-
23. 03. 2006, 19:24 #1
Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Mousse T, Roachford und Warren G - Alben werden überwacht
Nach Earth 2160 und dem letzten Album von Glashaus werden offenbar auch Alben des Labels Peppermint Jam Records von der Schweizer Logistep überwacht. Auf bekannte Weise abgemahnt wurden Tauschbörsennutzer, denen das Anbieten der Alben "Word of Mouth" von Roachford, "In the Midnite Hour" von Warren G oder Files von Mousse T vorgeworfen wird. Bekannt ist bislang die Abmahnung des mutmaßlichen Angebots von gepackten .rar-Files im eDonkey-Netzwerk.
Die Logistep überwacht im Auftrag beispielsweise der Spieleproduzenten Zuxxez oder dem Label 3P Moses Pelhams die Tauschbörsen. Stoßen sie auf Angebote von Dateien ihrer Klienten, läßt die Logistep gegen die augenblicklichen Nutzer der IP, unter der das Angebot erfolgt, zahlreiche, automatisiert Anzeige stellen. Für eine Zivilklage wird weiterhin über die Staatsanwaltschaft die Userdaten von den Providern angefordert.
Die Strafverfahren werden von den chronisch überlasteten Staatsanwaltschaften in der Regel eingestellt, die Rechteinhaber mahnen - in der Regel über die Anwaltskanzlei Schutt und Waetke - die nun ermittelten User ab, deren Anschluß die IP zum fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war.
Im konkreten Fall verlangt die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die im Wiederholungsfall des Angebots eine Vertragsstrafe von 5.001 Euro vorsieht. Zugrundegelegt ist ein Streitwert
weiterlesen
-
25. 08. 2006, 01:19 #3181
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
MMUUUAAAAAHHHHHH! Jetzt geht der auch noch auf Promotiontour
Zitat von fs4all
*TERRALOL* Ihr vier scheint euch ja nen IQ von 30 zu teilen
Ausserdem habt ihr eure ....
Mail an Brigitte Zypries
...schon abgeschickt?
Jedem dem etwas an seinem Internet, seinen Rechten und seiner Zukunft liegt sollte eine Mail senden. Optimal wäre eine Verbreitung in anderen Foren und bei euren Freunden/Verwandten/Bekannten, wer weiss schon wer der Nächste ist!!!
Um dem ganzen mehr Gewicht zu verleihen, tragt auch die Adresse des Abgeordneten eures Wahlkreises ein. Eine Liste der Abgeordneten findet ihr hier!
-
25. 08. 2006, 01:54 #3182Mitglied
- Registriert seit
- Aug 2006
- Beiträge
- 29
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
WoW auf dieses Thema wird aber sehr oft geschaut.
Momentan - Hits: 224.725
-
25. 08. 2006, 09:44 #3183Gesperrt
- Registriert seit
- Sep 2005
- Ort
- Khe
- Beiträge
- 506
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Ich wurde gesten Geblitzt mit 60Km'/h, ich werde mich wehren!
Zitat von Barracuda_666
Schickt die Mail an frau ZEPARISE
-
25. 08. 2006, 09:49 #3184
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Auf Spargelfeldern ist max. 10 km/h. Das kostet Dich wohl den Lappen.
-
25. 08. 2006, 09:57 #3185Mitglied
- Registriert seit
- Feb 2006
- Beiträge
- 17
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
erleuchtet hat dich der blitz anscheinend nicht
Zitat von fs4all
-
25. 08. 2006, 10:02 #3186Gesperrt
- Registriert seit
- Sep 2005
- Ort
- Khe
- Beiträge
- 506
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Szymek......
Zitat von Szymon84
der war GUT LOL
-
25. 08. 2006, 10:07 #3187Mitglied
- Registriert seit
- Aug 2006
- Beiträge
- 1
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Hallo,
Zitat von Pato
heisst das jetzt, dass wenn ich aus der UE die Punkte 2 und 3 (das mit der Bezahlung und dem Gericht) streiche und sie nur mit dem Punkt 1 abschicke (die eigentliche UE), dann geht es nur um 50 bzw. 200€ und nicht um 10000€?
-
25. 08. 2006, 10:11 #3188Mitglied
- Registriert seit
- Aug 2006
- Beiträge
- 53
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Um hier nochmal was zu loszuwerden.
Es ist S&W nicht verboten eine Abmahnung zu schreiben, das vergessen hier immer einige. Schreiben können sie euch eine, nur S&W kann nicht darauf bestehen das man sie bezahlt. Es ist nur ein Angebot.
Das ding ist nur das ein Großteil der Abgemahnten die Daten die in den Schreiben steht sicher auch hochgeladen haben, denn sonst würden nicht so viele Leute bezahlen.
S&W hat halt einen einfachen weg gefunden Menschen die ein schlechtes Gewissen haben Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Abmahnungen dürfen sie wie gesagt schreiben, es liegt ja an jedem selber zu bezahlen, und sie sagen in den Schreiben auch nicht das sie einen vor Gericht zerren. Sie sagen ja nur das sie die möglchkeit haben, und da einige leute ein schlechtes gewissen haben zahlen sie lieber. Es ist also nicht illegal was sie machen. Sie nutzen nur die ungewisse Rechtslage um den angeschreibenen angst zu machen, in dem sie eine sehr scharf geschriebenes Schreiben aufsetzen, was ein normaler mensch eh nicht versteht. In dem Schreiben stehen harte drohungen in zusammenhang mit kurzen Fristen, um den Angeschriebene die Zeit zu nehmen sich mit der ganzen sache zu Beschäftigen.
Ist doch ne reine Rechensache, S&W hat einen aufwand von vielleicht 20 € pro Schreiben, schickt mal eben 20.000 schreiben raus, um einen mittelwert der Schreiben zu haben, weil sich die zu bezahlen Werte unterscheiden sagen wir mal 200 € Anwaltskosten und 50 € Schadensersatz.
Da ich eine Vermutung habe wie dei Software die Daten ermittelt, gehe ich davon aus das von diesen 20.000 mindestens 18.000 die Daten wirklich hochgeladen haben. Wir haben also 18.000 leute mit einem Schlechten gewissen, von denen lassen es nochmal 3.000 auf einen Prozess ankommen. So haben wir am ende also 15.000 Zahler.
Die Schreiben kosten also 20 € * 20.000 = 400.000 € wobei 20 € sicher großzügig ist vielleicht kostets ein Schreiben auch weniger.
Jetzt haben 15.000 bezahlt:
Schdensersatz 15.000 * 50 € = 750.000 € also bekommt der Auftraggeber schon mal 750.000 € ohne abzüge da die Kanzlei ja ihren eigenen anteil bekommt.
Aufwandsentschädigung 15.000 * 200 € = 3.000.000 - 400.000 Kosten = 2.600.000 €
Bedeutet das man mal eben in einem Jahr 2,6 Mio € verdient hat, dieser Betrag wird jetzt zwischen S&W und Logistep aufgeteilt, und schon ist jede dieser Firmen Millionär.
Es spielt also keine Rolle ob die Software funzt oder nicht, sie bringt auf jeden fall das Geld rein. Ich denke mal das die Software vor Gericht nicht besteht, aber das muss sie ja auch nicht, solange immer noch genug leute die abmahnungen Bezahlen.
Noch eine kleine Rechnung.
400.000 Euro kosten / 200 € Aufwandsentschädigung = 2.000 Schreiebn
Also wenn am ende noch 2.000 leute zahlen, geht die Kanzlei immernoch mit + - 0 raus. Die Auftraggeber bekommen jedoch immer ihre 50 € * Antahl der leute die Bezahlt haben. Und wenn nicht mehr so viele leute bezahlen dann werden eben die Kosten angehoben auf 300 € bis die Rechnung wieder stimmt.
Wie gesgat es ist egal ob man einen Prozess gewinnt oder nicht, man brauch den Prozess nicht. Man kann sich ausrechnen wann man keinen gewinn mehr macht, dann hört man eben auf, Geld hat man genug gemacht.
Meine meinung
MfG
Caravan
Rechtschreibfehler sind von mir so gewollt und damit bewusst eingebaut.
-
25. 08. 2006, 11:18 #3189Mitglied
- Registriert seit
- Aug 2006
- Ort
- Hamburg
- Beiträge
- 151
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Du hast es erfasst
Zitat von geschma
Die Ausführungen von Caravan sind allerdings auch beachtenswert, wobei er mit dem Arbeitsaufwand in Höhe von EUR 20,00 etwas zu tief greift (Anzeige bei StA gegen Unbekannt, Akteneinsicht nach Adressermittung anfordern, Adressen aus den den Akten destilieren und in Kanzleisoftware einpflegen ... das macht schon Arbeit - Aber wenn wirklich so viele zahlen - ich will da mitmachen
) .
-
25. 08. 2006, 11:30 #3190
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Schön beobachtet, muß Dir zustimmen! So langsam könnte ich mich ärgern, dass ich altes Weichei so schnell bezahlt habe...
Zitat von Caravan
-
25. 08. 2006, 11:37 #3191Mitglied
- Registriert seit
- Aug 2006
- Beiträge
- 53
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Naja ok ist vielleicht etwas tief gegriffen, aber wenn man bedenkt das der Vorgang bestimmt weitgehen automatisiert ist, kommt es vielleicht doch hin.
Ich kenn leute die Programme geschrieben haben, die aus einem gescannten PDF den Unterschied zwischen Rechnungen Auftragen und Angeboten unterscheiden können, egal von welcher Firma das Formular kommt, also nicht einheitlich. Die Kunden nummer wird auch ausgelesen und dann wird das PDF den richtigen Kunden zugeordnet. Wenn die ähnliche Software haben brauchen die selber gar nicht mehr so viel machen, man müsste nur jemanden bezahlen der Formulare einscannt, der Rest geht von ganz alleine.
Aber darum geht es ja gar nicht, auch wenn ein Schreiben 40 € kostet bleib immer noch genug über. Sie haben jetzt schon genug verdient, und man nimmt jetzt noch mit was man kann, und stapft es ein wenn nichts mehr bei rum kommt.
Wenn deren Software nur andeutungsweise so funzt wie ich es mir denke, werden sie damit jeden Prozess verlieren.
MfG
Caravan
Rechtschreibfehler sind von mir so gewollt und damit bewusst eingebaut.
-
25. 08. 2006, 11:46 #3192Mitglied
- Registriert seit
- Aug 2006
- Beiträge
- 7
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Wenn die so kurze Fristen setzten, wie können die denn da so blöd sein und die Briefe nicht per Einschreiben raus schicken!
Auf so nen Misst muss man doch gar nicht antworten oder reagieren! Kann ja jeder Penner ankommen und mir so en Brief einschmeißen!!
Solange da nix per Einschreiben kommt juckt mich das en Dreck was die von mir wollen!!
-
25. 08. 2006, 11:49 #3193Mitglied
- Registriert seit
- Jan 2006
- Beiträge
- 210
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Es ist schon wichtig ob man einen Prozeß gewinnt oder verliert. Auch für SWWie gesgat es ist egal ob man einen Prozess gewinnt oder nicht, man brauch den Prozess nicht.
Die Gefahr für den Abgemahnten einen Prozeß zu verliert. Persönliches Risiko da er dann noch höhere Kosten zu tragen hätte.
SW hätten ein positives Urteil das sie dann in ihre Abmahnungen reinschreiben könnten. Sehr gutes Druckmittel. Etwas anders als die Dinger auf er Logistep Homepage
Die Gefahr für SW einen Prozeß zu verlieren. Damit wäre wohl nicht nur die eine Abmahnung ungerechtfertigt sondern alle Abmahnungen.
Sie müssten die empfangenen Gelder zurückerstatten. Plus Zinsen und Schadenersatz.
Sehr hohes Kostenrisiko für SW
Solange es keinen Prozeß gibt wird die Logistepsoftware nicht geprüft. Kann gar nicht geprüft werden da Logistep nicht verpflichtet ist ihre Software weiterzugeben. In einem Prozeß könnte die Gegenseite dies aber womöglich verlagen.
Daher bezweifle auch stark das die es darauf ankommen lassen. Den damit steht und fällt deren ganze Geschäftidee
von fs4all
@pato da fs4all dich persönlich anspricht. Das würde ich auch gerne wissen.Die Accessprovider bekommen definitiv Ca.30€ für jede ermittelte IP Adresse!
Die 30€ sind rechtlich verankert falls Stawa Kundendaten von Accessprovider verlangt und es hat nichts mit illegalen Machenschaften zu tun.
@pato kann es sicher bestätigen.
Dazu. Wenn die Provider wirklich €30 pro IP bekommen würden. Kann man dann nicht berechtigte Zweifel an der Richtigkeit anmelden. Da nicht auszuschließen ist, das die IP als Einnahmequelle genutz wird. Je mehr IP deso mehr Geld.
-
25. 08. 2006, 12:33 #3194Gesperrt
- Registriert seit
- Sep 2005
- Ort
- Khe
- Beiträge
- 506
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Ist schon passiert!
Zitat von mangaa
Urteil kommt am 29.08.2006!
-
26. 08. 2006, 20:23 #3195
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Ach, dass scheint ja eigenartiger Weise völlig an der Presse vorbeigegangen sein. Im ganzen Internet habe ich nichts darüber finden können.
Zitat von fs4all
Um ehrlich zu sein hätte ich mehr Resonanz erwartet, vor allem Prozessbeobachter von z.B. selbst betroffenen. Ich nehme an der Prozess wird öffentlich sein.
Welches Gericht ist es denn? Was ist Gegenstand der Klage und wer ist die Klägerin? Aktenzeichen wäre auch interessant.
Mich würde ja interessieren wie viel von den zig tausend Angemahnten nicht gezahlt haben, sprich wie viel hundert oder sogar tausende von Prozessen es dann geben wird.
-
26. 08. 2006, 20:51 #3196Mitglied
- Registriert seit
- May 2006
- Beiträge
- 125
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
also... ich hab nicht bezahlt!
zweima nix is au gor nix!
ich werd auch sicherlich nichts bezahlen!!
mfg
hl
-
26. 08. 2006, 22:06 #3197rocky666666Gast
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Hallo erst mal, schön das ich wieder bei euch sein darf!
Das sehe ich anders, viele bezahlen ja auch aus Angst, obwohl sie nichts runtergeladen haben.....Großteil der Abgemahnten die Daten die in den Schreiben steht sicher auch hochgeladen haben, denn sonst würden nicht so viele Leute bezahlen.
Das ist sone Sache, Wenn der Richter den Anwälten bzw. dem Gutachter glaubt kann alleine das schon als "Beweis" gewertet werden. Man braucht bei so einem Prozess auf jedenfall einen sehr guten Anwalt der durchsetzt das die ang. Software überprüft wird u. dann muss noch festgestellt werden, ob oder wann genau diese Software entwickelt wurde. Ohne einen sehr guten Anwalt wird man da mit absoluter Sicherheit über den Tisch gezogen!!! Recht haben u. Recht kriegen sind zwei verschiedene paar Schuhe. Außerdem wäre es gut, wenn der Anwalt glaubhaft rüberbringt das diese Abzocker ein Netz aufgebaut haben, dass mit Mafiamethoden zu vergleichen ist. Ohne guten Anwalt der sich da richtig reinhängt wird man ganz alt aussehen.Solange es keinen Prozeß gibt wird die Logistepsoftware nicht geprüft.
Ich habe mir gestern Nacht erst mal alles von diesen Abzockern ausgedruckt, bevor wieder Seiten umgeleitet werden.
Im Moment weiß ich auch nicht mehr was ich über die Sache denken soll, auf der einen Seite sieht ein Blinder das die alles andere als seriös sind, auf der anderen Seite ist meistens da das "Recht" wo das Geld ist. Schauen wir mal.....
-
26. 08. 2006, 23:55 #3198
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Dies ist so ein berechnender Punkt der mich am Meisten an der Sache stört.
Zitat von rocky666666
Da sich ein Großteil keinen sehr guten Anwalt bzw. die ganzen Prozesskosten leisten kann, könnte sich das Ganze wirklich indirekt zu einer legalen Erpressung entwickeln. Allein aus finanziellen Gesichtpunkten wird ein Großteil, ob sie schuldig sind oder nicht, anstandslos zahlen.
Aus diesem Grund wünsche ich mir, aus Gerechtigkeitsgründen, eine eindeutige Gesetzeslage oder mind. ein Verfahren, dass durch alle Instanzen geht. Ansonsten verselbstständigt sich das Ganze noch mehr und die Verhältnismäßigkeit geht somit verloren.
Ein Otto-Normal-User hat kein Fachwissen, nicht einmal ein gesundes Halbwissen, wodurch er sich durch jede ähnlich geartete Abmahnung einschüchtern lässt, aus dem einfachen Grund, dass er/sie nicht selbst die geringste Chance hat das Gegenteil zu beweisen bzw. nicht weiß wie ein Richter reagieren wird.
Ich würde eine solche "Erkennungs-"Software erst als legitim bezeichnen, wenn zweifelsfrei gesichert ist, dass die Software (und das was sie als Ergebnis ausgibt) selbst nicht manipulierbar ist, und dass die Gegenstelle (also der Rechner / Netzwerk / Internetzugang der Beklagten) durch keinerlei Manipulationen betroffen sein kann. Dies ist nämlich faktisch unmöglich. Leider gilt im Zivilrecht nicht "in dubio pro reo", denn ansonsten würde allein durch eine Log-(Text-)Datei keine Beklagte für schuldig gesprochen werden können.
Beweise wären für mich die Dateien auf dem Computer, am besten mit "Sicherheitskopien" auf CD/DVD.
Denn aus Böswilligkeit kann auch ohne Probleme eine Datei auf einen Rechner von außen geladen werden. (z.B. Stichwort: Schadsoftware)
Auch an IPs kommt man ohne Probleme, denn jeder der sich im Internet bewegt hinterläßt automatisch seine IP.
Wie man sieht ist der ganze Sachverhalt, meiner Erachtens, noch viel zu schwammig, als dass daraus Profit geschlagen werden dürfte.Geändert von SPMan (01. 09. 2006 um 13:41 Uhr)
-
27. 08. 2006, 13:02 #3199rocky666666Gast
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Habe hier noch was erfreuliches gefunden:
http://www.internetfallen.de/Betrug_...ahnungen%20ein2. Haben Sie den Verdacht, dass es sich um eine Massenabmahnung handelt suchen Sie weitere Abmahngeschädigte und wehren Sie sich. Massenabmahnungen zur Gebührenabzocke müssen nicht bezahlt werden.Sie müssen den Nachweis der Massenabmahnung erbringen. Nur durch diesen Nachweis ist es möglich die Gebührenschneiderei nachzuweisen. Oft liegt es augenscheinlich nicht im Interesse der Sache, sondern nur an der Geldgier manche Anwälte, um Gebühren zu machen.
-
27. 08. 2006, 14:05 #3200
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Ich nehme an, dass zumindest der Gegenstand der Massenabmahnung sowohl aufgrund der Menge, als auch aufgrund - wie ich immer wieder lesen durfte - der Aufmachung (kopierte Unterschrift etc. pp.) gegeben ist.
Presseberichte und Verweise auf diverse Beiträge in Foren dürften auch genug Indizien bzw. sogar Beweise sein, die auf eine Massenabmahnung hinweisen.
Da der BGH die höchste Instanz in Deutschland ist, kann die Anwaltskanzlei nur noch vor dem EUGH um Einspruch zu erheben, wenn eine Revison zugelassen wurde.
Ich habe nichts dagegen Raubkopierer, besonders Professionelle, einer entsprechenden Strafe zuzuführen. Aber wie ich schon schrieb müssen erst entsprechene Voraussetzungen geschaffen werden, um einen Mißbrauch vorzubeugen.



mehr lesen...







Resident Evil 6 erscheint in...
Heute, 15:21 in gulli:news