Hab heut auch "mein" Schutt, Waetke bekommen wegen "Warren_G.-In_the_Mid-Night_Hour-Advance-2005-JCE_www.goldesel.to.rar" soll ich am 27.09.05 im eMule zum Upload angeboten haben. Klar, mit LOGISTEP ermittelt worden... Ich soll 300 Euro abdrücken bis 5.4.06 und Unterlassungserklärung bis 29.03.06.
Unterlassungserklärung hab ich woanders (
www.internetrecht-rostock.de) gelesen gilt 30 Jahre. Gilt ab dann, wenn sie unterzeichnet wurde. Also kann man auch nicht zur Zahlung von Vertragsstrafe von 5000 Euro verpflichtet werden, falls es sich herausstellt, dass man zwischen dem 27.09.05 und heute noch anderen Kram getauscht haben sollte. Unterlassungserklärung muss nicht in der vorgefertigten Form unterzeichnet werden. Nur für dasjenige, was in der Vollmacht steht; die Zuständigkeit des genannten Gerichts muss auch nicht anerkannt werden. Über die Höhe des zu zahlenden Betrags kann mit der Kanzlei verhandelt werden (soviel Geld hab ich nicht - zahle 200 Euro ansonsten sollen die Zivilklage erheben).
Gute Anwälte könnten evtl. noch
www.ra-hahn.de sein....