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23. 03. 2006, 19:24 #1
Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Mousse T, Roachford und Warren G - Alben werden überwacht
Nach Earth 2160 und dem letzten Album von Glashaus werden offenbar auch Alben des Labels Peppermint Jam Records von der Schweizer Logistep überwacht. Auf bekannte Weise abgemahnt wurden Tauschbörsennutzer, denen das Anbieten der Alben "Word of Mouth" von Roachford, "In the Midnite Hour" von Warren G oder Files von Mousse T vorgeworfen wird. Bekannt ist bislang die Abmahnung des mutmaßlichen Angebots von gepackten .rar-Files im eDonkey-Netzwerk.
Die Logistep überwacht im Auftrag beispielsweise der Spieleproduzenten Zuxxez oder dem Label 3P Moses Pelhams die Tauschbörsen. Stoßen sie auf Angebote von Dateien ihrer Klienten, läßt die Logistep gegen die augenblicklichen Nutzer der IP, unter der das Angebot erfolgt, zahlreiche, automatisiert Anzeige stellen. Für eine Zivilklage wird weiterhin über die Staatsanwaltschaft die Userdaten von den Providern angefordert.
Die Strafverfahren werden von den chronisch überlasteten Staatsanwaltschaften in der Regel eingestellt, die Rechteinhaber mahnen - in der Regel über die Anwaltskanzlei Schutt und Waetke - die nun ermittelten User ab, deren Anschluß die IP zum fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war.
Im konkreten Fall verlangt die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die im Wiederholungsfall des Angebots eine Vertragsstrafe von 5.001 Euro vorsieht. Zugrundegelegt ist ein Streitwert
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04. 05. 2006, 01:04 #381Unregistriert69Gast
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
machtmensch:
nimms mir nicht krumm, aber ich glaube, du stehst echt ein bisserl arg aufm schlauch!!
erstmal zu deinem brief:
ich würde den nichtmal im ansatz so oder so ähnlich schreiben! damit lacht sich höchstens der anwalt samt mitarbeitern in der mipa im cafe in das kaiserstrasse in karlsruhe tot. ok das wäre dann echt eine großtat ;-)
du gehst das viel zu blauäugig an!!! was erwartest du denn auf die 4 "fragen" für antworten?
"ja stimmt, das ist eine massenabmahnung und wir dürfen da gar keine gebühr rechnen, aber wir versuchens halt mal"!?!?
genauso wenig werden sie mit dir darüber diskutieren, ob der anschlussinhaber beim WLAN nun haftet oder nicht. NATÜRLICH sind sie dieser auffassung.
was ich beim studium im grundkurs recht "fürs leben" gelernt habe ist, dass es nur selten eindeutige sachverhalte gibt. je nach kläger, verteidiger und richter können bei 3 verhandlungen 3 ergebnisse rauskommen und alle sind "richtig". aber halt anders.
selbst wenn es ein urteil gibt, das A sagt, kann das andere trotzdem B sagen.
--> diese dinger wird bei einer verhandlung entschieden und S+W wird nen teufel tun, dir da ihre argumentation aufzuzeigen :-)
die fragen die DU die ganze zeit wie im repeatmodus stellst und bei denen du ANTWORTEN willst, bekommst du nicht von UNS und nicht von der GEGENSEITE!!!!
wenn du diese antworten willst, GEH ZU EINEM AUF URHEBERRECHT SPEZIALLISIERTEN ANWALT!!!!!
und dann musst du S+W nicht schreiben, was deine meinung ist. das juckt die nicht. wenn du nichts oder z.b. nur € 50 zahlst wirst du schon merken was sie machen. falls sie klagen, musst du vor gericht gewinnen oder halt verlieren.
und ich versuche nochmal, den vorgang des ganzen verfahrens am beispiel von glashaus ganz SIMPEL und VEREINFACHT darzustellen, damit es auch der letzte "schlauchsteher" kappiert:
- 3p beauftragt Logistep mit der überwachung der p2p-plattformen
- Logistep wirft das zauberprogramm an und loggt die daten (IPs, zeit, dateiname und anders); sie scannen NICHT(!!) deine festplatte oder loggen nicht alle daten, die du zum upload anbietest (zumindest versichern sie das....)
- sobald sie eine IP haben, sendet das programm eine email an abuse@provider mit der aufforderung, die verbindungsdaten zu speichern. (wie ihr wisst, haben einige dagegen geklagt, aber 2005 war das halt so)
erschwerend kommt hinzu dass die teledoof die daten eh speichert, was sie nicht dürften..... *hmpf*
- die gesammelten werke (ich denke da an eine excel oder access datenbank) gehen dann im auftrag des mandanten direkt an den anwalt, damit der klagen kann.
(da der logi-vorstand in KA wohnt und meines erachtens 100% persönlich bekannt ist mit S+W ist klar, dass die sich diesen millionenauftrag zuschieben.)
-> S+W hat den auftrag
- diese verklagen alle "IPs", so dass sich die staatsanwaltschaft daran machen muss die anschlussinhaber zu ermitteln
-> staatsanwalt fordert herausgabe der daten vom provider
(WENN dieser die daten gelöscht hätte, wie er es MÜSSTE wäre kaum eine IP zuordenbar...tja)
- staatsanwalt stellt verfahren ein
- S+W nimmt akteneinsicht (azubi muss die adressen rausschreiben *g*)
- die abmahnungen gehen im auftrag von 3p durch S+W raus
wenn nun eidos oder EA oder xy auch ihre spiele/filme/musik von logi überwachen lassen, ist das eine NEUE datensammlung die dann zu NEUEN klagen bei der staatsanwaltschaft führt, die dann zu NEUEN IP-anfragen führen, die dann im endeffekt zu NEUEN abmahnungen führen!
ist doch nicht sooooo kompliziert oder?
machtmensch: du musst selbst wissen, wieviel du gezogen hast und WAS davon auch offiziell schon verfolgt wird. da die (angabegemäß) NICHT deine ganzen daten loggen, solltest du keine panik vor 100 abmahnungen haben!
@fs4all:
du solltest dich nicht vor allen usern als so dumm darstellen, dass wir selbst wenn wir NIE mehr p2p-netzwerke nutzen zum media-markt laufen und dort CDs kaufen..... LOL
ich habe in den letzten 14 jahren pro jahr im schnitt 4-5 CDs gekauft (+4-5 maxis) und das wurde seit ich lieder aus dem netz lade NICHT WENIGER!!!
früher habe ich mir gekauft, was ich mag, heute kaufe ich noch immer die CDs von künstlern, die gute musik machen.
aber ich lade ZUSÄTZLICH lieder die ich gut finde, die aber nicht so gut sind, dass ich je auch nur 1 euro dafür zahlen würde. z.b. diese ganzen one-hit-wonder oder wenn eine CD ein gutes lied hat, das es in die chars schafft, der rest ist müll. hauptsächlich lade ich aber eh nur ältere sachen, die man nichtmehr kaufen kann. dabei habe ich kein schlechtes gewissen, weil ich keinem schade.
und ich behaupte immer, dass ich ein sehr feines rechtsempfinden habe.
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04. 05. 2006, 01:21 #382Geisterfahrerüberholer
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
hab noch was zum thema gefunden, logistep wird in nächster zeit auch für sicherung der arbeitsplätze (bei der staatsanwaltschaft und anwälten) im ausland sorgen
http://web923.server8.greatweb.de/ab...id=528#post528
Im Mai werden ersten Anzeigen in CH, AT, IT und PL erstattet, es werden angeschlossene Rechtsanwaltskanzleien zuständig.
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04. 05. 2006, 05:21 #383Mitglied
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Sehr nett...stellst mich hier als dumm (blauäugig) dar und schreibst mehr oder weniger was ich auch schreibe... ausser, dass Du Behauptungen aufstellst, die Du aber nicht beweisen kannst, nämlich ob Logistep wirklich im Auftrag von den "Künstlern" handelt, oder nicht im Auftrag von S+W... die ja mit den Künstlern zusammenarbeiten (weisst Du sicher, dass es andersrum ist?)
Zitat von Unregistriert69
Dass meine Formulierungen nicht 100% richtig sind, sondern nur schnell runtergeschrieben ist mir auch klar, sollten ja auch nur Beispielfragen sein, die man S+W stellen kann... wenn sich hier keiner bereit erklärt irgendwas beim Provider oder S+W anzufragen können wir weiter mutmaßen... wer kann denn zB 100% ig sagen, dass das ganze mit rechten Dingen zugeht, sprich wirklich die IPs an den Provider gemeldet worden sind mit der Bitte um Speicherung und dann die Bitte an die Staatsanw. die Daten des Users anzufragen...
Naja, will mich hier ehrlich gesagt nicht rumstreiten, sondern versuche ja nur meinen Beitrag zu leisten... und da wäre es eben schön, wenn alle weniger blauäugig als ich vorgehen, wer war denn dann schon beim Anwalt, wer hat den Provider, S+W oder Logistep kontaktiert, um näheres herauszufinden und hat hier Ergebnisse zu posten, die für jeden hilfreich wären.
PS: Ih habe mal T-Online angeschrieben und um Auskunft gebeten, ob Daten angefragt wurden und an Dritte weitergegeben worden sind
Danke für weitere HilfeGeändert von Machtmensch (04. 05. 2006 um 06:47 Uhr)
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04. 05. 2006, 10:14 #384UnregistrierterGast
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
T-Online wird es dir nicht sagen was sie wann wo wen gegeben haben is leider so
mfg
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04. 05. 2006, 11:35 #385sfsadfsdGast
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
hab selbst schon mit dem "datenschutzbeauftragten" von meinem provider geredet, welcher mir versichert hat, dass sie solche informationen nicht rausgeben dürfen. es wäre technisch möglisch soetwas zu recgerchieren, aber einsicht bekommt nur die staatsanwaltschaft... kannst dich ja selbst anzeigen und akteneinsicht verlangen (sorry für die ironie zum schluss.... mir ist der ernst der lage schon bewusst)
anfragen an s&w halte ich ebenfalls für wenig aussichtsreich. diese werden solange ihr konzept verfolgen bis ihm das fundament genommen werden kann. so groß meine antipathie ihnen gegenüber ist, die jungs sind gewiss nicht dumm und haben zusammen mit dem briefkasteninhaber von logistep ein gewinnbringendes geschäftsmodell auf die beine gestellt.
zu untersuchen wäre: ob die 50€ für das label an die 250€ für s&w gekoppelt sind. wäre dies nicht der fall, so könnte man einfach die 50€ überweisen und es ginge lediglich um 250€ (im streitfall)...
gelten die angaben nur in kombination wird sich s&w wohl kaum darauf einlassen...
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04. 05. 2006, 11:55 #386Mitglied
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Ich habe irgendwo gelesen, dass Logistep kein Geld für soclhe Sachen nehmen darf... wenn aber ein teil der Kanzleikosten an Logistep weitergegeben werden müsste das ja nicht rechtens sein...
Warum darf mir T-Online als Inhaber keine Auskunft erteilen über die Weitergabe meiner Daten? das kann doch nicht sein, dass Sie Daten weitergeben, nur weil irgend eine Firma Sie anweist Daten zu speichern und auf eien Anfrage der Staatsanwaltschaft verweist... da könnte ja jeder kommen
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04. 05. 2006, 12:23 #387UnregistrierterGast
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
also speichern dürfen sie die daten und weitergeben nur an Strafverfolgungsbehörden
Die Identität geben die gegenüber Dritten nur dann preis, wenn die gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Wird der Kunde,hierüber nicht informiert über die ausgaben der daten(§ 113 Abs. 1 Satz 4 TKG).
mfg
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04. 05. 2006, 12:31 #388
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Du hast doch zwei gute Links gepostet bei "frag-einen-Anwalt", da findest doch wirklich eine Menge Anregungen, wie Du weiterverfahren kannst.
Zitat von Machtmensch
Wie würde ich vorgehen ?
Auf keinen Fall würde ich gar nichts machen. Es ist blauäugig anzunehmen, dass das ganze im Sand verlaufen wird. Hier führt höchstens die Anzahl der bearbeiteten Fälle zu einer zeitlichen Verzögerung der Reaktion der Kanzlei. Man sollte hier das Kostenrisiko einer solchen Klage nicht unterschätzen.
Die Briefe an die Kanzlei und den Provider kannst Du Dir wirklich sparen, die nimmt doch keiner ernst.
Ich würde mich anwaltlich beraten lassen, obwohl die Suche nach einem Spezialisten nicht so einfach sein sollte. Irgendwie habe ich da eine Ahnung, dass er mir raten würde, die Unterlassungserklärung unverändert oder lediglich geringfügig geändert abzugeben und beide Summen zu zahlen
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04. 05. 2006, 12:58 #389UnregistrierterGast
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
also speichern dürfen sie die daten und weitergeben nur an Strafverfolgungsbehörden
Die Identität geben die gegenüber Dritten nur dann preis, wenn die gesetzlich dazu verpflichtet sind.
der Kunde wird hierüber nicht informiert über die ausgaben der daten(§ 113 Abs. 1 Satz 4 TKG).
mfg
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04. 05. 2006, 14:37 #390Mitglied
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
ja, aber ich muss doch eine Möglichkeit haben zu erfahren, wer Daten über mich angefordert hat und warum... hab ich denn die Möglichkeit bei der Staatsanwaltschaft nachzufragen?
Wie gesagt ich würde die 300€ zahlen, aber ich denke es ist noch viel blauäugiger einfach zu zahlen und die UE zu unterschreiben, da dies ja extreme Folgen haben kann....und einen guten Anwalt gerade zum Thema Internet Recht findet man kaum
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04. 05. 2006, 15:01 #391UnregistrierterGast
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
ja hättest du bzw dein anwalt könnte akteneinsicht verlangen
aber das ginge ja dann bestimmt schon über die 300 € die die haben wollen.
vielmehr würde mich interessieren was aus den geworden ist. wo früher der fall doch auh schon mal so war
denn es war ja schonmal im jahr 2004 so wie es heute ist
mfg
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04. 05. 2006, 16:21 #392Mitglied
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
mal ne frage. bei den 250euro anwaltskosten sind laut kanzlei kosten für die software dabei. das heisst logi bekommt davon was ab von dem geld. ist das eigentlich mit berechenbar?
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04. 05. 2006, 17:13 #393
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Ob das berechenbar ist oder nicht, und ob die Abmahngebühren für eine
Massenabmahnung zu hoch sind, darüber kann man lange diskutieren,
letztendlich hilft aber nur eine richterliche Entscheidung um das zu klären.
Das ist aber für denjenigen, der das ins rollen bringt mit finanziellen Risiken
verbunden... also wirds wahrscheinlich überhaupt nicht geklärt werden. Seit
8 Monaten gibts jedenfalls zu dem Thema nichts neues. Eine Möglichkeit wäre
es gewesen eine Interessensgemeinschaft zu bilden, wo jeder ein paar Euro
einzahlt, dann hätte man schonmal die finanzielle Hürde überspringen können.
Aber dazu braucht man natürlich auch erstmal Leute die das machen..
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04. 05. 2006, 17:16 #394Unregistriert69Gast
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
@ machtmensch:
ich sagte nie dass du dumm bist oder ich dich für dumm halte. tsts
du scheinst nur ein wenig zu hyperventilieren und in blindem aktionismus alle möglichen leute anschreiben zu wollen. einige leute inkl. mir haben nur versucht, dir unsere meinung kund zu tun, dass das wohl eher arbeit für nichts ist.
ich habe meinen provider angeschrieben und warte noch auf antwort. ich habe etwa gefragt, ob sie meine verbindungsdaten auch jetzt nach dem urteil im januar noch speichern nach der trennung der verbindung und wenn ja, dass ich eine erklärung dafür will, warum sie gegen aktuelle rechtsprechung verstoßen.
ausserdem habe ich gefordert, dass sie meine daten nach der trennung als gelöscht behandeln sollen und damit KEINEM die daten weitergeben dürfen. (wenn sie ihre programme nicht ändern können, müssen sie halt offiziell sagen, dass sie gelöscht sind. ;-) )
ich weiss, dass das so nicht geht, aber schaun' mer mal, was sie dazu schreiben.
zweitens wollte ich wissen, wieviele male, wer, was über meine verbindungsdaten wissen wollte. vielleicht bekomme ich ja auch bald nen brief und weiss es noch garnicht. mal sehen, was sie dazu sagen.
ich bin da kein jurist, aber ich denke, dass sie mir auf meine explizite anfrage auskunft geben MÜSSEN, ob da jemand daten bekommen hat. alles andere würde mich wundern.
wenn ich da keine auskunft bekomme, treibe ich das echt so weit, dass ich zu einem anderen provider wechsle. ich bin mit keinem verheiratet.
@ all:
der rechtsinhaber ist derjenige, der die unterlassung verlangt und den vergleich anbietet und andernfalls mit klage droht!
wenn der rechtsinhaber seine UE bekommen hat UND das geld, dann kann eigentlich kein zivilverfahren in dieser sache mehr eröffnet werden, nur weil man die bearbeitungsgebühr an den anwalt S+W nicht zahlt!
S+W schreibt, dass sie die interessen ihrer mandantin vertreten. diese dinge hat der gemahnte ja erfüllt -> eine klage ist m.E. nichtmehr möglich.
wenn S+W die gebühren nicht von der mandantin holt und auch nicht drauf verzichtet, müssen sie im EIGENEN INTERESSE den abgemahnten verklagen auf zahlung dieser gebühren. das ist dann ein NEUES verfahren und wird wie berichtet wurde vor dem amtsgericht am ort des beklagten verhandelt.
wenn also S+W wegen 1000 leuten, die die € 250 nicht zahlen, 1000 verhandlungen an verschiedenen orten in ganz deutschland führen will....gern. DA würde ich gerne vor gericht ziehen. das würde ich mir schon aus spass leisten.
@ machtmensch nochmal:
logistep selbst sagt, dass die rechteinhaber ihre direkten kunden sind!!!
also erfinde ich hier kein zeug. geh mal auf www.abmahn-info.de.vu (heisst der link so?) da steht das z.b.
das andere wäre auch nicht koscher.... logistep DARF NICHT deine festplatte ausspionieren, die daten an einen anwalt geben und der tritt dann an den rechteinhaber der gefundenen dateien ran und sagt "gib mir vieeel geld und ich sage dir, wie du leute verklagen kannst, um geld zu machen". DAS wäre betrug.
und da ich an das gute im menschen glaube, denke ich mal, dass die nicht SO dreist sind, sondern zumindest das stimmt, was sie sagen.
so wie ich es umschrieben habe, wurde der vorgang von insidern selbst beschrieben. ich habe nur keinen link zur hand. google hilft :-)
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04. 05. 2006, 17:26 #395is mir übelGast
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Zitat von de.la.vega
nein!!! siehe http://www.stockhausenonline.de/down...uesseldorf.pdf (Abs.7)
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04. 05. 2006, 17:55 #396unregistertGast
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
ich denke (vorsicht: "ich denke" nicht "ich weiss"), dass dieser passus einer der vielen (bewussten?) ungenauigkeiten im brief von S+W ist.
sie wollen einfach plausibel erklären, warum die kosten so hoch sind und dass man das halt mitzahlen muss!
es könnte höchstens so sein, dass die einen deal haben, nach dem S+W den auftrag zur massenabmahnung bekommt, wenn sie dafür für die mandantin die kosten der recherche der "straftäter" übernehmen. aber auch dann, kann das nicht das problem des abgemahnten sein.
jedenfalls ist der brief nicht nur an dieser stelle unsauber geschrieben und wirkt sehr bedrohlich. (ok er ist es ja auch)
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04. 05. 2006, 18:38 #397Mitglied
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
hm....mein kumpel der auch betroffen ist hat bei denen angerufen u die haben dem gesagt das da mitunter die gebühren der software mit drinne stecken. und das man mit den 250 noch gut dran ist. ab 600euro gäbe es hausdurchsuchungen. laut der aussage könne man froh sein das die anwaltskanzlei noch human denke und es keine hausdurchsuchungen gab, da bei mehr als 600euro wohl die staatsanwaltschaft anzeige erhoben hätte. was ich mal garnicht glauben kann. meiner meinung nach sind das ausreden. aber was will man machen?!
ps. bei den abmahnungen handelt es sich nicht um massenabmahnungen. habe das schreiben mehreren juristen gezeigt. und alle waren sich einig, dass es sich hierbei um keine massenabmahnung handelt.
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04. 05. 2006, 18:59 #398Un234Gast
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
Wie vorher im Forum von jemandem gesagt, man sollte weiter nach Freiheit streben. Es sollte Zeit sein, sich den anonymen und P2P widmen
http://de.wikipedia.org/wiki/Anonymes_P2P
Wieso handelt es sich nicht um Massenabmahnungen?
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04. 05. 2006, 19:13 #399nsdsaafGast
Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
würde auch gerne wissen weshalb es keine massenabmahnungen sein sollen!?
alle bekommen das selbe schreiben, selbst bei verschiedenen mandanten (zuxxes, 3p..) ändert sich nicht viel und sogar die unterschrift ist ne kopie.
nur mal nebenbei... da s&w eigentlich die firmen vertritt, hier aber im namen des "angeklagten" handelt und diesem sämtliche kosten aufbrummen will, handelt es sich um parteiverrat. dem ganzen wird bald nachgegangen...
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04. 05. 2006, 19:30 #400Mitglied
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Re: Logistep, Schutt und Waetke: Abmahnungen gegen Filesharer
die juristen meinten das die schreiben an die jeweilige person angepasst ist und schwer nachvollziehbar sei das es sich hierbei um massenabahmungen handelt. das sagten die. da ich mich damit nicht auskenne halte ich mich in dieser hinsicht zurück. letztendlich kann das nur ein richter entscheiden, ob oder nicht. ich weiss auch nicht welche kriterien enthalten sein müssen das es sich um eine massenabmahnung handelt.
im net steht allerdings:
die massenabmahnung ist eine inhaltlich identische abmahnung, die an eine vielzahl von adressaten gerichtet ist wegen ein und desselben rechtsverstoßes.
die massenabmahnung ist grundsätzlich zulässig, es sei denn MISSBRAUCH.
http://www.ra-hahn.de/datenbank/index.php3?snr=708
hier ein link zum thema
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