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#3651 |
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gulli:News Redaktion
(Threadstarter)
Registriert seit: Apr 2002
Beiträge: 10.039
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Mousse T, Roachford und Warren G - Alben werden überwacht
Nach Earth 2160 und dem letzten Album von Glashaus werden offenbar auch Alben des Labels Peppermint Jam Records von der Schweizer Logistep überwacht. Auf bekannte Weise abgemahnt wurden Tauschbörsennutzer, denen das Anbieten der Alben "Word of Mouth" von Roachford, "In the Midnite Hour" von Warren G oder Files von Mousse T vorgeworfen wird. Bekannt ist bislang die Abmahnung des mutmaßlichen Angebots von gepackten .rar-Files im eDonkey-Netzwerk. Die Logistep überwacht im Auftrag beispielsweise der Spieleproduzenten Zuxxez oder dem Label 3P Moses Pelhams die Tauschbörsen. Stoßen sie auf Angebote von Dateien ihrer Klienten, läßt die Logistep gegen die augenblicklichen Nutzer der IP, unter der das Angebot erfolgt, zahlreiche, automatisiert Anzeige stellen. Für eine Zivilklage wird weiterhin über die Staatsanwaltschaft die Userdaten von den Providern angefordert. Die Strafverfahren werden von den chronisch überlasteten Staatsanwaltschaften in der Regel eingestellt, die Rechteinhaber mahnen - in der Regel über die Anwaltskanzlei Schutt und Waetke - die nun ermittelten User ab, deren Anschluß die IP zum fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war. Im konkreten Fall verlangt die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die im Wiederholungsfall des Angebots eine Vertragsstrafe von 5.001 Euro vorsieht. Zugrundegelegt ist ein Streitwert weiterlesen |
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# 3652 |
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Mitglied
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 34
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M.E. werden die Nichtzahler nicht weiter belangt werden.
Eine einstweilige Verfügung kann nur innerhalb eines gewissen Zeitraumes nach dem Verstoß erwirkt werden. Nach mehreren Monaten kann dieser sog. einstweilige Rechtsschutz nicht mehr in Anspruch genommen werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, Klage auf Unterlassung bzw. Schadensersatz zu erheben. Dazu müssten aber die Gerichtskosten durch den Auftraggeber bzw. die Rechtsanwälte vorgelegt werden. Bei einem Streitwert von EURO 10.000,00 wären dies z.B. EURO 588,00; bei Streitwert von EURO 20.000,00 schon EURO 864,00. Will die Kanzlei also 100 Leutchen verklagen, muß schon mal ein hoher fünfstelliger Betrag vorgelegt werden. Dann besteht natürlich auch ein erhebliches Prozeßrisiko für den Auftraggeber, auch wenn Logistep behauptet, daß die Software 100% funktioniert und gerichtsverwertbare Daten liefert. Dem ist aber nicht so. Auch ist nicht ohne weiteres davon auszugehen, daß die Auftraggeber überhaupt streitige Verfahren wollen. M.E. ist die Sache auf außergerichtliche Maßnahmen begrenzt. Auch würden die Anwälte die Verfahren nicht umsonst erledigen (vermutlich aber zu einem reduzierten Gebührensatz). Selbst wenn die Verfahren gewonnen werden würden, wäre unsicher, ob diese Kosten dann bei den Beklagten realisiert werden könnten. Will der Auftraggeber dieses Kosten- risiko eingehen? So wie ich das sehe, eher nicht. Vermutlich ist das Konzept von Logistep so angelegt, daß für die Auftraggeber im Grunde überhaupt keine Kosten anfallen, da diese durch die Zahlungen der Abgemahnten gedeckt werden. Ich glaube nicht, daß (von Einzelfällen abgesehen), ein Auftraggeber ein unkalkulierbares Kostenrisiko eingehen möchte. Geht außerdem auch nur ein Verfahren verloren, ist das Geschäftskonzept von Logistep in erheblicher Gefahr. Das Risiko werden die nicht eingehen. Nur mal so ein paar Gedanken aus meiner Erfahrung heraus ... |
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# 3653 |
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 4
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@ Alter Hase
Ich würde gerne den Schadensersatz bezahlen und die Anwaltskosten etwas kürzen. Wie ich erfahren habe, haben Sie das auch so gemacht. Wären Sie so freundlich und könnten mir die abgeänderte Unterlassungserklärung posten oder schicken? Das wäre echt super! Vielen Dank im Vorraus! |
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# 3654 |
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Mitglied
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 1
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Folgendes abändern:
Überschrift: STRAFBEWEHRTE UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG mit deiner Vorgangsnummer versehen. Text: Name, Anschrift, verpflichtet sich - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich - gegenüber der Firma Name, Anschrift zu folgendem: 1. Es zu unterlassen, bei Vermeidung einer von der Firma Name nach billigem Ermessen festzusetzenden und vom zuständigen Gericht im Streitfalle auf deren Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung das (Computerspiel, Album, etc.) "Name des Spiels/Albums" der Firma Name im Internet oder auf sonstige Art und Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, öffentlich zu verbreiten und/oder zu verwerten und/oder wiederzugeben sowie öffentlich verbreiten und/oder verwerten und/oder wiedergeben zu lassen. 2. Die Unterlassungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben. Dann noch: Ort, Datum, Unterschrift Fertig. Wichtig an dieser abgeänderten Version ist: - der Passus - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich -. Das bedeutet, dass deine Unterlassungserklärung gültig ist, du aber nicht die damit verbundene Schuldzuschreibung anerkennst. Dich also nicht selbst schuldig sprichst. - der Passus unter 2. Nicht drinne stehen muss: - Die Festlegung auf einen Gerichtsstand (vor allem nicht Karlsruhe) - Die Verpflichtung irgendwelche Kosten (vor allem nicht die Anwaltskosten) zu übernehmen. Weiteres unter: http://www.haerting.de/de/3_lawraw/f...e_objectID=387 http://www.rettet-das-internet.de/interview.htm http://www.rettet-das-internet.de/filesharing.htm |
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# 3655 |
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Mitglied
Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 480
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@thegrunt
Kannst mich ruhig mit du ansprechen (ich tu’s auch ).Nun zur Unterlassungserklärung: Da ich zu den ersten Abgemahnten gehört habe, die so eine Abmahnung von S&W bekommen haben, gab es damals für mich im Internet leider nicht so viele Beiträge zu diesem Thema wie heute. Weshalb ich auch gezwungen war mich in Foren artverwandter Themen zu erkundigen. In einem dieser Foren, der sich mit Massenabmahnungen gegen Homepagebetreiber beschäftigte fand ich auch meine Abgeänderte UE. Im nachhinein würde ich diese jedoch nicht mehr verwenden, da diese alles andere als Professionell war, z.B. gab es da keinen Zusatz wie “ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ weshalb ich mich praktisch schuldig bekannt habe. Außerdem würde ich nur ungern meine UE hier reinposten, da diese eine individuelle Anfertigung von mir war und auch S&W vorliegt. Da wir alle wissen, dass S&W hier mitlesen, könnten die so zweifelsfrei eine direkte Verbindung zwischen den Account Alter Hasse und meinem richtigen Namen herstellen, welche ich Aufgrund meiner vergangenen Beiträge hier lieber vermeiden möchte. Auch eine PN kommt nicht in Frage, da du ein Troll sein könntest (nur eine Vorsichtsmassnahme). Stattdessen würde ich dir heute sowieso lieber raten, entweder gar nicht zu reagieren, weil es Indertat so den Anschein hat, dass gerade die unter Druck gesetzt werden die in irgendeiner Form auf die Abmahnung reagieren, oder dir die UE von einem spezialisierten Anwalt abändern lassen. Da dich die zweite Möglichkeit wohl eine hübsche Stange Geld kosten dürfte, würde ich doch lieber die erste Möglichkeit bevorzugen. @tegernsee und unterlassungse. THX für die Beiträge, werde die in meine SIG aufnehmen. |
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# 3656 |
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Mitglied
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 34
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Was im übrigen auch gegen die gerichtliche Geltendmachung des
Unterlassungs-/Schadensersatzanspruches spricht: Der Kläger (vertreten durch S&W) muß die volle Überzeugung des Gerichts herstellen, daß der Beklagte (Filesharer) an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit einen bestimmten File angeboten hat. Wenn der Sharer dies bestreitet, ziehen S&W ihr Gutachten, von welchem in der Abmahnung die Rede ist, aus dem Ärmel um zu beweisen, daß die Logistep-Software 100% korrekt arbeitet. Der Sharer wird dies nun bestreiten. Das Gericht wird sodann das S&W Gutachten als reines Parteigutachten mit geringem Beweiswert einstufen und einen gerichtlich bestellten Sachverständigen mit einem neuen Gutachten beauftragen. Kosten hierfür hätte wieder der Kläger vorzulegen, da er beweispflichtig ist. Der Gerichtsgutachter wird nun die Funktionsweise und den Quellcode der Logistep-Software untersuchen. Ob denen das Recht ist? Die Konkurrenz zumindest würde sich freuen .
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# 3657 | |
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Midgleed
Registriert seit: May 2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.737
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Zitat:
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# 3658 | |
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The Oncoming Storm
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Metropolis
Beiträge: 1.036
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Zitat:
Damit sind sie für mich das beste Software Unternehmen der Welt. Das haben, wie man oft genug sieht, nicht einmal milliardenschwere Unternehmen wie Micro$oft, Oracle oder Adobe hinbekommen. Für mich stellt sich besagte Logistep Software, und deren Programmierer (Genies!), als Weltwunder dar. Evtl. könnte man es auch der Unesco als Weltkulturerbe vorschlagen. Denn die erste fehlerfreie Software MUSS in die Geschichte eingehen. "Die Menschen müssen sich so verhalten, dass sie sich nicht zu rechtfertigen brauchen, denn eine Rechtfertigung setzt immer einen Fehler oder die Vermutung eines Fehlers voraus." - Niccolò Machiavelli |
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# 3659 | |
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Midgleed
Registriert seit: May 2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.737
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lol@SPMan
![]() Der eigentliche Witz an der Sache aber ist: Die Logistep-Software kann sogar zu 100% fehlerfrei sein, vielleicht ja rein zufällig, nur beweisen kann man das nicht! Der wahre Held unserer Geschichte ist also der EDV-Sachverständige. Dieser öffentlich bestellte und vereidigte Ubermensch hat ja durch Gutachten bestätigt (ich zitiere aus meiner Abmahnung): Zitat:
Leute, dank Logisteps Harry-Potter-Ware, S&W und nicht zuletzt dank des EDV-Gutachters geschehen Wunder auf Erden, und wir Unwürdige dürfen daran teilhaben. Nun jauchzet und seid froh, O Abgemahnte! |
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# 3660 | |
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The Oncoming Storm
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Metropolis
Beiträge: 1.036
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Zitat:
So lasset uns beten, denn Logistep ist uns erschienen...
"Die Menschen müssen sich so verhalten, dass sie sich nicht zu rechtfertigen brauchen, denn eine Rechtfertigung setzt immer einen Fehler oder die Vermutung eines Fehlers voraus." - Niccolò Machiavelli |
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# 3661 | |
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Gesperrt
Registriert seit: Sep 2005
Ort: Khe
Beiträge: 506
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Zitat:
Was für ein Blödsinn Ihr glaubt doch nicht jeden schwachsinn oder? G P.S.Not only do I not know the answer - I don't even know, what the question is! .... |
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# 3662 |
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Mitglied
Registriert seit: May 2006
Beiträge: 125
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@fs4all
jetzt interessiert mich mal eins (und zwar DEINE)meinung: wie schaut des aus: 1. oki: völlig ungesichertes wlan = teilschuld = störerhaftung nu aber: 2. kurzfristig ungesichertes wlan? gründe: die ein oder andere wlan karte (usb-stick o.ä) will nicht mit dem acesspoint? ergo: wlan auf machen.... 3. wlan verschlüsselung über wep 64bit oder 128bit.. und jetzt? lässt sich recht einfach hacken... un nu? störerhaftung? boah... ich brüll mich weg! 4. wpa 1 oder 2 verschlüsselung? -> nächster brüller! kann man auch mitlterweile hacken! zugegebener masen schwierig, ABER es geht! ich=privatperson=mache des nach bestem wissen und gewissen... wohl so wie 99% hier wo is hier der führerschein? der ist auch gar nicht gefordert! komisch??!!?!?!!? mfg hl p.s.: reine abzocke!! |
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# 3663 | |
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Mitglied
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 34
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Zitat:
Noch ein wenig abwarten, liebe Freunde von Logistep und S&W. Ich bin schon mit anderen Kalibern Schlitten gefahren und kann von mir durchaus be- haupten, mit der Materie vertraut zu sein. Die große Klappe, die Ihr hier habt, ersetzt allerdings keine juristische Argumentation. Vor Gericht muß da ein bißchen mehr kommen. Bis bald ... |
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# 3664 | |
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Mitglied
Registriert seit: Aug 2006
Beiträge: 59
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Zitat:
MfG |
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# 3665 | |
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The Oncoming Storm
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Metropolis
Beiträge: 1.036
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Zitat:
BTW: Müsste nicht die Tage die Urteilsverkündung kommen? Grüße SPMan "Die Menschen müssen sich so verhalten, dass sie sich nicht zu rechtfertigen brauchen, denn eine Rechtfertigung setzt immer einen Fehler oder die Vermutung eines Fehlers voraus." - Niccolò Machiavelli |
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# 3666 | |
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Raubhörer + Laubsortierer
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Befreiungsfront
Beiträge: 2.978
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Zitat:
- natürlich nur ein paar Jahre, bis auch der letzte Loschidepp hinter Gittern sitzt.
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# 3667 | |
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Wolf im Schafspelz
Registriert seit: May 2006
Ort: Im Überwachungsstaat
Beiträge: 298
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Zitat:
Aber wie will ein normaler User mich anhand einer IP identifizieren, dass könnten ja nur Admins oder? Und @4fuckall ist ja keiner....
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# 3668 |
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FS4ALL FANATIC
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 487
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@rocky:
Keine Angst, ausser der Staatsanwaltschaft (via Herrausgabe der Daten vom Provider) kann dich gar niemand anhand deiner IP identifizieren, weder Admins noch Loginepp. Solltest du aber einem Troll von S&W deine personalisierte abgeänderte Abmahnung zukommen lassen (also eine Version, die nicht >10 hier verwendet haben), so können S&W dich identifizieren und evtl. für Aussagen hier im Forum persönlich belangen (Abmahnung). Daher: Trau! schau! wem! |
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# 3669 |
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Mitglied
Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 480
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Genau das habe ich auch gemeint.
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# 3670 |
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Wolf im Schafspelz
Registriert seit: May 2006
Ort: Im Überwachungsstaat
Beiträge: 298
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Danke euch, da bin ich erst mal beruhigt!
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# 3671 | |
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Mitglied
Registriert seit: Aug 2006
Beiträge: 10
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Zitat:
Geändert von Teilen (22. 09. 2006 um 09:58 Uhr) |
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# 3672 |
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Mitglied
Registriert seit: Aug 2006
Beiträge: 29
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@ Sugarhill Gang
Den Beitrag fand ich Klasse. Es stimmt. Und auf die "Nick`s" einzugehen die die letzten Tage ihre Panikmache geschrieben haben bringt gar nix.. Einfach dumm machen und dann stehen lassen.. @all - die Tipps haben wollen, wie soll ich mich verhalten ??... einfach Zeit nehmen und alle Seiten LESEN und dann nochmal fragen.. Meiner Meinung ist die Entscheidung wie man sich verhalten soll, spätestens dann gefallen, wenn man an die STelle kommt wo im Brief von der Justizministerin geschrieben steht , das es sich um Mondhonorrare handelt. @ Alter Hasse hmm, ich sag mal.. mit deiner UE und erkannt werden.. wat is`n wenn die den Kontoauszug der letzten Monate rausholen und durchschauen wer denen 20 Eus überwiesen hat ?? Oda haste von nem anderen Konto überwiesen oder eingezahlt ?? ( Ich glaub nich das da soviele Einzahlungen in dieser Höhe waren wie du sie vorgenommen hast ?? ) |
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# 3673 |
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Mitglied
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 34
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[QUOTE=LGOPFER
@all - die Tipps haben wollen, wie soll ich mich verhalten ??... einfach Zeit nehmen und alle Seiten LESEN und dann nochmal fragen.. Meiner Meinung ist die Entscheidung wie man sich verhalten soll, spätestens dann gefallen, wenn man an die STelle kommt wo im Brief von der Justizministerin geschrieben steht , das es sich um Mondhonorrare handelt. [/QUOTE] Was Du machen sollst, musst Du schon selber entscheiden. Wie ich bereits dargestellt habe, ist die Gefahr, von denen verklagt zu werden, nach meiner Ansicht äußerst gering. Die Mühen und Risiken einer Klage lohnen nicht. Statt dessen schicken die lieber 50 Abmahnungen raus. Da kommt dann mehr bei rum. |
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# 3674 | |
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Mitglied
Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 480
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Zitat:
Und selbst wenn es tatsächlich nur eine Peersohn gibt, die 20 Euro überwiesen hat, kann es ja sein, dass ich hier euch eine vom Pferd erzähle und in Wirklichkeit überhaupt keine Abmahnung gekriegt habe. Dann würden die ja diese Peersohn grundlos belangen, sollte ich hingegen eine Komplete von mir verfaste UE hier reinstellen, dürfte es schwierig werden zu behaupten, dass das alles nur Zufall ist. Geändert von Alter Hasse (22. 09. 2006 um 15:33 Uhr) |
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# 3675 |
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e=mc²
Registriert seit: Jan 2004
Beiträge: 92
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mal ne doofe frage.
wie kann man das an einem .rar file festmachen? da kann doch alles mögliche drin sein... wie lässt sich das rechtlich begründen? |
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# 3676 |
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selten da..
Registriert seit: Aug 2006
Beiträge: 6.663
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WO BLEIBT ALLERDINGS UNSER ALLSEITS BELIEBTER FS4ALL???
vermisst: ES zwischen 7 und 13 Jahren geringe Duetschkenntnisse selten passende und wahrheitsgemässe Beiträge bekannter Troll in mehrern Foren evtl.neuer Account?? Diese Aussage ist nicht ernst gemeint...."wollte keinen beleidigen" @topic: wir vermissen deine Prophezeiungen leider werden sie nie wahr. wo bleibt das Urteil? welche Lösung die beste ist muss man selbst entscheiden. Es gibt bekanntlich kein echtes Urteil. Achtet unbedingt darauf dass ihr hier keine persönlichen Daten rausrückt... |
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