRUR 1957,352 "Perussin II"; GRUR 1967,428 "Anwaltsberatung"; GRUR 1976,256 "Re-chenscheibe"; GRUR 1988,829 "Verkaufsfahrten II; GRUR 1988, 832, "Benzinwerbung"; GRUR 1990, 463, 464 "Firmenrufnummer"; GRUR 1990,373, 374 "Schönheits-Chirugie"; GRUR 1991, 769,770 "Honoaranfrage"; GRUR 1997,325 "Architektenwettbewerb"; WRP 2000, 1263 "Neu in Bielefeld I"; BGH Az.: I ZR 22/99 „Meißner Dekor“). In der Entscheidung "Honoaranfrage" führt der BGH aus:

"Als Störer haftet - grundsätzlich unabhängig von Art und Umfang seines eigenen Tatbeitrags - jeder, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, wobei als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich han-delnden Dritten genügt, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte. Eine eigene Wettbewerbsförderungsabsicht oder ein Verschulden des Störers ist nicht Voraussetzung für seine Inanspruchnahme. Es genügt, wenn er an der Schaffung oder Aufrechterhaltung eines wettbe-werbswidrigen Zustands objektiv mitgewirkt hat."

In der Entscheidung "Architektenwettbewerb" führt der BGH diese Rechtsprechung fort:

"Als (Mit-)Störer haftet "in entsprechender Anwendung des 1004 BGB", wer "auch ohne Wett-e-werbsforderungsabsicht und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß ei-nes Dritten in der Weise beteiligt ist, dass er in irgendeiner Weise willentlich und adä-quat kausal an der Herbei-führung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt. Da-bei kann als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der Inanspruchgenommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte."

In der Entscheidung "Neu in Bielefeld I" (WRP 2000, 1263) führt der BGH aus, dass an die (Mit-)Störereigenschaft für den Unterlassungsanspruch nur geringe Anforderungen zu stellen sind.

Ferner wird auf die Entscheidung des BGH-Entscheidung "Räumschild" vom 18. Mai 1999 (Az.: X ZR 156/97) verwiesen. Hierin führt der BGH aus:

Allerdings setzt die Verantwortlichkeit für eine Patentverletzung nicht voraus, dass der in Anspruch Genommene das Recht unmittelbar durch eigene Handlungen beeinträchtigt. Schuldner der Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Vernichtung der verletzenden Gegenstände kann auch derjenige sein, der lediglich eine weitere Ursache für die Rechtsverletzung gesetzt hat. Entsprechend der zum Wettbewerbsrecht ergangenen Rechtsprechung (vgl. dazu OLG Frankfurt WRP 1987, 115; OLG Hamm GRUR 1992, 126; OLG München MDR 1994, l106; OLG Stuttgart ZIP 1993, 1494) kann danach auch derjenige haftbar sein, der seinen Telefon-, Fax- oder Telexanschluss einem Dritten überlässt, der dann seinerseits von diesem Anschluss aus das Schutz-recht verlet-zende Handlungen begeht. Ihren Grund findet diese Haftung jedoch nicht schon in der Überlassung des Anschlusses als solcher. Die Verantwortlichkeit des Dritten folgt vielmehr daraus, dass er die auf diese Weise ermöglichten Rechtsverletzungen nicht unterbunden hat, obwohl er dazu als Inhaber des Anschlusses die Möglichkeit gehabt hätte und ein derartiges Einschreiten von ihm mit Blick auf die aus dieser Stellung resultierenden Befugnisse und die Überlassung des Anschlus-ses zu erwarten war (vgl. BGH, Urt. v. 2.3.1994 -1ZR 321/91, GRUR 1994, 441,443 – Kosmetik-studio; siehe auch Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kapitel14 Rdn.4, 8). Vor-aussetzung der Haftung ist damit ein von dem Anschluss ausgehender oder unter seiner Benutzung begangener Rechtsverstoß.

In der Frage der (Mit-)Störerhaftung ist auch kein Unterscheid zwischen dem Patent- und dem sonstigen gewerblichen Rechtschutz bzw. dem Wettbewerbsrecht zu erkennen. Insoweit wird auf LG Berlin (Az. 16 0 15/02 - veröffentlicht bei http://www.jurpc.de/rechtspr/20030012.htm), zur Mitstörerhaftung bei einer Faxwerbung und die Haftung des admin-c einer Domain (OLG Stuttgart, Az.: 2 W 27/03 veröffentlicht bei http://www.jurpc.de/rechtspr/20030277.htm , für die Einschaltung eines Dritten OLG Dresden WRP 2004,977 und LG Karlsruhe WRP 2004,1078 verwiesen.

Möge der Forenbetreiber sich an dem User der das fragliche Posting geschreiben hat, schadlos halten!
Alt 07. 03. 2006, 19:23 Gravenreuth is offline #109
Gravenreuth
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board

Zitat:
Zitat von SerialKiller 
Moin!

Was ich nicht verstehe:
Wieso wird der Forenbetreiber für etwas bestraft, was er nicht verbrochen hat? ER hat doch die Firma nicht beleidigt. ER hat doch nicht ihr Ehrgefühl verletzt. Wird er dafür bestraft oder dafür, dass er dem User eine Plattform bietet?

a)
Es geht nicht um "Strafen" - es ist reines Zivilrecht.

b)
Dadurch das der Forenbetreiber die Plattform betreibt hat er obj. die Möglichkeit des Zugriffs hierauf (löschen, User sperren etc.). Durch den Betrieb des Forum wird er zu Mitstörer - und kann sich zum Ausgleich an dem user schadlos halten. Dem Forenbetreibe entsteht nur dann ein Schaden, wenn

aa) er den User nicht identifizieren kann - dann hat er aber auch ein Organisationsverschulden oder
bb) dieser User zahlungsunfähig ist - und das ist ein allgem. Risiko.

Der BGH hat bereits vor Jahrzehnten eine Mitstörerhaftung bejaht (GRUR 1955,97 "Constanze II"; GRUR 1957,352 "Perussin II"; GRUR 1967,428 "Anwaltsberatung"; GRUR 1976,256 "Re-chenscheibe"; GRUR 1988,829 "Verkaufsfahrten II; GRUR 1988, 832, "Benzinwerbung"; GRUR 1990, 463, 464 "Firmenrufnummer"; GRUR 1990,373, 374 "Schönheits-Chirugie"; GRUR 1991, 769,770 "Honoaranfrage"; GRUR 1997,325 "Architektenwettbewerb"; WRP 2000, 1263 "Neu in Bielefeld I"; BGH Az.: I ZR 22/99 „Meißner Dekor“). In der Entscheidung "Honoaranfrage" führt der BGH aus:

"Als Störer haftet - grundsätzlich unabhängig von Art und Umfang seines eigenen Tatbeitrags - jeder, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, wobei als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich han-delnden Dritten genügt, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte. Eine eigene Wettbewerbsförderungsabsicht oder ein Verschulden des Störers ist nicht Voraussetzung für seine Inanspruchnahme. Es genügt, wenn er an der Schaffung oder Aufrechterhaltung eines wettbe-werbswidrigen Zustands objektiv mitgewirkt hat."

In der Entscheidung "Architektenwettbewerb" führt der BGH diese Rechtsprechung fort:

"Als (Mit-)Störer haftet "in entsprechender Anwendung des 1004 BGB", wer "auch ohne Wett-e-werbsforderungsabsicht und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß ei-nes Dritten in der Weise beteiligt ist, dass er in irgendeiner Weise willentlich und adä-quat kausal an der Herbei-führung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt. Da-bei kann als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der Inanspruchgenommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte."

In der Entscheidung "Neu in Bielefeld I" (WRP 2000, 1263) führt der BGH aus, dass an die (Mit-)Störereigenschaft für den Unterlassungsanspruch nur geringe Anforderungen zu stellen sind.

Ferner wird auf die Entscheidung des BGH-Entscheidung "Räumschild" vom 18. Mai 1999 (Az.: X ZR 156/97) verwiesen. Hierin führt der BGH aus:

Allerdings setzt die Verantwortlichkeit für eine Patentverletzung nicht voraus, dass der in Anspruch Genommene das Recht unmittelbar durch eigene Handlungen beeinträchtigt. Schuldner der Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Vernichtung der verletzenden Gegenstände kann auch derjenige sein, der lediglich eine weitere Ursache für die Rechtsverletzung gesetzt hat. Entsprechend der zum Wettbewerbsrecht ergangenen Rechtsprechung (vgl. dazu OLG Frankfurt WRP 1987, 115; OLG Hamm GRUR 1992, 126; OLG München MDR 1994, l106; OLG Stuttgart ZIP 1993, 1494) kann danach auch derjenige haftbar sein, der seinen Telefon-, Fax- oder Telexanschluss einem Dritten überlässt, der dann seinerseits von diesem Anschluss aus das Schutz-recht verlet-zende Handlungen begeht. Ihren Grund findet diese Haftung jedoch nicht schon in der Überlassung des Anschlusses als solcher. Die Verantwortlichkeit des Dritten folgt vielmehr daraus, dass er die auf diese Weise ermöglichten Rechtsverletzungen nicht unterbunden hat, obwohl er dazu als Inhaber des Anschlusses die Möglichkeit gehabt hätte und ein derartiges Einschreiten von ihm mit Blick auf die aus dieser Stellung resultierenden Befugnisse und die Überlassung des Anschlus-ses zu erwarten war (vgl. BGH, Urt. v. 2.3.1994 -1ZR 321/91, GRUR 1994, 441,443 – Kosmetik-studio; siehe auch Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kapitel14 Rdn.4, 8). Vor-aussetzung der Haftung ist damit ein von dem Anschluss ausgehender oder unter seiner Benutzung begangener Rechtsverstoß.

In der Frage der (Mit-)Störerhaftung ist auch kein Unterscheid zwischen dem Patent- und dem sonstigen gewerblichen Rechtschutz bzw. dem Wettbewerbsrecht zu erkennen. Insoweit wird auf LG Berlin (Az. 16 0 15/02 - veröffentlicht bei http://www.jurpc.de/rechtspr/20030012.htm), zur Mitstörerhaftung bei einer Faxwerbung und die Haftung des admin-c einer Domain (OLG Stuttgart, Az.: 2 W 27/03 veröffentlicht bei http://www.jurpc.de/rechtspr/20030277.htm , für die Einschaltung eines Dritten OLG Dresden WRP 2004,977 und LG Karlsruhe WRP 2004,1078 verwiesen.

Möge der Forenbetreiber sich an dem User, der das fragliche Posting geschreiben hat, schadlos halten!
Alt 07. 03. 2006, 19:25 Gravenreuth is offline #110
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board

Zitat:
Zitat von dpk 
Günter, und gleich willst du mir noch erzählen, dass *du* dich grundsätzlich korrekt verhältst?

Man gibt sich Mühe
Alt 07. 03. 2006, 19:30 Gravenreuth is offline #111
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board

Zitat:
Zitat von DocViper 

Na na, das ist wohl der innige Wunsch Vater des Gedanken. Letztendlich hat der Gesetzgeber das so nicht vorgesehen. Die Haftung beginnt nicht damit, das man ein Board betreibt oder was die Gäste schreiben, sondern wie man ab Kenntnisnahme reagiert.


Anderer Ansicht der BGH
Das Haftungsprivileg des § 11 Satz 1 TDG, das den Diensteanbieter, der fremde Informationen für einen Nutzer speichert ("Hosting"), von einer Verantwortlichkeit freistellt, betrifft nicht den Unterlassungsanspruch.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20040265.htm
Alt 07. 03. 2006, 19:39 Gravenreuth is offline #112
Gravenreuth
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board

Zitat:
Zitat von -=dR1Ft3r=- 
Unsre verkausulierten Gesetze machen es dem Normalbürger faktisch unmöglich, sich selbst ausreichend zu informieren, und sind somit per se ein Beschäftigungsprogramm für die Heerscharen an Anwälten.

In div. Fällen sicher zutreffend. Nur da ist die Beanstandung beim Gesetzgeber "abzuliefern".

Beispiel § 6 I TDG:
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

Warum verlangt man (im Klartext) nicht eine "Telefon- oder Fax-Nr und eine e-mail-Adresse"???
Alt 07. 03. 2006, 20:05 Gravenreuth is offline #113
pOtH
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board

Zitat:
Zitat von pOtH 
desweiteren werfe ich mal TDG in den raum welches hier anwendung finden würde (man kann ich geschwollen schreiben).

Nach der Neufassung des § 11 Teledienstgesetz (TDG) haftet der Betreiber eines Gästebuchs oder Forums nicht, wenn er keine Kenntnis von den fremden Inhalten hat. Wird er jedoch über rechtswidrige Beiträge informiert oder erlangt er auf sonstige Weise Kenntnis davon, so muss er die fraglichen Inhalte unverzüglich löschen bzw. sperren. Bei rechtswidrigen oder beleidigenden Beiträgen muss der Forumsbetreiber insoweit sein „virtuelles Hausrecht“ zwingend ausüben. Von dieser Verpflichtung kann sich der Forumbetreiber im übrigen nicht befreien, indem er z.B. einen allgemeinen Haftungsausschluss in seinen Disclaimer schreibt oder sich pauschal von den Inhalten distanziert. Eine solche Regelung ist unwirksam.

Eine Meinung ist jegliche Äußerung, wobei es auf den Wert und die Richtigkeit der Aussage nicht ankommt. Somit fallen höchstpersönliche Ansichten wie beispielsweise „Ich finde das Produkt der Firma XY nicht schön“ unter die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit. Abwertende Kritik, solange sie sachbezogen ist, darf also scharf und schonungslos sein und muss nicht aus dem Forum gelöscht werden.

#82 werf ich hier schon wieder ein u. wenn ich die news richtig interpretiert habe geht es erstmal um eine einstweilige verfügung mit einem streitwert von 70000€, bisher sind "nur kosten" in höhe von 2800€ entstanden für die verfügung entstanden.

als "ausschweifende nachtlektüre" empfehle ich:.
http://www.123recht.de/article.asp?a=14895

http://www.123recht.net/article.asp?a=14410&p=1

es bleibt erstmal nur der eine rat an "GULLI":.
fachanwalt aufsuchen u. die abmahnung prüfen lassen, m.M am besten mit "unkastrierten" auszügen aus dem thread (gibt ja bestimmt noch ein paar logs).
nicht sofort wiedersprechen, zum. nicht ohne rechtsbeistand.
Alt 07. 03. 2006, 20:39 pOtH is offline #114
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board

Zitat:
Zitat von pOtH 
es bleibt erstmal nur der eine rat an "GULLI":.
fachanwalt aufsuchen u. die abmahnung prüfen lassen [...]

Guck mal direkt über deinem Posting - Der Herr ist der Anwalt dieses Hauses hier.
Alt 07. 03. 2006, 20:49 vmk is offline #115
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board

Ein Anwalt oder ein Firmeninhaber könnte doch selber hinter der anonymität im Gulli Board Beleidigungen gegen seine Mandantin bzw. seine Firma aussprechen um dann mit Abmahnungen und Schadenersatzzahlungen kräftig abzusahnen und das Board auf Dauer zu schädigen.

Im Grunde genommen sind solche Urteile der Haftung des Board-Betreibers ein Todesstoss für alle Boards oder ähnliche Plattformen!
Alt 07. 03. 2006, 20:52 #116
GFXman
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board

Zitat:
Zitat von vmk 
Guck mal direkt über deinem Posting - Der Herr ist der Anwalt dieses Hauses hier.

Echt? das ist der echte Gravenreuth?
Alt 07. 03. 2006, 20:54 #117
pOtH
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board

Zitat:
Zitat von vmk 
Guck mal direkt über deinem Posting - Der Herr ist der Anwalt dieses Hauses hier.

wusste ich net, im www sagt ein name/nick erstmal für mich persönlich nichts aus da er frei wählbar ist.
wollte mit dem post auch nur auf #82 verweisen in dem ich schonmal das tdg "zietiert" hatte.
Alt 07. 03. 2006, 21:00 pOtH is offline #118
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board

Zitat:
Zitat von GFXman 
Echt? das ist der echte Gravenreuth?

Jeder Andere wäre für ein "5fach-Posting" zur Raison gerufen worden
Alt 07. 03. 2006, 21:24 ThEfLy is offline #119
BigWilly
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board

Schön, das diese falschen Leute endlich mal aus ihren Löchern gekrochen kommen.
Dieses ganze rumgejammer "Da hat jemand was pöses über mich in einem Internet-Forum gesagt, jetzt hab ich den nicht mehr lieb und dafür muß er mir jetzt Geld geben sonst gibts haua."...geht mir sowas von auf die Nerven...
Was machen denn zB solche Seiten wie Snakecity und Co, auf denen man alles und jeden Bewerten kann?

Ein Grund auf dieses Board zu kommen war, das man sich hier irgendwie freier Unterhalten konnte aber die Zeiten scheinen ja wohl langsam aber sicher zu entschwinden.
Die Richter setzten der freien Meinungsäußerung ein Ende und keiner sagt was, wie auch, denn die Wahrheit sagen ist ja verboten.
Wenn Firma XYZ schlechte Vertäge anbietet oder unserlös ist, habe ich verdammt nochmal das Recht mich über so eine Firma frei auszutauschen (siehe auch NorskIT ect).

Leider sind die relevanten Beiträge/Passagen schon gelöscht worden, ich hätte mir das alles gerne unzensiert durchgelesen.

Und wieder ist eine Firma auf meiner schwaren Liste gelandet.
Alt 07. 03. 2006, 21:27 BigWilly is offline #120
Hans002
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board

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Euroweb wächst weiter: Die Zahl der durch Euroweb gestalteten Internetpräsenzen ist auf stolze 8.000 gewachsen...
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Wenn man sich mal Eurowebs Kunden anschaut, so kann man sehen, dass Firmen wie das Rote Kreuz usw. darunter sind.

Ob die sich freuen, wenn Sie davon Erkenntnis erlangen, dass Ihr Webseitenbetreiber Foren abmahnt? Wenn ich Euroweb waere, wuerde ich mich nicht soweit aus dem Fenster lehnen. Das kann schnell nach hinten losgehen.

Natuelich auch dann wenn dieser Gulliartikel sich in den Google Ergebnissen vor die eigentliche Firma schiebt: http://www.google.de/search?hl=de&q=Euroweb+GmbH&meta= ;-)


H.
Alt 07. 03. 2006, 21:33 Hans002 is offline #121
~Melchior~
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
...

Warum verlangt man (im Klartext) nicht eine "Telefon- oder Fax-Nr und eine e-mail-Adresse"???
Klar doch, damit ich noch mehr Spam, Werbung,SMS bekomme.Am besten noch mit PostID oder einem allg.gültigem und sicherem Zertifikat. ... Kostet ja nix.

Mitsörerhaftung: Heißt es dann im Umkehrschluß, wenn ich in einer Kneipe, auf dem Campingplatz mich mit Leuten unterhalte, diskutiere und es bekommt jemand in die falsche Kehle und das Gespräch aufgenommen (Technik ist ja heutzutage nicht das Prob.) hat, ermich dasnn aufgrund fehlender Identifizierung nicht verklagen kann, der Campingplatz- bzw. Kneipenbesitzer in Haftung genommen wird?

Bei dem was einige wollen, habe ich ja fast Sehnsucht nach den alten DDR-Zeiten. Wurde und wird als Überweachungsstaat beschimpft,aber was mittlerweile jetzt abgeht, ist doch nicht mehr normal. Es muß doch möglich sein,sich kritisch,satirisch,hämisch über andere Menschen, Länder, Firmen äußern zu dürfen, ohne das einAnwalt gleich miteiner Abmahnung angeschoßen kommt.
Wenn dies eintritt, dann unterscheidet sich die Bundesrepublik in nichts mehr von Staaten wie Ch...a oder Nor...ea. (..Nichjt das die auch noch mit anwälten kommen)
Alt 07. 03. 2006, 21:52 ~Melchior~ is offline #122
DocViper
Rosinenpicker
 
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board

Zitat:
Zitat von Gravenreuth 
Anderer Ansicht der BGH
Das Haftungsprivileg des § 11 Satz 1 TDG, das den Diensteanbieter, der fremde Informationen für einen Nutzer speichert ("Hosting"), von einer Verantwortlichkeit freistellt, betrifft nicht den Unterlassungsanspruch.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20040265.htm

... und ich hatte Dir auf