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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Mousse T, Roachford und Warren G - Alben werden überwacht

    Nach Earth 2160 und dem letzten Album von Glashaus werden offenbar auch Alben des Labels Peppermint Jam Records von der Schweizer Logistep überwacht. Auf bekannte Weise abgemahnt wurden Tauschbörsennutzer, denen das Anbieten der Alben "Word of Mouth" von Roachford, "In the Midnite Hour" von Warren G oder Files von Mousse T vorgeworfen wird. Bekannt ist bislang die Abmahnung des mutmaßlichen Angebots von gepackten .rar-Files im eDonkey-Netzwerk.
    Die Logistep überwacht im Auftrag beispielsweise der Spieleproduzenten Zuxxez oder dem Label 3P Moses Pelhams die Tauschbörsen. Stoßen sie auf Angebote von Dateien ihrer Klienten, läßt die Logistep gegen die augenblicklichen Nutzer der IP, unter der das Angebot erfolgt, zahlreiche, automatisiert Anzeige stellen. Für eine Zivilklage wird weiterhin über die Staatsanwaltschaft die Userdaten von den Providern angefordert.
    Die Strafverfahren werden von den chronisch überlasteten Staatsanwaltschaften in der Regel eingestellt, die Rechteinhaber mahnen - in der Regel über die Anwaltskanzlei Schutt und Waetke - die nun ermittelten User ab, deren Anschluß die IP zum fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war.
    Im konkreten Fall verlangt die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die im Wiederholungsfall des Angebots eine Vertragsstrafe von 5.001 Euro vorsieht. Zugrundegelegt ist ein Streitwert

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  2. #2181
    FS4ALL FANATIC
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Unser kleiner Freund verbreitet grad schon wieder Schreckensmeldungen im Planet3dnow-Forum.
    Also lebt er zumindest noch. Was bin ich froh, dass es ihm gutgeht.

    ....und er macht sich schon wieder lächerlich.....nix dazugelernt
    Geändert von könnt kotzen (21. 07. 2006 um 23:50 Uhr)

  3. #2182
    Gesperrt Avatar von herbieonderby
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Wie bereits geschrieben wurde ich ebenfalls abgemahnt.

    Jedenfalls hab ich danach meinen Provider angeschrieben, dass ich Ansprüche geltend mache, da der Vorgang von Logistep illegal ist, siehe Versatel einstweilige Verfügung und drohte mir einer Klage.

    Zwar hat sich mein Provider geweigert die Kosten zu übernehmen. Jedoch hat er mir angeboten für die nächsten 6 Monate die Kosten für meine Flat zu übernehmen. Ausserdem hab ich eine Entschuldigung bekommen. Somit spare ich in etwa 300€

    Von den 50€ die jetzt noch übrig bleiben werd ich mir einen Usenet Account erstellen und das Spiel Earth 2160 downloaden, ausserdem bei AllofMp3 die neuen Mouse T Lieder.

    Vielen dank liebes Logistep Team, weiter so

  4. #2183
    FS4ALL FANATIC
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Mal was anderes:
    Wurde eigentlich schon jemand wegen einem Vergehen in 2006 abgemahnt? Bisher waren doch alle Sachen von 2005. Im Januar 2006 war doch dann das T-Kom Urteil zur Datenspeicherung. Kann es sein dass die Abmahn-Welle bald von selbst ausläuft, wenn denen die IP´s aus 2005 ausgehen?

  5. #2184
    Celebrate Old Europe Avatar von hanskanns
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Im Januar 2006 war doch dann das T-Kom Urteil zur Datenspeicherung.
    Dieses Urteil gilt nur für Holger Voss, zumindest sieht die Telekom das so, siehe http://www.gulli.com/news/ip-logging...ll-2006-04-13/

    Von den 50€ die jetzt noch übrig bleiben werd ich mir einen Usenet Account erstellen und das Spiel Earth 2160 downloaden, ausserdem bei AllofMp3 die neuen Mouse T Lieder.

    Vielen dank liebes Logistep Team, weiter so
    LOL

  6. #2185
    Midgleed Avatar von Hadron
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von könnt kotzen
    Mal was anderes:
    Wurde eigentlich schon jemand wegen einem Vergehen in 2006 abgemahnt? Bisher waren doch alle Sachen von 2005.
    Also bei mir lagen zwischen Verursachung des Schadens von ca. 25.000 (in Worten: fünfundzwanzigtausend) Euro (d.h. Download eines Cracks) und Empfang der diesbezüglichen Abmahnung fast genau sieben Monate.
    Sollte Logistep also im Januar 2006 geschnüffelt haben, sind die ersten Abmahnungen wohl ab August zu erwarten.

  7. #2186
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von karlomari
    @casper 36


    Irgendwie komisch dieser Nachtrag.
    Wie auch Fs4all am 18.07 verschwindet und Du danach auftauchst.
    Natürlich mit korrekter Rechtschreibung.
    Welch ein Zufall.

    mfg
    Karlo

    Das war eine antwort von denen auf eine email die ich dort hingesendet habe.

    Ich bin bestimmt keiner von denen.
    Also bitte nicht nochmal.
    Ich habe nur die email kopiert um hier zu informieren

  8. #2187
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von casper 36
    Das war eine antwort von denen auf eine email die ich dort hingesendet habe.

    Ich bin bestimmt keiner von denen.
    Also bitte nicht nochmal.
    Ich habe nur die email kopiert um hier zu informieren
    Jau... schon komisch das. Erst postest du hier eine Story von wegen telefonischer Beratung und so. Guter Witz. Im Ernstfall kommst du meist nicht mal an der Vorzimmerdame vorbei. (Habe mal in der Geschäftskundenaquise für einen großen Telefon/Internetprovider gearbeitet und das zur Genüge erfahren. Selbst den Anwalt den ich damit beauftragt hatte ausstehende Zahlungen von einem ehemaligen Arbeitgeber einzufordern habe ich nicht ein einziges mal telefonisch gesprochen.)
    Angeblich rät der Anwalt dir die UE zu unterschreiben. Kein Anwalt dem was an seinem Job liegt rät mir eine regelwidrige UE zu unterschreiben! Eine UE ist ein Vertrag zwischen mir und dem Rechteinhaber. Da haben weder eure Kostenforderung, noch die Verlagerung des Gerichtsstandes was drin zu suchen! Außerdem sollte ihr für die Vertragsstrafe mal einen vernünftigen Betrag angeben! Dass ein Gericht die später festsetzen soll halte ich für Blödsinn.
    Dann faselst du was mit 500€ für eine geänderte UE. Haha, möchte mal die Kostennote dafür sehen. Ich weiß ja das viele Anwälte Halsabschneider sind aber das schlägt ja wohl dem Fass den Boden aus. Der Einschüchterungsversuch ging nach hinten los, sorry. Beim nächsten mal bitte nicht so übertreiben.
    Danach aus dem Zusammenhang gepostete oder frei interpretierte Links und als letzte eine angeblich kopierte Email in der blöder Weise Absender und Empfänger übereinstimmen. Leute, wenn ihr euch schon die Mühe macht hier gefakten Schriftverkehr zu posten dann doch bitte mit etwas mehr Sorgfalt! Außerdem, ich hatte schon öfter mit Anwälten zu tun (Sowohl für als auch gegen mich arbeitend.) und habe auch schon ein paar Emails versandt. Ich habe NIE Antwort per Email erhalten, sondern immer schriftlich und per Post.

    Fällt euch Pennern denn nichts besseres mehr ein?

    Unter wievielen Pseudonymen werden den jetzt deutschlandweit von euch Fehlinformationen gestreut und Panik verbreitet? Was soll das? Wenn ihr im Recht seid, warum klagt ihr es dann nicht einfach ein anstatt hier auf solche Stasimethoden zurückzugreifen?

    Ich weiß was ich nächste Woche mache... zum Gericht gehen und mich mal genau erkundigen wie das mit der Gerichtskostenbeihilfe läuft. Hatte erst vor ein paar Monaten ein Verfahren zwecks Ausschluß einer Vaterschaft (Woohoo Deutschland! Da muß ich erst vor Gericht damit der richtige Vater die Vaterschaft zugesprochen bekommen kann.). Damals haben die zu mir gesagt, Beihilfe bekommt der der Aussicht hat einen Prozeß zu gewinnen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich die habe. Immerhin richtet sich eure Abmahnung ungerechtfertigter Weise gegen mich. Ich habe den Download nicht gestartet. Als Störer komme ich auch nicht in Frage denn ich weise jeden der meinen Zugang benutzt darauf hin, dass Downloads möglicherweise illegal sein könnten. Des weiteren habe ich besagte Datei sofort nach dem Auffinden vernichtet.
    Wäre doch nett, wenn wir die erste negative Feststellungsklage durchbekommen würden, oder? Muß eh zum Gericht weil meine Ex schon wieder schwanger ist. (Dass die blöde Kuh nicht noch ein halbes Jahr warten kann! Dann hät ich den ganzen Scheiß nicht nochmal am Hals. ) Wie wäre es mit einer öffentlichen Verhandlung? Öffentliches Interesse sollte einfach nachzuweisen seien und ich wohne recht zentral in Deutschland. Anschließend könnten ja der Ruder- und der Routerclub noch auf ein Bier oder zwei losziehen. Zeche zahlt der Verlierer.
    Geändert von MannMann (22. 07. 2006 um 04:00 Uhr)

  9. #2188
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Mal was ganz anderes: Thema Streitwert.

    10000€ - Bei einem Preis von 50€ pro Spiel bedeutet das 200 Kopien. Hört sich nicht allzu viel an oder? Abwarten!
    Wenn ich tatsächlich 10000€ Schaden angerichtet haben soll müssen 200 Leute das Spiel von mir runtergeladen haben.

    200 * 700MB = 140000MB

    Ich habe einen Upload von 128kb/s (Kilobit/s) oder auch 16Kb/s (Kilobyte/s). Um ein MB (1024Kb) upzuloaden brauche ich also etwas über eine Minute. Für 140000MB brauche ich dann also 97 Tage, immer vorausgesetzt dass die gesammte Bandbreite zum Upload zur Verfügung steht und meine Verbindung zwischendurch nicht unterbrochen wird. Das macht im Schnitt ca. 43300MB Upload pro Monat. Soviel schaff ich nicht mal im Downloadund der ist bei mir 8 mal schneller als der Upload!

    Außerdem, wenn 200 Leute das Teil von mir laden bedeutet das im Umkehrschluß, dass 200 Leute es uploaden. Somit wäre ich nur einer von 201 die die 10000€ Schaden verursacht hätten. Damit wären wir dann wieder bei den 50€.
    Man kann ja kaum behaupten, dass auf jeden der den Download anbieten 200 kommen die das Spiel sonst gekauft hätten. Erstens ist die Gesamtzahl der Downloads eine Konstante. X Leute haben die Datei geladen und gleichzeitig zum Upload angeboten. Wir haben also theoretisch X Titel die nicht verkauft wurden.

    X * Preis
    ----------- = 1 * Preis pro Täter
    X Täter

    Allerdings kann man nicht davon ausgehen, dass die X Laute den Titel tatsächlich gekauft hätten wenn es kein illegales release gegeben hätte. In Wirklichkeit hätte die Mehrzahl der Täter dann wahrscheinlich Verzicht geübt.

    Fakt: Der Streitwert wurde von S&W schon einmal drastisch nach unten korrigiert!

    Meiner Meinung ist er fiktiv und immernoch viel zu hoch. Vor Gericht würde er mit großer Wahrscheinlichkeit nicht bestehen.

  10. #2189
    Midgleed Avatar von Hadron
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Bei mir betrug der Streitwert noch 20.000€, jetzt "nur" noch 10.000€?
    Ich wusste gar nicht, dass der nach unten korrigiert wurde...Interessant...

  11. #2190
    FS4ALL FANATIC
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    In der Eidos Abmahnung waren es nur noch 5001€ und aktuell scheint gar kein Betrag mehr drinzustehen.
    Das wundert mich doch etwas, da der Streitwert doch eines der größten Druckmittel ist.

  12. #2191
    FS4ALL FANATIC
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von casper 36

    Von: Schutt Waetke Rechtsanwälte [mailto:info@schutt-waetke.de]
    Gesendet: Donnerstag, 20. Juli 2006 15:20
    An: kanzlei@schutt-waetke.de
    Betreff: WG: ABMAHNUNG WEGEN URHEBERECHTSVERLETZUNG

    @casper,

    nimm doch mal bitte Stellung zu der weitergeleiteten Mail von Info@S&W an Kanzlei@S&W um hier Klarheit zu schaffen.

  13. #2192
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Mal eine grundsätzliche Frage !

    Bei einem Preis von 50€ pro Spiel...
    Geht es bei einem zivilrechtlichen Verfahren nicht eh nur um einen Ausgleich des tatsächlich entstandenen Schadens einer der Streitparteien.
    Demnach wäre nicht der VKP von 50 € anzusetzen, sondern dieser Betrag gemindert um Händlermarge, MWSt und Gewinmarge des Herstellers.
    (So um die 30-35 € würd ich mal so grob schätzen, wenn überhaupt)

  14. #2193
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Nö, da geht es um den Schaden, den du mit dem upload verursacht hast.

  15. #2194
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von MannMann
    Außerdem, ich hatte schon öfter mit Anwälten zu tun (Sowohl für als auch gegen mich arbeitend.) und habe auch schon ein paar Emails versandt. Ich habe NIE Antwort per Email erhalten, sondern immer schriftlich und per Post.

    Ich gebe Dir 100% Recht, sehr merkwürdig mit der email von Casper36.... Schrott hat wahrscheinlich Wadenbeißer im Ruderclub angschrieben, weil der noch gar nicht wußte, was Schrott für ein toller Held ist Zufällig war Casper36 aber auch im Kanzlei-Verteiler und wurde nun beauftragt hier ein bisschen Stasi zu spielen. Man man man....

    Allerdings.... Ich habe auch ne Antwort per email bekommen. Richtig seriöser Laden, gell?
    ------------------------------------------
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  16. #2195
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Nö, da geht es um den Schaden, den du mit dem upload verursacht hast.
    Nein, das meinte ich nicht könnt kotzen.
    Es geht mir ehr um die Bemessungsgrundlage des Streitwertes.

    Wenn davon ausgegangen wird, das durch das Runterladen eines Files per P2P das selbige 200mal weiterverteilt wird ergeben sich ja unterschiedliche Beträge.

    200 mal 50 = 10000 Streitwert
    200 mal 35 = 7000 Streitwert

    Wobei diese Berechnung meiner Meinung nach eh albern ist. Es werden ja eh nur Parts hochgeladen und abgesehen davon wer hat schon eine U/D Ratio von 200/1

  17. #2196
    FS4ALL FANATIC
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    So gesehen hast du recht.
    Ob die 50€ in der Gleichung angemessen sind ist fraglich. Aber wie du schon selbst sagst...strittig ist wohl eher wie oft wurde das Werk zur Verfügung gestellt. Ich hatte damals z.B. nur DSL light mit einem Upload von 5kb. Dazu hatte ich noch etliche nicht urheberrechtliche Werke im share..also teilen sich die 5kb nochmal auf mehrere Files. Also, wie soll man nun berechnen wie hoch der Schaden ist, den ich angeblich verursacht haben sollte?
    Das Problem ist leider, dass auch die Gerichte an einem hohen Streitwert interessiert sind...höherer Streitwert = höhere Gerichtskosten.

  18. #2197
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    @ könnt kotzen

    08/15 hat recht nur bei einem direkten Diebstahl, sprich aus dem Laden entfernen, würde der entstandene Schaden 50€ betragen. Da aber durch das Down bzw. Uploaden aus dem Internet die Materialkosten, Vertriebskosten und Steuern weckfahlen, bleiben nur noch etwa 35€ übrig. Bei den Prozessen gegen den illegalen Musik Upload wurden auch 0,50€ pro hochgeladene MP3 festgelegt, obwohl selbst auf einem Album man es locker auf 1€ pro Musikstück bringt.

    @ casper 36 viel dazugelernt habt ihr ja nicht.

  19. #2198
    Mitglied Avatar von flyoverthis
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Glaubt den Trollen kein Wort den Sie würden Ihre eigene Mutter verkaufen!
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  20. #2199
    Mitglied Avatar von flyoverthis
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von MannMann
    Mal was ganz anderes: Thema Streitwert.


    Ich habe einen Upload von 128kb/s (Kilobit/s) oder auch 16Kb/s (Kilobyte/s). Um ein MB (1024Kb) upzuloaden brauche ich also etwas über eine Minute. Für 140000MB brauche ich dann also 97 Tage, immer vorausgesetzt dass die gesammte Bandbreite zum Upload zur Verfügung steht und meine Verbindung zwischendurch nicht unterbrochen wird. Das macht im Schnitt ca. 43300MB Upload pro Monat. Soviel schaff ich nicht mal im Downloadund der ist bei mir 8 mal schneller als der Upload!

    Außerdem, wenn 200 Leute das Teil von mir laden bedeutet das im Umkehrschluß, dass 200 Leute es uploaden. Somit wäre ich nur einer von 201 die die 10000€ Schaden verursacht hätten. Damit wären wir dann wieder bei den 50€.
    Man kann ja kaum behaupten, dass auf jeden der den Download anbieten 200 kommen die das Spiel sonst gekauft hätten. Erstens ist die Gesamtzahl der Downloads eine Konstante. X Leute haben die Datei geladen und gleichzeitig zum Upload angeboten. Wir haben also theoretisch X Titel die nicht verkauft wurden.

    X * Preis
    ----------- = 1 * Preis pro Täter
    X Täter


    .

    Genau meine Meinung und ein Rechenbeispiel das der Realität entspricht.
    Die sollen endlich mal von Ihren fiktiven und surealen Streitwerten herunterkommen die selbst mit aller Theorie nicht zu erreichen sind.Wenn ich cgs von Eidoz herunterlade und anschließend sofort aus dem Share schmeiße habe ich es definitiv , denn das ist UNMÖGLICH , nicht an einen einzigen Leecher in diesem Universum im ganzen weitergegeben.
    Aktives Mitglied im Router Club

  21. #2200
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Das kann ich jetzt nicht beurteilen, in wie weit das Gericht etwaig daran interessiert ist den Streitwert heraufzusetzen.

    Mir geht es im Moment erstmal darum ein paar grundsätzliche Ungereimtheiten der ganzen Geschichte aufzuweisen.

    Noch eine Überlegung.
    File xy wird in einem P2P Netzwerk angeboten.
    Eine Firma yz hat eine 5 dimensionalen Supersoftware entwickelt, die restlos alle Seeder und Leecher des Files ausfindig macht.
    Ergebnis: 100 Seeder/Leecher 50€ reiner Produktwert (läßt sich besser rechnen )
    Übertragen auf den vorliegenden Fall wäre also der der allumfaßende Streitwert vor Gericht 200 mal 100 mal 50 = 1Mill oder 20000 pro Nase.
    Der tatsächlich entstande allumfaßende Schaden beträgt aber nur max 200 mal 50 =10000 also 50 Krümel pro Nase.

    Zwar mag es strafrechtlich relevant sein, dass der einzelne bis zu 200 Parts geupploadet hat, also 200 Vergehen begannen hat. Aber wie gesagt, das strafrechtliche ist in eurem Fall ja wohl schon abgeschloßen...
    Im zivilrechtlichen geht es meiner Kenntnis nach ja nur noch um einen "Schadensersatz"

    Allerdings sei erwähnt das es sich hierbei nur um eine einfachste Mathematik geht, die zudem noch ein geschloßenes System, bzw. eine 5 fünfdimensionale Software voraussetzt *lol*. unterschiedliche U/D Verhältnisse sind auch nicht berrücksichtigt:Es läßt sich also auch nicht eins zu eins auf den vorliegenden Fall übertragen !!!

    Aber es zeigt einige interessante Grundansätze auf.
    Die wundersame Geldvermehrung dank Anwälten

  22.  
     
     
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