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#1 |
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gulli:News Redaktion
Registriert seit: Apr 2002
Beiträge: 10.039
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Mousse T, Roachford und Warren G - Alben werden überwacht
Nach Earth 2160 und dem letzten Album von Glashaus werden offenbar auch Alben des Labels Peppermint Jam Records von der Schweizer Logistep überwacht. Auf bekannte Weise abgemahnt wurden Tauschbörsennutzer, denen das Anbieten der Alben "Word of Mouth" von Roachford, "In the Midnite Hour" von Warren G oder Files von Mousse T vorgeworfen wird. Bekannt ist bislang die Abmahnung des mutmaßlichen Angebots von gepackten .rar-Files im eDonkey-Netzwerk. Die Logistep überwacht im Auftrag beispielsweise der Spieleproduzenten Zuxxez oder dem Label 3P Moses Pelhams die Tauschbörsen. Stoßen sie auf Angebote von Dateien ihrer Klienten, läßt die Logistep gegen die augenblicklichen Nutzer der IP, unter der das Angebot erfolgt, zahlreiche, automatisiert Anzeige stellen. Für eine Zivilklage wird weiterhin über die Staatsanwaltschaft die Userdaten von den Providern angefordert. Die Strafverfahren werden von den chronisch überlasteten Staatsanwaltschaften in der Regel eingestellt, die Rechteinhaber mahnen - in der Regel über die Anwaltskanzlei Schutt und Waetke - die nun ermittelten User ab, deren Anschluß die IP zum fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war. Im konkreten Fall verlangt die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die im Wiederholungsfall des Angebots eine Vertragsstrafe von 5.001 Euro vorsieht. Zugrundegelegt ist ein Streitwert weiterlesen |
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# 2 |
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Mitglied
Registriert seit: May 2003
Beiträge: 3.267
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Heißt das, dass absolut jeder, der sich dieses Album lädt erwischt wird?
Oder nur einige User... |
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# 3 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Sollte wohl mittlerweile bekannt sein, dass man EMule meiden sollte... |
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# 4 |
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Mitglied
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 23
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Emule und Kazar sind grün / blau verseucht.
Aber immer wieder schön zu sehen das es sowas wie Datenschutz nicht mehr gibt.
Friedhelm Funkel:
Die Situation ist bedrohlich, aber nicht bedenklich. |
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# 5 |
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Widerständler
Registriert seit: May 2005
Ort: /home/username
Beiträge: 3.191
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Und das Urteil gegen T-Com? Demnach dürfen bei Flaterateusern keine Daten gespeichert werden! Achja: Um zweifelsfrei nachweisen zu können, dass es sich nicht um ein Fakefile handelt muss Logistep die Datei ja selbst runterladen. Ist das nicht strafbar?! Ich hoffe, dass mal einer der Erwischten den Mut findet genau solche Fragen zu klären und ggf. Anzeige zu erstatten.
"Und ich bin mir ziemlich sicher dass manche Bürgerinnen und Bürger die für CDU/CSU und FDP gewählt haben sich die Augen reiben werden." (Peer Steinbrück im RTL-Nachtjournal vom 27.09.2009)
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# 6 | |
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Gesperrt
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 3.155
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Zitat:
Wo lädst du denn? |
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# 7 | |
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Gesperrt
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 3.155
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Zitat:
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# 8 |
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Mitglied
Registriert seit: Sep 2004
Ort: .de
Beiträge: 186
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@klotzi :
sei doch mal mutig, und mach was ...was du noch nie gemacht hast... -fensterputzen zum beispiel ! *rofl*
*************************
hier stand mal werbung ! ************************* |
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# 9 |
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Gesperrt
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 3.155
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Wat, wer bist du denn?
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# 10 | |
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=4
Registriert seit: Feb 2006
Beiträge: 394
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Zitat:
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# 11 |
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Gesperrt
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 3.155
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Ich will immer noch das Urteil wissen bitte.
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# 12 |
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Boeses junges Fleisch
Registriert seit: Mar 2000
Ort: BO-FH
Beiträge: 13.328
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klotzi, du gehst nicht nur mir auf die Nerven *anmerk*.
http://www.gulli.com/news/t-online-darf-keine-ip-2006-01-25/ zum lesen. Die Frage klaert sich vermutlich leicht. Die angebotenen Files wurden schon im letzten Jahr von der Logistep getrackt, das urteil gegen die tkom ist von Januar 2006. |
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# 13 |
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Gesperrt
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 3.155
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Die News sind aber falsch.
T-Online darf nicht genrell nicht mitloggen, das Urteil gilt nämlich eigentlich nur zwischen den zwei Parteien selbst. Deshalb werde ich hier weiternerven, bis jemand mir irgendeinen Beweis bringt, dass T-Online das bei allen Nutzern nicht darf.
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# 14 |
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ex-mod
ex-Moderator
Registriert seit: Apr 2000
Ort: Kühlschrank
Beiträge: 641
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Unabhängig davon, welche P2P-Software genutzt wird möchte ich doch nochmal hier in aller Öffentlichkeit auf Peerguardian, einen eigentlich mittlerweile ja recht bekannten IP-Blocker, hinweisen:
http://phoenixlabs.org/ Das Quasi-Kondom für P2P-Filesharing. Aber wie beim Sex gilt: 100% Sicherheit gibt es dadurch auch nicht. Aber es blockt schon einiges ab. EMule und Konsorten sollte man mittlerweile schlauerweise meiden.
Hope this made sense. I haven't had coffee yet.
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# 15 | |
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Gesperrt
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 3.155
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Zitat:
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# 16 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Mann sollte doch vorallem Daten von Großen Firmen meiden, die das dann auch verfolgen.
Ladet z.B. Anime Fansubs und Punkrock da hats so weit ich weiß noch nie ne anzeige gegeben. ^^ |
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# 17 |
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PublicEnemy
Registriert seit: Jan 2003
Ort: I5tAnbUL
Beiträge: 167
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Gilt die Gefahr eigentlich auch für torrents?
Ich meine da gibt ja keine Server |
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# 18 |
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Mitglied
Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 349
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^^^^
Geändert von roedel (09. 07. 2006 um 00:10 Uhr) |
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# 19 |
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Mitglied
Registriert seit: Aug 2004
Beiträge: 162
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Mal eine Anmerkung zu der Geschichte Emule un konsorten: Wenn Emule denn wirklich sooo abgrund tief schlecht, schlimm und kirminell ist, wie hier ja gesagt wird, warum wird es dann hier auf Gulli zum einen zum Download angeboten und warum ist es zum zweiten in der Toplist (wenn auch nur mit einem Banner) vertreten? Dürfte ja eigentlich dann nicht sein, wenn Emule wirklich so gefährlich ist...
MfG Liberty Hunter |
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# 20 | |
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1. schwarzes KKK-Mitglied
Registriert seit: May 2005
Beiträge: 2.979
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Zitat:
nein! die news ist nicht falsch. t-online darf absolut grundsätzlich keine ips von flatrateusern mitloggen! http://www.heise.de/newsticker/resul.../meldung/68801 die ip wird gelöscht, sobald ein user die verbindung getrennt hat! hättest du diese logistepfälle zb auf heise mitverfolgt, wüsstest du wie vorgegangen wird. logistep schickt sofort wenn ein user auffällt eine mail an die zuständigen provider mit dem hinweis, dass verdacht besteht und daher diese ip ausnahmsweise auch nach dem trennen der verbindung nicht gelöscht wird. da user meistens stundenlang mit der selben ip unterwegs sind und sich nicht neu einwählen besteht die verbindung noch, wenn der isp dann diese abuse-mail bearbeitet. auf grund dieses verdachtes darf in diesen fällen dann die ip (die eigentlich umgehen gelöscht werden müsste) ausnahmsweise gespeichert werden. da diese firma logistep mit ihrem automatisch versendeten abusemails die provider dermassen zugespammt hat, hat der provider versatel vor dem landgericht flensburg zumindest diesen automatschen mailversand gerichtl. gestopt. |
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# 21 | |
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Gesperrt
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 3.155
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Zitat:
Siehe auch hier: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=56247 |
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# 22 |
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Widerständler
Registriert seit: May 2005
Ort: /home/username
Beiträge: 3.191
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Peer Guardian schlägt bei mir auch aus, wenn ich legale Inhalte tausche. Was sagt uns das? Ist das überhaupt erlaubt, was diese "Anti-Piraterieserver" da machen. Ich meine Peer Guardian registriert einen Kontaktaufnahmeversuch und irgendwas wollte die geblockte IP wohl von mir, ob nun den Datenstrom mitsniffen, den Share durchsuchen oder what ever. Kann man da netmal gegen vorgehen, beispielsweise wegen versuchte Computerspionage oder so?
"Und ich bin mir ziemlich sicher dass manche Bürgerinnen und Bürger die für CDU/CSU und FDP gewählt haben sich die Augen reiben werden." (Peer Steinbrück im RTL-Nachtjournal vom 27.09.2009)
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# 23 | |||
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1. schwarzes KKK-Mitglied
Registriert seit: May 2005
Beiträge: 2.979
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Zitat:
ich habe mir da nciht alles durchgelsen, da ich es für überflüssig halte, da forenbeiträge (wo jeden nach belieben rumüllen kann wie er will)keine pressemeldungen ersetzen! ip-adressen sind keine daten die bei flatrates zur abrechnung nötig sind! damit verstösst die speicherung gegen das deutsche datenschutzgesetz. dabei ist egal ob der kunde holger voss oder sonst wie heisst! das landgerichts darmstadt bestätigte dank des präzendezfalles von holger voss nur bereits geltenes recht! die vorherige ip-speicherungen bei flatrateusern waren bereits unzulässig! Zitat:
Zitat:
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# 24 |
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Gesperrt
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 3.155
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Ok, sry, dann tuts mir leid (da das anscheinend schon VORHER verboten war).
Das Urteil direkt bezieht sich aber genau genommen NUR auf die 2 Parteien selbst. Da magst du heise usw. zitieren, richtiger wird der Artikel deswegen trotzdem nicht.. ![]() Den recht.de-Thread kannst dir ruhig ma durchlesen, ist nicht lang und da wirste auch einsehen, dass das Urteil sicht NICHT auf alle Flatrate-Benutzer bezieht!
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# 25 | ||
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1. schwarzes KKK-Mitglied
Registriert seit: May 2005
Beiträge: 2.979
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Zitat:
die tkom hat mit der speicherung von abrechnung irrelevaten daten gegen das datenschutz- bzw telekomunikationsgesetz verstossen. letztendlich bezieht sich ein urteil immer erstmal nur auf kläger und beklägten. wird jedoch bei bei der praktik des beklagten ein gesetzesverstoss festgestellt, darf der beklägte diese praxis so natürlich nicht fortsetzen. tonline muss sich nach dem urteil an das datenschutz- bzw telekomunikationsgesetz halten und hätte es eigentlich auch schon vorher tuen müssen. und dieses besagt, dass von den kunden nur abrechnungsrelavante daten gespeichert werden düfen, wozu bei flats nicht die ip-adressen zählen ich weiss nicht wo du da fehler im heise-artikel entdeckt und ob du diese auch (zb durch pressemittelungen des gerichtes oder andere pressemeldungen) widerlegen kannst? hier ürbigens die offizielle presseerklärung des landgercihst darmstadt: Zitat:
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