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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Mousse T, Roachford und Warren G - Alben werden überwacht

    Nach Earth 2160 und dem letzten Album von Glashaus werden offenbar auch Alben des Labels Peppermint Jam Records von der Schweizer Logistep überwacht. Auf bekannte Weise abgemahnt wurden Tauschbörsennutzer, denen das Anbieten der Alben "Word of Mouth" von Roachford, "In the Midnite Hour" von Warren G oder Files von Mousse T vorgeworfen wird. Bekannt ist bislang die Abmahnung des mutmaßlichen Angebots von gepackten .rar-Files im eDonkey-Netzwerk.
    Die Logistep überwacht im Auftrag beispielsweise der Spieleproduzenten Zuxxez oder dem Label 3P Moses Pelhams die Tauschbörsen. Stoßen sie auf Angebote von Dateien ihrer Klienten, läßt die Logistep gegen die augenblicklichen Nutzer der IP, unter der das Angebot erfolgt, zahlreiche, automatisiert Anzeige stellen. Für eine Zivilklage wird weiterhin über die Staatsanwaltschaft die Userdaten von den Providern angefordert.
    Die Strafverfahren werden von den chronisch überlasteten Staatsanwaltschaften in der Regel eingestellt, die Rechteinhaber mahnen - in der Regel über die Anwaltskanzlei Schutt und Waetke - die nun ermittelten User ab, deren Anschluß die IP zum fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war.
    Im konkreten Fall verlangt die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die im Wiederholungsfall des Angebots eine Vertragsstrafe von 5.001 Euro vorsieht. Zugrundegelegt ist ein Streitwert

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  2. #21
    Gesperrt Avatar von klotzi
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    t-online darf absolut grundsätzlich keine ips von flatrateusern mitloggen!
    Wie gesagt: Falsch!


    Siehe auch hier:

    http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=56247

  3. #22
    DasFragezeichen
    deaktiviertes Benutzerkonto

    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Peer Guardian schlägt bei mir auch aus, wenn ich legale Inhalte tausche. Was sagt uns das? Ist das überhaupt erlaubt, was diese "Anti-Piraterieserver" da machen. Ich meine Peer Guardian registriert einen Kontaktaufnahmeversuch und irgendwas wollte die geblockte IP wohl von mir, ob nun den Datenstrom mitsniffen, den Share durchsuchen oder what ever. Kann man da netmal gegen vorgehen, beispielsweise wegen versuchte Computerspionage oder so?

  4. #23
    1. schwarzes KKK-Mitglied Avatar von sebamed
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von klotzi
    Wie gesagt: Falsch!


    Siehe auch hier:

    http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=56247
    wo steht da denn was du behauptest?

    ich habe mir da nciht alles durchgelsen, da ich es für überflüssig halte, da forenbeiträge (wo jeden nach belieben rumüllen kann wie er will)keine pressemeldungen ersetzen!

    ip-adressen sind keine daten die bei flatrates zur abrechnung nötig sind! damit verstösst die speicherung gegen das deutsche datenschutzgesetz. dabei ist egal ob der kunde holger voss oder sonst wie heisst!

    das landgerichts darmstadt bestätigte dank des präzendezfalles von holger voss nur bereits geltenes recht! die vorherige ip-speicherungen bei flatrateusern waren bereits unzulässig!

    Das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG) legen fest, dass der Provider die sensiblen Daten nicht einzusehen oder gar "auf Vorrat" zu speichern hat. Vielmehr seien diese Daten gemäß Telekommunikationsgesetz unverzüglich zu löschen, so Ritter weiter. Das Landgericht Darmstadt habe also geltendes Recht lediglich bestätigt und nicht verändert. Dadurch sei die Analyse der Nutzungsdaten von Flatrate-Kunden auch schon vor dem Urteil des Landgerichts illegal gewesen.
    http://www.onlinekosten.de/news/artikel/19976/1


    Die T-Online AG muss die IP-Adressen von Flatrate-Nutzern sofort nach Beendigung der jeweiligen Verbindung löschen. So urteilte am heutigen Mittwoch die 25. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt in der Berufungsverhandlung zur erstinstanzlichen Entscheidung in der Klage des Flatrate-Nutzers Holger Voss (Az. 25 S 118/2005). Das bislang ebenfalls mitgespeicherte Volumen darf der Provider noch nicht einmal erheben, geschweige denn speichern. Die Kammer vertritt die Auffassung, dass diese Daten für eine Rechnungsstellung nicht erforderlich sind und deshalb deren Erhebung und Speicherung nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes nicht zulässig ist.
    http://www.heise.de/newsticker/resul.../meldung/68801

  5. #24
    Gesperrt Avatar von klotzi
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Ok, sry, dann tuts mir leid (da das anscheinend schon VORHER verboten war).

    Das Urteil direkt bezieht sich aber genau genommen NUR auf die 2 Parteien selbst.
    Da magst du heise usw. zitieren, richtiger wird der Artikel deswegen trotzdem nicht..


    Den recht.de-Thread kannst dir ruhig ma durchlesen, ist nicht lang und da wirste auch einsehen, dass das Urteil sicht NICHT auf alle Flatrate-Benutzer bezieht!



  6. #25
    1. schwarzes KKK-Mitglied Avatar von sebamed
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von klotzi
    Ok, sry, dann tuts mir leid (da das anscheinend schon VORHER verboten war).

    Das Urteil direkt bezieht sich aber genau genommen NUR auf die 2 Parteien selbst.
    Da magst du heise usw. zitieren, richtiger wird der Artikel deswegen trotzdem nicht..


    Den recht.de-Thread kannst dir ruhig ma durchlesen, ist nicht lang und da wirste auch einsehen, dass das Urteil sicht NICHT auf alle Flatrate-Benutzer bezieht!



    die tkom hat mit der speicherung von abrechnung irrelevaten daten gegen das datenschutz- bzw telekomunikationsgesetz verstossen.

    letztendlich bezieht sich ein urteil immer erstmal nur auf kläger und beklägten. wird jedoch bei bei der praktik des beklagten ein gesetzesverstoss festgestellt, darf der beklägte diese praxis so natürlich nicht fortsetzen.

    tonline muss sich nach dem urteil an das datenschutz- bzw telekomunikationsgesetz halten und hätte es eigentlich auch schon vorher tuen müssen. und dieses besagt, dass von den kunden nur abrechnungsrelavante daten gespeichert werden düfen, wozu bei flats nicht die ip-adressen zählen

    ich weiss nicht wo du da fehler im heise-artikel entdeckt und ob du diese auch (zb durch pressemittelungen des gerichtes oder andere pressemeldungen) widerlegen kannst?


    hier ürbigens die offizielle presseerklärung des landgercihst darmstadt:

    Landgericht Darmstadt: T-Onlines Speicherung
    von Verbindungsdaten auf Vorrat ist illegal

    Das Landgericht Darmstadt hat am heutigen Mittwoch (25. Januar 2006)
    in zweiter Instanz entschieden, dass die beim Internetanbieter
    T-Online übliche Praxis, Internetverbindungsdaten auf Vorrat zu
    speichern, illegal ist. Die Revision wurde nicht zugelassen. Geklagt
    hatte ein 32jähriger T-Online-Kunde aus Münster.

    Bisher speichert die T-Online AG über ihre KundInnen, mit welcher
    Adresse ("IP-Adresse") sie sich im Internet bewegen, zu welchen
    Zeiten sie ins Internet eingewählt sind und welche Datenmengen
    jeweils übertragen werden. Diese Daten werden mehrere Monate lang
    aufbewahrt. Das hält der Kläger für illegal, er beruft sich dabei vor
    allem auf die Paragraphen 96 und 97 des Telekommunikationsgesetzes
    (TKG).

    Schon in erster Instanz hatte das Amtsgericht Darmstadt dem Kläger
    Recht gegeben, dass die Zuordnung, an wen eine IP-Adresse zu einem
    bestimmten Zeitpunkt vergeben war, nicht wie bisher gespeichert
    werden dürfe. Während das Amtsgericht aber noch eine Speicherung von
    maximal einigen Tagen für zulässig hielt, folgte jetzt das
    Landgericht dem Antrag des Klägers und stellte fest, dass die
    Zuordnung der IP-Adresse zu seiner Person unmittelbar nach Ende der
    Internetverbindung gelöscht werden müsse.

    Außerdem folgte das Landgericht dem Antrag des Klägers, dass die
    jeweils übertragene Datenmenge nicht erhoben werden darf. Auch hierin
    korrigierte es die Entscheidung aus erster Instanz.

    Das Landgericht wies jedoch den Antrag des Klägers ab, nach dem der
    Provider nicht mehr hätte speichern dürfen, zu welchen Zeiten der
    Kläger ins Internet eingewählt war. Es begründete diese Entscheidung
    mit der Möglichkeit von Internetverbindungen, die nicht im
    Pauschalpreis der "Flatrate" enthalten sind, sondern die nach
    Nutzungsdauer abgerechnet werden.

    Der Kläger, der sich seit April 2003 bemüht, die Speicherung der
    fraglichen Daten zu beenden, zeigte sich erfreut über das Urteil.
    Damit werde jetzt hoffentlich die "jahrelang praktizierte
    Protokollierung von millionen Telekommunikationsvorgängen" beendet.

    Nachdem das EU-Parlament im Dezember beschlossen hat, alle Internet-
    und Telefonverbindungen auf Vorrat zu protokollieren, droht der
    Erfolg des Klägers von Kurzer Dauer zu sein. Doch der gibt sich
    zuversichtlich: "Ich gehe erst einmal davon aus, dass die
    Vorratsdatenspeicherung nicht kommt, denn sie widerspricht dem
    Grundgesetz und darf daher hier gar nicht umgesetzt werden."

    ---------------------------------------------------------------------

    Kläger: Holger Voss, Münster
    Rechtsanwalt des Klägers: Dirk Wüstenberg, Offenbach

    Beklagte: T-Online AG, Darmstadt

    Gericht: 25. Zivilkammer / Berufungskammer des Landgerichts Darmstadt

    Urteil: 25 S 118/2005 vom 25.01.2006

  7. #26
    wetge
    Gast

    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    jungs,
    ich hab heute (also am Donnerstag mein ich) auch so nen Brief bekommen!!!
    ich hab ehrlich gesagt kein Plan, was ich jetzt machen soll... *kopfschüttel*

    die haben mich wegen Warren G dran....
    da steht das genau Datum mit Uhrzeit.
    IP-addy is angegeben und sogar der client.

    und noch das ganze andere Zeug was in der News berichtet wurde...

    Ich hab bis Dienstag Zeit mir darüber Gedanken zu machen, wie ich jetzt fortfahre, sonst kommen noch mehr Kosten wegen Fristüberschreitung hinzu.

  8. #27
    Raubhörer + Laubsortierer Avatar von ludwighagen
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Grundsätzlich alles abstreiten! Die können viel behaupten wenn der Tag lang ist. Irgendwelche Logs schreiben und Screenshots faken [falls vorhanden] kann ich auch...

    Vielleicht bist DU dann ja dieses erste beschuldigte Opfer auf das alle warten, das BEWEISE verlangt, anstatt sich wieder mal auf einen sogenannten "Vergleich" einzulassen! Ein Richter wird sich mit diesem Fall ohnehin nicht beschäftigen, denn strafrechtlich fällt das sehr wahrscheinlich unter "Geringfügigkeit". Davon abgesehen darf dein Provider weder deine IP speichern, noch darf er die Daten ohne Richterbeschluss herausgeben - deine Personalien wurden also rechtswidrig eruiert und dürfen theoretisch garnicht verwendet werden.
    Und unterschreibe bloss nichts vorformuliertes - die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung kommt einem Schuldeingeständniss gleich! Du hast nichts getan [das muss erst mal klar sein ], also gibt es auch nichts zu gestehen oder zu vergleichen, fertig. Ich gebe ja auch nicht irgendeinem Anwalt eine schriftliche Bestätigung dafür, irgendeinen bestimmten Politiker nicht zu erschiessen, nur um mal eben einen Vergleich zu generieren...

    Du solltest dich - im Falle einer Verweigerung einer Selbstbeschuldigung - aber schon auf eine mögliche [aber bei einem einzigen Album äusserst unwahrscheinliche] Durchsuchung vorbereiten. Was du evtl. jedoch noch machen könntest um dem willkürlich festgesetzten "Termin" nachzukommen, ist, eine stark "korrigierte" Unterlassungserklärung abzuschicken, die einen deutlichen Widerspruch zum unterstellten Sachverhalt enthält! Also den Text teilweise streichen, ändern oder ergänzen.
    Und einen Anwalt zu konsultieren kannst du dir schenken - der zockt dich nur ab und lullt dich mit Paragraphendreck und nicht in Frage kommenden Vergleichsvorschlägen ein...

    Eine Bitte, könntest du den Schrieb - mit den "Beweisen" - bitte scannen [und die Personendaten unkenntlich machen]?? Aus reiner Neugier, wäre hilfreich.
    Geändert von ludwighagen (24. 03. 2006 um 03:57 Uhr)

  9. #28
    treirtsigernU
    Gast

    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer


  10. #29
    Mitglied Avatar von Samoth
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Morgen!

    Gestern war ein Freund bei mir, der schon seinen zweiten Brief bekommen hat. Der arme Tropf war in die Earth2160 und die WarrenG sache verwickelt :-/

  11. #30
    Master of Garnix Avatar von prepassenger
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Zitat Zitat von ludwighagen
    Und einen Anwalt zu konsultieren kannst du dir schenken - der zockt dich nur ab und lullt dich mit Paragraphendreck und nicht in Frage kommenden Vergleichsvorschlägen ein...
    Das sehe ich anders ich würde jedem Betroffenen die Beratung eines Anwalts empfehlen.
    Wenn man keine Rechtschutzversicherung hat dann kann man für einen fuffi schon mal in einem Vorgespräch einiges erfahren.
    Wichtig ist hier halt daß der Rechtsverdreher mit Onlinerecht auskennt und eingelullt oder betrogen fühlte ich mich nie, nur aufgeklärt und wissend..

    Ich würde das auch nicht bagatellisieren "wegen einem Album kommen die nicht"
    , räum bloß die Bude aus, verschlüssel alles was geht , besorg dir eine alte Kiste, die Clean ist und halte ein halbes Jahr die Füße still.
    Seh es als Warnung, wenn die schon doof/nett genug sind dich vorher in Kenntnis zu setzen und hinterher erst durchsuchen.

    Komisch wie die Firma da Zugang zu Daten erhält, die dann den Ursprungsverdacht erhärten, mir ist ja fast klar, wie die das machen, aber daß sie es dann verwenden dürfen leuchtet mir nicht ein.

  12. #31
    werge
    Gast

    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    hier is der komplette Brief:

    >Anzeige (.pdf)<

    Anmerkung:
    Die Unterschriften von der Kanzlei sind beide vorgedruckt!!!

  13. #32
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Moin Ihr Guten!!!

    Ich habe das sehr interessante Thema hier verfolgt. Aufgefallen ist mir an der anwaltlichen Abmahnung, dass diese nur für das bereitstellen der Urheberrechtlich geschützten Sachen ist, jedoch aber nicht für das runterladen. Heisst das nun, wenn man einen Client nutzt der nur Runterläd, aber net hoch, dass man auf der "sicheren Seite" ist?

  14. #33
    selbsthilfe durch google

    ex-Moderator

    Avatar von natbornkiller
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Das ist so nicht ganz richig.
    Hier wurde das Thema bereits diskuttiert und auch der Unterschied zwischen Zivil und Strafrecht beleuchtet.
    http://board.gulli.com/thread/511282...-legalisieren/
    mfGr

  15. #34
    wetge
    Gast

    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Das dumme in dem Fall ist aber, dass ich wirklich lieber die 300 Lappen zahl.
    Die Frist bringt einen auch noch zusätzlich unter Druck.

    Ich kanns mir nich leisten noch mehr Kohle für Anwalt o.ä. auszugeben, um am Ende immer noch nicht die Sicherheit zu haben, dass ich auch vor der Judikative im Recht bin.

  16. #35
    Raubhörer + Laubsortierer Avatar von ludwighagen
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    THX für den Teilscan! An dem was ich geschrieben habe möchte ich daraufhin aber nichts ändern - alles wie gehabt.
    Nur noch eine Anmerkung: Wie wollen sie dir beweisen dass es sich bei dieser Datei nicht um ein Fake handelt, ein Archiv randvoll mit Urlaubsfotos vielleicht? Oder ob DU oder SIE die Datei einfach umgetauft haben? Oder OB oder wie oft du diese Datei angeboten oder sogar komplett hochgeladen hast? Hast du sie überhaupt geladen, oder vielleicht nur ein paar Minuten dran genuckelt und dich dann eines besseren besonnen?? Und auf die angeblich "beweissichere Dokumentierung" und den "unabhängigen Sachverständigen" würde ich einen Dreck geben, nur Rumgesülze und Behauptungen. Übrigens ist Karlsruhe durch Logistep bereits derart überlastet, dass das "Verfahren" vielleicht garnicht mehr zu deinen Lebzeiten stattfinden würde

    Wie gesagt die MODIFIZIERTE Erklärung unter VORBEHALT abgeben um sicherheitshalber die unverschämte Erpresser-Frist zu wahren, sonst würde ich erst mal garnichts machen. Strafen festlegen und einfordern, oder Anwaltshonorare erzeugen und einfordern kann Logistep viel wenn der Tag lang ist, aber zum Glück ist Logistep keine staatliche Behörde. Bei der Gelegenheit könntest du auch mal deinem Provider auf den Hut steigen was ihm einfällt, einer Privatfirma deine Personalien auszuhändigen, noch dazu aufgrund von Logs die er garnicht besitzen dürfte...
    Geändert von ludwighagen (24. 03. 2006 um 14:24 Uhr)

  17. #36
    Mitglied Avatar von paceman
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Wenn dich der Betrag stört, wiege ihn gegen den imaginären auf, denn du bisher "eingespart" hast.

    Ne, sicher nichts schönes, so ein Schreiben.
    Aber das Risiko gehört nunmal dazu und dich hat es nun erwischt.

    Ich würde entgegen meinem Vorredner zumindest eine "Sprechstunde" bei einem qualifizierten Anwalt nehmen.
    Vorher ruhig nach den Kosten dieser Sprechstunde fragen.

    Du kannst dir aber gewiss sein, daß bei weiterer Konsultierung die Anwaltskosten den geforderten Betrag deutlich überschreiten werden,
    ohne die Gewissheit am Ende auch Recht zu haben...ne,..besser zu gewinnen.

    Ich würde versuchen einen Weg zu finden den Betrag zu zahlen, ohne aber dabei ein Eingeständnis abzugeben, weil du dir z.B. schlichtweg weitere Prozesskosten sparen willst.

    Frag dann mal einen Anwalt ob und wie sowas geht.

  18. #37
    Master of Garnix Avatar von prepassenger
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    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Das muß man sich mal vorstellen, für die Firma fallen mir gar nicht genug Schimpfworte ein, ist ja nur meine Meinung, aber was haltet ihr davon.
    Diese Leistungen haben die auch im Angebot

    "Tauschbörsen Beeinflussung/ Störung Einflussnahme auf Tauschbörsen,
    Daten und Daten-Segmente Comunitis/Foren Täuschung. Einsetzen von
    fehlerhaften Meldungen, Daten und Foreneinträgen"

    Stammt aus dem obigen Heise Link. http://www.heise.de/newsticker/foren...forum_id=85188

    sry für das dobbelmopsing
    Auch ein paar passende Infos zu dem Flensburger Gerichtsurteil/ versatel http://www.overnet.org/forum/viewtopic.php?t=7699

  19. #38
    unRegistered.B6
    Gast

    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    @werge / wetge:

    Habe den gleichen Brief bekommen! Der einzige Unterschied ist, das die Uhrzeit und die IP anders sind. Die Warren G Datei ist die selbe (goldesel.to), doch Roachford und Mousse T sind mir nicht bekannt!

    Übrigens:

    Donnerstags kommen die Briefe an, man sucht Rat und Anwalt, das Wochenende ist um, und nur noch 3 tage vergehen bis zu Frist! Geschickt gemacht!

  20. #39
    wetge/werge ^^
    Gast

    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    das is wirklich mal was komisches!!!
    wir sollten mal nen aufruf starten, dass die alle mal sagen welche daten bei ihnen stehen!!!
    weil das wäre ja wirklich übertrieben, wenn alle briefe donnerstags ankommen und die zeit der IP erfassung sich in einer kleinen spanne bewegt.

  21. #40
    unRegistered.B6
    Gast

    Standard Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer

    Solche Briefe werden in Massen verschickt (siehe Beispiel Earth 2160)!
    Diese Kanzlei hat einen Muster-Brief, lässt also die Daten automatisch eintragen. Wie schon benannt, ist selbst die Unterschrift bloß kopiert.

    Da ich gestern selbt einwenig im Internet gesucht habe, wirft Log*Step kein gutes Bild auf mich! Allein durch 20.000 Earth 2160 Downloader machten die einen Gewinn von 3 Millionen! (Zux*es 50% / Log*Step 50% - bei 20.000 Seedern und Leechern mal 300 Euro)

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