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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board
Zitat:
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Zitat von DocViper
... und ich hatte Dir auf ForenNews schon schlüssig erläutert, warum man den gewerblichen Handel mit Roleximitaten nicht mit privaten Foren vergleichen kann.
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Der BGH hat entschieden, dass § 11 TDG bei Unterlassungsansprüchen nicht greift. In § 11 TDG steht aber
a) weder was von gewerblich oder privat, noch
b) die Anspruchsgrundlage für den Unterlassungsanspruch (§ 14 MarkenG oder z.B. §§ 823, 1004 BGB).
Wo soll - bezogen auf § 11 TDG - der Unterschied noch sein??
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08. 03. 2006, 17:24
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#151
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Mitglied
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board
Zitat:
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Zitat von penticrack
denk dran, du bist nur provider! du wurdest von der firma drauf hingewiesen, hast entsprechend reagiert.
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Also den User
a) sofort aussergerichtlich in Regress genommen, bzw.
b) bereits in der erste gerichtlichen Auseinandersetzung den Streit verkündet.
Dann hängt der User von Anfang voll mit drin!!
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08. 03. 2006, 17:28
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#152
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board
Zitat:
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Zitat von holznagel
Gulli hat sauber reagiert nach der ersten Abmahnung und danach war nichts verunglimpfentes zu lesen, aber denoch was zum NachdenkenXXXXXXXXXXX
Ist das auch schon Strafbar?
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a) sind wir nicht im Straf- sondern im Zivilrecht.
b) muss wohl doch noch was Online gewesen sein, sonst hätte es keine EV gegeben.
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08. 03. 2006, 17:42
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#153
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
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Beiträge: 2.784
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board
Zitat:
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Zitat von Mr.Harmlos
Der Knackpunkt an diesem Verfahren ist für mich der Ermessenspielraum des Richters.
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Der sich je nach Sach- und Rechtslage "auf Null reduzieren" kann.
Zitat:
zitat: "Als Störer haftet - grundsätzlich unabhängig von Art und Umfang seines eigenen Tatbeitrags - jeder, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung ..."
So und da genau ist der Punkt was ist eine rechtwidrige Beeinträchtigung per Definition??
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vgl. z.B. § 823 BGB
Zitat:
... und in wieweit überwiegt hier das Recht auf freie Meinungsäußerung.
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vgl. Art. 5 II GG:
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Art. 5 GG nennt selbst Schranken der freien Meinungsäußerung - das wird oft übersehen!
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08. 03. 2006, 17:51
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#154
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Moderator
Registrierungsdatum: Apr 2001
Beiträge: 6.734
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ach nee
würde das ne kohle bringen
ich gründe gleich einen abmahnverein...
gruß
bär
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08. 03. 2006, 18:07
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#155
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
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Beiträge: 2.784
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board
Doch nicht bei dieser "Gutmenschen"-Konkurenz, die verkneifen sich ja schon auch nur meinen Namen zu nennen.
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08. 03. 2006, 18:21
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#156
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2005
Ort: Bayern
Beiträge: 2.784
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board
Zitat:
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Zitat von milk_auf_ex
Genau diese Art der Aufrufe, hat Heise so in bedrängniss gebracht.
Und mit sachlicher Diskussion, hat das nichts mehr zu tun.
mfg
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Die sind aber auch nicht schüchtern - wenn es um andere geht! Da wird auch schon mal ein Aufruf zu einem DDOS-Angriff als "Dampf ablassen" vom Verlags-Justiziar verharmlost.
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08. 03. 2006, 18:24
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#157
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Mitglied
ex-Moderator
Registrierungsdatum: Feb 2000
Beiträge: 6.900
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board
Zitat:
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Zitat von Gravenreuth
vgl. Art. 5 II GG:
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Art. 5 GG nennt selbst Schranken der freien Meinungsäußerung - das wird oft übersehen!
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Darüberhinaus sind Grundrechte wie etwa die Meinungsfreiheit - was ebenso oft übersehen wird - in erster Linie Abwehrrechte des Einzelnen, mit denen er sich gegen Einwirkungen des Staates auf seinen individuellen Lebensbereich verteidigen kann. Grundrechte sollen dem Einzelnen einen möglichst weit reichenden "staatsfreien Raum" gewährleisten.
Ob und inwieweit Grundrechte über die Staatsgewalt hinaus auch Privatpersonen binden können und ob den Grundrechten damit Drittwirkung zukommt, wird teils immer noch kontrovers diskutiert. Man darf es aber als gefestigt ansehen, dass eine unmittelbare Drittwirkung grundsätzlich nicht vorliegt, anders ausgedrückt: Grundrechte wirken nicht unmittelbar zwischen Privaten. Sie finden nur über die sog. Generalklauseln Eingang in Privatrechtsbeziehungen, zB bei Treu und Glauben iSd § 242 BGB, Sittenwidrigkeit iSd § 826 BGB usw.
Grundsätzlich haben die Grundrechte damit als objektive Wertentscheidungen (lediglich) mittelbare Drittwirkung für Privatrechtsbeziehungen.
Das nur in aller kürze dazu. Ich will das gar nicht weiter vertiefen, zumal hier kaum sinnvoll.
grtz
BuggerT
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08. 03. 2006, 20:05
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#158
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2006
Beiträge: 17
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board
Geändert von holznagel (15. 03. 2006 um 17:32 Uhr).
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08. 03. 2006, 20:34
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#159
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Retro-Nerd-Hippie
Moderator
Registrierungsdatum: Sep 2005
Beiträge: 6.452
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board
Zitat:
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Zitat von holznagel
Wer ist eigentlich Gravenreuth? Sind immer viele Postings hintereinander,
sehr Juristisch!
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LOL! "sehr Juristisch" Herrlich! *gg*
Der berühmte Anwalt und auch Anwalt von/für gulli.com/fliks it solutions. Ich finde es im Übrigen nett, daß er hier mitschreibt, auch wenn ich seine Meinung nicht immer teile. Das allerdings ist mehr auf andere Themen bezogen.
Sorry, diesen Spam konnte ich mir nicht verkneifen, aber das ist bei dieser Menge an Posts eh schon fast egal. Die Erklärung kam nun mittlerweile bestimmt auch schon von fünf Leuten.
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08. 03. 2006, 20:52
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#160
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Boeses junges Fleisch
Registrierungsdatum: Mar 2000
Ort: BO-FH
Beiträge: 13.415
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board
Zitat:
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Zitat von holznagel
Wer ist eigentlich Gravenreuth?
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http://www.gidf.de/gravenreuth
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08. 03. 2006, 20:56
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#161
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2006
Beiträge: 17
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board
Zitat:
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Zitat von MSX
LOL! "sehr Juristisch" Herrlich! *gg*
Der berühmte Anwalt und auch Anwalt von/für gulli.com/fliks it solutions. Ich finde es im Übrigen nett, daß er hier mitschreibt, auch wenn ich seine Meinung nicht immer teile. Das allerdings ist mehr auf andere Themen bezogen.
Sorry, diesen Spam konnte ich mir nicht verkneifen, aber das ist bei dieser Menge an Posts eh schon fast egal. Die Erklärung kam nun mittlerweile bestimmt auch schon von fünf Leuten. 
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Gruß! Günter
Geändert von holznagel (15. 03. 2006 um 17:30 Uhr).
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08. 03. 2006, 20:58
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#162
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Raubhörer + Laubsortierer
Registrierungsdatum: Mar 2001
Ort: Befreiungsfront
Beiträge: 2.939
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board
Ja, ganz unglaublich nett. Seit der Herr im Januar vom Heise-Forum [heise.de] ein Hausverbot erteilt bekam, wird fleissig hier bei Gulli gepostet.
Code:
http://rotglut.org/nachricht_zeigen.php?id=233
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08. 03. 2006, 21:11
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#163
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jan 2006
Ort: wayne
Beiträge: 201
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board
Sowelche Firmen die miese Leistungen erbringen und dann noch aufmucken, sind schlicht .
Wer keine Kritik für diese miese Leistung einstecken kann und daraus auch nicht lernt ist einfach selbst schuld.
Wenn die sowas abziehen brauchen die sich auch net beschweren wenn se in die negativen Schlagzeilen kommen und denen die paar Kunden den diese haben wegrennen.
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08. 03. 2006, 21:13
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#164
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Mitglied
Registrierungsdatum: Nov 2005
Beiträge: 134
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board
wenn schon heißt es " ich denke das die besagte firma zu dumm für diese welt ist"
sonst ist es eine beleidigung :P
//edit: nochwas "die gedanken sind frei...."
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09. 03. 2006, 13:32
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#165
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- deadhead -
Registrierungsdatum: Oct 2004
Beiträge: 946
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board
Die fliks it-solutions GmbH ist ja auch Inhaber von gulli.com also auch voll verantwortlich für dieses Board hier. Da die EUROWEB GmbH und die fliks it-solutions GmbH nunmal in der gleichen Branche ihre Brötchen verdienen, könnte man jetzt natürlich aus Sicht von EUROWEB vermuten, dass dieser Thread eine gezielte Aktion war, um einen direkten Konkurenten schlecht zu machen. Würde man dieser Sichtweise folgen wollen, was ich natürlich ganz und gar nicht tue, wäre das Verhalten dieser Firma wohl schon nachvollziehbar, wenn natürlich niemals entschtuldbar. Sowas tut man einfach nicht.
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09. 03. 2006, 20:45
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#166
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schwarz und haarig
Registrierungsdatum: Dec 2004
Beiträge: 166
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board
Zitat:
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Zitat von ludwighagen
Ja, ganz unglaublich nett. Seit der Herr im Januar vom Heise-Forum [heise.de] ein Hausverbot erteilt bekam, wird fleissig hier bei Gulli gepostet.
Code:
http://rotglut.org/nachricht_zeigen.php?id=233
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Danke für den Link Ludwighagen ! Sehr interessant, besonders Absatz 3. Puhh ist mir schlecht ich sollte das Forum wechseln.
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09. 03. 2006, 21:33
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#167
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Mitglied
Registrierungsdatum: Mar 2006
Beiträge: 29
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board
Hallo zusammen.
Ich bin zwar neu hier,aber mitlesen tue ich schon länger.Den betreffenden Artikel habe ich auch gelesen,bevor er zensiert wurde.
Ich finde es schon seltsam wie sich einige Firmen verhalten.Armes Deutschland.
Ich denke,die meisten werden sich,wenn sie solche Dienste benötigen,auch nach einer solchen Diskussion sich z.B. bei dieser Firma erkundigen.Warum auch nicht? Wenn es für mich passen würde....,aber ich denke nach dieser Aktion sieht das anders aus.
In einem anderen Forum(modellflug) ,gab es schon viele Threads,wo die Produkte ,die wirklich mangelhaft waren,angeprangert wurden.Aber die Firmen waren sich nicht zu fein,sich in diese Diskussion einzuklinken und Rede und Antwort zu stehen.Der Vorteil daran ist,aufgrund der Kritiken,wurden die Mängel sehr schnell abgestellt und die Firmen habe damit eine super Werbung bekommen.Ich kaufe lieber bei Firmen,die noch den Kontakt zum Verbraucher suchen,als bei solchen die lieber radikal vorgehen.Es kommt also immer darauf an,ob die Firmenleitung,vorhandene Intelligenz auch einsetzt.Na ja,der Kunde bestimmt,welche Firma überlebt.Darüber sollten sich so einige mal Gedanken machen.
Ich drücke dem Gulli Team die Daumen.
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09. 03. 2006, 23:31
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#168
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Mitglied
Registrierungsdatum: Dec 2003
Beiträge: 1.353
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board
Zitat:
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Danke für den Link Ludwighagen ! Sehr interessant, besonders Absatz 3. Puhh ist mir schlecht ich sollte das Forum wechseln.
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Und erst recht, wenn ich den Wikipedia-Link anklicke!
Gruss
Lindener
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10. 03. 2006, 02:33
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#169
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Killerspiel Spieler
Registrierungsdatum: Apr 2001
Beiträge: 805
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board
mal eine Frage an die hier anwesenden Juristen,
würde es eigentlich einen unterschied machen wenn ein solches Thema im öffentlichen Teil eines Forums steht oder wenn es hinter "verschlossenen Türen" (nur für registriete Mitgleider) zu erreichen ist?
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10. 03. 2006, 04:20
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#170
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Mitglied
Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 50
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board
Zitat:
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würde es eigentlich einen unterschied machen wenn ein solches Thema im öffentlichen Teil eines Forums steht oder wenn es hinter "verschlossenen Türen" (nur für registriete Mitgleider) zu erreichen ist?
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In gewisser Weise, Ja! Denn wenn das Board nicht so offen wie ein Scheunentor wäre, hätten die Mannen von der besagten Firma sicher nicht den Link (so schnell) gefunden.
(suche doch mal via Google direkt nach dem Firmenname.. evtl fällt dir da was auf)
Zum Thema:
Abmahnung Abmahnung Abmahnung.. wo man hinsieht wird gleich abgemahnt.. das ist wirklich kein schöner zustand mehr
Ich persönlich hatte auch mal das Vergnügen mit einem Anonymisierungsdienst, der die Wortwahl einiger User nicht wirklich hören wollte. Allerdings hat sich der besagte Anbieter so fair verhalten und uns die Möglichkeit gegeben die besagten Themen zu zensieren/löschen ohne gleich eine Abmahnung zu schicken. (Wurde alles per Tel. geklärt)
So sollte das ablaufen und nicht anders
Schönen Tag noch
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10. 03. 2006, 09:15
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#171
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Casanova
Registrierungsdatum: Jan 2006
Ort: Slot 1
Beiträge: 2.835
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board
Mal eine (dumme?) Frage:
Das Board wird abgemahnt wegen irgendwelcher Texte, die die Rechte einer Firma verletzen. Ok.
Aber hier im Board werden Unmegen von Links auf illegale Software gepostet und das nimmt niemand zum Anlass, gegen das Board vorzugehen?
Das verstehe ich nicht so ganz. Das Board bekommt riesige Probleme wegen "Peanuts", aber darf weiterhin in ungezählten Fällen gegen das Urheberrecht verstoßen? Oder sind direkte Links zu Raubkopieren (Software, Musik, Filme) plötzlich wieder erlaubt?
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11. 03. 2006, 17:19
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#172
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po(etisch)
Registrierungsdatum: Jan 2005
Beiträge: 618
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board
Ich GLAUBE, dass das gulli:board nicht für die angebotenen Links haftet und daher niemand dagegen vorgehen kann. Ich denke eher, dass Rapidshare "Probleme" haben wird, da dort ja das meiste gehostet wird...
Gruß,
tjfreak
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11. 03. 2006, 17:27
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#173
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...ist dagegen!
Registrierungsdatum: Jan 2003
Ort: Osnabrooklyn
Beiträge: 5.010
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board
Die entsprechenden Teile der Börse sind nicht öffentlich. Wenn eine Firma sich trotzdem bei Fliks beschwert, dass ihre Software hier illegal angeboten wird, würde der Thread wohl auch unverzüglich gemülleimert werden.
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11. 03. 2006, 17:29
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#174
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Gast
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Re: Euroweb GmbH: einstweilige Verfügung gegen gulli:board
Habe eben eine Ausführung über den Umgang mit Rechtsanwälten gelesen die ich auch nicht vorenthalten möchte:
Zitat:
Artgerechter Umgang mit Rechtsanwälten und Amtsträgern juristischer
Einrichtungen.
xxxxx betrachtet das Dasein vorgenannter Berufsgruppe neutral. Eine
Demokratie benötigt Rechtsanwälte zur Wahrung demokratischer Interessen.
Innerhalb der gesellschaftlichen Komplexität entstehen systembedingt
Reibungspunkte zwischen Menschen und Institutionen. Die Aufgabe eines
Rechtsanwalts besteht nach demokratischem Verständnis darin, im Auftrag
seiner Mandantschaft aufkommende und/oder bereits bestehende
Interessenkonflikte zwischen den Streitparteien einer Lösung zuzuführen.
xxxx wird folglich juristische Kontaktaufnahmen mit der Intension einer
gütlichen Einigung und entsprechendem Wohlwollen prüfen. Diese
Vorgehensweise bezieht sich ausschließlich auf elektronische Dialoge (Email
& Telefon). Juristische Korrespondenz auf dem Postweg wird ohne vorherige
Genehmigung der Zustellung seitens der Grafschaft als gegenstandlos bewertet
und umweltgerecht entsorgt. Schriftstücke mit der Bezifferung von
Streitwerten und/oder Geldforderungen werden als Verstoß gegen die
Schadensminderungspflicht betrachtet, als unbegründet zurückgewiesen und mit
einer Gegenforderung in jeweiliger Höhe im Staatsgebiet des Absenders
geahndet.
Gez.
xxx Wagner
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Der Betreiber dieses Angebotes sitzt in Tschechien.
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12. 03. 2006, 18:05
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#175
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