gulli:board Logo

Anzeige


  Thema geschlossen
gullinews
gulli:News Redaktion
 
Benutzerbild von gullinews
 
Registrierungsdatum: Apr 2002
Beiträge: 5.970
Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Mousse T, Roachford und Warren G - Alben werden überwacht

Nach Earth 2160 und dem letzten Album von Glashaus werden offenbar auch Alben des Labels Peppermint Jam Records von der Schweizer Logistep überwacht. Auf bekannte Weise abgemahnt wurden Tauschbörsennutzer, denen das Anbieten der Alben "Word of Mouth" von Roachford, "In the Midnite Hour" von Warren G oder Files von Mousse T vorgeworfen wird. Bekannt ist bislang die Abmahnung des mutmaßlichen Angebots von gepackten .rar-Files im eDonkey-Netzwerk.
Die Logistep überwacht im Auftrag beispielsweise der Spieleproduzenten Zuxxez oder dem Label 3P Moses Pelhams die Tauschbörsen. Stoßen sie auf Angebote von Dateien ihrer Klienten, läßt die Logistep gegen die augenblicklichen Nutzer der IP, unter der das Angebot erfolgt, zahlreiche, automatisiert Anzeige stellen. Für eine Zivilklage wird weiterhin über die Staatsanwaltschaft die Userdaten von den Providern angefordert.
Die Strafverfahren werden von den chronisch überlasteten Staatsanwaltschaften in der Regel eingestellt, die Rechteinhaber mahnen - in der Regel über die Anwaltskanzlei Schutt und Waetke - die nun ermittelten User ab, deren Anschluß die IP zum fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war.
Im konkreten Fall verlangt die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die im Wiederholungsfall des Angebots eine Vertragsstrafe von 5.001 Euro vorsieht. Zugrundegelegt ist ein Streitwert

weiterlesen
Alt 23. 03. 2006, 18:24 gullinews is offline #1
derPaterick
Ist eigentlich Profi
 
Benutzerbild von derPaterick
 
Registrierungsdatum: May 2003
Beiträge: 3.123
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Heißt das, dass absolut jeder, der sich dieses Album lädt erwischt wird?
Oder nur einige User...
Alt 23. 03. 2006, 18:43 derPaterick is offline #2
caytchen
Mitglied
 
Benutzerbild von caytchen
 
Registrierungsdatum: Jul 2005
Beiträge: 505
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von dummeranfänger
Heißt das, dass absolut jeder, der sich dieses Album lädt erwischt wird?
Oder nur einige User...

Nur die Trottel, die sich das ganze per EMule o.ä. laden...
Sollte wohl mittlerweile bekannt sein, dass man EMule meiden sollte...
Alt 23. 03. 2006, 18:45 caytchen is offline #3
Niceman_de
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Mar 2006
Beiträge: 23
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Emule und Kazar sind grün / blau verseucht.
Aber immer wieder schön zu sehen das es sowas wie Datenschutz nicht mehr gibt.
Alt 23. 03. 2006, 19:13 Niceman_de is offline #4
DasFragezeichen
Widerständler
 
Registrierungsdatum: May 2005
Ort: /home/username
Beiträge: 1.787
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Und das Urteil gegen T-Com? Demnach dürfen bei Flaterateusern keine Daten gespeichert werden! Achja: Um zweifelsfrei nachweisen zu können, dass es sich nicht um ein Fakefile handelt muss Logistep die Datei ja selbst runterladen. Ist das nicht strafbar?! Ich hoffe, dass mal einer der Erwischten den Mut findet genau solche Fragen zu klären und ggf. Anzeige zu erstatten.
Alt 23. 03. 2006, 19:31 DasFragezeichen is offline #5
klotzi
Gesperrt
 
Benutzerbild von klotzi
 
Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 3.171
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Nur die Trottel, die sich das ganze per EMule o.ä. laden...


Wo lädst du denn?
Alt 23. 03. 2006, 19:43 klotzi is offline #6
klotzi
Gesperrt
 
Benutzerbild von klotzi
 
Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 3.171
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Und das Urteil gegen T-Com? Demnach dürfen bei Flaterateusern keine Daten gespeichert werden!

Glaub ich nich. Haste ma n Link?
Alt 23. 03. 2006, 19:57 klotzi is offline #7
kwakbe
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Sep 2004
Ort: .de
Beiträge: 183
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

@klotzi :

sei doch mal mutig, und mach was
...was du noch nie gemacht hast...
-fensterputzen zum beispiel !

*rofl*
Alt 23. 03. 2006, 20:15 kwakbe is offline #8
klotzi
Gesperrt
 
Benutzerbild von klotzi
 
Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 3.171
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Wat, wer bist du denn?
Alt 23. 03. 2006, 20:28 klotzi is offline #9
2x2
das Xicht
 
Benutzerbild von 2x2
 
Registrierungsdatum: Feb 2006
Beiträge: 364
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von DasFragezeichen
Und das Urteil gegen T-Com? Demnach dürfen bei Flaterateusern keine Daten gespeichert werden! Achja: Um zweifelsfrei nachweisen zu können, dass es sich nicht um ein Fakefile handelt muss Logistep die Datei ja selbst runterladen. Ist das nicht strafbar?! Ich hoffe, dass mal einer der Erwischten den Mut findet genau solche Fragen zu klären und ggf. Anzeige zu erstatten.

nein, die müssen es nicht runterladen. die vergleichen nur den hash. aber wenn 2 hashs gleich sind, ist es noch theoretisch kein 100%er beweis. bei diesen firmen praktisch schon...
Alt 23. 03. 2006, 20:39 2x2 is offline #10
klotzi
Gesperrt
 
Benutzerbild von klotzi
 
Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 3.171
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Ich will immer noch das Urteil wissen bitte.
Alt 23. 03. 2006, 20:40 klotzi is offline #11
Korrupt
Boeses junges Fleisch
 
Benutzerbild von Korrupt
 
Registrierungsdatum: Mar 2000
Ort: BO-FH
Beiträge: 13.412
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

klotzi, du gehst nicht nur mir auf die Nerven *anmerk*.

http://www.gulli.com/news/t-online-d...ip-2006-01-25/ zum lesen.

Die Frage klaert sich vermutlich leicht. Die angebotenen Files wurden schon im letzten Jahr von der Logistep getrackt, das urteil gegen die tkom ist von Januar 2006.
Alt 23. 03. 2006, 20:41 Korrupt is offline #12
klotzi
Gesperrt
 
Benutzerbild von klotzi
 
Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 3.171
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Die News sind aber falsch.

T-Online darf nicht genrell nicht mitloggen, das Urteil gilt nämlich eigentlich nur zwischen den zwei Parteien selbst.


Deshalb werde ich hier weiternerven, bis jemand mir irgendeinen Beweis bringt, dass T-Online das bei allen Nutzern nicht darf.
Alt 23. 03. 2006, 20:54 klotzi is offline #13
MasterofDisaster
ex-mod
 
Registrierungsdatum: Apr 2000
Ort: Kühlschrank
Beiträge: 641
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Unabhängig davon, welche P2P-Software genutzt wird möchte ich doch nochmal hier in aller Öffentlichkeit auf Peerguardian, einen eigentlich mittlerweile ja recht bekannten IP-Blocker, hinweisen:

http://phoenixlabs.org/

Das Quasi-Kondom für P2P-Filesharing. Aber wie beim Sex gilt: 100% Sicherheit gibt es dadurch auch nicht. Aber es blockt schon einiges ab.

EMule und Konsorten sollte man mittlerweile schlauerweise meiden.
Alt 23. 03. 2006, 20:56 MasterofDisaster is offline #14
klotzi
Gesperrt
 
Benutzerbild von klotzi
 
Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 3.171
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
EMule und Konsorten sollte man mittlerweile schlauerweise meiden.

Auch mit dem Quasi-Kondom?
Alt 23. 03. 2006, 20:59 klotzi is offline #15
~Rayn Mercury~
 
Beiträge: n/a
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Mann sollte doch vorallem Daten von Großen Firmen meiden, die das dann auch verfolgen.
Ladet z.B. Anime Fansubs und Punkrock da hats so weit ich weiß noch nie ne anzeige gegeben. ^^
Alt 23. 03. 2006, 21:34 #16
Imhotep
PublicEnemy
 
Registrierungsdatum: Jan 2003
Ort: I5tAnbUL
Beiträge: 157
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Gilt die Gefahr eigentlich auch für torrents?
Ich meine da gibt ja keine Server
Alt 23. 03. 2006, 21:45 Imhotep is offline #17
roedel
Mitglied
 
Registrierungsdatum: Jul 2003
Beiträge: 347
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

^^^^

Geändert von roedel (09. 07. 2006 um 00:10 Uhr).
Alt 23. 03. 2006, 22:21 roedel is offline #18
Liberty Hunter
Mitglied
 
Benutzerbild von Liberty Hunter
 
Registrierungsdatum: Aug 2004
Beiträge: 151
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Mal eine Anmerkung zu der Geschichte Emule un konsorten: Wenn Emule denn wirklich sooo abgrund tief schlecht, schlimm und kirminell ist, wie hier ja gesagt wird, warum wird es dann hier auf Gulli zum einen zum Download angeboten und warum ist es zum zweiten in der Toplist (wenn auch nur mit einem Banner) vertreten? Dürfte ja eigentlich dann nicht sein, wenn Emule wirklich so gefährlich ist...

MfG Liberty Hunter
Alt 23. 03. 2006, 22:34 Liberty Hunter is offline #19
sebamed
1. schwarzes KKK-Mitglied
 
Benutzerbild von sebamed
 
Registrierungsdatum: May 2005
Beiträge: 3.036
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von klotzi
Die News sind aber falsch.

T-Online darf nicht genrell nicht mitloggen, das Urteil gilt nämlich eigentlich nur zwischen den zwei Parteien selbst.


Deshalb werde ich hier weiternerven, bis jemand mir irgendeinen Beweis bringt, dass T-Online das bei allen Nutzern nicht darf.



nein! die news ist nicht falsch.
t-online darf absolut grundsätzlich keine ips von flatrateusern mitloggen!

http://www.heise.de/newsticker/resul.../meldung/68801

die ip wird gelöscht, sobald ein user die verbindung getrennt hat!

hättest du diese logistepfälle zb auf heise mitverfolgt, wüsstest du wie vorgegangen wird.

logistep schickt sofort wenn ein user auffällt eine mail an die zuständigen provider mit dem hinweis, dass verdacht besteht und daher diese ip ausnahmsweise auch nach dem trennen der verbindung nicht gelöscht wird. da user meistens stundenlang mit der selben ip unterwegs sind und sich nicht neu einwählen besteht die verbindung noch, wenn der isp dann diese abuse-mail bearbeitet. auf grund dieses verdachtes darf in diesen fällen dann die ip (die eigentlich umgehen gelöscht werden müsste) ausnahmsweise gespeichert werden.


da diese firma logistep mit ihrem automatisch versendeten abusemails die provider dermassen zugespammt hat, hat der provider versatel vor dem landgericht flensburg zumindest diesen automatschen mailversand gerichtl. gestopt.
Alt 23. 03. 2006, 22:34 sebamed is offline #20
klotzi
Gesperrt
 
Benutzerbild von klotzi
 
Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 3.171
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
t-online darf absolut grundsätzlich keine ips von flatrateusern mitloggen!

Wie gesagt: Falsch!


Siehe auch hier:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=56247
Alt 23. 03. 2006, 22:49 klotzi is offline #21
DasFragezeichen
Widerständler
 
Registrierungsdatum: May 2005
Ort: /home/username
Beiträge: 1.787
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Peer Guardian schlägt bei mir auch aus, wenn ich legale Inhalte tausche. Was sagt uns das? Ist das überhaupt erlaubt, was diese "Anti-Piraterieserver" da machen. Ich meine Peer Guardian registriert einen Kontaktaufnahmeversuch und irgendwas wollte die geblockte IP wohl von mir, ob nun den Datenstrom mitsniffen, den Share durchsuchen oder what ever. Kann man da netmal gegen vorgehen, beispielsweise wegen versuchte Computerspionage oder so?
Alt 23. 03. 2006, 22:53 DasFragezeichen is offline #22
sebamed
1. schwarzes KKK-Mitglied
 
Benutzerbild von sebamed
 
Registrierungsdatum: May 2005
Beiträge: 3.036
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von klotzi
Wie gesagt: Falsch!


Siehe auch hier:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=56247

wo steht da denn was du behauptest?

ich habe mir da nciht alles durchgelsen, da ich es für überflüssig halte, da forenbeiträge (wo jeden nach belieben rumüllen kann wie er will)keine pressemeldungen ersetzen!

ip-adressen sind keine daten die bei flatrates zur abrechnung nötig sind! damit verstösst die speicherung gegen das deutsche datenschutzgesetz. dabei ist egal ob der kunde holger voss oder sonst wie heisst!

das landgerichts darmstadt bestätigte dank des präzendezfalles von holger voss nur bereits geltenes recht! die vorherige ip-speicherungen bei flatrateusern waren bereits unzulässig!

Zitat:
Das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG) legen fest, dass der Provider die sensiblen Daten nicht einzusehen oder gar "auf Vorrat" zu speichern hat. Vielmehr seien diese Daten gemäß Telekommunikationsgesetz unverzüglich zu löschen, so Ritter weiter. Das Landgericht Darmstadt habe also geltendes Recht lediglich bestätigt und nicht verändert. Dadurch sei die Analyse der Nutzungsdaten von Flatrate-Kunden auch schon vor dem Urteil des Landgerichts illegal gewesen.
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/19976/1


Zitat:
Die T-Online AG muss die IP-Adressen von Flatrate-Nutzern sofort nach Beendigung der jeweiligen Verbindung löschen. So urteilte am heutigen Mittwoch die 25. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt in der Berufungsverhandlung zur erstinstanzlichen Entscheidung in der Klage des Flatrate-Nutzers Holger Voss (Az. 25 S 118/2005). Das bislang ebenfalls mitgespeicherte Volumen darf der Provider noch nicht einmal erheben, geschweige denn speichern. Die Kammer vertritt die Auffassung, dass diese Daten für eine Rechnungsstellung nicht erforderlich sind und deshalb deren Erhebung und Speicherung nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes nicht zulässig ist.
http://www.heise.de/newsticker/resul.../meldung/68801
Alt 23. 03. 2006, 23:03 sebamed is offline #23
klotzi
Gesperrt
 
Benutzerbild von klotzi
 
Registrierungsdatum: Nov 2003
Beiträge: 3.171
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Ok, sry, dann tuts mir leid (da das anscheinend schon VORHER verboten war).

Das Urteil direkt bezieht sich aber genau genommen NUR auf die 2 Parteien selbst.
Da magst du heise usw. zitieren, richtiger wird der Artikel deswegen trotzdem nicht..


Den recht.de-Thread kannst dir ruhig ma durchlesen, ist nicht lang und da wirste auch einsehen, dass das Urteil sicht NICHT auf alle Flatrate-Benutzer bezieht!


Alt 23. 03. 2006, 23:08 klotzi is offline #24
sebamed
1. schwarzes KKK-Mitglied
 
Benutzerbild von sebamed
 
Registrierungsdatum: May 2005
Beiträge: 3.036
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

Zitat:
Zitat von klotzi
Ok, sry, dann tuts mir leid (da das anscheinend schon VORHER verboten war).

Das Urteil direkt bezieht sich aber genau genommen NUR auf die 2 Parteien selbst.
Da magst du heise usw. zitieren, richtiger wird der Artikel deswegen trotzdem nicht..


Den recht.de-Thread kannst dir ruhig ma durchlesen, ist nicht lang und da wirste auch einsehen, dass das Urteil sicht NICHT auf alle Flatrate-Benutzer bezieht!





die tkom hat mit der speicherung von abrechnung irrelevaten daten gegen das datenschutz- bzw telekomunikationsgesetz verstossen.

letztendlich bezieht sich ein urteil immer erstmal nur auf kläger und beklägten. wird jedoch bei bei der praktik des beklagten ein gesetzesverstoss festgestellt, darf der beklägte diese praxis so natürlich nicht fortsetzen.

tonline muss sich nach dem urteil an das datenschutz- bzw telekomunikationsgesetz halten und hätte es eigentlich auch schon vorher tuen müssen. und dieses besagt, dass von den kunden nur abrechnungsrelavante daten gespeichert werden düfen, wozu bei flats nicht die ip-adressen zählen

ich weiss nicht wo du da fehler im heise-artikel entdeckt und ob du diese auch (zb durch pressemittelungen des gerichtes oder andere pressemeldungen) widerlegen kannst?


hier ürbigens die offizielle presseerklärung des landgercihst darmstadt:

Zitat:
Landgericht Darmstadt: T-Onlines Speicherung
von Verbindungsdaten auf Vorrat ist illegal

Das Landgericht Darmstadt hat am heutigen Mittwoch (25. Januar 2006)
in zweiter Instanz entschieden, dass die beim Internetanbieter
T-Online übliche Praxis, Internetverbindungsdaten auf Vorrat zu
speichern, illegal ist. Die Revision wurde nicht zugelassen. Geklagt
hatte ein 32jähriger T-Online-Kunde aus Münster.

Bisher speichert die T-Online AG über ihre KundInnen, mit welcher
Adresse ("IP-Adresse") sie sich im Internet bewegen, zu welchen
Zeiten sie ins Internet eingewählt sind und welche Datenmengen
jeweils übertragen werden. Diese Daten werden mehrere Monate lang
aufbewahrt. Das hält der Kläger für illegal, er beruft sich dabei vor
allem auf die Paragraphen 96 und 97 des Telekommunikationsgesetzes
(TKG).

Schon in erster Instanz hatte das Amtsgericht Darmstadt dem Kläger
Recht gegeben, dass die Zuordnung, an wen eine IP-Adresse zu einem
bestimmten Zeitpunkt vergeben war, nicht wie bisher gespeichert
werden dürfe. Während das Amtsgericht aber noch eine Speicherung von
maximal einigen Tagen für zulässig hielt, folgte jetzt das
Landgericht dem Antrag des Klägers und stellte fest, dass die
Zuordnung der IP-Adresse zu seiner Person unmittelbar nach Ende der
Internetverbindung gelöscht werden müsse.

Außerdem folgte das Landgericht dem Antrag des Klägers, dass die
jeweils übertragene Datenmenge nicht erhoben werden darf. Auch hierin
korrigierte es die Entscheidung aus erster Instanz.

Das Landgericht wies jedoch den Antrag des Klägers ab, nach dem der
Provider nicht mehr hätte speichern dürfen, zu welchen Zeiten der
Kläger ins Internet eingewählt war. Es begründete diese Entscheidung
mit der Möglichkeit von Internetverbindungen, die nicht im
Pauschalpreis der "Flatrate" enthalten sind, sondern die nach
Nutzungsdauer abgerechnet werden.

Der Kläger, der sich seit April 2003 bemüht, die Speicherung der
fraglichen Daten zu beenden, zeigte sich erfreut über das Urteil.
Damit werde jetzt hoffentlich die "jahrelang praktizierte
Protokollierung von millionen Telekommunikationsvorgängen" beendet.

Nachdem das EU-Parlament im Dezember beschlossen hat, alle Internet-
und Telefonverbindungen auf Vorrat zu protokollieren, droht der
Erfolg des Klägers von Kurzer Dauer zu sein. Doch der gibt sich
zuversichtlich: "Ich gehe erst einmal davon aus, dass die
Vorratsdatenspeicherung nicht kommt, denn sie widerspricht dem
Grundgesetz und darf daher hier gar nicht umgesetzt werden."

---------------------------------------------------------------------

Kläger: Holger Voss, Münster
Rechtsanwalt des Klägers: Dirk Wüstenberg, Offenbach

Beklagte: T-Online AG, Darmstadt

Gericht: 25. Zivilkammer / Berufungskammer des Landgerichts Darmstadt

Urteil: 25 S 118/2005 vom 25.01.2006
Alt 23. 03. 2006, 23:25 sebamed is offline #25
Themen-Optionen Thema geschlossen


Themen-Optionen

Gehe zu