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Gast
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
jungs,
ich hab heute (also am Donnerstag mein ich) auch so nen Brief bekommen!!!
ich hab ehrlich gesagt kein Plan, was ich jetzt machen soll... *kopfschüttel*
die haben mich wegen Warren G dran....
da steht das genau Datum mit Uhrzeit.
IP-addy is angegeben und sogar der client.
und noch das ganze andere Zeug was in der News berichtet wurde...
Ich hab bis Dienstag Zeit mir darüber Gedanken zu machen, wie ich jetzt fortfahre, sonst kommen noch mehr Kosten wegen Fristüberschreitung hinzu.
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24. 03. 2006, 01:21
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#26
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Raubhörer + Laubsortierer
Registrierungsdatum: Mar 2001
Ort: Befreiungsfront
Beiträge: 2.939
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Grundsätzlich alles abstreiten! Die können viel behaupten wenn der Tag lang ist. Irgendwelche Logs schreiben und Screenshots faken [falls vorhanden] kann ich auch...
Vielleicht bist DU dann ja dieses erste beschuldigte Opfer auf das alle warten, das BEWEISE verlangt, anstatt sich wieder mal auf einen sogenannten "Vergleich" einzulassen! Ein Richter wird sich mit diesem Fall ohnehin nicht beschäftigen, denn strafrechtlich fällt das sehr wahrscheinlich unter "Geringfügigkeit". Davon abgesehen darf dein Provider weder deine IP speichern, noch darf er die Daten ohne Richterbeschluss herausgeben - deine Personalien wurden also rechtswidrig eruiert und dürfen theoretisch garnicht verwendet werden.
Und unterschreibe bloss nichts vorformuliertes - die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung kommt einem Schuldeingeständniss gleich! Du hast nichts getan [das muss erst mal klar sein  ], also gibt es auch nichts zu gestehen oder zu vergleichen, fertig. Ich gebe ja auch nicht irgendeinem Anwalt eine schriftliche Bestätigung dafür, irgendeinen bestimmten Politiker nicht zu erschiessen, nur um mal eben einen Vergleich zu generieren...
Du solltest dich - im Falle einer Verweigerung einer Selbstbeschuldigung - aber schon auf eine mögliche [aber bei einem einzigen Album äusserst unwahrscheinliche] Durchsuchung vorbereiten. Was du evtl. jedoch noch machen könntest um dem willkürlich festgesetzten "Termin" nachzukommen, ist, eine stark "korrigierte" Unterlassungserklärung abzuschicken, die einen deutlichen Widerspruch zum unterstellten Sachverhalt enthält! Also den Text teilweise streichen, ändern oder ergänzen.
Und einen Anwalt zu konsultieren kannst du dir schenken - der zockt dich nur ab und lullt dich mit Paragraphendreck und nicht in Frage kommenden Vergleichsvorschlägen ein...
Eine Bitte, könntest du den Schrieb - mit den "Beweisen" - bitte scannen [und die Personendaten unkenntlich machen]?? Aus reiner Neugier, wäre hilfreich.
Geändert von ludwighagen (24. 03. 2006 um 03:57 Uhr).
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24. 03. 2006, 03:21
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#27
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Gast
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
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24. 03. 2006, 03:50
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#28
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Mitglied
Registrierungsdatum: Mar 2006
Ort: GER
Beiträge: 209
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Morgen!
Gestern war ein Freund bei mir, der schon seinen zweiten Brief bekommen hat. Der arme Tropf war in die Earth2160 und die WarrenG sache verwickelt :-/
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24. 03. 2006, 08:52
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#29
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Master of Garnix
Registrierungsdatum: Mar 2006
Beiträge: 3.581
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Zitat:
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Zitat von ludwighagen
Und einen Anwalt zu konsultieren kannst du dir schenken - der zockt dich nur ab und lullt dich mit Paragraphendreck und nicht in Frage kommenden Vergleichsvorschlägen ein...
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Das sehe ich anders ich würde jedem Betroffenen die Beratung eines Anwalts empfehlen.
Wenn man keine Rechtschutzversicherung hat dann kann man für einen fuffi schon mal in einem Vorgespräch einiges erfahren.
Wichtig ist hier halt daß der Rechtsverdreher mit Onlinerecht auskennt und eingelullt oder betrogen fühlte ich mich nie, nur aufgeklärt und wissend..
Ich würde das auch nicht bagatellisieren "wegen einem Album kommen die nicht"
, räum bloß die Bude aus, verschlüssel alles was geht , besorg dir eine alte Kiste, die Clean ist und halte ein halbes Jahr die Füße still.
Seh es als Warnung, wenn die schon doof/nett genug sind dich vorher in Kenntnis zu setzen und hinterher erst durchsuchen.
Komisch wie die Firma da Zugang zu Daten erhält, die dann den Ursprungsverdacht erhärten, mir ist ja fast klar, wie die das machen, aber daß sie es dann verwenden dürfen leuchtet mir nicht ein.
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24. 03. 2006, 09:44
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#30
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Gast
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
hier is der komplette Brief:
>Anzeige (.pdf)<
Anmerkung:
Die Unterschriften von der Kanzlei sind beide vorgedruckt!!!
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24. 03. 2006, 09:54
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#31
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Mitglied
Registrierungsdatum: Mar 2006
Beiträge: 2
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Moin Ihr Guten!!!
Ich habe das sehr interessante Thema hier verfolgt. Aufgefallen ist mir an der anwaltlichen Abmahnung, dass diese nur für das bereitstellen der Urheberrechtlich geschützten Sachen ist, jedoch aber nicht für das runterladen. Heisst das nun, wenn man einen Client nutzt der nur Runterläd, aber net hoch, dass man auf der "sicheren Seite" ist?
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24. 03. 2006, 10:31
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#32
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selbsthilfe durch google
ex-Moderator
Registrierungsdatum: May 2002
Beiträge: 6.392
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Das ist so nicht ganz richig.
Hier wurde das Thema bereits diskuttiert und auch der Unterschied zwischen Zivil und Strafrecht beleuchtet.
http://board.gulli.com/thread/511282...-legalisieren/
mfGr
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24. 03. 2006, 10:41
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#33
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Gast
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Das dumme in dem Fall ist aber, dass ich wirklich lieber die 300 Lappen zahl.
Die Frist bringt einen auch noch zusätzlich unter Druck.
Ich kanns mir nich leisten noch mehr Kohle für Anwalt o.ä. auszugeben, um am Ende immer noch nicht die Sicherheit zu haben, dass ich auch vor der Judikative im Recht bin.
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24. 03. 2006, 10:56
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#34
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Raubhörer + Laubsortierer
Registrierungsdatum: Mar 2001
Ort: Befreiungsfront
Beiträge: 2.939
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
THX für den Teilscan! An dem was ich geschrieben habe möchte ich daraufhin aber nichts ändern - alles wie gehabt.
Nur noch eine Anmerkung: Wie wollen sie dir beweisen dass es sich bei dieser Datei nicht um ein Fake handelt, ein Archiv randvoll mit Urlaubsfotos vielleicht? Oder ob DU oder SIE die Datei einfach umgetauft haben? Oder OB oder wie oft du diese Datei angeboten oder sogar komplett hochgeladen hast? Hast du sie überhaupt geladen, oder vielleicht nur ein paar Minuten dran genuckelt und dich dann eines besseren besonnen?? Und auf die angeblich "beweissichere Dokumentierung" und den "unabhängigen Sachverständigen" würde ich einen Dreck geben, nur Rumgesülze und Behauptungen. Übrigens ist Karlsruhe durch Logistep bereits derart überlastet, dass das "Verfahren" vielleicht garnicht mehr zu deinen Lebzeiten stattfinden würde
Wie gesagt die MODIFIZIERTE Erklärung unter VORBEHALT abgeben um sicherheitshalber die unverschämte Erpresser-Frist zu wahren, sonst würde ich erst mal garnichts machen. Strafen festlegen und einfordern, oder Anwaltshonorare erzeugen und einfordern kann Logistep viel wenn der Tag lang ist, aber zum Glück ist Logistep keine staatliche Behörde. Bei der Gelegenheit könntest du auch mal deinem Provider auf den Hut steigen was ihm einfällt, einer Privatfirma deine Personalien auszuhändigen, noch dazu aufgrund von Logs die er garnicht besitzen dürfte...
Geändert von ludwighagen (24. 03. 2006 um 14:24 Uhr).
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24. 03. 2006, 13:58
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#35
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Mitglied
Registrierungsdatum: Aug 2001
Beiträge: 1.157
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Wenn dich der Betrag stört, wiege ihn gegen den imaginären auf, denn du bisher "eingespart" hast.
Ne, sicher nichts schönes, so ein Schreiben.
Aber das Risiko gehört nunmal dazu und dich hat es nun erwischt.
Ich würde entgegen meinem Vorredner zumindest eine "Sprechstunde" bei einem qualifizierten Anwalt nehmen.
Vorher ruhig nach den Kosten dieser Sprechstunde fragen.
Du kannst dir aber gewiss sein, daß bei weiterer Konsultierung die Anwaltskosten den geforderten Betrag deutlich überschreiten werden,
ohne die Gewissheit am Ende auch Recht zu haben...ne,..besser zu gewinnen.
Ich würde versuchen einen Weg zu finden den Betrag zu zahlen, ohne aber dabei ein Eingeständnis abzugeben, weil du dir z.B. schlichtweg weitere Prozesskosten sparen willst.
Frag dann mal einen Anwalt ob und wie sowas geht.
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24. 03. 2006, 15:26
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#36
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Master of Garnix
Registrierungsdatum: Mar 2006
Beiträge: 3.581
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Das muß man sich mal vorstellen, für die Firma fallen mir gar nicht genug Schimpfworte ein, ist ja nur meine Meinung, aber was haltet ihr davon.
Diese Leistungen haben die auch im Angebot
"Tauschbörsen Beeinflussung/ Störung Einflussnahme auf Tauschbörsen,
Daten und Daten-Segmente Comunitis/Foren Täuschung. Einsetzen von
fehlerhaften Meldungen, Daten und Foreneinträgen"
Stammt aus dem obigen Heise Link. http://www.heise.de/newsticker/foren...forum_id=85188
sry für das dobbelmopsing
Auch ein paar passende Infos zu dem Flensburger Gerichtsurteil/ versatel http://www.overnet.org/forum/viewtopic.php?t=7699
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24. 03. 2006, 16:21
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#37
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Gast
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
@werge / wetge:
Habe den gleichen Brief bekommen! Der einzige Unterschied ist, das die Uhrzeit und die IP anders sind. Die Warren G Datei ist die selbe (goldesel.to), doch Roachford und Mousse T sind mir nicht bekannt!
Übrigens:
Donnerstags kommen die Briefe an, man sucht Rat und Anwalt, das Wochenende ist um, und nur noch 3 tage vergehen bis zu Frist! Geschickt gemacht!
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24. 03. 2006, 16:35
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#38
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Gast
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
das is wirklich mal was komisches!!!
wir sollten mal nen aufruf starten, dass die alle mal sagen welche daten bei ihnen stehen!!!
weil das wäre ja wirklich übertrieben, wenn alle briefe donnerstags ankommen und die zeit der IP erfassung sich in einer kleinen spanne bewegt.
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24. 03. 2006, 16:43
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#39
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Gast
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Solche Briefe werden in Massen verschickt (siehe Beispiel Earth 2160)!
Diese Kanzlei hat einen Muster-Brief, lässt also die Daten automatisch eintragen. Wie schon benannt, ist selbst die Unterschrift bloß kopiert.
Da ich gestern selbt einwenig im Internet gesucht habe, wirft Log*Step kein gutes Bild auf mich! Allein durch 20.000 Earth 2160 Downloader machten die einen Gewinn von 3 Millionen! (Zux*es 50% / Log*Step 50% - bei 20.000 Seedern und Leechern mal 300 Euro)
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24. 03. 2006, 17:02
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#40
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Gast
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Wo keine Leiche da kein Mord.
Widerspruch einlegen. Rechner beim Kumpel + cd + dvd alles weg ...
Neuen alten rechner + linux ....
Durchsuchung abwarten.
Verdachtsmomente erhärten sich nicht = Unschuldig
Anzeigen wegen Verleumdung.
mfg
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24. 03. 2006, 17:56
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#41
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Mitglied
Registrierungsdatum: Feb 2006
Beiträge: 14
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Ich verstehe in der Anzeige nicht, daß sie sagen, Roachford und Warren G. wären angeboten worden, aber dokumentieren tun sie nur das Warren G Album.
Komisch. Glaubt ihr, daß alle die in diesem Zeitraum eines der Alben gesaugt hat über den Esel geloggt worden sind?
Kommen nächsten Donnerstag die nächsten Briefe?
Grüße
st6
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24. 03. 2006, 18:05
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#42
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Gast
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Die außergerichtliche Vollmacht ist im Beispiel von wetge vom 13.9.2005, der IP-Log jedoch vom 24.10.2005! Ein Widerspruch?
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24. 03. 2006, 18:18
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#43
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Gast
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Ist es möglich, dass Log*Step die Datei "Warren_G.-In_the_Mid-Night_Hour-Advance-2005-JCE_www.goldesel.to.rar" auf goldesel.to geuppt hat, um Downloader zu "fangen"?
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24. 03. 2006, 18:24
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#44
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Raubhörer + Laubsortierer
Registrierungsdatum: Mar 2001
Ort: Befreiungsfront
Beiträge: 2.939
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Zitat:
Tauschbörsen Beeinflussung/ Störung Einflussnahme auf Tauschbörsen,
Daten und Daten-Segmente Comunitis/Foren Täuschung. Einsetzen von
fehlerhaften Meldungen, Daten und Foreneinträgen"
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Wie praktisch - für euch: darauf könnte man sich berufen. Sagt einfach, ihr nehmt an die "Beweise" seien absichtlich konstruiert worden und entbehren jeder Grundlage, schliesslich bietet die Kanzlei ja selbst derartige Fälschungen und Manipulationen offen an.
Ich sag's nochmal: Höchstens eine stark kastrierte Minimal-Erklärung zurückschicken, und den Verein ansonsten in die Wüste schicken - bloss nichts bezahlen oder zugeben, NICHT EINSCHÜCHTERN LASSEN! Eigentlich verhält es sich kaum anders als bei den vielen Bettelbriefen per Post: Es werden halt einfach Tausende verschickt, ein paar Deppen werden schon bezahlen...
PS:
aus http://de.wikipedia.org/wiki/Logistep_AG :
Zitat:
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Logistep geht davon aus, dass die GUID Globally Unique Identifier der emule, Gnutella 1/2 oder BitTorrent-Netzwerks eine konkrete Beweiskraft besitzt. Dies ist fraglich, da sich diese ID leicht manipulieren bzw. neu generieren lässt.
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Zitat:
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Die Provider sind nach deutschen Recht (noch) dazu verpflichtet, die Verbindungsdaten nach Verbindungsende zu löschen, sofern sie nicht zu Abrechnungszwecken benötigt werden. Die Aufforderung Logisteps zur Aufbewahrung dieser Verbindungsdaten wird somit von Kritikern als Aufruf zu einem Gesetzesverstoss gewertet.
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PS - ganz aktuell:
Da wird der unbedarften Zypries schon bald der Kiefer runterklappen, hoffe ich...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/71267
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10119872&forum_id=95303
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Geändert von ludwighagen (24. 03. 2006 um 20:05 Uhr).
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24. 03. 2006, 19:16
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#45
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Mitglied
Registrierungsdatum: Mar 2006
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Hallo,
hab heute auch einen Brief bekommen mit den bekannten Inhalt.
Kann auch sein das ich das Warren G Album gezogen hab.
Nur jetzt die Frage die als einzige wichtig ist:
Sollte ich die Kohle überweisen bevor ich einen langwierigen Rechtsstreit eingehe und den Anwälten deutlich mehr als 300€ in den Hals schmeisse. Die Rechtsschutzversicherung zieht nämlich nicht bei Urheberrechtsverletzungen.
Oder wie sollte ich die Unterlassungserklärung abändern bevor ich was zurückschicke?
Hab natürlich auch keine Lust 300€ einfach so abzudrücken, aber welche anderen möglichkeiten hat man denn, ausser einen ewigen Rechtsweg???
Danke Colt
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24. 03. 2006, 22:12
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#46
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Raubhörer + Laubsortierer
Registrierungsdatum: Mar 2001
Ort: Befreiungsfront
Beiträge: 2.939
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Was sollen wir denn noch alles schreiben...! Also entweder du zeigst Rückgrat und lässt es darauf ankommen diese Mafiaschweine mit ihren konstruierten Indizien auflaufen zu lassen, oder du ziehst gleich den Schwanz ein und bläst dem lachenden Abschaum die Kohle in den Arsch - zwei von zwei Möglichkeiten. Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft der hat schon verloren.
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24. 03. 2006, 23:36
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#47
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2000
Beiträge: 85
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
@ludwighagen u. prepassenger
Ich würde ja gerne sehen was ihr macht wenn ihr betroffen seid von wegen rückrad zeigen
ich glaub aber auch das es ne neue abzocker mafia ist die schnell geld machen will
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25. 03. 2006, 00:47
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#48
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Mitglied
Registrierungsdatum: Jul 2000
Beiträge: 85
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
@ ludwighagen:
Das, was du schreibst ist richtig, ich hatte auch öfters mit denen zu tun (öfter als mir lieb ist) aber im endeffeckt erdrücken die einen und man macht ehe was die wollen. Ich würde jetzt auch einen frontalen Kampf wollen, denn beweisen oder gewinnen können die nicht, aber man hat auch sein leben, was man nicht kaputt machen will. wie soll ich meinem kind erklären, dass die polizei uns durchsucht??? Nur weil ich Trickfilme runtergeladen habe.
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25. 03. 2006, 01:39
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#49
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1. schwarzes KKK-Mitglied
Registrierungsdatum: May 2005
Beiträge: 3.053
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
hier mal was interressantes für alle betroffenen!
LESEN!
Zitat:
Wehren gegen Zuxxess - Abmahnwelle möglich!!!
Nachdem jemand aus meinem Bekanntenkreis ebenfalls eine Abmahnung der
bekannten Rechtsanwälte aus Karlsruhe erhielt, hier nun folgend einige
Infos für alle Betroffenen.
Um es gleich vorweg zu sagen: Es geht absolut nicht um Schuld oder
Unschuld des Betroffenen. Dem Bekannten ist absolut klar, was er getan
hat. Es geht ausschließlich um die Art, _wie_ darauf reagiert wurde.
Hier die Infos:
1. Um die Unterlassungserklärung kommt man nicht herum, jedoch können
die Punkte 2 (Schadensersatz 50.-€) und 3 (Kostenerstattung von
150.-€) gestrichen werden (und folglich keine Zahlungen geleistet
werden). Bis dato ist es noch zu keinem Verfahren deswegen gekommen.
2. Wer in einm Privatinsolvenzverfahren steckt, darf sowieso auf keinen
Fall Punkt 2 + 3 akzeptieren, da man sich sonst einer Insolvenzstraftat
schuldig macht. Mir ist bekannt, daß in solchen Fällen von der
Kanzlei der Eröffnungsantrag nachgefordert wurde und keine Zahlungen
gefordert wurden.
3. Es gibt bereits zig Beschwerden gegen die betreffende Anwaltskanzlei
bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer Karlsruhe. Es wäre unbedingt
notwendig, daß sich auch Privatpersonen dort beschwehren, um dem
ganzen Gewicht zu verleihen. Die Rechtsanwaltskammer hat außer einem
Verweis durchaus die Möglichkeit, der betreffenden Kanzlei die
Zulassung zu entziehen.
4. Es gibt bereits eine Strafanzeige mindestens eines Anwaltes gegen
die genannte Anwaltskanzlei.
* Straftat u.A. Strafvereitelung, da die Kanzlei noch vor der Reaktion
der Staatsanwaltschaft selbst tätig wurde und abmahnte.
* Des weiteren wurde mir erzählt, daß die Anzeige(n) sich auch darauf
begründen, daß wohl in erster Linie wirtschaftliche Gründe der
Kanzlei (was verboten ist), für die Abmahnwelle verantwortlich ist und
weniger der Schaden. Schließlich beträgt die Unkostenerstattung mit
150.-€ dreimal soviel, wie der Schadensersatz von 50.-€
* Als weitere Straftat wird angeführt, daß die mehr als 20000
Schreiben als Serienbrief versandt wurden und somit der Kostenaufwand
je Schreiben von 150.-€ nicht gerechtfertigt ist. Die Kanzlei hatte
sicher keinen Aufwand von 3 Mill. Euro.
5. die meisten Betroffenen sind wohl Minderbemittelte (z.B. Studenten).
D.h. eine sehr große Anzahl der Rechtsbeistände werden vom Staat
durch Berechtigungsscheine bezahlt, was dem Steuerzahler imense Kosten
verursacht.
Hier das mir vorliegende Schreiben, welches an die Rechtsanwaltskammer
Karlsruhe und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ging:
===============================================================
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wie Sie sicher aus der Presse wissen, wurden über die oben genannte
Rechtsanwaltskanzlei im Jahr 2005 weit mehr als 20000 Strafanzeigen
gegen Nutzer von Filesharing-Systemen bei der Staatsanwaltschaft
Karlsruhe eingereicht. Der Vorwurf war immer Verstoß gegen das UrhG
§106.
Über die Staatsanwaltschaft wurde jeweils der Besitzer des
Internetanschlusses ermittelt und abgemahnt.
Hierbei wurden Rechtsanwaltskosten von 150.-€ und 50.-€
Schadensersatz zu Gunsten des Rechteinhabers der Software, Firma Zuxxez
Entertainment AG, Rittnertstraße 36, 76227 Karlsruhe eingefordert.
Meine Beschwerde umfasst folgende Punkte:
1. Jedem der Beschuldigten wurde bis auf die persönlichen Daten ein
identisches Schreiben zugesandt. Der angebliche Aufwand von 150.-€
für die oben genannte Rechtsanwaltskanzlei erscheint daher absolut
ungerechtfertigt. Für die Ausarbeitung eines Serienbriefes von weit
mehr als 20000 Stück (entspricht 3 Millionen Euro) hätte man sogar
ein Schreibbüro beauftragen können.
2. Aufgrund der gängigen Praxis in den 90er Jahren, als massenhaft
versandten Abmahnungen nach ähnlichem Schema versendet wurden, schuf
der Gesetzgeber rechtliche Grundlagen, das Abmahnen rein aus
wirtschaftlichen Vorteilen für die Anwaltskanzleien zu unterbinden.
Gerade wenn die Schadensersatzanforderung für die betroffene Firma
Zuxxess, die in der Presse von ,,6-stelligen Einbußen" sprach, nur
50.-€ je Beschuldigten beträgt, die Anwaltskanzlei aber das
Dreifache (150.-€) für sich vereinnahmt, erscheint mir der Vorwurf
gerechtfertigt, daß hier der eigentliche Nutznießer der Abmahnwelle
die Anwaltskanzlei ist.
3. Obwohl (wie in meinem Fall) mein Verstoß gegen das UrhG bereits im
Juli 2005 aufgezeichnet und zur Anzeige gebracht wurde, erwartete man
dann meine Unterlassungserklärung innerhalb von 4 Tagen (am
23.01.2006), scheinbar um eine unmittelbare Gefahr des weiteren
Verstoßes abzuwenden. Das Schreiben der Kanzlei ist am 18.01.2006 bei
mir eingetroffen. Die sehr kurze Reaktionszeit soll wohl bewirken, daß
man selbst keinen Rechtsbeistand mehr zu Rate ziehen kann. Zu Recht bot
man an, vorab per Fax die Unterlassungserklärung abzugeben - man
wusste genau um den Umstand der extrem knappen Zeit.
4. Die oben genannte Rechtsanwaltskanzlei hat nicht erst die
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft (die im Übrigen das Verfahren
gegen mich wegen Geringfügigkeit eingestellt hat) abgewartet, sondern
sofort mich als den Beschuldigten angeschrieben. Die Strafanzeigen
dürften somit ausschließlich dazu gedient haben, über die
IP-Adressen die Nutzer zu ermitteln. An einer Strafverfolgung scheint
mir daher seitens der Anwaltskanzlei wenig Interesse zu liegen, da
bereits nach Einstellung der ersten Verfahren der Klägerin klar
gewesen sein muß, daß weitere Strafanzeigen keinen Erfolg haben
würden.
5. Wie mir ein Anwalt bestätigte, wurden viele der Rechtsberatungen
über einen Beratungshilfeschein abgerechnet, da es sich beim Großteil
der Betroffenen um Studenten und weniger betuchte Internetnutzer
handelt. Die Kosten für die Rechtsbeistände der Betroffenen trägt
somit zum Großteil die Staatskasse.
6. Weiterhin ist fraglich, ob seitens der geschädigten Firma
überhaupt anwaltschaftliche Unterstützung notwendig war. Siehe
Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 20.02.2001, AZ: 20 U 194/00.
Ich bitte Sie daher, die Zulassung der betreffenden Anwaltskanzlei zu
überprüfen.
Des Weiteren geht dieses Schreiben parallel an die Staatsanwaltschaft
Karlsruhe, mit der Bitte mir mitzuteilen, ob es sich bei dem Verhalten
der Rechtsanwaltskanzlei um eine strafrechtlich relevante Tat handeln
könnte, da ich dann Strafanzeige erstatten werde.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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25. 03. 2006, 01:49
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#50
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